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Wochenblatt für Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff : 14.04.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917-04-14
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Heimatverein Reichenbrand e. V.
- Digitalisat
- Heimatverein Reichenbrand e. V.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1067800220-191704146
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1067800220-19170414
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1067800220-19170414
- Sammlungen
- LDP: Bestände des Heimatvereins Reichenbrand e. V.
- Saxonica
- Zeitungen
- Bemerkung
- Vorlagebedingter Textverlust.
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Wochenblatt für Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, ...
-
Jahr
1917
-
Monat
1917-04
- Tag 1917-04-14
-
Monat
1917-04
-
Jahr
1917
- Titel
- Wochenblatt für Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff : 14.04.1917
- Autor
- No.
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und Weihnachtsfeiertag, am Lharfreitag und Totenfestsonntag, sowie an den Bußtagen aber überhaupt nicht beschäftigt werden. 3. An den vier Sonntagen vor Weihnachten können Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter beim Handel mit solchen Waren, die vor dem Bormittagsgottesdienste verkauft werden dürfen, vormittags von 7—8 Uhr und von 11 Uhr bis nachmittags 7 Uhr, bei dem Handel mit anderen Waren von vormittags 11 Uhr bis nachmittags 8 Uhr beschäftigt werden 4. Der Verkauf von Obst darf in den von Spaziergängern und Landpartien berührten offenen Verkaufsstellen während der Zeit der Obsternte an Sonn- und Festtagen in der Zeit von 11 Uhr vormittags bis 8 Uhr nachmittags stattfinden W j II. Soweit nach Punkt I an Sonn-, Fest- und Bußtagen eine Beschäftigung von Gehilfen, Lehr lingen und Arbeitern im Handelsgewerbe nicht zulässig ist, darf ein Gewerbebetrieb in offenen Verkaufsstellen an diesen Tagen überhaupt nicht stattsinden. III. Sofern Geschäfte Waren führen, welche verschiedenen Verkaufszeiten unterliegen, oder deren Verkauf an Sonn-, Fest- und Bußtagen überhaupt nicht gestattet ist, darf ein Verkauf dieser Waren nur in der dafür bestimmten Zeit, ein Verkauf der übrigen vom Handel ausgeschlossenen Waren aber nicht stattfinden. IV. Auf den eigentlichen Schank-^ und^Gastwirtschaftsbetrieb finden die vorstehenden Be schränkungen keine Anwendung. V. Hinsichtlich des Handels- und Geschäftsverkehrs an den Kirchweih- und Erntefesttagen bewendet es bei den Vorschriften der Bekanntmachung vom 27. September 1894. VI. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehend unter I bis lli getroffenen, oder gegen die denselben Gegenstand betreffenden ortsstatutarischen Bestimmungen werden nach ZZ 146a und 151 der Reichs gewerbeordnung mit Geldstrafe bis zu 60V Mark, im Unvermögensfalle mit Haft bestraft. Chcmnitz, am 16. April 1901. Königliche Amtshauptmaunschaft. Wassergeld betr. Am 15. April dieses Jahres werden das Wassergeld und der Wasserzins auf den I. Termin 1917 fällig und sind unter Vorlegung des Quittungsbuches bez. Steuerzettels spätestens bis zum 30. April 1917 bei Vermeidung des Zwangsvollstreckungsoerfahrens an die hiesige Gemeindekasse zu bezahlen. Reichenbrand, am 10. April 1917. DerGemeindevorstand. Schule Reichenbrand. Die