Volltext Seite (XML)
ochenblatt für Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Radenstein und Rottluff. Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Expeditton (Reichenbrand, Nevoigtsttaße 11), sowie von den Herren Friseur Weber in Reichenbrand, Kaufmann Emil Winter in Rabenstein und Albin Thiem in Rottluff entgegen- LMoMmen und pro Ispaltige Petitzetle mit 15 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt- Anzeigen-Armahme in der Expeditton bis spätestens Freitags nachmittags 3 Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags 2 Uhr. Derelnslnserate müssen bis Freitags nachmittags 2 Uhr eingegangen sein und können nicht durch Telephon aufgegeben werden. Fernsprecher Amt Siegmar 244. As 1 Sonnabend, den 6. Januar 1917 Anmeldung zur Rekrutierungs-Stammrolle. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des Herrn Zivilvorsitzenden der Kgl. Ersatz-Kommission Chemnitz-Stadt l und II und Chemnitz-Land in der „Allg. Zeitung" vom 31. Dezember 1916 fordern wir hiermit die von dieser Bekanntmachung bettoffenen Militärpflichtigen, im Falle ihrer Abwesenheit oder Verhinderung aber ihre Eltern, Vormünder, Lehr-, Brot- und Fabrikherren oder die Anstaltsvorstände hiermit auf, die vorgeschriebene Anmeldung zur Rekrutierungsstammrolle in der Zett vom 2. bis zum 15. Januar 1917 im Gemeindeamt zu bewirken und die nachstehenden Bestimmungen in 8 25 der Wehrordnung zu befolgen: 1. Die Anmeldung zur Rekrutierungsstammrolle erfolgt bei der Ortsbehörde des Ortes, an dem der Militärpflichtige seinen dauernden Aufenthalt hat. Als dauernder Aufenthalt ist anzusehen: L. für militärpflichtige Dienstboten, Haus- und Wirtschaftsbeamte, Handlungsdiener, Handwerks gesellen, Lehrlinge, Fabrikarbeiter und andere in einem ähnlichen Verhältnisse stehende Militärpflichtige der Ort, an dem sie ihren Wohnsitz haben; b. für militärpflichtige Studierende, Schüler und Zöglinge sonstiger Lehranstalten der Ort, an dem sich die Lehranstalt befindet, der die Genannten angehören, sofern sie auch an diesem Orte wohnen. 2. Hat der Militärpflichtige keinen dauernden Aufenthalt, so meldet er sich bei der Ortsbehörde seines Wohnsitzes. 3. Wer innerhalb des Reichsgebietes weder einen dauernden Aufenthaltsort, noch einen Wohnsitz hat, meldet sich in seinem Geburtsort zur Stammrolle und, wenn der Geburtsort im Auslande liegt, in dem Orte, in dem die Eltern oder Familienhäupter ihren letzten Wohnsitz hatten. 4. Bei der Anmeldung zur Stammrolle ist der Wusterungsauswets und von den 1897 Geborenen außerdem das Geburtszeugnis beizubringen, sofern die Anmeldung nicht am Geburtsorte selbst erfolgt. Diese Geburtszeugnisse sind von den zuständigen Standesbeamten gemäß Z 32 des Reichsmilitär-Gesetzes kostenfrei auszustellen. 5. Sind Militärpflichtige von dem Orte, in dem sie sich nach Vorstehendem zur Stammrolle anzu- melden haben, zeitig abwesend sauf der Reise begriffene Handlungsgehilfen usw.), so haben ihre Eltern, Vormünder, Lehr-, Brot- und Fabrikherren die Verpflichtung, sie zur Stammrolle anzumelden. Die gleiche Verpflichtung ist, soweit dies gesetzlich zulässig, den Vorstehern staatlicher oder unter staatlicher Aufsicht stehender Straf-, Besserungs- und Heilanstalten in betreff der daselbst untergebrachten Militär pflichtigen aufzuerlegen. 6. Die Anmeldung zur Stammrolle ist in der vorstehend vorgeschriebenen Weise seitens des Militär pflichtigen solange alljährlich zu wiederholen, bis eine endgültige Entscheidung über die Dienstverpflichtung durch die Ersatzbehörden erfolgt ist. Bei der Wiederholung der Anmeldung zur Stammrolle ist der Nttlst--rung-Lri-«u-iL vorz><l»g°N. Slntzordern sind etwa eingetrotcns Veränderungen (in betreff des Wohnsitzes, des Standes, des Gewerbes usw.) dabei anzuzeigen. 