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Wochenblatt s ReilhcnLmn-, Siegmar, Neustadt, Nabenstem md Rottluff vie Vereinsinssrats müssen bis Freitags nachmittags 2 Uhr eingegangen sein und können nicht durch Telephon aufgegeben werden. Fernsprecher Amt Siegma<244. Sonnabend, den 24. März M 12 1917 Siegmar, 23. März 1917. Der Gemeindevorstand. Siegmar, am 19. Würz 1917. Der Schuldirektor. zum Heeresdienst einberufenen Land zur Verteilung kommt, 2,70 Mk. für das Pfund. 741 X. P. II. Chemnitz, am 17. März 1917. Die Königliche Amtshauptmannschaft. ar. 308 c. X. p. I. Der Kommunalverband der Amtshauptmannschast Chemnitz. schäft, ergebenst ein Direktor Steinbrück. 26. und 27. Marz d. I. Reichenbrand, am 23. März 1917. Der Gemeindevorstand. Rottluff, am 22. März 1917. Der Gemeindevorstand. Siegmar, 23. März 1917. Der Gemeindevorstand. lüg, l-250 251—500 tris» Solls ltlW bends emB !01. en, d fallet L 2m Gegenteil werden die Aufgaben der deutschen Industrie nach dem Kriege so ungeheure sein, daß sich die Umstellung der jetzt für den Heeresbedarf arbeitenden Betriebe auf die Friedensarbeit vollziehen wird, ohne daß irgendwo Beschäftigungsmangel und Arbeitslosigkeit eintreten könnte. Es ist dabei auch zu berücksichtigen, daß jetzt bei der intensiven Anspannung aller Kräfte die Lehrlinge nicht unnötig mit untergeordneter Tätigkeit aufgchalten, sondern viel schneller als sonst zur Leistung wirklich nutzbringender, selbständiger Arbeit Ge legenheit finden werden; die dadurch bedingte Beschleunigung der Ausbildung läßt eben in Verbindung mit den gegenwärtigen hohen Löhnen wieder erwarten, daß sie in diesen Berufen viel eher einen auskömmlichen Verdienst erzielen werden als in anderen. Da es sich bei den im Heeresinteresse arbeitenden Betrieben durch aus nicht immer um schwere Arbeit handelt, ist nicht nur für die männliche, sondern auch für die weibliche Jugend reichlich Gelegenheit zum Eintritt als Lehrling unter günstigen Aussichten für das Fort kommen vorhanden. Pflicht der Eltern und Erzieher ist es also, bei der Berufswahl überall da, wo körperliche Eignung sowie Lust und Liebe zur Sache vorhanden ist, ihre Fürsorgebefohlenen, sofern sie nicht dauernd bei der Landwirtschaft arbeiten wollen, als Lehrlinge einem der Kriegs industrie dienenden Berufszweige zuzuführen. Von den in Frage kommenden Berufszweigen seien hier als wichtigste ausgeführt: Metailfacharbeiter: Feinmechaniker, Mechaniker, Schlosser und Dreher aller Art, Kesselschmiede, Blechschmiede, Wagenschmiede, Bau schmiede, Kupferschmiede, Werkzcugdreher, Horizontalbohrer, Fräser, Hobler, Schleifer für Genauigkeitsarbeiten. Gießerei und Formerei: Eisenformer, Stahlformer, Spezial former, Gclbgießer, Kernmacher. Bauhandwerker: Maurer und Zimmerer. Verschiedenes: Nieter, Stemmer, Drahtzieher, Werkzeughärter, Rohrleger, Klempner für Flugzeugbau, Büchsenmacher, Feilenhauer, Schweitzer, Stellmacher, chemische Laboranten, Elektromonteure. Weitere Auskunft erteilen die Kriegsamtstelle Leipzig sowie die 47 ihr angeschlossenen Hilfsdienstmeldestellen des Korpsbereiches. Die nächste Hilfsdienstmeldestelle ist auf jeder Orts- und Polizeibehörde zu erfragen. werden durch zahlreiche Lichtbilder belebt und veranschaulicht werden. Alle Berufskreise, insbesondere auch die Konfirmanden von Raben stein und Rottluff mit ihren Angehörigen, werden schon heute auf diesen Vortrag aufmerksam gemacht und um recht zahlreiches Er scheinen gebeten. Freitag, den 30. Marz d. I. von vorm. 8—12 Uhr für die Markeninhaber und nachm. 