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Wochenblatt für Reichenvmnd, Siegmar, Neustadt, Rabenstein nnd Rottluff. Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. . , Bezugspreis: Vierteljährlich 30 Pf. — Anzeigen werden außer in der Geschäftsstelle (Reichenbrand, Nevoigtstraße 11) von Herrn Friseur Weber in Reichenbrand und von Herrn Kaufmann Em>il Winter Rabenstein entgegengenommen und die Ispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 20 Pf. berechnet. Schluß der Anzeigen-Annshme Freitags nachmittag 2 Uhr. — Fernsprecher Amt Siegmar 244. Vereinsinserate können nicht durch Fernsprecher aufgegeben werden. — Postscheckkonto Leipzig Nr. 12559, Firma Ernst Flick, Reichenbrand. IV Sonnabend, den 27. April 1918 Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die Gemeindevorstände zu Reichenbrand, Siegmar, Reustadt, Rabenstein und Rottluff, am 25. April 1918. Brermftoffversorgung der Haushaltungen, der Landwirt schaft und des Kleingewerbes im Bezirke der Amtshaupt mannschaft Chemnitz ausschließlich Limbach. Auf Grund der Bekanntmachung des Reichskommissars für die Kohlenverteilung vom 30. März 1918 über die Brennstoffversorgung der Haushaltungen, der Landwirtschaft und des Kleingewerbes (abgedruckt m der Sächsischen Staatszeitung Nr. 78 vom 5. April 1918> wird in teilweiser Abänderung der für den «ezirk bisher geltenden Vorschriften, insbesondere der amtshauptmannschaftlichen Bekanntmachung vom «. Juli 1917 (Chemnitzer Tageblatt Ar. 203 vom 26. Juli 1917) folgendes bestimmt: 1K. Kohlenbezugsschekne. 8 1- Von dem Reichskommissar für die Kohlenverteilung wird dem Kommunalverband Chemnitz-Land eine bestimmte Menge von Brennstoffen zugeteilt und eine dementsprechende Anzahl von Bezugscheinen iur Verfügung gestellt. Die Bezugscheine (grüne Farbe) lauten auf je einen Eisenbahnwagen zu etwa 15 Tonnen. Sie Werden von der Amtshauptmannschaft abgestempelt und mit Unterschrift versehen verteilt; dabei werden die Händler im allgemeinen nach dem Verhältnisse ihres früheren Umsatzes berücksichtigt. 8 2. Anträge auf Ausstellung dieser Bezugscheine seitens der Kohlenhändler sind zwischen dem 5. und o. eines jeden Monats und zwar für den folgenden Monat bei der Bezirkskohlenstelle der Königlichen «Mtshauptmannschaft Chemnitz etnzureichen. Später einlaufende Anträge können zur Lieferung für den nächsten Monat nicht mehr berücksichtigt werden. 8 3. Falls die Belieferung der Bezugsscheine sich erheblich verzögern sollte, muß der Bezirkskohlenstelle 'christliche Mitteilung gemacht werden. Es wird alsdann für bevorzugte Belieferung Sorge getragen werden. 8 4. Die bis jetzt von der Königlichen Amtshauptmannschaft ausgestellten Bestellscheine, welche bis Mm 30. April nicht beliefert sind, verfallen mit diesem Tage. 8 5- Da in der Zuweisung des Reichskohlenkommissars für den Bezirk der Landabsatz nicht inbegriffen ist, wird in Zukunft denjenigen Kohlenhändlern, die durch Geschirr Kohlen direkt von den Schächten »us dem Lugau-Oelsnitzer Revier holen, auch weiterhin ein Bestellschein erteilt werden. Der Bestell- Ichein enthält den Vermerk: „Nur mit Geschirr direkt ab Schacht lieferungsberechttgt". Bei der Ueberlastung der Eisenbahn wird auf diese Art der Kohlenbeschaffung besonders hingewiesen. Die hierfür eingeforderten Bestellscheine werden bis auf weiteres in voller Höhe bewilligt werden. S. ttshlenkartsn. 8 6. Das am 1. Mai 1918 neubeginnende Wirtschaftsjahr wird in ein Sommerhalbjahr (1. Mai bis ül). September) und ein Winterhalbjahr (l- Oktober bis 30. April 1919) eingeteilt. Für das Sommer- dalbjahr wird eine Kohlengrundkarte (gelb) über 20 Zentner (20 Abschnitte zu je 1 Zentner), für das Winterhalbjahr eine solche (rot) über 32 Zentner (32 Abschnitte zu je 1 Zentner) ausgegeben. 