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Men dir he statt. ^ei s - 7k Ze 3S. » l tstrab« 1. M gleiche» ich ein' «. d.5 kontol ir. , ge aße lg fleische» ei :ße 75^ ge, zimme» :r preis' Wochenblatt für Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff ZK 31 Sonnabend, den 2. August 1S13 Der Gemeindevorstand. Der Gemeindevorstand. Der Gemeindevorstand. Reichenbrand, am 25. Juli 1913. Der Gemeindevorstand. Neustadt, am 31. Juli 1913. Der Gemeindevorstand. Der Kirchenvorstand. 2um Linkovksn kiel' k>üvk1v WWrM Is.WM UMM« UMM NIMM Hofer Str. 20. Fernsprecher 325. Die Geschäftsordnung tritt mit heute in Kraft. Reichenbrand, am 1. August 1913. Fernsprecher: Amt Siegmar Nr. 244. eingeleitet werden. Neustadt, am 31. Juli 1913. 6 ., zu einem Gesuche um Erweiterung der Schankkonzession wird die Bedürfnissrage anerkannt. 7 ., werden verschiedene Maßnahmen des Bau- und Wasserleitungs ausschusses gutgeheiben und von der Vollziehung und Genehmigung der Schuldurkunde für die Reichsversicherungsanstalt Kenntnis genommen. 8 ., soll das Bezirkskrankenhaus unter den Bedingungen der Wasserwerksordnung an die Gemeindewasserleitung kostenlos ange schlossen werden; 9 ., auf die Verfügung der Kgl. Amtshauptmannschaft wird die Instandsetzung des Mühlweges von der Reichenbrander Straße bis zur Pelzmühle, soweit dies nicht durch den urksverband selbst geschieht, im Einvernehmen mit dem Rittergute Nü^errabenstein, in Aussicht genommen. Ein Anterstützungsgesuch ist an die Aufsichts behörde einzureichen. 10 ., dem Gesuch des Kirchenvorstandes um Überlassung der anteiligen Gebühren für die Armenkasse von mehr als 3 Taufpaten wird unter der Voraussetzung zugestimmt, daß diese Gebühren künftig der Kirchgemeindekasse zufließen. 11 ., wegen Anschluß ans Derbandsgaswerk werdm die Herren Gemeindeältester Esche und Fabrikbesitzer Knauth zur Durchsicht und Berichterstattung über die Verbandssatzung bestimmt. 12 ., hierauf gelangen Reklamationen und Steuererlaßgesuche zur Erledigung. event. mit Haft, bestraft. Rabenstein, am 31. Juli 1913. , Am 1. August dss. Js. wird der 2. Termin der diesjährigen Grundsteuer fällig und ist bestens bis zum ig. August d. I. Vermeidung des Mahn- bez. Zwangsvollstreckungsverfahrens an die hiesige Ortssteuereinnahme zu Wahlen. Meldungen im Fundamt Rabenstein. Verloren: 1 Portemonnaie. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 31. Juli 1913. Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition Meichenbrand, Nevoigtstraße 11), sowie von den Herren Friseur Weber in Reichenbrand, Kaufmann Emil Winter in Rabenstein und Friseur Thiem in Rottluff entgegen- SMommen und pro Ispalttge Petitzeile mit 15 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Amfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Anzeigen-Annahme in der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags S Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags S Uhr. Berelnslnserate müssen bis Freitags nachmittags 2 Uhr eingegangen sein und können nicht durch Telephon aufgegeben werden. Sitzung des Gemeinderats zu Rabenstein am 30. Juli 1913. Anwesend: Der Gemeindevorstand und 21 Mitglieder. 1 ., wird Kenntnis genommen: s) von einem Dankschreiben des Spritzenmeisters; b) von einem Kaufsangebot, das man bewenden läßt; c) von einem Plan der Oberpostdirektton, über Legung einer Telegraphenleitung; ä) von den Verhandlungen betr. die Planung einer Kläranlage; e) von dem Ergebnis und Dank über die Sammlung der Nationalspende; k) von dem Gesuch wegen Löschung einer Sicher heitshypothek; das zunächst auf sich beruhen bleiben muß; 8) von den neuen Satzungen und dem Protokoll über die Versammlung des Landespensionsverbands; k) von einem Bittgesuch zur Beitrags leistung für „Hoffnungstal" rc. 2 ., wird ein Gesuch um Erlaß von Unterstützungsbeiträgen abgelehnt. 3 ., die für einen Findlingsknaben gemachten Aufwendungen werden genehmigt; Rückerstattungsantrag bei dem zuständigen Orts armenverband und Übernahme des Kindes in eigene Fürsorge beschlossen. 