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Wochenblatt r für Reichenvmnd, Siegmar, Neustadt, Rabenstein nnd Rottluff ende Sonnabend, den 6. April M 14 1918 v. Schweinitz. Dienstag, den S. April, norm. 11 Uhr im Schulsaale. ReichenbranL, am 5. April 1918. Siegel, Schuldirektor. staun. Der Gemeindevorstand. Der Gemein deoorstand. MMMMKliWiilche! dert liller chrunS >enes. at. - Vor! Reichenbrand. Bei der hiesigen Gemeindesparkasse erfolgten im März d. I. 275 Einzahlungen im Betrage von 59333 Mark 60 Pfg., 86 Rückzahlungen im Betrage von 28185 Mk. 41 Pfg. Die Gesamt einnahme betrug 182435 Mk. 31 Pfg., die Gesamtausgabe 179174 Mk. 25 Pf. und der bare Kassenbestand am Schluffe des Monats 2721 Mk. 06 Pfg. Der gesamte Geldumsatz im Monat März beziffert sich auf 362149 Mk. 56 Pfg. Rabenstein. Bei der hiesigen Gemeinde-Sparkasse wurden im Monat März 1918 344 Einzahlungen im Betrage von 38370 Mk. 23 Pf. geleistet; dagegen erfolgten 90 Rückzahlungen im Betrage von 21672 Mk. 44 Pfg. Ei öffnet wurden 22 neue Konten. Die Gesamt einnahme betrug 92665 Mk. 72 Pfg., die Gesamtausgabe 86677 Ml — Pfg. und der bare Küssenbestand am Schluffe des Monats 14325 Mk. 96 Pfg. Der gesamte Geldumsatz im Monat März beziffert sich auf 179342 Mk. 72 Pf. Rabenstein. Zu Gunsten der Gemeindediakonie fand 1. Osterfeiertag im Gasthof zum „Weißen Adler" ein besuchter Vaterländischer Abend statt. Er war ver- ^staltet unter Leitung von Herrn Oberl. Kantor Schönherr ^Ul Männergesangverein und Kirchenchor zu Rabenstein. Männergesangverein und der Kirchenchor brachten wohl- mungene gemischte Chöre und Frauenchöre zum Vortrag. Zuwiderhandlungen werden auf Grund des § 9b des Preuß. Gesetzes über den Belagerungszustand und des Reichsgesetzes vom 11. Dezember 1915 mit Gefängnis bis zu einem Jahre, Haft oder Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark bestraft. Dresden und Leipzig, am 23. März 1918. Stellv. Generalkommando XII. nnd XIX. A.-K. Die kommandierenden Generale. atten ; inzu>« Kirchliche Nachrichten. Parochie Reichenbrand. - Am Sonntag Quasimodogeniti, den 7. April, Vorm. Vs9 Uhr ! vredigtgottesdienst: Hilssgeistlicher Schwarze. Vorm. 11 Uhr Unterredung für die Jünglinge: Derselbe. Dienstag Abend 8 Uhr Jungfrauenverein. Mittwoch Abend 8 U hr Kriegsbetstunde: Hilfsgeistlicher Schwarze. Donnerstag Nachm. 2 Uhr Großmütterchenverein, Abend 8 Uhr i ^habend. Amtswoche: Pfarrer Rein. Parochie Rabenstein. - Am Sonntag Quasimodogeniti, 7. April, Vorm. Vs8 Uhr j ^Mstenlehre mit den Jungfrauen: Pfarrer Kirbach. Vorm. 9 Uhr Predigt mit Beichte und heil. Abendmahl: Derselbe, j Abends 8 Uhr Versammlung des ev. Jünglingsvereins mit Auf- "°hwe der Neukonsirmierten. Montag, 8. April, Abends 8 Uhr religiöser Vortrag im Gasthofe Mm weißen Adler", PastorRebentisch-Dresdenüber: „Derschwerste "«Mpf". . Mittwoch, 10. April, Abends 8 Uhr ev. Jungfrauenverein Abteilung. Donnerstag, 11. April, 8 Uhr Kindergottesdienstvorbereitung: Karrer Kirbach. . Freitag, 12. April, Kriegsbetstunde mit Beichte und heil. Abend mahl: Derselbe. Wochenamt: Derselbe. Fräulein Konzertsängerin Krauße-Reichenbrand trug Lieder für Sopran vor, die treffliche Schulung verrieten. Ein Theaterstück: „Er lebt" von Clara Fritzsche wurde vom Jungfrauenverein Rabenstein mit großem Erfolg gespielt. Violinvorträge von Fräulein Johanna Lohwasser und Herrn Erich Müller-Chemnitz fanden reichen Beifall. Der Abend bot den. Herren Oberl. Kantor Schönherr und Gemeindevorstand Wilsdorf Gelegenheit auf die 8. Kriegs anleihe hinzuweisen. Rabenstein. An den kommenden 4 Montagen im April sollen abends 8 Uhr im Gasthofe „Zum weißen Adler" religiöse Vorträge geboten werden. Am 8. April spricht Herr Pastor Rebentisch-Dresden über: „Der schwerste Kampf", am 15. April Herr Pastor Rudolph-Chemnitz über: „Die schlimmsten Feinde", am 22. April Herr Missionar Böhme-Dresden über: „Die besten Waffen", am 29. April Herr Pastor Schneider-Döbeln über: „Der herrlichste