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Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. t Bezugspreis: Vierteljährlich 30 Pf. — Anzeigen werden außer in der Geschäftsstelle Meichenbrand, Nevoigtstraße 11) von Herrn Fri K Rabenstein entgegengenommen und die Ispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 20 Pf. berechnet. Schluß der Anzeigen-Annayn i ^2 47 Sonnabend, den 24. November 1917 Siegmar, am 20. November 1917. d. t. aein^ Rottluff, am 18. November 1917. Der Gemeinderat. !N, würdigen Ausklang zu geben. n. 8. » teri« 25. Zerso"' abad. Üovbl' llhr. erik- nbev unde^ »tisch' ehr»» nz«rt> lühle- alko^- ilassU .Fa^ !kk. den. Der Kriegshilfsausschutz Klinger, Vorsitzender. Stimmung versetzte. Besonders die „Romanze" spielte er nicht nur technisch schlackenrein, sondern auch außerordentlich ausdruckswarm, verständnisinnig und voll edler künstlerischer Vortragssertigkeit. Die Orgelbegleitungen wurden teils von Herrn Kantor Schönherr, teils von Herrn Kantor Krautze-Reichenbrand mit guter Anpassung aus geführt. So wirkten alle Beteiligten zusammen, um das Ganze zu einer Weihestunde zu gestalten und unsrer Reformationsjubelfeier einen 'iseur Weber in Reichenbrand und von Herrn Kaufmann Emil Winter ime Freitags nachmittag 2 Uhr. — Fernsprecher Amt Siegmar 244. Vereinsinserate können nicht durch Fernsprecher aufgegeben werden. Hilssschutzmann und Stratzenwärtergehilfe für die Dauer des Krieges — eventl. auch für dauernd — zum sofortigen Antritte gesucht. Die Anstellungsbedingungen sind durch den Gemeindevorstand mündlich zu erfahren. Gesuche mit Lebenslauf von geeigneten Bewerbern sind unter Angabe der Gehaltsansprüche spätestens am 28. November d. I. hier einzureichen. 8 7- . Als Kriegsgefangene im Sinne dieser Verfügung sollen nicht nur die in Gefangenschaft geratenen ^gehörigen feindlicher Heere, sondern auch alle anderen im Interesse der Kriegsführung von den Militär- Morden internierten Personen feindlicher Staaten gelten. Die auf Grund eines freien Arbettsvertrages Mäftigten Zivilarbeiter des feindlichen Auslandes fallen nicht unter die Bestimmungen dieser Bekannt- Hchung. 8 8. » Wer den Vorschriften dieser Verordnung zuwiderhandelt, wird, sofern nicht nach den allgemeinen Mfgesetzen eine höhere Strafe verwirkt ist, mit Gefängnis bis zu einem Jahr bestraft. Sind mildernde Wände vorhanden, so kann auf Haft- oder Geldstrafe bis zu 1500 Mark erkannt werden. 8 9. Diese Verordnung tritt mit der Bekanntmachung in Kraft. Leipzig, am 31. Oktober 1917. Der kommandierende General des stellv. XIX. (2. K. S.) Armeekorps. v. Schweinitz. Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. ^e Gemeindevorstand« zu Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff, am 23. November 1917. Bekanntmachung. Am 1. Dezember I9l7 wird der 3. Termin der diesjährigen Gemeindeanlagen und des Schulgeldes fällig. Es wird dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die Anlagen und das Schulgeld zur Vermeidung des Zwangsvollstreckungsverfahrens bis zum IS. Dezember 1917 an die hiesige Gemeindekasse abzusühren sind Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 22. November 1917. Weihnachtsliebesgaben. Das vierte Kriegs-Weihnachtsfest