2—5 Uhr für die Markeninhaber ele» )r. Abgabe von Geflügelfutter in Reichenbrand. , Geflügelzüchter, welche sich verpflichten, pro Leghenne 15 Stück Eier bis 30. Juni an die Eier- Mmelstelle (Rathaus — Polizeizimmer) abzugeben, können Hühnerfutter erhalten. Für die Eier wird Pfg. unterm Höchstpreis — zur Zeit 30 Pfg. pro Stück — bezahlt. Die erste Ausgabe erfolgt am nan/ r 1S^ M schä/ Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Art-eigen werden in der Expedition Meichenbrand, Nevoigtstraße 11), sowie von den Herren Friseur Weber in Retchenbrand, Kaufmann Emil Winter in Rabenstein und Albin Thiem in Rottluff entgegen- MomMeu und pro Ispaltige Petitzeile mit 15 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Anzeigen-Annahme in der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags 3 Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags S Uhr. Schulgeld betr. Der 1. Termin Schulgeld 1917 ist am 1. April d. I. fällig und bis spätestens den 14, April d. I. an die hiesige Ortssteuereinnahme abzuführen. An die Eltern -er zu Ostern zur Entlastung kommenden Schüler. Die Kriegsamtstelle Leipzig schreibEuns: In Friedenszeiten war die Berufswahl der zu Ostern die Schule verlassenden jungen Leute für ihre Eltern oft ein Gegenstand großer Sorge. Zahlreiche Berufsvertretungen fühlten sich veranlaßt, wegen bestehender Ueberfüllung vor Eintritt in bestimmte Berufe zu warnen, sodaß es oft nicht leicht erschien, einen den Fähigkeiten des zur Entlassung kommenden Schülers entsprechenden, nichtbereits überfüllten, Beruf zu finden. Die Kriegszeit hat auch hierin völligen Wandel geschaffen. Die gesamte den Kriegsinteressen dienende Industrie vermag heute in einer großen Auswahl von Berufszweigen Lehrlinge in fast unbeschränkter Zahl aufzunehmen, ja, sie bedarf dringend der Zuführung aller dafür geeigneten jugendlichen Arbeitskräfte. In einer Zeit, in der Deutschlands gesamte waffenfähige Mannschaft gegen den Feind steht, in der alle nicht bereits dem Vaterlande dienenden Männer aus Grund des Hilfsdienstgesetzes zur Mitwirkung an den großen vaterländischen Aufgaben herangezogen werden, in der auch die Frauen in allen möglichen ihnen früher verschlossenen Berufen ihre Kraft einsetzen, darf auch die schulentlassene Jugend bei der Berufswahl sich von keinem anderen Gesichtspunkte leiten lassen, als von der Frage: Wie diene ich dem Vaterlande am Vesten? Dabet kann nicht genug betont werden, daß jetzt der Eintritt als Lehrling in einen der Kriegsindustrie dienenden Beruf die denkbar günstigsten Aussichten für das Fortkommen der jungen Leute bietet. Es wäre durchaus irrig anzunehmen, daß mit der Beendigung des Krieges die Aussichten auf lohnende Beschäftigung für die in Kriegs betriebe etngetretenen Lehrlinge sich wesentlich verschlechtern müßten. ae oo 0' Schornsteinreinigung. Die nächste Reinigung der Schornsteine wird in hiesiger Gemeinde in der Zeit vom 28. März bis 7. April d. I. erfolgen Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die Gemeindeoorstände zu Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff, am 21. März 1917. Abänderung der Höchstpreise für Butter im Kleinhandel. Der Höchstpreis für vom ttommunalverband Chemnitz-Land zur Verteilung kommende Anlandsbutter wird in Abänderung der Bekanntmachung der Amtshauptmannschaft vom 16. Januar 1917 Chemnitzer Tageblatt vom 17. Januar 1917, Nr. 15 — auf 2,70 Mk. für Las Pfund festgesetzt. 