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Wochenblatt l» für Reichenlmnd, Siegmar, Neustadt, Raienstcin und Rottluff «e, 1N13 Sonnabend, den 11. Oktober O 41 Neustadt, am 9. Oktober 1913. Der Gemeindevorstand Neustadt, am 9. Oktober 1913. Der Gemeindevorstand. !N und kl Schuldirektor Steinbrück. n. ie- s M INg nsS Weidauer, Pf., Ortsschulinspektor. nschiest soeben adet ipp- 2m Namen der Lehrerschaft ladet hierzu ergebenst ein Rabenstein, den 11. Oktober 1913. Das Lehrerkollegium. Hunger, dirig. Lehrer. A ngen Fernsprecher: Amt Siegmar Nr. 244. darauf aufmerksam gemacht, daß für jeden Wohnort der beschäftigten Personen eine besondere Liste auszufüllen ist. astroik fieder.' Meldungen im Fundamt Rabenstein. Gefunden: 1 Portemonnaie mit Inhalt, 2 Lotterielose. Zugelaufen: 1 Hund. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 9. Oktober 1913. Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition Meichenbrand, Nevoigtstraße 11), sowie von den Herren Friseur Weber in Reichenbrand, Kaufmann Emil Winter in Rabenstein und Friseur Thiem in Rottluff entgegen- Smommen und pro Ispaltige Petitzeile mit 15 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Anzeigen-Annahme in der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags L Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags 2 Uhr. Verelnslnserate müssen bis Freitags nachmittags 2 Uhr eingegangen sein und können nicht durch Telephon aufgegeben werden. Blüte"' tin de" hexe"' inst d" o 6ess-l läd»c" md > dieses fit d-"> A- Volks- und Fortbildungsschule zu Rabenstein Zum Gedächtnis an die großen Ereignisse vor hundert Zähren findet Sonnabend, den 18. Oktober d. Z, vorm. 1v llhr, eine öffentliche Schulfeier statt. Einladung. In der Schule zu Rottluff soll am 18. Oktober vorm. ^9 Uhr eine öffentliche Schulfeier mit Festrede des Herrn Lehrer Kreher gehalten werden. Die Mitglieder des Schulvorstandes, Angehörige der Schulkinder und Freunde der Schule sind herzlich zum Besuch eingeladen. Hauslisten. Nachdem mit heute die Austragung der Hauslisten für die Einschätzung zur Staats-Einkommen steuer im Fahre 1914 beendet worden ist, werden die Hausbesitzer bezw. deren Stellvertreter auf die in den Hauslisten-Formularen enthaltenen Vorbemerkungen und Mustereintrage, insbesondere aber darauf hingewiesen, daß die Ausfüllung der Liste nach dem Stande vom 12. Oktober dss. Jrs. zu erfolgen hat. Die ausgefüllten Hauslisten sind bei Vermeidung von Weiterungen bis zum 15. Oktober or. im Kassenzimmer des Gemeindeamtes während der Expeditionszeit von erwachsenen Personen abjugeben. Rottluff, am 10. Oktober 1913.Der Gemeindevorstand. Bekanntmachung. Am 15. dieses Monats ist der 2. Termin der katholischen Kirchenanlagen fällig. Derselbe ist bis spätestens zum 23. Oktober dieses Jahres an die hiesige Ortssteuereinnahme abzuführen. Es wird dies mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß nach Ablauf dieser Frist gegen Säumige das Mahn- bezw. Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet werden wird. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 10. Oktober 1913. S70/7Ü d, ui" wirb Kriegs' brave" ckisch-" Bekanntmachung. Es wird nochmals darauf aufmerksam gemacht, daß die in den letzten Tagen ausgegebenen Hauslisten nach dem Stande vom 12. Oktober 1913 vorschriftsmäßig ausgesüllt, bis spätestens den 16. Oktober 1913 im Rathause während der üblichen Geschäftsstunden zur Vermeidung einer Ordnungsstrafe bis 50 M. abzugeben sind. Die Abgabe hat durch erwachsene Personen zu erfolgen, welche in der Lage sind, sich notwendig machende Auskünfte erteilen zu können. Der Abgabetermin muß in Rücksicht auf die gesetzlich vorge schriebenen Fristen pünktlich innegehalten werden, andernfalls die Strafbestimmungen unnachsichtlich zur Anwendung gebracht werden müssen. Der Gemein devorstand zu Rabenstein, am 10. Oktober 1913. Bekanntmachung. Zum Dienste in der Pflichtfeuerwehr sind alle männlichen Einwohner in Rabenstein vom vollendeten 26. bis zum zurückgelegten 32. Lebensjahre verpflichtet, soweit sie nicht vom Dienste befreit oder der freiwilligen Feuerwehr 2 Fahre lang angehört haben. Der hiesige Branddirektor beabsichtigt, mit dem zur Pflichtfeuerwehr gehörigen Mannschaften eine Spritzenübung abzuhalten und zwar: Sonntag, den 12. Oktober 1913 für diejenigen des Familiennamens mit den Anfangsbuchstaben bis mit I, und Sonntag, den 26. Oktober 1913 für diejenigen des Familiennamens Lit den Anfangsbuchstaben 2k bis mit 2. Sammeln: Pünktlich Ml Uhr vormittags auf dem Rathausplatze. Anzug: Gewöhnlich. In Frage kommen diejenigen männlichen Einwohner, welche in der Zeit vom 1. Sep tember 1881 bis 30. August 1887 geboren sind. llnentschuldigtes, Nicht- oder nicht pünktliches Erscheinen wird unnachsichtlich bestraft. Es ist jedoch jeden Verpflichteten nachgelassen, seiner Dienstpflicht in der freiwilligen Feuerwehr zu genügen. Solchenfalls sind diejenigen, welche 2 Fahre lang bei der freiwilligen Feuerwehr ununter brochen Dienste geleistet haben, oder aber eine separate jährliche Abgabe von 10 Mk. an die Feuerlösch kasse entrichten, von allen weiteren Verpflichtungen bezüglich des Feuerlöschdienstes befreit. Der Gemelndevorstand zu Rabenstein, am 2. Oktober 1913. Nachstehende Bekanntmachung wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Neustadt, Reichenbrand, Rabenstein und Rottluff, am 9. Oktober 1913. Die Gemeindevorstände. » In Bezug aus die Sicherung der Telegraphen anlagen im Deutschen Reiche gegen Beschädigungen durch die D 317—320 des Reichsstrafgesetzbuchs die nachstehenden Bestimmungen getroffen: ,, Wer vorsätzlich und rechtswidrig den Betrieb einer zu öffentlichen Zwecken dienenden Telegraphen- dadurch verhindert oder gefährdet, daß er Teile oder Zubehörungen derselben beschädigt oder Äderungen daran vornimmt, wird mit Gefängnis von einem Monat bis zu drei Fahren bestraft. . Wer fahrlässigerweise durch eine der vorbezeichneten Handlungen den Betrieb einer zu öffentlichen ?ken dienenden Telegraphenanlage verhindert oder gefährdet, wird mit Gefängnis bis zu einem Fahre Mit Geldstrafe bis zu 900 Mk. bestraft. , Hierbei wird darauf hingewiesen, daß namentlich beim Fällen von Bäumen und beim Einholen Obsternte in unmittelbarer Nähe der Reichstelegraphenleitungen zur Verhütung von Beschädigungen Mete Vorsichtsmaßregeln getroffen werden müssen, und daß, wenn die Telegraphenleitungen gefährdet Mnen, die nächste Reichstelegraphenanstalt zu benachrichtigen ist, damit die Leitungen während der ^iten bewacht werden können. » Unterlassung in dieser Beziehung würden beim Eintritt von Beschädigungen der Telegraphen- Uen nicht nur die Ersatzpflicht desjenigen, durch dessen Fahrlässigkeit der Schaden entstanden ist, ^"nden, sondern auch seine strafgerichtliche Verfolgung herbeiführen. Unter Telegraphenleitungen im Sinne des Gesetzes sind Fernsprechanlagen mitbegriffen. X^CHemnitz, den 1. Oktober 1913. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Festprogramm für die Jahrhundertfeier der Befreiung des Deutschen Vaterlandes. Sonnabend, den 18. Oktober. Abends 6 Uhr Sammeln der Vereine vor dem Goldenen Löwen. 7 Uhr in der Nähe der bekannten Kirschhütte an der Limbacher Straße Fcstaktus mit gemeinsamem Gesang, Ansprache Höhenfeuer und Glockengeläut. (Bei ganz ungünstigem Wetter muß diese Veranstaltung auf Sonntag verschoben werden). Sonntag, den 19. Oktober. 6 Uhr Festgeläut. Choralblasen vom Turm vor Beginn des Gottesdienstes. 9 Uhr Festgottesdienst mit Kirchenparade geehrter Vereine, die dazu vor Köhlers sammeln. Nach dem Gottesdienst Platzmusik auf dem Kirchplatze. Hierauf Pflanzen von Erinnerungseichen durch die Pereine, die sich dazu bereit erklärt haben- Die geehrte Einwohnerschaft der ganzen Kirchfahrt wird höflich ersucht, zu flaggen und an obigen Veranstaltungen zahlreich teilzunehmen. Der Kirchenvorstand. Weidauer, Pfarrer. Bekanntmachung. Am 15. dieses Monats ist der II. Termin der katholischen Kirchenanlagen fällig. Derselbe ist bis spätestens zum 22. Oktober dieses Jahres an die hiesige Ortssteuereinnahme abzuführen. Nach Ablauf dieser Frist wird gegen Säumige das Mahn- bezw. Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet werden. der s^t oerl^ Bekanntmachung, die Einkommen- und Ergänzungssteuerdeklaration betr. Aus Anlaß der im Laufe des nächsten Fahres stattfindenden allgemeinen Einschätzung zur Ein- ^wen- und Ergänzungssteuer werden zurzeit Aufforderungen zur Deklaration des steuerpflichtigen kommens bez. Vermögens ausgesendet. Denjenigen, welchen eine derartige Aufforderung nicht zugesendet werden wird, steht es frei, Novationen über ihr Einkommen bez. ihr ergänzungssteuerpflichtiges Vermögen bis zum 5. November 1913 b den unterzeichneten Gemeindevorständen einzureichen. Zu diesem Zwecke werden bei letzteren Deklarationsformulare unentgeltlich verabfolgt. Gleichzeitig werden alle Vertreter von Personen, die unter Vormundschaft oder Pflegschaft stehen, pichen alle Vertreter von juristischen Personen (Stiftungen, Anstalten, eingetragenen Vereinen, ein- ^genen Genossenschaften, Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit Mänkter Haftung, Berggewerkschaften usw.), sowie die Vertreter von sonstigen mit dem Rechte des Aögenserwerbs ausgestatteten Personenvereinen und Vermögensmassen aufgefordert, für die Vertretenen, dieselben ein steuerpflichtiges Einkommen oder ergänzungssteuerpslichtiges Vermögen haben bez. in Aung der Ergänzungssteuer der Steuerpflicht überhaupt unterliegen, Deklarationen bei den unter- Anetm Gemeindevorständen auch dann einzureichen, wenn ihnen deshalb besondere Aufforderungen -i zugehen sollten. Reichenbrand und Rabenstein, am 10. Oktober 1913.Die GemeindevorstSnde. Bekanntmachung. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß der HI. Termin Wassersteuer bis zum 14. Oktober dieses Jahres "'k Wasserwerkskasse abzuführen ist. Nach Ablauf dieser Frist wird gegen Säumige die zwangsweise Beitreibung eingeleitet werden. X^Aeustadt, am 25. September 1913.Der Gemeindevorstand. ötiin>" vä< S»" » lsenve" " T""' ,e E' 1 all^ ll. raget" Gemeinde Reichenbrand. Alle im obengenannten Bezirke aufhältlichen (ausschließlich die von der Kgl. Sächs. Staatseisen- s'" als vom Waffendienst zurückgestellt bezeichneten) Reservisten, Dispositions-Urlauber, sowie die K zur Disposition der Ersatzbehörden Entlassenen Men hierdurch Befehl, zu der in Grüna im Hotel Clauß am Dienstag, den 4. November 1913, ^»gs 12 Uhr stattfindenden Kontroll-Versammlung Mich zu erscheinen. Anzug: Reine bürgerliche Kleidung; Schirme, Stöcke und Zigarren sind vorher wegzulegen. 2ur Fahresklasse 1908 Zugehörige haben wegen der vorzunehmenden Fußmessung in sauberer '^Kleidung zu erscheinen. Befreiungsgesuche sind spätestens 5 Tage zuvor einzureichen, später eingehende Gesuche finden Berücksichtigung. 3m übrigm wird auf Punkt III und V der Patzbestimmungen hingewiesen. X Königliches Bezirkskommando Chemnitz. . Am 15. Oktober dieses Jahres sind das Wassergeld und der Wasserzins auf den 3. Termin 1913 Mg und sind unter Vorlegung des Quittungsbuches bez. Wasserzinszettels spätestens bis zum 30. Oktober 1913 ? Vermeidung des Zwangsvollstreckungsverfahrens an die hiesige Wasserwerkskasse zu bezahlen. Reichenbrand, am 10. Oktober 1913.Der Gemelndevorstand. Bekanntmachung. Der unterzeichnete Gemeindevorstand bringt hierdurch zur öffentlichen Kenntnis, daß die hiesige mvillige Feuerwehr in der Zeit vom 11. bis mit 25. Oktober dieses Fahres eine Übung abhält, '"bei Alarmsignale geblasen werden. Reichenbrand, am 9. Oktober 1913.Der Gemeindevorstand. Bekanntmachung. M Am 15. Oktober dieses Jahres ist der IV. Termin der Gemeindeanlagen und des "lgeldes für das laufende Fahr fällig. x. Derselbe ist bis spätestens 2 Wochen nach Fälligkeit unter Vorlegung des Steuerzettels an 'Wge Gemeindekassenverwaltung abzuführen. « Dies wird mit dem Bemerken bekannt gemacht, datz nach Ablauf dieser Frist gegen Säumige das bezw. Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet werden wird. X^Neustadt, am 9. Oktober 1913.Der Gemeindevorstand. Bekanntmachung. Am 30. dieses Monats ist der II. Termin der staatlichen Einkommen- und Ergänzungs- fällig. Die Steuer ist bis spätestens zum 21. Oktober dieses Jahres hiesige Ortssteuereinnahme abzuführen. X, Nach Ablauf dieser Frist wird gegen Säumige das Mahn- bezw. Zwangsvollstreckungsverfahren Met werden. ^Neustadt, am 25. September 1913. Der Gemeindevorstand. Lohnlisten betreffend. X 3um Zwecke der Einschätzung zur Einkommensteuer für das Fahr 1914 werden in den nächsten x Aufforderungen zur Einreichung von Lohnlisten ausgesandt. Die zur Einreichung solcher ^"chweise Verpflichteten werden auf die genaue Erfüllung der auf den Aufforderungen enthaltenen Gerungen und auf die pünktliche Einhaltung der Einreichungsfrist, insbesondere aber noch