Aufnahme der Schulanfänger erfolgt Montag, den 16. April, nachm. VsS Uhr im Schulsaale, die Ausnahme der Fortbildungsschüler Mittwoch darnach früh 7 Uhr im Zimmer Nr. 7 unter Vorlegung des Schulentlassungszeugnisses. Der Vormittagsunterricht in den Ober- und Mittelklassen beginnt bis auf weiteres wie seither im Winterhalbjahre früh 8 Uhr. Reichenbrand, am 12. April 1917. Siegel, Schuldirektor. Schule zu Siegmar. Die Aufnahme der ABC-Schützen findet Montag, am lk. April, nachmittags 2 Uhr statt Knaben Zimmer Nr. 2 Herr Lehrer Bahl Mädchen Zimmer Nr. 3 Herr Lehrer Hunger. Alle Fortbildungsschüler, auch die, die eine andere als die hiesige Schule besuchen wollen, haben sich um «/«5 Uhr im Amtszimmer des Direktors anzumelden. Siegmar, am 10. April 1917. Schuldirektor Spindler, Ortsschulinspektor. Schule zu Rabenstein. 1. Die Aufnahme der schulpflichtig werdenden Kinder findet Montag, den 16. April, nachm. 2 Uhr, in der Turnhalle statt 2. Die Anmeldung zur Fortbildungsschule hat Montag, den 16. April, oorm. 7 Uhr, zu erfolgen. Zu melden haben sich alle Fortbildungsschulpflichtigen, auch wenn sie aus irgend einem Grunde vom Besuche der Ortsschule befreit sind. — Die Neueintretenden haben das Volksschulentlassungs zeugnis vorzulegen. Fortbildungsschulpflichtige, die km Laufe des Jahres zuziehen, haben sich nach der polizeilichen Anmeldung sofort zur Fortbildungsschule zu melden; ebenso haben sie sich beim Wegzuge von Rabenstein rechtzeitig von der Fortbildungsschule abzumelden. Widerrechtliche Verweigerung des Eintritts in die Fortbildungsschule, Unterlassung der An- und Abmeldung, sowie Vernachlässigung des Schulbesuches wird bestraft. Rabenstein, den 7. April 1917. Schuldirektor Steinbrück, __ Ortsschulinspektor. Brotkartenausgabe in Rabenstein. Die Ausgabe der neuen Brotkarten auf die Zeit vom 15. April bis 12. Mai 1917 erfolgt Sonnabend, den 14. April 1917, von 6—V28 Uhr nachmittags in den bekannten Ansgabelokalen durch die Vertrauensleute. Die verfallenen alten Brot karten auf die Zeit vom 15. bis mit 21. April sind ausnahmslos und vollständig zurückzugeben. Zur Inempfangnahme haben die Haushaltungsvorstände oder deren Stellvertreter (Ehe frauen) zu erscheinen. An ander« Personen erfolgt die Ausgabe nur in Behinderungsfällen (als solche gelten nur Krankheit) und nur gegen Abgabe eines von dem fraglichen Haushaltungsvorstande ausgestellten Ausweises. An Kinder können Karten nicht ausgehändigt werden. Außerhalb der obengenannten Zeiten werden Brotkarten nicht ausgegeben. Die Hausbesitzer bez. deren Stellvertreter werden ersucht, ihre Mieter — Haushaltungsvorstünde — an die pünktliche Abholung der Brotkarten zu erinnern. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 12 April 1917 Familien-Unterstützung. Die Auszahlung der Bezirksunterstützung an die Familien der zum Heeresdienst einberufenen Mannschaften für den Monat April 1917 soll Montag, den 16. April d. I. von vorm. 8—12 Uhr für die Markeninhaber 1—260 und nachm. 2—5 Uhr für die Markeninhaber 261—550 im hiesigen Rathaus und zwar genau der Markennummer nach erfolgen Der Gemelndevorstand zu Rabenstein, am 12 April 1917 Schornsteinreinigung. Die nächste Reinigung der Schornsteine in hiesiger Gemeinde wird in der Zeit vom 19. April bis mit 30. April 1917 erfolgen. