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II II teil; v alt«' für Reicheubrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff. Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Bezugspreis: Vierteljährlich 3V Pf. — Anzeigen werden außer in der Geschäftsstelle Meichenbrand, Nevotatstraße 11) von Herrn Friseur Weber in Reichenbrand und von Herrn Kaufmann Emil Winter in Rabenstein entgegengenommen und die Ispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 20 Pf. berechnet. Schluß der Anzeigen-Annahme Freitags nachmittag 2 Uhr. — Fernsprecher Amt Siegmar 244. Vereinsinserate können nicht durch Fernsprecher ausgegeben werden. — Postscheckkonto Leipzig Nr. 12559, Firma Ernst Flick, Reichenbrand. O 22 Sonnabend, den 1. Juni 1918 e. H !bst k ?onnl^ der«' et. itet rnr-f wn i )mW D.Z lei«. Naß,! f-F-' S«>" g wüNfl Nhli» ha? 9.I>j bitte A chen. ielle"l streick . Gl>° lei« >eld^' !6. E >ün»'^ ne«^ nbe< nnai>( rob< Brinck l. ttlp l. aliulS tag, " mde^ Ist, 5» Lörok' ngkla^ Bels^ Die Geschäftszeit bei der Amtshanptmannschast ist vom 1. Junk 1918 ab auf die Stunden "»n Vr8 Uhr vormittags bis Vst Uhr nachmittags und von 2 bis 5 Uhr nachmittags, an den Sonnabenden von Vs8 Uhr vormittags bis Vs3 Uhr nachmittags festgesetzt. Die Kasse ist jedoch an allen Tagen nur von Vs8 Uhr vormittags bis Vs1 Uhr nachmittags Seöffnet. Chemnitz, am 24. Mai 1918. Königliche Amtshauptmannschaft. Nachstehende Bekanntmachungen werden hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die Gemeindevorstände zu Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff, am 30. Mai 1918. > Abänderung der „Bestimmungen über Milch-, Butter-, Quark- und Käseverbrauch, Verfütterung, Verarbeitung und Verkauf im Bezirke der Amtshauptmannschaft Chemnitz". i. Abschnitt -1, 1 Absatz 1 erhält folgende Fassung: „Selbstversorger dürfen täglich Liter Vollmilch für die Person verbrauchen." Abschnitt L, 1 Absatz 1 erhält folgende Fassung: „Von den Buttererzeugern dürfen auf den Kopf der Haushalts- und beköstigten Wirt schaftsangehörigen wöchentlich 1VV Gramm Butter verbraucht werden." ii. Diese abgeänderten Bestimmungen treten am 27. Mai 1918 in Kraft. Chemnitz, den 25. Mai 1918. Nr. 2951 ic. II. Der Kommunalverband der Amtshauptmannschaft Chemnitz. Heuausfuhrverbot für den Bezirk der Amtshauptmannschaft Chemnitz. Fede Ausfuhr von Heu aus dem Bezirk der Amtshauptmannschaft Chemnitz einschließlich Stadt "imbach ist verboten. Ausnahmen sind nur mit Genehmigung des Kommunalverbandes zulässig. Zuwiderhandlungen werden nach 8 10 der Bekanntmachung des Staatssekretärs des Kriegs- Mhrungsamtes über den Verkehr mit Heu aus der Ernte 1918 vom 1. Mai 1918 (Reichsgesetzblatt «eite 368) mit Gefängnis bis zu einem Fahre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit dieser Strafen bestraft. Neben der Strafe kann auf Einziehung der Vorräte erkannt werden, ous die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht. Chemnitz, den 25. Mai 1918. Nr. 844 K. x. III. Der Kommunalverband der Amtshauptmannschaft Chemnitz. Baumwollnähfäden für