naht wieder heran. Unsere Truppen werden dasselbe nochmals fern der Heimat verleben müssen. Wir wollen deshalb auch in diesem Jahre unseren Feldgrauen durch Zusendung von Liebesgaben eine Weihnachtsfrende bereiten. Die geehrte Einwohnerschaft bitten wir daher, unser Vorhaben durch Zuweisung von Geldspenden freundlichst unterstützen zu wollen. Für Erfüllung unserer Bitte im voraus herzlichsten Dank. Familien-Unterstützung. Die Auszahlung der Reichsunterstützung an die Familien der zum Heeresdienst einberufenen Mannschaften für den Monat Dezember 1917 soll bereits Freitag, den 3V. November d. I. von vorm. 8—12 llhr für die Markeninhaber 1—260 und nachm. 2—S Uhr für die Markeninhaber 261—Gude im hiesigen Rathaus und zwar genau der Markennummer nach erfolgen. Der Gemelndevorstand zu Rabenstein, am 22. November 1917. Hühnerfutter für Reichenbrand. Hühnerfutter wird an die Geflügelhalter zu Reichenbrand abgegeben. Der Verkauf findet Montag, den 26. November, bei G. Morgenstern statt. Pro Huhn Vs Pfund. Reichenbrand, am 23. November 1917. Der Gemeindevorstand. Herr v. Königsheim nickte mit dem Kopfe und fuhr dann fort: „Halten Sie sich bereit; ich erwarte Sie in einer Stunde in der Kanzlei." „Ganz wie Sie befehlen," entgegnete der Inspektor und nahm dabei wieder eine militärische Haltung an, wie ein Soldat vor seinem Vorgesetzten. Herr v. Königsheim runzelte leicht die Stirne, dieses Benehmen fand keineswegs seinen Beifall. „Aus den eingereichten Papieren habe ich ersehen, daß Sie Soldat waren, Herr Krause, Unteroffizier, wenn ich nicht irre; ich bin allerdings Rittmeister der Reserve, aber hier auf Schweikershof stehen wir in keinem militärischen Verhältnis zu einander, sondern ich betrachte und behandle- Sie als meinen Mitarbeiter." „Sehr schmeichelhaft für mich; ich werde mich ganz nach Ihren speziellen Wünschen richten," mit diesen Worten wollte sich Inspektor Krause entfernen, doch der Gutsherr hielt ihn noch einmal zurück. „Noch eins, hören Sie, der alte Lohmeier wird mit seiner Frau einstweilen, so gut es geht, die Wirtschaft be sorgen, bis ich eine Mamsell engagiert habe. -Die beiden Alten standen lange Jahre in Diensten unserer Familie. Dieselben werden auch für Ihre Bedürfnisse sorgen und Wohnung werden Sie mit hier im Herrenhaus nehmen. Zwei Zimmer im Erdgeschoß werden genügen, ich habe Frau Lohmeier schon angewiesen, dieselben für Sie herzurichten." Herr v. Königsheim wandte dem Inspektor jetzt den Rücken, daher bemerkte er oen giftigen Blick nicht, der unter den buschigen Augenbrauen desselben hervorschoß, als er der Türe zuschritt und das Zimmer des Gutsherrn verließ. „Nette Aussichten!" brummte der Inspektor, als er die Treppe hinabschritt. „Erst nimmt mich der gnädige Herr unter seine Fittiche, damit er jeden Schritt bemerkt und dann stellt er wahrscheinlich auch noch die beiden getreuen Alten als Wächter auf, hier wird wohl kaum mein Weizen blühen." Den Kriegsgefangenen ist der Besuch von Schankwirtschasten und öffentlichen Vergnügungsorten Moten. Den Gast- und Schankwirten sowie den Veranstaltern von öffentlichen Lustbarkeiten ist es Moten, den Kriegsgefangenen den Besuch ihrer Wirtschaften einschl. der Wirtschaftsgärten sowie der Amtlichen Lustbarkeiten zu gestatten. 