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M : Stoffs nützt« !imi!tr. Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff 1»I3 rs S« ZUM 50jährigen Jubiläum der Freiwilligen Feuerwehr zu Reichenbrand 8 Elise Dietrich-Schmidt. '/6 // 1^ Der Gemelndevorstand. Der Gemeindevorstand. umw>' Nein Heft ohne Zitronensaft Limetta HchgliiWO, steiOrt, mbesUSM HMir ist im Fchboiiell-Aiistrich mit meiner Lackiarbe ! Drogerie 8iegmsr kriek 8ekulre rernsprvvkor 325. lL80k6N-^POld6l<6N. I^rvisIjstviiZKrLt!«. Sonnabend, den 28. Juni ;r 8V 39 16I Zottln Kin Lorbeerkran; ist's, golden ist sein Schein, Pen wir Kuch reiche« stent' am Inöeltage, Und fünfzig Jastre find ins Land gezogen — Per Grl war Klei«, gering nur seine Zastl, Als man das Aür und Wider ernst erwogen, Pie Westr erstand, nach edler Männer Wastl. Per Gründer selbst, ein Greis in weißen Kaare«, Weilt stente stier, verschönt den Jubettag; Kein schön'res Glück könnt' je istm widerfahren, Im gotdnen Schein er ste«t' sich sonnen mag. ^in«rslv,3srsr stets frische Füllungen. — Badesalze. Fernsprecher: Amt Siegmar Nr. 244. geltend zu machen. Rottluff, am 26. Juni 1913. and- wo es gilt, Verderbe« avzuwenden, Keners Gl«1 mit hilfsbereiten Künden bündigen — z« retten, wo's zu retten immer gibt; wenn des Aeuers ungezähmtes Lechzen Mch blut'ge« Garbe« auf zum Kimmel loht, Mim glutdurchdrängter schwarzer Aschenregen M Kilfsvedürft'ge« zu ersticken droht, — Ann greift Ihr ein mit mut'gen Ketfershändev, bereit, zu retten oder — drin zu enden. And wenn Kommandos frisch und laut erschallen, Pie Abung frisch und froh vonstatten geht, Pann ist's istm wohl, — als wenn in jungen Jahren Kr noch einmal als Kommandant hier steht, 'grüßt nicht allein die Westr und istr Gelingen, Ks jauchzt der ganze Grt Pir freudig z«, Purft' doch dein gutes Werk viel Kettung bringe« — And dessen Schöpfer, Jubilar, warst Pu! Heilung von Trinkern betr.; k) von einer Einladung der hies. freiw. Feuerwehr zu dem am 28. bis 30. Juni dss. Fs. stattfindenden 50jährigen Vereinsjubiläum; i) von den zur Beseitigung des an dem Wege nach dem Volksbade entstandenen Flurschadens getroffenen Maßnahmen. 2. In Sachen der Anstellung eines Hilfsgeistlichen für die hiesige Parochie wird beschlossen, Anstandsursachen nicht geltend zu machen. 3. Zu dem aufgestellten Stammvermögensverzeichnis der Gemeinde erteilt der Gemeinderat seine Zustimmung. 4. Erfolgt in einer Wertzuwachssteuersache entsprechende Beschluß fassung. 5. Zu einem Gemcindeabgabenerlaßgesuch wird entsprechende Entschließung gefaßt. 6. Einem Gesuche um Rückgabe einer Baukaution wird ent sprochen. 7. Von dem Sachstand in einer Bebauungsplansache für einen Teil der Stelzendorfer Straße wird Kenntnis genommen. 8. In 4 Reklamationssachen gegen die Einschätzung zu den Gemeindeabgaben erfolgt entsprechende Entschließung- Zuwiderhandlungen werden bestraft. Rottluff, am 21. Juni 1913. Wir danken Pir und drücken Pir die Kände Mnd blicken flehend zu dem Kimmel auf, Paß er dafür Pir reichen Segen spende, Moch lange schirme Peinen Lebenslauf. „Kabt Alle Pank, Gott mög' es Kuch vergelten, Was Ihr an uns und unserm Grl getan; Aleht Istr dereinst am Kimmelstor um Kinlaß, So rechne Gott Kuch alles doppelt an!" tusheN Tauf-k >äder,!