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Wochenblatt für Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff. Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Bezugspreis: Vierteljährlich 30 Pf. — Anzeigen werden außer in der Geschäftsstelle (Reichenbrand, Nevoigtstraße 11) von Herrn Friseur Weber in Reichenbrand und von Herrn Kaufmann Emil Winter in Rabenstein entgegengenommen und die Ispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 20 Pf. berechnet. Schlup der Anzeigen annahme Freitags nachmittag 2 Uhr. — Fernsprecher Amt Siegmar 244. Vereinsinserate können nicht durch Fernsprecher aufgegeben werden. M Ä Sonnabend, den 12. Januar 1918 Nachstehende Verordnung wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff, am 10 Januar 1918. Di« Gemeindevorstand«. Nr. 27. Verbrauch der Brotgetreideselbstversorger. Zufolge Anordnung des Herrn Staatssekretärs des Kriegsernährungsamts dürfen Brotgetreide selbstversorger aus ihren geernteten Vorräten zur Ernährung der Selbstversorger Brotgetreide nur für die Zeit bis zum 15. August 19 l8, nicht bis zum 15. September 1918 zurückbehalten. 8 2 unter Brot getreide Absatz s der Bekanntmachung Nr. 26 über Ausdrusch und Ablieferung von Weizen, Roggen, Gerste, Hafer und Hülsensrüchten vom 27. Dezember 1917 — Chemnitzer Tageblatt Nr. 357 vom 28. Dezember 1917 — erhält deshalb folgende Fassung: 8 2. Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe dürfen aus ihren geernteten Vorräten folgende Mengen zurückbehalten: I. Brotgetreid«. s) Zur Ernährung der Selbstversorger vom 16. Januar bis 15. August 1918 insgesamt 119 Pfund auf den Kopf, also monatlich 17 Pfund Brotgetreide. Chemnitz, am 5. Januar 1918. Nr. 33 X. X IV. Der Kommunalverband der Amtshauptmannschaft Chemnitz. Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff, am 10. Januar 1918. , Die Gemeindevorstände. Abänderung der Festsetzung des BntterverbrauchsMr die SelbstversorgerimBezirkederAmtshauptmannschaftChemnitz einschließlich der Stadt Limbach. Zufolge Anordnung der Reichsstelle für Speisefette dürfen Fettselbstversorger für sich und die ihrem haushalt Angehörigen nicht mehr als 100 Gramm Butter auf den Kopf und die Woche zurückbehalten. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu zehn- tausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Diese Bekanntmachung tritt sofort in Kraft. Die Bekanntmachung des unterzeichneten Kommunal- Verbandes vom 23. Dezember 1916 — Chemnitzer Tageblatt vom 24. Dezember 1916, Nr. 356 — wird gleichzeitig außer Kraft gesetzt. Chemnitz, am 5. Januar 1918. 5248 X. X II. Der Kommunalverbaad der Amtshauptmanuschast Chemnitz. Durch das Kriegswirtschaftsamt Dresden kommen in nächster Zeit eine größere Anzahl Last- und Personenschlitten zu Verkauf. Landwirt«, die Bedarf haben, wollen dies bis zum 19. Januar 1918 bei den unterzeichneten Gemeindeverwaltungen melden. Di« Grmelndevorstände zu Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff, am 11. Januar 1918. Besitzsteuer. Am 19. Januar d. I. ist die 2. Rat« Besitzsteuer fällig gewesen. Die Steuerpflichtigen wollen dieselbe bei Vermeidung der zwangsweisen Beitreibung bis zum 18. dieses Monats an die hiesige Ortssteuereinnahme abführen. Reichenbrand, Siegmar, Neustadt und Rabenstein, am 11 Januar 1918. Die Gemeindevorstände. Hundesteuer. Die Hundesteuer ist bis spätestens den 31. Januar 1918 an die hiesige Steuerkasse abzuführen. Selbige beträgt 