4 ., wird eine Unterstützung für eine erkrankte Frau genehmigt; auch einem Gesuch des Vereins zur Bekämpfung der Schwindsucht in Chemnitz um Unterbringung eines Kindes zugestimmt. Ein Beihilfe gesuch soll an die Königliche Amtshauptmannschaft erlassen werden. 5 ., zwei Gesuche um Gewährung von Prämien müssen aus Konsequenzgründen abgelehnt werden. .. Auf deutschen Fahrzeugen für Seefahrt oder Binnenschiffahrt dürfen Telegraphenanlagen, welche Mt ausschließlich zum Verkehr innerhalb des Fahrzeugs bestimmt sind, nur mit Genehmigung des errichtet und betrieben werden. 8 3b. > Der Reichskanzler trifft die Anordnungen über den Betrieb von Telegraphenanlagen auf fremden Erzeugen für Seefahrt oder Binnenschiffahrt, welche sich in deutschen Hoheitsgewässern aufhalten. Einführung öffentlicher Gemeinderatssitzungen. - Der unterzeichnete Gemeindevorstand bringt hierdurch zur allgemeinen Kenntnis, daß vom ^emeinderate mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde eine neue Geschäftsordnung für denselben aufgestellt Morden ist. Nach § 3 dieser Geschäftsordnung sind die Sitzungen des Gemeinderates in der Regel öffentlich. Aber das Verhalten der Zuhörer wird in 8 6 folgendes bestimmt: Die Zuhörer haben alles zu vermeiden, was die Ruhe und Ordnung in den Sitzungen stören könnte. , Zuhörer, welche die Ruhe und Ordnung stürm, insbesondere solche, die während der Verhandlung Brechen oder durch ungehöriges Gebaren den Gang der Verhandlung zu beeinflussen suchen, werden Iw Vorsitzenden zurecht gewiesen und, wenn sie sich der Zurechtweisung nicht fügen, von ihm aufgefordert, Sitzungssaal und dessen Vorräume zu verlassen. Bei Nichtbeachtung dieser Aufforderung erfolgt aus Anordnung des Vorsitzenden die Wegweisung ""tt Wegführung durch Polizeibeamte. k. Außerdem haben die Zuwiderhandelnden ihre Bestrafung nach 8 360 Ziffer 11 und 8 123 des Mchsstrafgesetzbuches zu gewärtigen; auch gehen sie des Rechts, den Sitzungen künftig beiwohnen zu Mnen, verlustig. Bekanntmachung. Am 1. August ist der HI. Termin der Gemeindeanlagen und des Schulgeldes für das laufende Jahr füllig. Derselbe ist bis spätestens 2 Wochen nach Fälligkeit unter Vorlegung des Steuerzettels an die hiesige Gemeindekassenverwaltung abzuführen. Nach Ablauf dieser Frist wird gegm Säumige das Mahn- bezw. Zwangsvollstreckungsverfahren Schreiber-Lehrling. Ostern 1914 Kann ein die Schule verlassender junger Mann mit guter Schulbildung bei der hiesigen Gemeindeverwaltung als Schreiber-Lehrling Aufnahme finden. Selbstgeschriebene Gesuche mit Lebenslauf sind bis zum 1. September d. I. hier einzureichen. Bewerber aus Orten der Umgebung werden nicht zurückgesetzt. Die Aufnahmebedingungen sind von dem unterzeichneten Gemeindevorstande mündlich zu erfahren. Rottluff, am 28. Juli 1913. Der Gemeindevorstand. Bekanntmachung. Am 1. August dieses Jahres ist der H. Termin der staatlichen Grundsteuer mit 2 Pfg. für jede Steuereinheit fällig. Diese Steuer ist bis spätestens zum 10. August 1913 an die hiesige Ortssteuereinnahme abzuführen. Nach Ablauf dieser Frist wird gegen Säumige das Mahn- bezw. Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet werden. Friedhöfe Rabenstein. Wegen unliebsamer Vorkommnisse wird erneut darauf hingewiesen, daß Kindern ohne Begleitung Erwachsener der Zutritt zu den Friedhöfen nicht gestattet ist. Übertretungen werden bis 30 Mark, Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Neustadt, Rabenstein, Reichenbrand und Rottluff, am 28. Juli 1913. Die Gemeindevorstände. Da mehrfach wahrgenommen worden ist, daß die reichsgesetzlichen Bestimmungen über elektrische Klagen für drahtlose Telegraphie noch nicht genügend bekannt sind und wiederholt gegen Zuwider- ?"ndelnde das Strafverfahren eingeleitet werden mußte, werden die einschlägigen Vorschriften hiermit k Erinnerung gebracht. , Das Gesetz über das Telegraphenwesen des Deutschen Reiches vom 6. April 1892 (Reichsgesetz- S. 467) in der Fassung vom 7. März 1908 (Reichsgesetzblatt S. 79) bestimmt: 8 1. d Das Recht, Telegraphenanlagen für die Vermittelung von Nachrichten zu errichten und zu betreiben, M ausschließlich dem Reich zu. Anter Telegraphenanlagen sind die Fernsprechanlagen mit