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ir Herrn Friseur Weber in Reichenbrand und von Herrn Kaufmann Emil Winter -Annahme Freitags nachmittag S Uhr. — Fernsprecher Amt Siegmar 244. Sonnabend, den 29. September N 39 1917 a vorm. nachm. weniger e. > Chemnitz, den 22. September 1917. Königlich« Amtshanptmannschaft. Der Gemeindevorstand. >Reichenbrand, am 29. September 1917. Der Gemeindeoorstaud. > Reichenbrand, am 2S. September 1917. teN' erti^^ ro^ 200 400 600 800 1 — 201 — 401 — 601 — ir30^ Mel 0 Pi 40 9 — 10 — 11 — 2 — 3 — darauf hingewiesen, daß Wert nicht sowohl auf die Anzahl der Hausschuhe zu legen ist, die im Kursus selbst hergestellt werden, als darauf, daß die Frauen und jungen Mädchen die Fähigkeit erlangen, später im eigenen Haushalte derartige Hausschuhe anzufertigen. Nach Beendigung aller Kurse werden die Schuhleisten gegen ein geringes Entgelt aus geliehen werden. Palais schöner und prächtiger aufzubauen, die Brandstätte verkauft — vielmehr hat sie abgetreten an irgend welche Personen, genau weiß ich nicht, wie sich der Handel zuge tragen hat." „Aber weshalb, liebe Adelheid?" „Weshalb? Ich habe ihn nicht so eingehend danach gefragt und mit ihm ist auch kaum mehr zu sprechen. Aber geärgert habe ich mich, daß ich krank, sehr krank wurde und an diesen Folgen habe ich jetzt noch zu leiden. Hanno gab sich die größte Mühe, mich von der Notwendigkeit seines Handelns zu überzeugen, ich habe aber gar nicht auf ihn gehört. Er sei tief verschuldet, behauptet er, seine Gläubiger drängen ihn unablässig. Vom Rechnen, glaub ich, versteht er noch viel weniger als ich und da hat er denn nun einen dummen Streich über den anderen gemacht. Nun soll ich entweder mit ihm auf sein Gut ziehen oder hier bei meiner Mutter wohnen; natürlich ziehe ich das Letztere vor, denn ich werde mich wohl in dem ganz abgelegenen Dorfe vollends lebendig begraben und mich mit den Mägden herum ärgern. Ich könnte Hanno fast hassen, daß er mir so etwas zumutet, der schreckliche Mensch." Auf Frau Waltershausen machte dieser Herzenserguß der Freundin einen abstoßenden Eindruck. Ein wahrhaft liebendes Weib hätte in so leichtfertig mißbilligender Weise auch der vertrautesten Freundin gegenüber nie so etwas über den abwesenden Gatten gesprochen, selbst wenn dieser grobe Fehler begangen haben sollte. Es erstarb ihr daher auch das Wort auf der Zunge; nur ihr Blick hing fortwährend an den Augen der Freundin, die, so oft sie ihr Gesicht mehr dem Fenster zuwendete, ihr recht unangenehm verändert vorkam. Die Stirne trat schärfer als ehedem hervor, die noch Ausgabe von Landestartoffelkarten in Rabenstein findet Dienstag, den 2. Oktober, im Rathaus — Zimmer S — und zwar: Milchkarten-Ausgabe. Die Ausgabe der neuen Milchkarten erfolgt Freitag, den 5. Oktober 1917 im Rathause und zwar: von 9—12 Uhr vormittags für die Anton-, Adolf-, Ahnertstrahe, Bachgasse, Burg-, Chemnitzer, Forst-, Garten-, Grünaer, Hardt-, Karl-, Kirch- und Kurze Straße, von 2—5 Uhr nachmittags für die Limbacher, Nord-, Ost-, Park-, Pelzmühlen-, Post-, Reichen brander, Ritter-, Röhrsdorfer, Solbrig-, Talstraße und Weg nach dem Kalkwerk. Milchkarten