7. Militärpflichtige, die nach Anmeldung zur Stammrolle im Laufe eines ihrer Militärpflichtjahre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz nach einem anderen Aushebungsbezirk verlegen, haben dieses neben der polizeilichen An- und Abmeldung zur Berichtigung der Stammrolle sowohl beim Abgänge der Behörde oder der Person, die sie in die Stammrolle ausgenommen hat, als auch nach der Ankunft an dem neuen Orte, dem, der daselbst die Stammrolle führt, spätestens innerhalb dreier Tage zu melden. 8. Versäumung der Meldefristen entbindet nicht von der Meldepflicht. 9. Wer die vorgeschriebenen Meldungen zur Stammrolle oder zu deren Berichtigung unterläßt, ist mit Geldstrafe bis zu 30 Mk. oder mit Haft bis zu drei Tagen zu bestrafen. Die Gemeindevorstande zu Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff» am 2. Januar 1917. Wafsergeld und Wafferzins. Am 15. Januar d. Z. werden das Wassergeld und der Wasserzins auf den 4. Termin 1916 fällig und sind unter Vorlegung des Quittungsbuches bez. Steuerzettels spätestens bis zum 30. Januar 1917 bet Vermeidung des Zwangsvollstreckungsverfahrens an die hiesige Gemeindekasse zu bezahlen. Reichenbrand, am 7. Januar 1917. Der Gemeindevorstand. Hundeaufzeichnung. Am 1v. Januar 1917 findet durch die Schutzleute eine Aufzeichnung sämtlicher vorhandener steuerpflichtiger Hunde statt. Nach 8 21 der Gemeindesteuerordnung für Reichenbrand ist jeder Grundstückseigentümer oder an dessen Stelle der von ihm benannte Grundstücksverwalter bet eigener Verantwortung verpflichtet, dem Beauftragten der Ortsbehörde alle die Hausbewohner, die am 10. Januar dieses Jahres einen oder mehrere Hunde halten, anzugeben. Übertretungen werden auf Grund von 8 23 der Steuerordnung mit Geldstrafe bis zu 39 Mark bestraft. Die Entrichtung der Steuer, welche für jeden steuerpflichtigen Hund 10 Mark beträgt, hat bei Vermeidung der zwangsweisen Beitreibung bis längstens 31. Januar 1917 zu erfolgen. Reichenbrand, am 3. Januar 1917. Der Gemeindevorstand. Schulgeld betr. Die Frist zur Bezahlung des 4. Termins Schulgeld 1916 ist abgelaufen. Rückständige wollen dasselbe nunmehr sofort an die hiesige Steuerkasse abführen. Siegmar, 2. Januar 1917. Der Semeindevorstand. Hundesteuer betr. Die Hundesteuer für das laufende Jahr ist bis längstens den »1. Januar 1917 an die hiesige Steuerkasse abzuführen. Die Steuer beträgt 10 Mark; für jeden 2. Hund innerhalb eines Haushalts 15 Mark, für jeden 3. Hund 20 Mark und für jeden weiteren Hund 5 Mark mehr. Der Steuer unterliegen alle Hunde, die am 10. Januar, dem Zähltage, hier gehalten werden. Siegmar, 5. Januar 1917. Der Gemeindevorstand. Hundesteuer. Alle in Rabenstein mit den beiden Rittergütern gehaltenen Hunde sind bis zum 19. Januar d. I. bei der unterzeichneten Gemeindebehörde anzumelden. Die Steuer beträgt für jeden Hund jährlich 20 Mk., für tatsächliche Zughunde 10 Mk. Der Steuer unterliegen alle Hunde, die am 10. Januar d. I., dem Zähltage, hier gehalten oder im Laufe des Jahres hier angeschafft werden. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 3. Januar 1917. Kirchliche Nachrichten. Parochie Reichenbrand. Am Epiphaniasfest, Sonnabend den 6. Januar, Vorm. 9 Ahr Predigtgottesdienst mit Abendmahl. Beichte Vr9 Uhr. Hilfsgeistlicher Oehler. — Kollekte für die Heidenmission. Am 1. Sonntag n. Epiph., den 7. Januar, Vorm. 9 Uhr Predigtgottesdienst: Pfarrer Rein. Dienstag Abend 8 Uhr Jungfrauenverein. Mittwoch Abend 8 Uhr Kriegsbetstunde: Pfarrer Rein. Donnerstag Nachm- 2 Uhr Großmütterchenverein. Amtswoche: Hilfsgeistlicher Oehler. Parochie Rabenstein Hohneujahr: 9 Uhr Predigtgottesdienst: Hilfsgeistlicher Do- brucky. (Liebesgabensammlung für die Heidenmission.) Am 1. Sonntag n. Epiph., 9 Uhr Predigtgottesdienst: Hilfs geistlicher Dobrucky. 