10 Mk. und 30 Pfg. für die Steuermarke. Werden innerhalb eines Haushalis mehrere Hunde gehalten, so beträgt Sie Steuer für jeden zweiten Hund 15 Wk., für jeden dritten Hund 20 Mk. und für jeden weiteren Hund 5 Mk. mehr. Der Steuer unterliegen alle Hunde, die am 10. Januar, dem Zähltage, gehalten oder im Laufe des Jahres hier angeschafft oder zugebracht werden. Siegmar, am 10. Januar 1918. D«r G«meindevorstand. Rechnungs-Einreichung. Diejenigen, die für Lieferungen usw. im Jahr« 1917 noch Forderungen an die hiesigen Gemeinde- Kassen (einschl. Schulkasse) haben, werden hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche durch Einreichung von Rechnungen umgehend, spätestens aber bis zum 20. Januar 1918 bei dem Unterzeichneten geltend zu machen. Siegmar, am 10. Januar 1918. Der G«m«indevorstand. Der 4. Termin der Wassersteuer nach 25 Pfg. pro cbm ist bis zum 20. dieses Monat» an die Wasserwerkskasse abzuführen. Nach Ablauf dieser Frist wird gegen Säumige die zwangsweise Beitreibung eingeleitet werden. Neustadt, am 9. Januar 1918. Der Gemeindevorstand. Wafsergeld. Der 4. Termin Wassergeld 1917 ist fällig gewesen und bis spätestens den 30. Januar 1918 an die hiesige Steuerkasse abzuführen. Siegmar, 10 Januar 1918. Der Gemeindevorstand. , Bekanntmachung. Wiederholt ist beobachtet worden, daß die an den Plakattafeln angebrachten amtlichen Bekannt machungen abgerissen oder beschrieben worden sind. Wir unterlassen nicht darauf hinzuweisen, daß dieses ungebührliche Gebaren zukünftig streng bestraft wird und bitten wir die Einwohnerschaft, ev. bekannt werdende Fälle unverzüglich hier zur Anzeige zu bringen. Siegmar, 10. Januar 1918. Der Gemeindevorstand. Den Herren Grundstücksbesitzern bez. deren Stellvertretern wird 8 8 des Regulativs, betreffend die Aufrechterhaltung der Ordnung, Reinlichkeit und des Verkehrs auf den Straßen der Gemeinde Siegmar, erneut in Erinnerung gebracht. 8 8. Die Besitzer von Grundstücken beziehentlich deren Stellvertreter sind verpflichtet 1. bei jedem Schneefall durch Auswersen des Schnees unmittelbar an ihren Häusern und Grundstücken längs der Straßenfront einen mindestens 1 m breiten Fußweg herzustellen und zu, unterhalten ; 2. bet Frost die an den Dächern oder Dachrinnen von unmittelbar an Straßen und Fußwegen anliegenden Häusern sich bildenden Eiszapfen, sowie den über die Dächer überyängenden Schnee abzustoßen; 3. bei Glätte die Fußwege mit feinem scharfen Material so ost zu bestreuen, als dieses zur Sicherheit der Fußgänger erforderlich erscheint, um Ansprüche, welche andernfalls aus der gesetzlichen Haftpflicht hergeleitet werden können, zu vermeiden; 4. durch Beseitigung von Schnee und Eis, insbesondere aus den Gerinnen, das Ablaufen des Wassers tunlichst zu fördern; 5. die vor den Häusern befindlichen Schleusen offen zu halten, überhaupt für das Abläufen des Tage und Abfallwassers besorgt zu sein. Siegmar, am 10. Januar 1918. D«r Gemeindevorstand. Siegmar. Anmeldung der Ostern 1918 schulpflichtig werdenden Kinder. Ostern 1918 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis dahin das 6. Lebensjahr vollendet haben. Außerdem können auch solche Kinder der Schule zugeführt werden, die bis zum 30. Juni 1918 das 6. Lebensjahr vollenden. Alle diese Kinder, und zwar die gesetzlich schulpflichtigen sämtlich, die übrigen, wenn sie Ostern 1918 in die Schule eintreten sollen, sind im Direktorzimmer hiesiger Schule anzumelden. Knaben: Dienstag, den 15. Januar 1918 nachmittags 2—4 Uhr, MSLch«n: Donnerstag, den 17. Januar 1918 vormittags 10—12 Uhr. Bei der Anmeldung ist für all« Kinder eine Impfbescheinigung, für auswärts geborene außer dem Geburtsurkunde und Taufbescheinigung beizubringen. Eine Taufbescheinigung ist aber auch für hier geborene Kinder beizubringen, wenn die Eltern einer anderen als der ev.