8 6. „ Alle Postsendungen der Kriegsgefangenen, sowohl die eingehenden als auch die ausgehenden, müssen der Wprüfungsstelle des zuständigen Gefangenenlagers vorgelegt werden, soweit nicht die zuständige Inspektion K Kriegsgefangenenlager im Einzelfalle andere Anordnungen trifft. Verboten ist es, Briefe, Postkarten M Sendungen irgend welcher Art für einen Kriegsgefangenen unter Umgehung der Postprüfungsstelle stht' befördern- Der Versuch und die Beihilfe sind strafbar. Kirchliche Nachrichten. Parochie Reichenbrand. d. Am Totenfest, Sonntag, den 25. November, Vorm. 9 Uhr Mgtgottesdienst mit Abendmahlsfeier. Beichte Vr9 Uhr: Hilfs- Micher Schwarze. Kollekte für den Gustav-Adolf-Verein. Nachmittag 5 Uhr Adendkommunion: Pfarrer Rein. Dienstag Abend 8 Uhr Fungfrauenverein. Mittwoch Abend 8 Uhr Kriegsbetstunde: Pfarrer Rein. ^ Donnerstag Nachm. 2 Uhr Großmütterchenverein, Abend 8 Uhr labend. Amtswoche: Pfarrer Rein. Parochie Rabenstein. Am 25. Sonntag n. Trin., 25. November, Allgemeine Toten- s.W- Vorm. 9 Uhr Predigt mit Beichte und heil. Abendmahl: Mier Kirbach. Ehorgesang: „Ihr Trauern den wehret den Tränen", Begräbnisgesang aus Luthers Zeit. Wittenberg 1542. Kollekte r den Gustav-Adolf-Verein. Nachm. 5 Uhr Beichte und heil. Abendmahl: Pfarrer Kirbach. Abends 8 Uhr Versammlung des ev. Fünglingsvereins. Mittwoch Abends 8 Uhr Versammlung des ev. Zungfrauenvereins. Freitag Abends 8 Uhr Kriegsbetstunde: Hilfsgeistlicher Leidhold. ^Wochenamt: Pfarrer Kirbach. i, Rabenstein. Line geistliche Musikaufführung unter der Leitung Eserin Oberl. Kantor Schönherr fand am 18. November nach- ^ag Vr4 Uhr in der hiesigen Kirche statt. Das Konzert wurde 1 Weitet durch ein Vorspiel zu „Ein feste Burg ist unser Gott" Merck), von Herrn Kantor Schönherr verständnisvoll auf der M vorgetragen. Der wohlgeübte hiesige Männergesangverein und iLenchor brachte einige von Herrn Kantor Schönherr mit großem Wt einstudierte Lieder zu Gehör, von denen besonders der wirksame ^ußgesang („Herr, du bist unsre feste Burg", ein lutherisch Kampf- Siegeslied aus dem Kriegs- und Lutherjahre 1917 von P. Schöne, War an der Frauenkirche zu Dresden) mit kraftvoller Klangschönheit Akagen wurde. Fräulein Krautze - Reichenbrand verstand es, ihre beiden Sologesänge („Loblied" von O. Wermann und ^Schutz der Kirche" von Bach-Schreck) die Versammelten zu fesseln. Borzüge ihrer gut ausgeglichenen Sopranstimme Kamm besonders kLiede ausgezeichnet zur Geltung. — Ein „Deutsches Krieger- ij, 1914" (von Zippert) brachte uns Herr Kühn-Wittgensdorf (Tenor) k, Musterhafter Textaussprache zum Vortrag. — Ganz besonders hWen waren die Leistungen des Herrn Musikleiters Faikenberg- »Menberg, der mit den beiden Geigensoli („Notturno" vonL. Schu- "k und „Romanze" von Wilhelmj) die Zuhörer in eine feierliche . Die zunehmende Sorglosigkeit und Nachlässigkeit der Bevölkerung im Verkehr mit dm Kriegs- V iisangenen erschwert die Überwachung und bildet eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Es erscheint Deshalb geboten, die Bekanntmachung über das Verhalten gegenüber Kriegsgefangenen vom 5. 1. 1916 » d den Bereich des XIX. A.-K. aufzuheben und an Stelle der darin enthaltenen Bestimmungen schärfere V'kstzusetzen. Ls wird daher für dm Bereich des XIX. A.