begriffen. Sslirvi, Konke, klssvkenlsvlr, ferner ssmNivke Kolonislwsnen in bester Qualität zu billigsten Preisen empfiehlt Bekanntmachung. Am 1. August d. I. war der 2. Termin der diesjährigen Grundsteuer fällig und ist bis spätestens den 10. August d. I. zur Vermeidung des Mahn- bezw. Zwangsvollstreckungsverfahrens an die hiesige Ortssteuereinnahme zu bezahlen. Der Gemekndevorstand zu Rabenstein, am 1. August 1913. Bericht über die 5. öffentliche Sitzung des Gemeinderates zu Neustadt am 24. Juli 1913. Vorsitzender: Herr Gemeindevorstand Geißler. Nach Eintritt in die Tagesordnung nimmt man Kenntnis: 1-, von dem Eingänge einiger Merkblätter über das Kinder- ^tzgesetz; . 2., von der Übernahme des Hausmannspostms im Rathause Schutzmann Liebschner; 3 ., von einer Beleidigungssache, Beleidigung der Gemeindever- ^Kung und der Beamten durch einen Einwohner betreffend. Nachdem Att Abbitte geleistet und einen Sühnebetrag gezahlt hat, soll von Holzung der Sache abgesehen werden; k 4., von dem erfolgten Verkaufe des auf Gemeindeareal anstehenden Eggens; 5 ., von dem Ergebnis der Nationalspende in hiesiger Gemeinde. 6 - Ein Bcihilfengesuch läßt man auf sich beruhen. u 7- In Sachen der Tuberkulose-Fürsorge soll den Anregungen ? Königlichen Amtshauptmannschaft nach Möglichkeit nachgegangen ^den. h 8. wird die nach den neueren Bestimmungen sich nötig machende Schaffung einer Wahlurne für die Reichstagswahlen beschlossen. 9. erfolgt Beschlußfassung auf einen Antrag des Stadtrates zu tz^bach, Änderung des Verteilungsmodus für die Beiträge zum '"imrevisionsverband betreffend. 10. beschließt man, wegen Erhöhung des Einlagenzinsfußes bei " Sparkasse auf 3 I«die nötigen Schritte einzuleiten. 11. nimmt der Gemeinderat Stellung zu einem Einsprüche des ^tes der Stadt Chemnitz gegen den Teilbebauungsplan O. - 12. Aus eine Eingabe des Rittergutspächters März wegen Lin- Ruug pes sogen. Fichtelbergweges wird beschlossen, zunächst eine Züchtigung dieses Weges vorzunehmen. , 13. Die Gemeindekassen-Rechnungen für das Jahr 1912 werden M erfolgter Prüfung durch den Verbandsrevisor bez- Finanzausschuß Mg gesprochen. 14. In Zuwachssteuersachen erfolgt Schätzung zweier Grundstücke. , 16- Einigen Beschlüssen des Einschätzungs- und Finanzausschusses eine Gemeindeanlagenreklamation und 3 Erlaßgesuche wird '^getreten. . 16. In Sparkassensachen stimmt man in einer Zwangsver- ^Serungssache dem vorliegenden Ausschußbeschluß zu. 8 s. Mit Geldstrafe bis zu eintausendfünfhundert Mark oder mit Haft oder mit Gefängnis bis zu sechs Monaten wird bestraft, wer vorsätzlich entgegen den Bestimmungen dieses Gesetzes eine Telegraphen anlage errichtet oder betreibt. 8 11- Die unbefugt errichteten oder bettiebenen Anlagen sind außer Betrieb zu setzen oder zu beseitigen. Den Anttag auf Einleitung des hierzu nach Maßgabe der Landesgesetzgebung erforderlichen Zwangs verfahrens stellt der Reichskanzler oder die vom Reichskanzler dazu ermächtigten Behörden. Der Rechtsweg bleibt vorbehalten. Dresden, den 10. Juli 1913.Die Ministerien des Innern und der Finanzen. 8 3. Ohne Genehmigung des Reichs können errichtet und betrieben werden: 1. Telegraphenanlagen, welche ausschließlich dem inneren Dienste von Landes- oder Kommunal behörden, Deichkorporationen, Siel- und Entwässerungsverbänden gewidmet sind; 2. Telegraphenanlagen, welche von Transportanstalten auf ihren Linien ausschließlich zu Zwecken ihres Betriebes oder für die Vermittelung von Nachrichten innerhalb der bisherigen Grenzen benutzt werden; 3. Telegraphenanlagen äs innerhalb der Grenzen eines Grundstücks, d) zwischen mehreren einem Besitzer gehörigen oder zu einem Betriebe vereinigten Grundstücken, deren keines von dem anderen über 25 Kilometer in der Luftlinie entfernt ist, wenn diese Anlagen ausschließlich für den der Benutzung der Grund stücke entsprechenden unentgeltlichen Verkehr bestimmt sind. Elektrische Telegraphenanlagen, welche ohne metallische Verbindungsleitung Nachrichten vermitteln, im nur mit Genehmigung des Reichs errichtet und betrieben werden. 8 3a. Gefunden wurden in hiesiger Flur 2 Ringe. Rekchenbran-, am 29. Juli 1913.