Sieg". Da die Vorträge ohne Eintrittsgeld und ohne Tellersammlung stattfinden, ist ein guter Besuch zu erwarten. Rabenstein. In der nächsten Zeit sollen die Mitglieds beiträge für den Heimatdank eingesammelt werden; als Quittung wird die Mitgliedskarte für 1918 ausgehändigt. Die früheren Mitglieder wollen dem Heimatdank die alte Treue bewahren; wer die Mitgliedschaft noch nicht erworben hat, wird herzlich gebeten, das Kriegsliebeswerk seinerseits mit unterstützen zu helfen. Not ist tausendfach vorhanden; denke jeder daran, daß es gilt, eine Dankesschuld denen gegenüber abzutragen, die für die Heimat bluteten und fielen. Anmeldungen zu neuer Mitgliedschaft nimmt das Pfarramt entgegen. Rottluff. Der hiesige Turnverein beabsichtigt am Sonntag, den 14. April, abends '^7 Uhr unter Mitwirkung der Jugend unseres Ortes eine öffentliche Abendunterhaltung im Gasthaus zum „Grünen Tal" abzuhalten. Der gesamte Ueberschuß soll je zur Hälfte dem Jugend- und Heimatdank zufließen. Die bewährte Spielleitung und vorzüglichen dramatischen Kräfte dieses Vereins gewährleisten einen genuß reichen Abend und dürfte dieser Veranstaltung ein volles Haus beschieden sein. Brandversicherungsbeiträge und Reichsftempelabgabe. Der 1. Termin der Brandkassenbeitrage ist bereits am 1. April d. I. fällig gewesen. Es ' wird aufgefordert, diese Steuern nunmehr ungesäumt und bis spätestens den 10. d. M. zu entrichten, da dann das Mahn- und Beitreibungsverfahren beginnt und die Säumigen die dadurch entstehenden, nicht unerheblichen Kosten sich selbst zuzuschreiben haben würden. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 4. Avril 1918 Das Feldheer braucht dringend Hafer, He« und Stroh! Landwirte, helft dem Heere! Brandversicherungsbeiträge. Der 1. Termin Brandversicherungsb-iträge 1918 ist bis längstens den 10. April 1918 Verbot des Abschießens von Tauben. Der vielfach noch immer stattfindende Abschutz von Brieftauben muß unter allen Umständen ^hindert werden. Deshalb wird im Interesse der öffentlichen Sicherheit verboten, Tauben irgendwelcher "tt adzuschießen. - Das Verbot gilt auch, wenn Taubensperren vom stellv. Generalkommando oder auf Grund landes- ^lizeilicher Bestimmungen von den Verwaltungsbehörden während der Saat- und Erntezeit angeordnet sind. Das Verbot bezieht sich auch auf das Abschietzen von Tauben auf dem eigenen Grundstück und mtens eines Jagdberechtigten innnerhalb seines Jagdbezirkes. Schule zu Reichenbrand Die Aufnahme der Schulanfänger erfolgt Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die Gsmeindevorstände zu Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff, am 3. April 1918. Bekämpfung der Schädlinge an den Obstbäumen im Bezirke der Amtshauptmannschaft Chemnitz. Bei der hohen Bedeutung des Ertrages der Obsternte für die Ernährung im Kriege ist es von größter Bedeutung, die Bekämpfung der Schädlinge an den Obstbäumen allgemein und nachdrücklich durchzusühren. Jeder Besitzer von Obstbänmen erhält deshalb hiermit Aufforderung, für unverzügliche und , fortgesetzte Vertilgung der Obstbaumschädlinge besorgt zu sein. Zuwiderhandlungen werden, soweit sie nicht der Bestrafung nach 8 368 Ziffer 2 des Reichsstraf- ! Sesetzbuches unterliegen, mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft. Auf die Bekanntmachung der Amtshauptmannschaft über die Blutlaus vom 17. November 1917 Chemnitzer Tageblatt Nr. 318) wird nochmals hingewiesen. 2n jeder Gemeinde wird eine Person bestimmt werden, die über die wirksame Vertilgung der Obstbaumschäülinge Rat erteilen und die Bekämpfung überwachen wird. Nähere Bestimmungen hierüber werden von den Gemeindebehörden getroffen und bekanntgemacht werden. Nr. 51» 6. O. Chemnitz, den 18. Februar 1918. Königliche Amtshauptmannschaft. Schule zu Siegmar. Die Aufnahme der für Ostern angemeldeten Schüler erfolgt Montag, den 8. April, nachm. 2 Uhr, und zwar die der Knaben in Klassenzimmer Nr. 5, die der Mädchen in Zimmer Nr. 6. Die Schulleitung. 