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 10. April 1917. Ausschneiden und Ausschneiden und denntze»! für Rabenstein sollen demnächst nach und nach eintreffen. Zur Regelung der Ausgabe haben die Besteller sich m! Nachweis*) zu versehen, wieviel Geoiertmeter Grund und Boden ihnen tatsächlich zur Auslegun zur Verfügung stehen. Diese Nachweise sind am Dienstag, den 17. April 1917, von 9—12 und 2—5 Uhr im Rathaus abzugeben. Wer diesen Nachweis von den Bestellern nicht erbringt, kann nicht berück sichtigt werden. Der Gemelndevorstand zu Rabenstein, am 12. April 1917. *) Nachweis. Vor- und Zuname des Bestellers Wohnung Straße u. Haus-Nr. Kopf zahl Geviect- meter Bestätigung durch den Feld« besitzer oder bei eigenem B«> sitze durch einen Zeugen Eigenhändige Unterschrift des Bestellers: Der Fleischbezug in Rabenstein mutz nach aufsichtsbehördlicher Vorschrift von jetzt ab nach Kundenllsten erfolgen, und Eintragung der Haushaltungen soll Sonntag, den 15. April 1917 in der Brauerei von Johs. Esche unter Vorlegung des Brotheftes und zwar für die Brotheftinhaber Nr. 1— 200 von 10—11 Uhr vorm. 201— 400 - 11—12 - - - - 401— 600 - 2— 3 - nachm. - - - 601— 800 - 3— 4 - - 801—1000 - 4— 5 - - - - 1001—1200 - 5— 6 - - - - 1201—Ende - 6— 7 - bewirkt werden. Nichtanmeldung zieht den Verlust des Fleischbezugs nach sich. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 12. April 1917. Die Anmeldui Milchkarten-Ausgabe. Die Ausgabe der neuen Milchkarten erfolgt Freitag, den 20. April 1917 im Rathause und zwar: von 9—12 Uhr vormittags für die Anton-, Adolf-, Ahnertstratze, Bachgasse, Burg-, Chemnitzer» Forst-, Garten-, Grünaer, Hardt-, Karl-, Kirch- und Kurze Straße» von 2—5 Uhr nachmittags für die Limbacher, Nord-, Ost-, Park-, Pelzmühlen-, Post-, Reiche« brander, Ritter-, Röhrsdorfer, Solbrig-, Talstrabe und Weg nack dem Kalkwerk. Milchkarten haben zu erhalten: 1 ., Kinder im 1. und 2. Lebensjahre, soweit sie nicht gestillt werden, täglich 1 Liter; 2 ., stillende Frauen für jeden Säugling täglich 1 Liter; 3 ., Kinder im 3. und 4. Lebensjahre täglich Liter; 4 ., schwangere Frauen in den letzten 3 Monaten vor der Entbindung täglich Liter; 5 ., Kinder im 5. und 6. Lebensjahre täglich V2 Liter; 6 ., Kranke auf Grund ärztlicher Bescheinigung täglich höchstens 1 Liter. Vollmilchoersorgungsberechtigte haben nur Anspruch auf Zuteilung von Vollmilch, soweit solch» vorhanden ist. Die Abgabe von Milchkarten an Kranke kann nur auf Grund ärztlichen Zeugnisses erfolge« An andere Personen als den vorstehend genannten ist die Abgabe von Vollmilch verboten. Die Milcherzeuger und Mtlchhändler haben die Karten der abgegebenen Mengen zu entwerten- Nichtbeachtung wird bestraft. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 11. April 1917. Herzliche Bitte. Die Zeichnung für die „Pfarrer-Weidauer-Stiftung" zum Besten der Jugendpflege in d« Kirchfahrt Rabenstein-Rottluff soll Montag, den 16. April d I, vorm. 11 Uhr geschlossen werden, damit die Eintragung ins Reichsschuldbuch für die 6. Kriegsanleihe noch rechtzeitig erfolgen kann. 1 Noch freundlichst zugedachte Gaben erbitte ich mir bis zu diesem Zeitpunkt zugehen zu lassen um danke schon im voraus. Der Kirchenvorstand zu Rabenstein. 