8 7. Im Gegensatz zu den Bestimmungen in 8 5 der amtshauptmannschaftlichen Bekanntmachung vom W. Juli 1917 können in Zukunft mit »snehmtgong der Gemei«debehörke mehrere Abschnitte der Tommerkarle gleichzeitig beliefert werden. Ze nach dem Umfange der Kohleneingänge kann die Gemeindebehörde diese Belieferungsgenehmigung di« zum vollen Nennwert der Sommerkarte und daran anschließend auch der Winterkarte ausdehnen. In den Unterausgleichbeztrken steht die Genehmigungserteilung allein deren Vorsitzenden zu. 8 8. Für Kleingewerbe bleibt die Kohlenzusatzkarte (blau) mit 20 Abschnitten zu je 1 Zentner bestehen, bie darf erst beliefert werden, nachdem die Belieferung der Kohlengrundkarte in der Gemeinde stchergestellt ist. 8 9. Für Behörden, öffentliche Anstalten, Volksküchen, Kirchen, Schulen, Gast- und Schankwirtschaften, Kanzleien und ähnliche Anstalten und Betriebe, deren Aufrechterhaltung im Interesse der Beschaffung wichtiger Lebensmittel aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder aus sonstigen dringenden Gründen im öffentlichen Interesse unbedingt geboten ist, werden wie bisher auf Antrag Bezugscheine ausgegeben. 8 io- Die Händler liefern am 1. eines jeden Monats den Gemeindebehörden die belieferten Kohlen- »dschnitte, nach vollbelieferter Karte auch den Kartenkopf zur Kontrolle ab. 0. Meldepflicht. Jeder Kohlenhändler meldet sofort seinen jeweiligm Eingang an Kohlen, Briketts usw. der Ge meindebehörde, welche ihrerseits pünktlich am 14. und 30. jeden Monat« der Bezirkskohlenstelle der königlichen Amtrhauptmannschaft Eingangsmeldung zu erstatten hat. Die bisherigen Wochenmeldungen der Gemeindebehörde fallen weg. Die durch Landabsatz eingeführte Kohle muß mit gemeldet werden, jedoch getrennt von den Übrigen Eingängen. 0. Strafbestimmungen. 8 12. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen werden nach Maßgabe der Bekanntmachung »es Reichskommissars für die Kohlenverteilung vom 30. März 1918 (8 32) bestraft. 167. n. K. Chemnitz, am 22. April 1918. Die Königliche Amtshauptmannschast. Bekanntmachung. Nachdem die Behändigung der diesjährigen Einkommen- and Erganzungssteuerzettel im allgemeinen beendigt ist, werdm auf Grund von 8 46 des Einkommensteuergesetzes und 8 28 des Er- gänzungssteuergesctzes diejenigen Beitragspflichtigen, welchen ihre Steuerzettel nicht behändigt werden konnten, hierdurch aufgefordert, wegen Mitteilung des Etnschätzungsergebnisses sich bei der hiesigen Ortssteuerein nahme zu melden. Reichenbrand, am 27. April 1918. De« Gemeindevorstand. Einkommen- und Ergänzungssteuer betr. Am 30. April dieses Jahres wird der 1. Termin der diesjährigen Einkommen- und Ergänzungssteuer fällig und ist spätesten« bis zum 2l. Mai dieses Jahres bei Vermeidung des Mahn- bezw. Zwangsvollstreckungsverfahrens an die hiesige Ortssteuer einnahme zu entrichten. Reichenbrand, am 27. April 1918. Der Gemeindevorstand. Staatseinkommen- und Ergänzungssteuer. Der 1. Termin Staatseinkommen- und Ergänzungasteuer ist fällig und bis spätenstens den 21. Mai 1918 an unsere Steuerkasse abzuführen. Siegmar, 27. April 1918. Der Gemeindevorstand. Impfungen in Rabenstein. Die diesjährigen öffentlichen Impfungen in Rabenstein mit den beiden Rittergütern Nieder- und Oberrabenstein finden durch den Impfarzt Herrn vr. meci. Heinemann wie folgt statt: I. Die Erstimpfungen: Mittwoch, den 8. Mai, nachmittags 3 Uhr. für alle Impflinge nach der Reihenfolge des Alphabets der Familiennamen, (Nachschau: Mittwoch, de« 15. Mai, «achm. 3 Uhr) in Köhlers Gastwirtschaft hier, Talstraße 8. H. Die Wiederimpfungen der Bolksschüler: Montag, den 6. Mai 1918, vormittags 11 Uhr Knaben, M2 Uhr Mädchen, (Nachschau: Montag, den 13. Mai, vormittags 11 Uhr Knaben, M2 Uhr Mädchen) in. der Zentralschule. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 25. April 1918. Der 1. Termin der Gemeindeeinkommen-Steuer ist fällig gewesen. Es wird aufgefordert, diese Steuer nunmehr ungesäumt zu entrichten, da das Mahn- und Beltreibungsverfahren alsbald beginnen muß und die Säumigen die dadurch ent stehenden, nicht unerheblichen Kosten sich selbst zuzuschreiben haben würden. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 25 April 1918 Staatseinkommen- und Ergänzungssteuer. Am 30. d. M. ist der 1. Termin der staatlichen Einkommen- und Drgänzungssteuer fällig. Die Steuer ist spätestens bis zum 21. Mai dieses Jahres an die hiesige Ortssteuereinnahme abzuführen. Der Gemeindevorstand z« Rabenstein, am 25. April 1918. Landwirte, die noch Kartoffeln auf O/O Marken abgegeben haben, werden ersucht, die O/O Marken bis spätestens Dienstag, den 30. April 1918 im Gemeindeamt akzugeben. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 26. April 1918. Kartoffelland auf Rittergut Niederrabenstein wird noch Montag, den 29. April,, vorm. 8—9 Ilhr im Rathaus, Zimmer 2, verlost. Anweisung des Landes nachm. von 2 Uhr ab. Berücksichtigt werden in erster Linie solche Einwohner, die bisher noch kein Land erhalten haben. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 25 April 1918 Die Lanvessperrkarten für Magermilch, Quark und Käse werden Montag, den 29. April 1918 von 7—8 Uhr abends in den bekannten Ausgabestellen durch die Vertrauensleute für Brotpflege ausgegeben. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 25 April 1918. Familien-Unterstützung. Die Auszahlung der Reichsunterstützung und der Sonderunterstützung an die Familien der zum Heeresdienst einberufenen Mannschaften für den Monat Mai 1918 soll am Dienstag, den 30. April d. I. von vorm. 8-12 Uhr für die Markeninhaber 1—280 und nachm. 2—5 Uhr für die Markminhaber 281—Ende im hiesigen Rathaus und zwar gmau der Markennummer nach erfolgen. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 25. AprU 1918. Kirchliche Nachrichten. Parochie Reichenbrand. Am Sonntag Cantate, den 28. April, Vorm. V«9 Uhr Predigt- »oftesdtenst: Pfarrer Rein. Vorm. 11 Ahr Unterredung mit der weiblichen Fugend: Derselbe. Dienstag Abend 8 Uhr Fungfrauenverein. Amtswoche: Hilfsgeistlicher Schwarze. Parochie Rabenstein. Am Sonntag Cantate, 28. April, Vorm. V-8 Uhr Christenlehre Kit den Jungfrauen: Pfarrer Kirbach. Vorm. 9 Uhr Predigtgottesdienst: Hilf-geistlicher Leidhold. Eo. Jünglingsverein: Vorm. Vs8 Uhr Versammeln im Pfarr- ü°fe zum Abmarsch nach Chemnitz; nach Besuch des Gottesdienste» k der Nicolaikirche Besichtigung der städtischen Feuerwache. — Abends ° Ahr Versammlung im Pfarrsaale. Montag, 29. April, Abends 8 Uhr IV- religiöser Dortrag im Weißen Adler; Pastor Schneider-Döbeln: „Der herrlichste Sieg". Mittwoch, 1. Mai, Versammlung des ev. Zungfrauenvereins ' Abteilung. Donnerstag, 2. Mai, 8 Uhr Kindergottesdienstvorbereitung: Hilfsgeistltcher Leidhold. Freitag, 3. Mai, 8 Uhr Kriegsbetstunde: Derselbe. Wochenamt: Hilfsgeistltcher Leidhold. Siegmar. Der hiesige seit 1873 bestehende Turn verein, der bisher seine Uebungen in einer zum Gasthofe gehörigen Halle abhielt, hat dieser Tage ein an der Friedrich- August-Straße sehr günstig gelegenes Grundstück von unge fähr 6000 IDm erworben, um nach dem Kriege ein eigenes Heim darauf zu errichten. Herr Fleischermeister Emil Leichsenring schenkte aus diesem Anlaß dem Turnverein zum dauernden Gedächtnis seines auf dem Felde der Ehre gefallenen Sohnes 1200 Mark zur Errichtung einer Leutnant- Willi-Leichsenring-Stiftung. Der Verein zählt z. Zt. 200 Mitglieder, wovon 150 unter den Fahnen stehen. Leider sind ein Teil der besten Turner fürs Vaterland gefallen. Da die alte Turnstätte den Anforderungen eines geregelten Turnbetriebes nicht mehr entspricht, sah sich der Verein zum Ankauf eines eigenen Grundstücks genötigt, um nach Heim kehr seiner Krieger den Turnbetricb wieder voll aufnehmen zu können. Dem Verein sind durch diesen Grundstückskauf ansehnliche Ausgaben erwachsen, doch hofft er, von Freunden und Gönnern, die ihm schon oft ihr Wohlwollen erwiesen haben, bei diesem wichtigen Schritt auch diesmal freundliche Unterstützung zu finden. «L-Seife zur Sonderverteilung eingetroffen. Srogerle Siegmar Fernsprecher 180. Erich Schulet.