-K. die Bekanntmachung vom 5. 1.1916 auf- FiHobeR und an Stelle derselben auf Grund von 8 9b des Gesetzes vom 4. 6. 1851/1. 12. 1915 über . M Kriegszustand folgendes angeordnet: s 8 I. O Fedes Betreten der Gefangenenlager und der llnterkunftsstellen der Kriegsgefangenen ohne Aus- 1 Ws oder besondere Ermächtigung ist verboten. f 8 2. Die Bevölkerung hat ihren Verkehr mit den Kriegsgefangenen auf die durch deren Arbeit, Unter- . mngung und Verpflegung notwendigen Verrichtungen zu beschränken. Fede darüber hinausgehende Annäherung, insbesondere ein gegen die guten Sitten verstoßender Wkehr weiblicher Personm mit Kriegsgefangenen ist verbotm. . 8 3. Verboten ist es, Kriegsgefangenen unbefugt Lebensmittel, Kleidungsstücke und Gmußmittel zu l Erschaffen. Für diese Sachen hat lediglich die Kommandantur des Gefangenenlagers oder der damit I ^«drücklich von ihr beauftragte Arbeitgeber des Gefangenen zu sorgen. j 8 4. Verboten ist weiter, an Kriegsgefangene ! - a. Geld, > b. Waffen, Munition, Landkarten, Reisehandbücher, Ferngläser, Pläne, Eisenbahnkursbücher, ff' Kompasse, elektrische Lampen Hgeltlich oder unentgeltlich abzugeben oder zur Beschaffung dieser Gegenstände behilflich zu sein. 8 5. Wochenblatt für Reichenbrand, Siegmar, Nenstadt, Rabenstein und Rottluff Rabenstein. In den kommenden Wochen sollen noch einige Hausschuhkurse stattfinden, die für bedürftige Frauen der Kirchgemeinde Rabenstein-Rottluff unentgeltlich sind. Anmeldungen nimmt Frau Pfarrer Kirbach entgegen. Der betr. Kursus soll in der kommenden Woche nachmittags, in der darauffolgenden Woche abends abgehalten werden. Rabenstein. Die Sammlung für „Kaiser- und Volks dank" zu einer Weihnachtsspende für unsere treuen Kämpfer hat im hiesigen Orte 336 Mk. 92 Pfg. durch Herrn Schul direktor Steinbrück durch Sammlung und Aufführung der Schulkinder und 2663 Mk. 08 Pfg. durch den Vertrauens mann und Vorsitzenden des Militärvereins Herrn Hugo Schilling als direkte Spenden und Dankopfer von größeren Steuerzahlern, in Summe 3000 Mk. ergeben. Gewiß ein hocherfreuliches Ergebnis! Allen hochherzigen Spendern und Sammlern für ihre Gaben und Mühen wird hierdurch der innige Dank zum Ausdruck gebracht. Zwei Krauen von Bildung. Roman von E. Willkomm. Fortsetzung. Nachdruck verboten. Der Gutsherr wollte zuerst aufbrausen bei dieser An maßung und an Unverschämtheit grenzenden Benehmen des neuen Inspektors. Er besann sich aber noch rechtzeitig, daß es besser war, seine Ruh'e zu behaupten und sagte daher kühl: „Darüber werden wir später sprechen, vorläufig kann ich Ihnen noch keine Zusage machen, sondern muß mich an den abgeschlossenen Kontrakt halten. „Ich denke aber, Sie werden es sich überlegen, Herr Baron!" Kriegssteuer. Die Frist zur Bezahlung der 2. Rate Kriegssteuer ist abgelaufen. Rückständige wollen den Betrag unverzüglich an die diesige Steuerkasse abführen. Siegmar, 22. November 1917. » Der Gemeindevorstand. 4. Termin Gemeinde-Einkommensteuer. Am 15. d. Mts. ist der 4. Termin Gemeinde-Einkommensteuer 1917 fällig gewesen. Die Bezahlung hat bis 30 d. Mts- an die hiesige Ortssteuer-Einnahme zu geschehen. Siegmar, am 17. November 1917.Der Gemeindevorstand.