haben zu erhalten: 1 ., Kinder im 1. und 2. Lebensjahre, soweit sie nicht gestillt werden, täglich 1 Liter; 2 ., stillende Frauen für jeden Säugling täglich 1 Liter; 3 ., Kinder im 3. und 4. Lebensjahre täglich Liter; 4 ., schwangere Frauen in den letzten 3 Monaten vor der Entbindung täglich Liter; 5 ., Kinder im 5. und 6. Lebensjahre täglich Vs Liter; 6 ., Kranke auf Grund ärztlicher Bescheinigung täglich bis höchstens 1 Liter. Vollmilchvcrsorgungsberechtigte haben nur Anspruch auf Zuteilung von Vollmilch, soweit solche vorhanden ist. Die Abgabe von Milchkarten an Krank« kann nur ans Grund ärztlichen Zeugnisses erfolgen. An andere Personen als den vorstehend genannten ist die Abgabe von Bollmilch verboten. Die Milcherzeuger und Milchhändler haben die Karten der abgegebenen Mengen zu entwerten. Nichtbeachtung wird bestraft. Der Gemeindeoorstand zu Rabenstein, am 27 September 1917. haben Anspruch auf diese Landeskartoffelkarte. Die mehr Land angebaut haben, können zunächst keine Landeskartoffelkarte erhalten. Brotheste sind vorzuiegen. Kinder im Alter bis zu 4 Fahren erhalten eine Landeskartoffelkarte ohne den Abschnitt Die Haushaltungsvorstände oder deren mit Ausweis versehenen Stellvertreter haben die Landeskartoffelkarte persönlich in Empfang zu nehmen. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 27. September 1917. Bekanntmachung. » Mittwoch, den 3. Oktober 1917, findet vormittags von 8—10 Uhr in der Gemeindekasse die ^szahlung des Aluminium-Geldes statt. Die Anerkenntnisscheine sind vorzulegen. 10 Ahr für Brotheftinhaber Nr. 11 12 3 4 ,, 4 - V26 Zeit ist streng inne zu halten. Alle Haushaltungsvorstände, die Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. ?kz»gSpreis: Vierteljährlich 30 Pf. — Anzeige« werden außer in der Geschäftsstelle (Reichenbrand, Nevoigtstraße 11) von ls h Rabenstein entgegengenommen und die Ispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 15 Pf. berechnet. Schluß der Anzeigen-: Vereinsinserate können nicht durch Fernsprecher aufgegeben werden. „ „ 801 — 1000 „ „ 1001 — Ende statt. als 200 Land mit Kartoffeln angebaut haben, Staatseinkommen- und Ergänzungssteuer. >. Am 30. ds. Mts. ist der 2. Termin der staatllchen Einkommen- und Ergänzungssteuer "Aig. Die Steuer ist spätestens bis zum . 21. Oktober dieses Jahres die hiesige Ortssteuereinnahme abzuführen. Staatseinkommen- und Ergänzungssteuer. Am 30. ds. Mts. ist der 2. Termin der staatlichen Einkommen- und Ergänzungssteuer Mg. Die Steuer ist spätestens bis zum 21. Oktober diese» Jahres die hiesige Ortssteuereinnahme abzuführen. Mit diesem Termin wird gleichzeitig von den Handel- und Gewerbetreibenden ein Beitrag N di« Handels- und Gewerbekammer zu Chemnitz nach Höhe von 2 bez. 4 Pfennigen von jeder ^ark desjenigen Steuersatzes erhoben, welcher auf das in Spalte ,6" des Einkommensteuerkatasters ^gestellte Einkommen fällt. Zwei Krauen von Mdnng. Roman-von E. Willkomm. Fortsetzung. -Nachdruck verboten. Frau v. Königsheim empfing die Freundin in ihrer Weise mit Herzlichkeit. Es hatte wirklich den Anschein, als freue sie sich des unerwarteten Besuches. „Wie nett von Dir, Franziska, mich wieder