8 1 unter o der Bekanntmachung der Amtshauptmannschaft vom 11. November 1915 — Chemnitzer Tageblatt vom 12. November 1915, Nr. 316 — wird wie folgt abgeändert: 8 1. Der Höchstpreis beträgt s. für Inlandsbuttrr, Lie Lurch Vermittelung des Kommunalverbandes Chemnitz- Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die Gemeindevorstände zu Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff, am 23. März 1917. MuminiumgegenstLnde. Die für den amtshauptmannschaftlichen Bezirk Chemnitz auf den 25. März 1917 festgesetzte Endfrist zurBestandsanmeldungvon Aluminiumgegenständen — verglAussührungsbestimmungen Kommunalverbandes der Amtshauptmannschaft Chemnitz vom 5. März 1917 zu der Bekanntmachung Königlichen stellvertretenden Generalkommandos des XII. und XIX. Armeekorps betreffend Be schlagnahme, Bestandserhebung und Enteignung von fertigen, gebrauchten und ungebrauchten Gegenständen kUs Aluminium vom 1. März 1917, Nr. LI. c. 500/2. 17. X. X. in Nr. 64 des Chemnitzer Tageblattes Jahre 1917 — wird hiermit bis zum Fortbildungsschule — Siegmar. Montag, am 26. März, haben sich alle Fortbildungsschüler — auch die beurlaubten — zum Schulbesuche und zur Entlassung etnzufinden. Materialwaren-Geschäft von Morgenstern, Hofer Straße Nr. 16, gegen Abgabe von Marken, welche "vor im Meldeamt zu entnehmen sind. te Sart^ ;e 3«) Siegmar. . Geflügelfutter Sonntag, den 25. März, vorm. 8 Uhr pünktlich abholen. Anspruch auf Futter Men nur die Geflügelhalter, die sich verpflichten, Eier abzuliefern. Nähere Auskunft hierüber erteilt »err Prokurist Starke. Wnzelabgabe von Kartoffeln in Rottluff. Die Ausgabe der Kartoffeln für zugezogene Personen (einschl. Militärurlauber und vom Heeresdienste entlassene Einwohner) erfolgt künftig bis auf weiteres jeden Montag (wenn dieser auf einen Feiertag fällt, am nächstfolgenden Werktage), nachmittags von 5 bis Vs6 Uhr, im Grundstücke des Herrn Hausbesitzers Willy Drechsler, Limbacher Straße Nr. 56^, hierselbst. Rottluff, am 13. März 1917.Der Gemeindevorstand. Bekanntmachung. Auf die Reichskanzler-Bekanntmachung über den Verkehr mit Branntwein aus Klein- und 2bstbrennereien vom 24. Februar 1917 — Reichsgesetzblatt Seite 179 flg. — wird besonders htngewiesen. Die Bekanntmachung liegt während der Expeditionszett in den unterzeichneten Gemeindeämtern iur Einsichtnahme aus. Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff, am 19 März 1917. Die Gemeindevorstände. Bekanntmachung. Vom Königlichen Ministerium des Innern ist eine Bekanntmachung über den Verkehr mit Brutetern klassen worden. (Sächs. Staatszeitung vom 23. Februar 1917 Nr. 45) Die Bekanntmachung liegt während der Expeditionszeit in den unterzeichneten Gemeindeämtern Nir Einsichtnahme aus. Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff, am 16. März 1917. Die Gemeindeoorstände. Familien-Unterstützung Die Auszahlung der Reichsunterstützung an die Familien der Mannschaften für den Monat April 1SI7 soll bereits am U ;ung^ Schule Rabenstein. 17. 3. 