-lutherischen Konfession angehören. Für Kinder, die aus Gesundheitsrücksichten vom Schulbesuche zurückgehalten werden sollen, ist ein ärztliches Zeugnis beizubrtngen. Di« Anmeldung hat nur durch Erwachsene zu erfolgen. Die Kinder sind möglichst mitzubringen. Siegmar, am 10. Januar 1918. Der Schulvorstand. Rechnungs-Einreichung. Diejenigen Lieferanten, welche vom Jahre 1917 noch Forderungen an die hiesigen Gemeindekassen (einschließlich der Schulkasse) haben, werden hiermit aufgefordert, die Rechnungen bis spätestens Ende dieses Monats anher einzureichen. Neustadt, am 9. Januar 1918. Der Gemeindevorstand. Familien-Unterstützung. Die Auszahlung der Bezirksunterstützung an die Familien der zum Heeresdienst einberufenen Mannschaften für den Monat Januar 1918 soll Dienstag, den 15. Januar d. I. von vorm. 8-12 Uhr für die Markeninhaber 1—260 und nachm. 2—5 Uhr für die Markeninhaber 26l Ende im hiesigen Rathaus und zwar genau der Marlennummer nach erfolgen Der Gemelndeoorstand zu Rabenstein, am 10. Januar 1918. Besitzsteuer. Die zweite Rate Besitzsteuer ist fällig und an die hiesige Ortssteuereinnahme abzuführen. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 9 Januar 1918. Die Ausgabe der Fleisch- und Landesfettkarten erfolgt Freitag, den 18. Januar 1918 von 7-8 Uhr abends durch die Vertrauensleute in den bekannten Ausgabestellen. Der Demeindeoorstand zu Rabenstein, am 11 Januar 1918. Kirchliche Nachrichten. Parochie Reichenbrand. Am 1. Sonntag n. Epiphanias, den 13. Januar, Vorm. 9 Uhr Predigtgottesdienst: Pfarrer Rein. Dienstag Abend 8 Uhr Jungfrauenverein. Donnerstag Nachm. 2 Uhr Großmütterchenverein. Amtswoche: Hilfsgeistlicher Schwarze. Parochie Rabenstein. Am 1. Sonntag n. Epiphanias, 13. Januar, Vorm. 9 Uhr Predigtgottesdienst: Hilfsgetstltcher Leidhold. Abends 8 Uhr Versammlung des ev. Jünglingsvereins. Mittwoch, 16. Januar, Abends V»9 Uhr Bibelstunde: Pfarrer Kirbach. Freitag, 18. Januar, Abends 8 Uhr Kriegsbetstunde: hilss- geistlicher Leidhold. Wochenamt: Derselbe. Rabenstein. Der vaterländische Abend des Steno graphenvereins am 30. Dezember ergab einen Reingewinn von 50,50 Mark. Davon wurden 25,25 Mark an die hiesige Gemeindekrankenpflege und 25,25 Mark an den Verein Jugenddank Chemnitz (Amtshauptmannschaft) abgeführt. Herzlichen Dank allen, die sich um das Gelingen dieses genußreichen Abends verdient gemacht haben. Helene Kruim geprüfte Damenschneidermeisterin Atelier für einfache und elegante Kleider sowie Kostüme jeder Art. Siegmar, Hofer Straße 25. Zwei anständige Mädchen können Kost und Logis erhalten Siegmar, Carolastraße 3, I. Schöne Oberstube mit Kammern sofort oder später zu ver- mieten. Llektr. Licht u. Wassert, vorh. Zu erfragen bei Müvülsr, Rabenstein, Kurze Straße. Eine Sstbe mit SchWube und Zubehör ist sofort oder später zu ver- mieten Rabenstein, Talstraße 29. Kleinere Wohnung ab 1. Februar mietfrei Reichenbrand, Hofer Straß« 60. ImMe mit 2 Kammer« und Zubehör sofort zu vermieten Rabenstein, Antonstraße 6. 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