Verbraucher im Kommunalverbande Chemnitz-Land. Zur Regelung des Bezugs von Baumwollnähfäden durch Verbraucher (nicht also auch Be- "arfsstellen — Kleinhändler, Verarbeiter, Anstalten —, für die als solche es bei den getroffenen Ein- sMungen bewendet) werden im Kommunalverbande Chemnitz-Land, zu dem die Ortschaften des amts- Mptmannschaftlichen Bezirks Chemnitz und die Stadt Limbach gehören, Bezugskarten ausgegeben. Die "arten, von roter Farbe, enthalten 16 Abschnitte und sind nur innerhalb des Kommunalverbandes ^ltig. Mr jede Person wird eine Bezugskarte ausgegeben; die Ausgabe erfolgt durch die Gemeinde verwaltungen. Bezugskarten anderer Kommunalverbände dürfen nicht beliefert werden. Von den dem Kommunalverbande für das 1. Vierteljahr 1918 zugewiesenen und demnächst Ar Verteilung kommenden Baumwollnähsäden können 40 Merer für jede Person bezogen werden. Aer Verkauf dieser Baumwollnähfädenmenge erfolgt durch die zugelassenen Kleinhändler «ur gegen Abgabe des mit Nr. 1 bezeichneten Abschnittes der Stammkarte, die dem Kleinhändler vorzulegen ist, der den Abschnitt selbst von der Stammkarte abzutrennen hat. Die Abgabe darf nicht vom Bezüge anderer Waren oder von irgendwelchen anderen Bedingungen abhängig gemacht werden; Abgabe ohne Ablieferung eines gültigen Bezugsausweises oder Abgabe einer größeren Menge als der, die für den einzelnen Bezugsausweis vom Kommunalverbande bestimmt worden ist, sowie das Fordern oder An nehmen höherer als der vorgeschriebenen Preise ist verboten. Der Kleinhandelsverkaufsprets für eine Rolle Nähfaden von 200 na beträgt für das 1. Kalendervierteljahr 33 Pf. Die Kleinhändler haben die von den Stammkarten abgetrennten Abschnitte zu sammeln, sorg fältig aufzubewahren und auf Verlangen an die Gemeindeverwaltungen abzuführen. Chemnitz, am 17. Mai 1918. 686L ic.?.I. Der Kommunalverband Chemnitz-Land. 2. Termin Gemeinde-Einkommensteuer 1918. Der 2. Termin Gemeinde-Einkommensteuer 1918 ist fällig und bis spätestens den 30. Mak 1918 an die hiesige Steuerkasse abzuführen. Skegmar, 16. Mai 1918. Der Gemekndevorstand. Kundenlisten. Die Eintragung in die Kundenlisten bei den Fleischern erfolgt Montag, den 19. Junk 1918. Nichtanmeldung zieht den Verlust des Fleischbezuges nach sich. Der Gemekndevorstand zu Rabenstein, am 30. Mai 1918. Die Ausgabe der Fleisch- und Zwirnkarten Freitag, den 7. Junk 1918 abends 7—8 Uhr in den bekannten Ausgabestellen durch die Brotpfleger. Pünktliches Erscheinen ist unbedingt erforderlich, andernfalls sich etwaige Nachteile die Säumigen selbst zuzuschreiben haben. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 30. Mai 1918. Bekanntmachung. Nachdem die Heberolle der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft für das Fahr 1917 eingegangen ist, liegt dieselbe 1 Woche lang und zwar vom 1. Juni bis 8. Junk 1918 zur Einsichtnahme der Beteiligten öffentlich im hiesigen Rathause (Gemeindekasse) aus und sind etwaige Einsprüche der Unternehmer gegen Höhe der Beiträge rc. innerhalb einer weiteren Frist von 2 Wochen direkt an die Geschäftsstelle der Genossenschaft, Dresden-A., Wienerplatz 1, zu richten. Die Beitrüge sind auch trotz erhobenen Einspruchs bis längstens den 8. Juni 1918 an die hiesig« Gemeindekasse abzusühren. Rabenstein, am 30. Mai 1918. Der Gemeindevorstand. Fundamt Rabenstein. Gefunden: Eine Brieftasche mit Inhalt. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 30. Mai 1918. Beiträge zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. Die Beitragsheberolle der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft für das Königreich Sachsen für das Fahr 1917 liegt vom 3. Juni bis mit 16. Junk 1918 zur Einsicht der Beteiligten im Gemeindeamts — Kassenzimmer — aus Etwaige Widersprüche der Unternehmer gegen die Beitrags berechnung sind bis zum 30. Juni 1918 bei dem Genossenschastsvorstande (Dresden-A., Wiener Platz 1, II) zu erheben. Die Beiträge sind trotz erhobenen Einspruchs vorläufig zu bezahlen. Rottluff, am 27. Mai 1918. Der Gemeindevorstand. Kirchliche Nachrichten. Parochie Reichenbrand. Am 1. Sonntag n. Trkn., den 2. Funi, Vorm- Vs9 Uhr Predigt- ^ttes dienst: Pfarrer Rein. Vorm. 11 Ahr Unterredung mit der weiblichen Fugend: Derselbe. Dienstag Abend 8 Uhr Fungfrauenverein. Donnerstag Nachm. 2 Uhr Großmülterchenverein. Amtswoche: Hilfsgeistlicher Schwarze. Parochie Rabenstein. , Am 1. Sonntag n. Trin., 2. Funi, Vorm. V28 Ahr Lhristen- Hre mit den Jünglingen: Hilfsgeistlicher Leidhold. Vorm. -9 Uhr Predigt mit Beichte und heil. Abendmahl: Pfarrer "irbach. Abends 8 Uhr Versammlung des ev. Fünglingsvereins. , Mittwoch, 5. Funi, Abends 8 Uhr Versammlung des ev. Fung- Menorretns II. Abteilung. Donnerstag, 6. Funi, Abends 8 Uhr Kindergottesdienstvorbereitung: "üssgeistlicher Leidhold. Abends 8 Ahr Versammlung des ev. Fünglingsvereins ältere Abteilung. Freitag, .7. Funi, Abends Vs9 Ahr Kriegsbetstunde mit Beichte ""d heil. Abmdmahl: Pfarrer Kirbach. Wochenamt: Pfarrer Kirbach. . Das Bezirkskommando Chemnitz weist auf die Aushänge Flur des Bezirkskommandos, bei den Amtshauptmann- Mften, Polizei-Meldestellen, in den Rathäusern und bei An Gemeindebehörden, betr. die Bekanntmachung des stellv. ^neral-Kommandos XIX. A.-K. v. 13.5.18 hin, wonach Ner zur außerterminlichen Untersuchung zum Bezjrks- Nwmando geladene Musterungspflichtige zur einwandfreien Mstelluug seiner Persönlichkeit im Besitz einer Ausweiskarte mit dem Lichtbild des Musterungspflichtigen (ohne Hut) Ersehen sein muß, von der ausstelleuden Behörde abgestempelt N außerdem die eigenhändige Unterschrift des Musterungs- ^chtigen tragen muß. j. Die Polizeiämter (Meldeamt) stellen die Ausweise während Ier Dienststunden auf Verlangen, unter Vorlegung des ^Stellungsbefehls zur außerterminlichen Untersuchung, aus. H Vom 1. 6. 