einmal zu besuchen," indem sie die Vorhänge zurückzog, um mehr Licht in das Zimmer zu lassen. „Ach, diese langweilige Zeit. Wie geht es Dir, was gibt es sonst neues in der großen Welt? Ich erfahre fo wenig. Ach, ich mag eigentlich gar nichts mehr von der Stadt hören, seit Hanno den dummen Streich gemacht hat, der mich nun für immer hier in dieses Haus verbannen soll." Frau Waltershausen sah die Freundin fragend an. „Entschuldige, Franziska," fuhr Adelheid v. Königsheim fort. „Ich gebe Dir ja Rätsel auf, die Du unmöglich erraten kannst." „Nun, die Sache ist schneller erzählt als verschmerzt," fuhr Adelheid v. Königsheim fort. „Jetzt habe ich sie zwar etwas überwunden, aber so weit reichte meine Gutmütigkeit doch nicht, daß ich mich leichten Herzens darein schicke. Denke Dir, mein Gatte hat, anstatt unser niedergebranntes Außerordentliche Kriegsabgabe. Am 3. Oktober ist das ««st« Drittel der Krl«gsst«v«r fällig. Die Steuer ist spätestens bis zum 12. Oktob«r dieses Jahres die hiesige Ortssteuereinnahme zu entrichten. — Reichenbrand, am 29. September 1917.Der Gemeindeoorstand. Wochenblatt für Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Ravenstein nnd Rottluff Kirchliche Nachrichten. Parochie Reichenbrand. > Am 17. Sonntag n. Trin., den 30. September, Vorm. Vr9 Ahr Miiation und Einweisung des Hilfsgeistlichen conä. Leol. Walter schwarze aus Chemnitz durch Herrn Oberkirchenrat Jentsch. An- Mspredigt des Eingewiesenen. k Nachm. Jahresfest des Kreisvereins für Innere Mission in Grüna. Aginn des Festgottesdienstes Vs4 Uhr. Darauf Versammlung im ^ale des Fleischerschen Gasthofs. Dienstag Abend 8 Uhr Jungfrauenverein. Amtswoche: Pfarrer Rein. Parochie Rabenstein. z, Am 17. Sonntag n. Trin., 30. September, Erntedankfest: Arm. 9 Uhr Predigtgottesdienst mit Beichte und heil. Abendmahl: Mrrer Kirbach. Musik: „Herr, unser Herrscher", Erntedankfestcantate gem. Chor von M. Hauptmann. Es wird gebeten, das Gottes- mst Blumen und Früchten zu schmücken. n/A1 Uhr Kindergottesdtenst: Hilfsgeistlicher Leidhold. h Nachm- Kreisvereinsfest für Innere Mission in Grüna; um 2 Uhr ^"kiarsch der kirchlichen Jugendvereine von der Pfarre. — Abends "hr Versammlung des ev. Jünglingsvereins. ^ Mittwoch, 3. Oktober, Abends Vr9 Uhr Bibelstunde: Pfarrer Freitag, 5. Oktober, Abends 8 Uhr Kriegsbctstunde: Derselbe. Wochenamt: Derselbe. „ Neichenbrand. Am vergangenen Sonntag vormittag §Urde dem Obersteiger Herrn Otto Schulze das vom Mdesverband sächsischer Feuerwehren für 20jährige ununter- Achene Dienstzeit gestiftete Ehrendiplom vor versammelter Mnnschaft durch Herrn Gemeindevorstand Vogel feier est überreicht. Rabenstein. Demnächst sollen weitere Hausschuhkurse, ^mittags wie abends, veranstaltet werden. Anmeldungen ^erzu nimmt Frau Glöckner Helbig entgegen. Dabei sei Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Die Gemein devorstSn de zu Reichenbrand, Siegmar, Nenstadt, Rabenstein und Rottluff, am 26. September 1917. Bekanntmachung. . Das Verbrennen von Kartoffelkraut — sowohl von frischem wie von trockenem — wird verboten, ° frisches Kartoffelkraut als Futter, trockenes als Streu verwendbar ist. Zuwiderhandlungen werden ??