8 Uhr ev. Jünglingsverein. Mittwoch, 10. Januar, 8 Uhr ev. Jungfrauenverein. Freitag, 12. Januar, 8 Uhr Kriegsbetstunde: Hilfsgeistlicher Dobrucky. Wochenamt vom 8.—14. Januar: Hilfsgetstlicher Dobrucky. Für die Orte Reichenbrand und Siegmar liegt der heutigen Ausgabe des Wochenblattes ein Programm der beliebten Sängergesellschaft von Albin Richter bei, auf das wir besonders Hinweisen. §ZeFmaF Xa/'Z //ezvMann r,««/ /f/rZä/sZZc^ ll/rssFez sZ/rrZ ü/r§ so p/e/e LoMoLmLMrHll/rFe/r u/reZ mc-HZ «/r/ez-Zasse/r ZE/re/r, /rE «/rse/vr Z/r/rzFsZen Oa/rH allSM- sZ-Fec^e/r. aZZsm Fe-ü/rz-Z rZezzr »Z.PFQ« uzrcZ //ausö^^o/rzr^zr /r^Zzc/z§Z^ Oa/rL. Kleine Halb-Etage ab 1. April oder früher zu vermieten Neustadt, Zwickauer Str. 8 b, I. 2 schöne HM-klaM zu vermieten Siegmar, Arnütstr. 2 (Nähe Bahnhof). eZZe üKs üW /fzrZa/s uz-ssz-FZ- r/r//7^ (Mc^lpä/rsc/re «zreZ saFe/r aZZezr j/ez'mazrfZZFK, /VarMa/vr ü/rrZ AeLazrzrZezr ^Ze^llz-oZr zzzrsez-zr Zrez^Zz^sZezr zzzrzZ fr. 2Z. -eusZau-y ^lo/vs Fs-. Ss-m/sZZ. Xa-EZeZzr, zZezr 7977. Schöne sonnige Wohnung, 3 Zimmer, Küche und Zubehör, ab 1. April zu vermieten Rabenstein, Hardtstr. 4. Schöne Halb-Etage mit großer Küche ab 1. April mietfrei Reichenbrand, Hofer Str. 69. Neuestes verbessertes LiWil-Wtut lind MlOMemW Schönau, Nordstraße 11. Empfehle mein in seiner Vollkommenheit unübertreffliches Lichtbad, irisch- römische, Dampf-, Wannen-, Fichtennadel-, Moor-, sowie billige Bolks- brausebäder. Bibriatlons- sowie Handmassage. Zentralheizung sämtlicher Räumlichkeiten. Geöffnet Wochentags von 8 Uhr Vormittags bis 8 Uhr Abends. Sonntags bis 1 Uhr Mittags. Zugelassen zu sämtlichen Krankenkassen Chemnitz und Umgegend. .. MM« MM Um »M«. Besitzer Ott» LriiASi', Naturheilkundiger. Parterre-Halb-Etage ab 1. April zu vermieten Rabenstein, Poststraße 18. Halb-Etage sofort oder später zu vermieten Rabenstein, Kirchstraße 19. Eine Wohnung im Seitengebäude ab 1. April zu verm. Reichenbrand, Hofer Straße 63. Kleines HM-Parlerre ab 1. April zu vermieten Siegmar, Rosmarknstr. 27, pt. Giebelstube mit Mimen und Kammer ab 1. April zu vermieten Neustadt, Restaurant Gambrinus. Schöne Halb-Etage zu vermieten. Ztlbtu Rottluff. In Siegmar ist 1. April in ruh. Zwei-Familien-Hause eine schöne Wohnung, 3 Zimmer und Küche, zu verm- Näh. i. d. Exp. d. Bl. Unlsi'i'LvkK im Schnittzeichnen, Iuschneiden und Nähen an eigener Garderobe in Tages- und Abendkursen. gepr. Damenschneidermeisterin, Siegmar, Hofer Str. 25. Schützengesellschaft Reichenbrand. Sonntag, den 7. Januar, abend 5 Uhr findet Versammlung in Berndts Restau- rant statt. D. V. KumnlhenMtttGttkill Reichenbrand. Sonntag, den 7. Januar, abends 6 Uhr findet Generalversammlung statt. Alle Mitglieder und deren liehe Frauen werden dringend gebeten, zu erscheinen. Mit Züchtergruß Der Vorstand. Natnrlseilverein Schönau und Umgegend. Sonntag, den 7. Januar 1917, nachm. Vs3 Uhr im Gasthaus Schönau Hauptversammlung. Tagesordnung: 1. Jahresbericht. 2. Kassenbericht. 3. Neuwahl des Gesamt vorstandes. 4. Beschlußfassung über ein gegangene Anträge. (Anträge sind bis zum 6. Januar beim Vorsitzenden schrift lich einzureichen). 5. Allgemeines. Um zahlreiches Erscheinen der geehrten Mitglieder sowie deren Frauen bittet der Vorstand. O rto Krüger, z. Z. I. Vorsitzender. Luolldinäsrsi von sied de! keM deslens emMen. ^sz-Za-rFL-r Zane a^er'/e-r aMo/s» Zr'/Z« ^S'Mc^Z «zu