2. A.: Wilsdorf, Gem-Vorst- Schließung der Expeditionsräume. Die Geschäftsräume der hiesigen Gemeindeverwaltung und des hiesigen König!. Stande? amtes bleiben wegen Reinigung Montag, -en 16. April d. I. für den öffentlichen Verkehr geschlossen. In der Zeit von 11 bis 12 Uhr vormittags werden jedo» dringliche Angelegenheiten erledigt, wie auch standesamtliche Anzeigen entgegengenommen. Rottluff, am 12. April 1917. Der Gemeindevorstand. Auskunft und Fürsorge für Lungenleidende. Zur Kenntnis der hiesigen Einwohnerschaft wird wiederholt gebracht, daß auf Grund der E gliedschaft der Gemeinde Rottluff bei dem Vereine zur Bekämpfung der Schwindsucht in Chemn» unbemittelte Einwohner berechtigt sind, die von dem genannten Vereine unterhaltene Auskunft? und Fürsorgestelle für Lungenkranke in Chemnitz, Theaterstraße Nr. 9 (Eingang von d« Weberstraß«) unentgeltlich zu benutzen. Dortselbst werden Montags und Mittwochs, vormittag Vs1l Uhr und Dienstags, Donnerstags, Freitags und Sonnabends, nachmittags Vs5 UN Beratungsstunden abgehalten. Rottluff, am 12. April 1917. Der Gemeindevorstand. Warnung vor angeblichen Gasspar-Apparaten. Sparen möchte jede wirtschaftlich veranlagte Hausfrau, gleichviel, ob sie es nun eigentlich nötig hat oder nicht. Auf diese Eigenschaft rechnen Geschäfte, welche es sich zum Prinzip gemacht haben, auf Kosten der Unkenntnis anderer zu verdienen. So mehren sich die Fälle, in denen sogen. Gasspar-Apparate in den Haushaltungen durch Hausierer angeboten werden. Diese Apparate werden zunächst zur Probe angebracht, die von den Hausierern mitgebrachten Vertrüge werdm anstandslos unterschrieben, und man steht nachher vor der Tatsache, die Apparate käuflich übernehmen zu müssen, da man die in dem Vertrag vorgesehene Kündigung nicht eingehalten hat. Alle diese Apparate sind wertlos. Die Gaswerke haben selbst das größte Interesse daran, daß die Apparate so wenig wie möglich Gas ver brauchen, um auf diese Weise möglichst viel Konsumenten zu gewinnen. Falls solche Apparate tatsächlich existierten, so würde das Gaswerk als erste die Einführung dieser zu fördern suchen. Wer Gas sparen will, benutze moderne Kocher und Lampen, die das Gas in voll kommenster Weise ausnutzen. Die Verwendung wertloser Apparate, die in der Anschaffung billiger sind, bewirkt sehr häufig einen höheren Gasverbrauch. Auch die Gerichte haben sich in letzter Zeit mit dem Treiben dieser Gassparer-Verkäufer beschäftigt. Erst kürzlich wurde wieder ein Reisender in Hamburg wegen schwindelhaften Vertreibens dieser Apparate zu 4 Monaten Gefängnis verurteilt. Da aber bekanntlich gewisse Leute niemals alle werden, so entstehen stets neue derartige Geschäfte, die auch auf ihre Rechnung kommen. Das einzige wirk lich geeignete Mittel aber, Gas zu sparen, ist, außer den bereits erwähnten, vor allen Dingen das sparsame Umgehen im Gebrauch des Gases. Wo eine kleine Flamme genügt, soll man keine große brennen, da sonst unnötigerweise Wärme, die Geld kostet, verloren geht. Also keine Anschaffung wertloser, minderwertiger Gassparer, sondern nur vernünftiges und wirtschaftliches Umgehen mit Gas führt zu dem erstrebten Ziel, die Gasrechnung möglichst billig zu stellen. Nähere Auskunft beim Verbandsgaswerk Skegmar nnd Umgegend. Kusrus von hilMenftpflichtigen für die Etappe. Die Kriegsamtstelle Leipzig veröffentlicht heute im amtlichen Teile einen Aufruf zur Meldung für die Etappe, wonach Männer, die nicht im wehrpflichtigen Alter stehen, für