18 ab muß jeder Mann, der vom Bezirks- i "Amando zur außerterminlichen Untersuchung geladen wird, Besitz der vorgeschriebenen Ausweiskarte sein. Rabenstein. Der Verein für christliche Liebeswerke für Limbach und Umgebung, dessen Vorsitzender Herr Pfarrer vr. Jeremias ist, hielt in hiesiger Gemeinde ein Gustav- Adolf-Fest ab, dem auch der Ephorus Herr Oberkirchenrat Jenksch beiwohnte. Am Nachmittage fand ein Festgottes dienst statt. Herr Pastor Lic. theol. Kötzschke-Zittau hielt eine herzandringende Predigt über Lukas 12,32: Dir, Gustav- Adolf-Gemeinde gilt es. Fürchte dich nicht, du kleine Herde! Du bist zwar eine kleine Herde, aber das Reich muß uns doch bleiben, und das Wohlgefallen Gottes ist unsere Zu versicht. — Dem Festgottesdienst schloß sich eine zahlreich besuchte Nachversammlung im Gasthof „Zum goldenen Löwen" an, in der Herr Pfarrer Naeck aus Markneukirchen auf Grund eigner Erlebnisse packende und ergreifende Bilder aus dem Leben im Baltenlande gab. Der Kirchenchor, unter Leitung von Herrn Oberlehrer Kantor Schönherr half sowohl den Festgottesdienst, als auch die Nachversammlung durch wirkungs volle Gesänge verschönern. Herr Pastor Lic. Kötzschke hielt die Christenlehre mit den konfirmierten Jünglingen und Jung frauen, Herr Pfarrer Naeck den Kindergottesdienst. — Die Kollekte ergab in der Kirche 74 Mark, in der Nachversamm lung 67 Mark. Rabenstein. Die für Sonnabend, den 1. Juni, an gesetzte Nachtbesichtigung der Chemnitzer Tageblatt-Druckerei seitens des hiesigen Jüuglingsvereins wird erst 8 Tage später stattfinden. Infolgedessen soll am Sonntag, den 2. Juni, vorm. V28 Uhr Christenlehre mit den Jünglingen sein. Barmherzigkeit. Novelle von Werner Granville Schmidt. Fortsetzung. Nachdruck verboten. Die Frau erwiderte den Druck ihrer Hqnd kaum. Nur eine leichte Wendung des Kopfes zu der Stehenden hin verriet, daß sie die Worte des Abschieds gehört hatte. An der Tür trafen sich Hanna Gromann und Gerd Paetow. Der Arzt hatte schon das Krankenzimmer betreten; nun standen sie sich wiederum an diesem Tage gegenüber. Gerd Paetow sah erhitzt aus und eine lebhafte Röte färbte sein Gesicht. „Bei drei Aerzten war ich," stieß er erregt hervor, „keiner w'ar zu Hause. Diesen habe ich ganz aus der Hafen straße geholt. Es ist zum Verzweifeln, wenn man so von Tür zu Hür laufen muß. — Schläft sie?" „Eben wachte sie noch, aber ich glaube, sie ist sehr matt," entgegnete Hanna, ohne den Blick zu ihm zu erheben. Gerd Paetow nickte schwer und langsam. „Dank auch, Hanna," sagte er gepreßt. „Bitte!" Sie hastete schon au ihm vorüber, ehe er, wie beabsichtigt, ihre Hand ergreifen konnte. Draußen spiegelten sich schon wieder die bunten Lichter in dem schwarzen Wasser des Hafenbeckens; ein paar Sterne flackerten durch das Gewölk und irgendwo vom Bord eines Schiffes tönte der schluchzende Klang einer Handharmonika herüber. Hanna Gromann empfand den Feierfrieden der Natur nicht. In ihr war es wie ein gequältes Aufweinen: Was hab' «ich verbrochen, daß die alten Wunden wieder bluten? Warum muß ich dies alles erleben?" Die kranke Frau hatte doch recht behalten. Hanna Gromann konnte am folgenden Tage darangehen, für Toni ein Trauerkleid zu schneidern; denn Lisette Paetow war in der Nacht sanft und schmerzlos verschieden. Im Sterbehause stand alles auf dem Kopf. Gerd Paetow benahm sich so wenig umsichtig wie ein hilfloses Kind, und in der Küche saß jammernd Toni; halb