1917. Die feierliche Entlassung der FortbildungSschüler ist Montag, den 26. März, vorm. 7 Uhr, die der Volksschüler Donnerstag, den 29. März, vorm. 9 Uhr. OffentlichePrüfungen finden diesmal nicht statt, doch liegen die Zeichnungen und die Nadelarbeiten Sonntag, den 25. März, VsIL —12 und 2 — 5 Uhr in den Zimmern des Erdgeschosses aus. Zu den Entlassungsfeiern und zum Besuche der Ausstellung ladet, zugleich im Namen der Lehrer- Sitzung des Gemeinderats zu Reichenbrand vom 20. März 1917. Öffentliche Sitzung. , 1. wird Kenntnis genommen von der Verfügung der Kgl. Amts- Mptmannschaft, Erlangung der Rechtskraft der von derselben erteilten Erlaubnis zur Einleitung der Schleusenwässer eines Teiles der Chemnitz- Mhensteiner Staatsstraße in den Wiesenbach nach Abweisung der Anfechtungsklage der Stadtgemeinde Chemnitz durch das Königliche ^berverwaltungsgericht Dresden. 2. wird die Aufstellung eines Nachtrages zum hiesigen Ortsstatut Mr die Freibank beschlossen. 3. wird als Vertrauensmann der landwirtschaftlichen Berufs- lenossenschaft der Wirtschaftsbesitzer Otto Uhlich von hier gewählt, s 4. wird von der Kündigung des Fleischbeschauers Scheithauer Mntnis genommen und beschlossen, als stellvertretenden Fleischbeschauer n<r Reichenbrand den Fleischbeschauer Robert Geithner in Neustadt °K der Kgl. Amtshaupimannschaft in Pflicht nehmen zu lassen. 5. wird ein in Erbe befindliches Grundstück zu den Besitzwechsel- ^gaben geschätzt. - Rabenstein. Am Palmsonntag, den 1. April (siehe Anzeigetetl l) "Idet von Abend Vs8 Uhr ab im Gasthofe „Weißer Adler" ein ^°ßer öffentlicher Unterhaltungsabend statt. Es werden Gesangs-, !Mamatorische und instrumentale Vorträge geboten werden. Jin Mielpunkte aber steht ein Ausklärungsvortrag, den Herr Oberlehrer Mtor Schönherr über das Thema „Deutschlands Wirtschaftskräfte" Men wird. Der Vortrag wird durch 35 Lichtbilder illustriert werden. Lügenfeldzug unserer Feinde richtet sich bekanntlich nicht nur Men Deutschlands militärische Stärke, er hat auch den Zweck, den Muben zu erschüttern, an Deutschlands Fähigkeit, im größten Mge, den je die Welt gesehen hat, wirtschaftlich und finanziell ^tchzuhalten. Der Vortrag bezweckt nun, im Hinblick auf die ^ Kriegsanleihe ein von beweiskräftigen Ziffern gestütztes lebendiges . Ud dxr riesigen Kräfte zu entrollen, die Deutschlands Volkswirt- ,Mt innewohnen und ihr jenen stolzen Aufschwung verliehen haben, den unsere Feinde uns beneiden. Die anscheinend trocknen Ziffern eil- -ab-' chO verlängert. 1»" Chemnitz, am 20. März 1917. im hiesigen Nathans und zwar genau der Markennummer nach erfolgen. Die Auszahlung des Mietzinszuschusses an die Krkegerwitwen erfolgtvon nachmittags Vs6Uhr ab. Der Gemelndeoorstanb zu Rabenstein, am 22. März 1917. Brandversicherungsbeiträge. Am 1. April d. I. sind die Brandosrsicherungsbeiträg« ans den 1. Termin 1917 mit 1 Pfg. von jeder Versicherungseinheit für die Gebäude sowie für Stückbeiträge und mit 1Vs Pfg- für maschinelle Betriebsgegenstände fällig. Mit diesem Termin wird die Reichsstempelabgabe für denselben Zeitraum, für den die Brand versicherungs-Beiträge zu entrichten sind, mit erhoben. Die Brandversicherungsbeiträge und die Reichsstempelabgabe sind bis spätestens zum 10. April d. I. bei Vermeidung der zwangsweisen Beitreibung an die hiesige Ortssteuereinnahme abzuführen. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 23. März 1917 Brikett-Abgabe in Rabenstein Sonnabend nachmittags 3 Uhr kni Rathaushofe zunächst an diejenigen, die auf Marke Nr- 2 noch nichts erhalten haben. Preis: Vs Zentner 90 Pf. Kohlenkarten sind mitzubringen. Der Gemeindevorstand zu Rab«nstein, am 23. März 1917.