alle Berufe und Beschäftigungs möglichkeiten gesucht werden. Die Meldung hat bei der zuständigen Hilfsdienstmeldestelle, die im Zweifelfalle bei der Ortsbehörde erfragt werden, kann, zu erfolgen. An die Kriegsamtstelle Leipzig selbst sind keine Meldungen einzureichen. Im übrigen wird auf den Wortlaut der Anzeige verwiesen. Dl« ttrkegsamtstelle Lekpzkg schreibt «ns: Wiederholt ist auf die Notwendigkeit hingewiesen worden, die schulentlassene Jugend, soweit sie nicht in der Landwirtschaft Verwendung findet, möglichst vollzählig als Lehrlinge der Kriegsindustrie zuzuführen. Zur Vermeidung von Mißverständnissen wird hierzu bemerkt, daß in diesem Sinne unter Kriegsindustrie selbstverständlich nicht nur die Großindustrie, also die Fabrikbetriebe, sondern auch das Handwerk zu verstehen ist, soweit es unmittelbar oder mittelbar den Interessen der Landes verteidigung dient. Auch die Schlosser, Klempner, Maurer, Zimmerleute und viele andere Handwerksberufe arbeiten gegenwärtig überwiegend für den Heeresbedarf. Die Zuführung neuer Arbeitskräfte zu diesen Berufen liegt also ebenso im vaterländischen Interesse. Außer der Kriegsamtstelle Leipzig und den ihr angeschlossenen 45 Hilfsdienst- Meldestellen, die bei den Ortsbehörden zu erfragen sind, erteilen die Gewerbekammern Leipzig, Chemnitz und Plauen bereitwillig Auskunft über offene Lehrstellen, Arbeitsbedingungen usw. und ver mitteln den Abschluß günstiger Lehrverträge. Rabenstein. Für das erledigte Pfarramt ist vom Landes konsistorium Herr Pfarrer Franz Maximilian Kirbach in Wüsten brand designiert worden. Rabenstein. Donnerstag, den 18. April, beginnt von neuem der Unterricht in unserer Abendnähschule. Er bietet unseren schul entlassenen Mädchen Gelegenheit, das Schneidern und Weitznähen zu erlernen. Es werden nicht nur neue Kleidungsstücke angefertigt, sondern es wird auch Anleitung gegeben zum Ausbessern, Umarbeiten und Modernisieren getragener. Der Unterricht ist völlig unentgeltlich. Er wird von einer berufsmäßig (akademisch) vorgebildeten Schneide^ erteilt. Die Eltern unserer erwachsenen Mädchen, besonders der wenig Tagen aus der Volksschule entlassenen seien nachdrücklich a? diese erprobte und bewährte Einrichtung aufmerksam gemacht. Kirchliche Nachrichten. Parochie Reichenbrand. Am Sonntag Quasimodogeniti, den 15. April, Vorm. Vr9 E Predigtgottesdienst: Hilfsgeistlicher Oehler. Vorm. 11 Uhr Unterredung mit den Jungfrauen: Derselbe. Dkenstag Abend 8 Uhr Jungfrauenverein. Mittwoch Abend 8 Uhr Kriegsbetstunde: Pfarrer Rein. Donnerstag Abend 8 Uhr Nähabend. Amtswoche: Hilfsgeistlicher Oehler. Parochie Rabenstein. Am Sonntag Quasimodogeniti, 15. April Vr8 Uhr Christ?? lehre für die Ostern 1915, 1916 und 1917 konfirmierten Jungfrau?« (Hilfsgeistlicher Dobrucky) 9 Uhr Predigtgottesdienst: Derselbe. 8 Uhr ev. Jünglingsverein. Neukonfirmierte herzlich Willkomm?« Mittwoch, den 18. April, 8 Uhr ev. Jungfrauenverein. (Schweb Marie.) Freitag, den 20. April, Kriegsbetstunde: Hilfsgeistlicher Dobruck« Vom 18. April ab ist Herr Hilfsgeistlicher Dobrucky vorm. 9—12 im Pfarrhaus zu sprechen. Herr Pfarramtsverweser Pfarrer Grünb?E (Röhrsdorf) ist jeden Dienstag 9—11 Uhr im Pfarrhaus Rabenst?? anwesend. WM siir JWilWge zu RabenM Donnerstag, 18. April, abends 7 Uhr, Abendnähschule.
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