2. V.: Oberl. Krause. Schule Rabenstein. Montag, den 8. April, vorm. 7 Uhr, Anmeldung der Schulentlassenen zur Fortbildungsschule in Zimmer 5. Montag, den 8. April, nachm. 2 Uhr, Aufnahme der Neulinge. Tüten dürfen weder in, noch vor der Schule verteilt werden. Direktor Steinbrück. Schulgeldzettel. Nachdem die Austragung der Schulgeldzettel für laufendes Jahr im allgemeinen beendet ist, werden alle diejenigen aufgesordert, die Kinder zur Schule schicken, aber einen Zettel noch nicht erhalten haben, sich umgehend bei der unterzeichneten Stelle zu melden. Siegmar, 5. April 1918. Der Gemeindevorstand. Götz v. Olenhusen. Nr. 1077 ?. 2./18. , Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Bezugspreis: Vierteljährlich 30 Pf. — Anzeigen werden außer in der Geschäftsstelle (Reichenbrand, Nevoigtstraße 11) von Herrn Friseur Weber in Reichenbrand und von Herrn Kaufmann Emiil 'Winter m Rabenstein entgegengenommen und die Ispaltige Petttzeile oder deren Raum mit 20 Pf. berechnet. Schluß der Anzeigen-Annahme Freitags nachmittag 2 Uhr. — Fernsprecher Amt Siegmar 244 Vereinsinserate können nicht durch Fernsprecher ausgegeben werden. Die Vertrauensmänner jeden Orts sind in den obengenannten Verwaltungen zu erfahren. Nachstehende Bekanntmachungen werden hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die GemeindevorstanLe zu Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff, am 3. April 1918. Beförderung von Kartoffeln aus dem Bezirke der Amtshauptmannschaft Chemnitz einschließlich Limbach, j, Zufolge Anordnung der Reichskartosfelstelle wird unter Aushebung von 8 5 der amishauptmann- chaftlichen Bekanntmachung vom 18. September 1917 — 1416 L. V. — (Chemnitzer Tageblatt Nr. 261 22. September 1917) folgendes bestimmt: 8 1- Jegliche Versendung von Kartoffeln, gleichgültig ob Speise-, Futter-, Fabrik- oder Saatkartoffeln, !»nd gleichgültig, ob der Versand in ganzen Wagenladungen oder im Stückgutverkehr stattfindet, darf Mr auf Grund eines vom Kommunalverband abgestempelten Frachtbriefes erfolgen. 8 2. . Die Frachtbriefe sind, ausgefüllt unter Angabe der vollständigen Anschrift des Empfängers, sowie m Kilogramm ausgedrückten Menge, die zur Versendung bestimmt ist, vom Versender zunächst der Gemeindebehörde vorzulegen, die sie dann der Amtshauptmannschaft mit einer Bescheinigung darüber ^reicht, daß entweder Abschnitt L der Landeskartoffelkarte oder Saatkarten vorgelegt worden sind und die Ausfuhr unbedenklich erscheint. 8 3. ' 2m übrigen wird eingeschärft, daß jede Ausfuhr von Kartoffeln aus dem Bezirke der Amtshaupt- ^annschast einschließlich Limbach, also auch der Versand von Kartoffeln anders als mit der Bahn, V. mit Geschirr nur mit Genehmigung der Amtshauptmannschaft zulässig ist, soweit es sich nicht um Kartoffeln handelt, die auf Abschnitte der Landeskartofselkarte bezogen werden (vgl. § 9 der amtshaupt- Aarmschaftlichen Bekanntmachung vom 19. September 1917 — 1417 L. V. — (Chemnitzer Tageblatt "i. 261 vom 22. September 1917). 8 4. Wer den vorstehenden Bestimmungen zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre and mit Geldstrafe bis zu 10 000 Mk. oder mit einer dieser Strafen bestraft. Chemnitz, am 30 März 1918. Nr. 413 IC V. Der Kommunalverband der Amtsyauptmannschast Chemnitz. an unsere Steuerkasse abzuführen. Siegmar, 5. April 19l8. Gefunden: 1 Handwagen. Skegmar, den 5. April 1918. Kriegsküche Rabenstein. Speisemarken für nächst« Woche werden Sonntag, den 7. April, vormittags von 10—12 Uhr in der Küche ausgegeben. Die Verwaltung. .Als Gemeindewaisenrat für Rottluff ist an Stelle des verzogenen Gemeindeoorstandes Geihler Herr Gemeindevorstand Schmalfuh heute vom Kgl. Amtsgericht Ehemnitz in Pflicht genommen worden. Rottluff, am 27. März 1918. Der Gemeinderat. Milchkarten-Ausgabe in Rabenstein Freitag, den 12. April 1918 tm hiesigen Rathaus, Zimmer 5, in der üblichen Weise. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 4. April 1918.