äß Z 17 der Bundesratsbekanntmachung vom 25. September 1915 über die Errichtung von Preis- Mungsstellen und die Versorgungsregelung mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis fünfzehnhundert Mark bestraft. Die Verordnung tritt sofort in Kraft. 2580 a 11 L IV. Dr«sd«n-N., am 21. September 1917. Ministerium des Innern. Nachstehende Verfügung wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff, am 26. September 1917. Dl« Gemeindeoorstand«. Beschränkung des Taubenstugs während der Saatzeit. , Da die Tauben die Saatfelder, die zur Zeit besonderen Schutzes bedürfen, gefährden, wird angeordnet, ^8 auch im Herbst dieses Jahres und zwar für die Zeit vom 25. September bis 31. Oktober die Tauben den Taubenschlägen zurückzuhatten sind oder sonst in geeigneter Weise am Ausstiegen auf die Felder hindert werden. Während dieser Zeit ist das Fliegenlassen der Tauben nur an jedem Montag, Mittwoch Freitag von nachmittag 1 Ahr bis Abend gestattet. Auf die Brieftauben, die für militärische Zwecke besonders gezüchtet und abgerichtet sind bez. werden, "keckt sich das Verbot des Ausfliegens nicht. Zuwiderhandlungen gegen die Anordnung im Absatz 1 werden mit Geldstrafe bez. Ordnungsstrafe 30 Mark oder im Aneinbringungsfalle mit 1 Woche Haft bestraft. . Zugleich werden die Ortsbehörden angewiesen, die Besitzer größerer Taubenbestände nach den vor- Aenden Bestimmungen zur Zurückhaltung ihrer Tauben in den Schlägen gemäß § 24 des Forst- und "Übstrafgesetzes vom 26. Februar 1909 noch besonders aufzufordern. . Zuwiderhandelnde haben außer ihrer Bestrafung die Zahlung von Ersatzgeld oder Ersatz des an- Krichteten Schadens zu gewärtigey (88 37, 39 und 41 des Forst- und Feldstrafgesetzes). Den Grundstücksbesitzern, die im Besitze einer Jagdkarte sind, wird gestattet, Schreckschüsse auf Tauben abzugeben, doch ist vorher das Einverständnis des Jagdpächters bez. des Eigenjagdberechtigten ""SUholen. Mit diesem Termin wird gleichzeitig von den Handel- und Gewerbetreibenden ein Beitrag für die Handels- und Gewerbekammer zu Chemnitz nach Höhe von 2 bez. 4 Pfennigen von jeder Mark desjenigen Steuersatzes erhoben, welcher auf das in Spalte „ä" des Einkommensteuerkatasters eingestellte Einkommen fällt. D«r Gemeindeoorstand zu Rabenstein, am 27. September 1917. Außerordentliche Kriegsabgabe. Am 26. d. M. ist das erste Drittel der Kriegssteuer fällig gewesen. Die Steuer einschl. 5°/« Zinsen ist spätestens bis zum 5. Oktober dieses Jahres an die hiesige Ortssteuereinnahme zu entrichten. Der Gemeindeoorstand zu Rabenstein, am 27. September 1917. Aufheben. Ausschneiden. Die Fleischbeschau in Rabenstein und Rottluff sowie Gutsbezirken Nieder- und Oberrabenstein kann wegen auswärtiger Dienstleistung des Fleischbeschauers ab 1. Oktober 1917 bis auf weiteres (außer in dringenden Notfällen) nur Montags, Donnerstags und Sonnabends ausgeübt werden. Diejenigen, die Tiere ohne Grund notschlachten oder sofort einen Tierarzt an Stelle des Fleisch beschauers zuztehen, haben die tierärztlichen Wegegebühren (10—12 Mk. für den Fall) selbst zu tragen. Dl« Gemeindeoorstand« zu Rabenstein und Rottluff, am 26. September 1917.