^ - ZurB Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition Meichenbrand, Nevoigtstraße 11), sowie von den Herren Friseur Weber in Reichenbrand, Kaufmann Emil Winter in Rabenstein und Friseur Thiem in Rottluff entgegen- Smommen und pro Ispaltige Petitzeile mit 15 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bet öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Anzeigen-Annahme i» der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags S Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags 2 Uhr. Bereinsknserate müssen bis Freitags nachmittags 2 Uhr eingegangen sein und können nicht durch Telephon aufgegeben werden. Kuch, die Istr ohne Murre«, ohne Klage Ganz selbstlos setzet Kure Kräfte ein. Ortsgesetz, die Pensionsberechtigung der Gemeindebeamten betr. Nachdem für den III. Nachttag zu dem Ortsgesetze der Gemeinde Rottluff, die Pensionsberechtigung der berufsmäßigen Gemeindebeamten und deren Hinterbliebenen betreffend, die oberbehördliche Genehmigung erteilt worden ist, liegt derselbe vom 1. Juli d. I. ab 14 Tage lang zur Einsichtnahme im hiesigen Gemeindeamte — Kassenzimmer — während der gewöhnlichen Geschäftszeit aus. Rottluff, am 26. Juni 1913. Der Gemelndevorstand. Rechnungs-Einreichung. Diejenigen, welche für Lieferungen u. s. w. im 1. Halbjahr 1913 noch Forderungen an die hiesigen Gemeinde-Kassen (einschl. Schulkasse) haben, werden hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche durch Einreichung von Rechnungen umgehend, spätestens aber bis zum lü. Juli d. I. bei dem Unterzeichneten Versteigerung. Nächsten Montag den 30. Juni vorm. 11 Uhr sollen im hiesigen Rathaus mehrere Pfänder 'Mn sofortige Barzahlung öffentlich versteigert werden. >Reichenbrand, den 27. Juni 1913.Der Bollstreckungsbeamte. Sodirgs-^imdssrsskt garantiert rein k»s. Olivenöls feinste Speiseöle mme^ UN« Paß' sasson- h chuh' And nun, willkommen, al? Ihr lieben Gäste, Pie gleicher Geist mit unsrer Wehr vereint, Ilnd die Ihr heut' am goldnen Jubelfeste In reicher Zahl und freudig gern erscheint. „Seid nns gegrüßt!" Gott geb' ein frost' Gelingen, Sein Kimmelslicht verschöne diesen Kag, Paß noch im Grt die Kerzen frost erklingen Zum fünfundsiebzigjähr'gen Jubeltag! Sitzung des Gemeiuderates zu Reichenbrand vom 24. Juni 1913. z 1. Es wird Kenntnis genommen; s) von dem Revisionsprotokoll L Verbandsrevisors Busch über die am 19. Juni dss. Js. vor- jf"°Mmme Revision der Spar- und Gemeindekassen; b) desgl. über 23. Juni dss. Js. durch den Sparkassenausschutz vorgenommene dMion der Sparkasse; c) desgleichen über die am 2. Juni dss. Js. die König!. Amtshauptmannschaft Chemnitz vorgenommene ^ffion der Sparkasse; ch von einem Beschluß der Amtshaupt- /"nschaft Chemnitz, die Beschickung des in Berlin abzuhaltenden ^infektorentages mit dem hies. Desinfektor bett. Von einer Be- ^Mung dieses Desinfektorentages sieht der Gemeinderat ab; e) von Verfügung derselben Behörde, den am 30. Juni 1913 im Lktergarten in Schönau stattfindenden Gemeindevertretertag, der L Kleinwohnungstag gedacht ist, betreffend; ff von einem Gesuche L Vereines für Jugendhilfe in Dresden um Gewährung eines Bei- Löes bez. um Anschluß an den Verein, der abgelehnt wird; 8) von v^Schreiben des Vereins für Trinkerfürsorge in Chemnitz, die Bekanntmachung. v Gelegentlich des Quartalwechsels nimmt man Veranlassung, die Einwohnerschaft auf die pünktliche Wirkung der An-, Um- und Abmeldungen von Personen jeden Alters, innerhalb 3 Tagen, °">ohl im eigenen, als auch im Interesse einer geordneten Meldeamtsverwaltung hinzuweisen. h An- und Abmeldungen sind tunlichst persönlich zu bewirken. Ist jedoch hierorts zugezogenen Klonen die persönliche Anmeldung nicht möglich, so haben sie im hiesigen Einwohnermeldeamt — Fitzaus Zimmer 5—einen Personalbogen zu entnehmen und denselbennach eigenhändiger, genauer Ausfüllung ^ leserlicher Schrift unter Beifügung von Legitimationspapieren < Familienstammbuch, Trau ma Geburtsschein, Militiirpapiere, Arbeits- und Dienstbuch rc. sofort wieder daselbst einzureichen. Legitimationspapiere sind stets, auch bei persönlicher Anmeldung vorzulegen. Am- und Abmeldungen sind unter Vorlegung des Wohnungsmeldescheins zu bewirken. , Gleichzeitig werden die Haus- bez. Quartterwirte daraus aufmerksam gemacht, daß sie für die ^zeitige An-, Ain- und Abmeldung ihrer Untermieter mit verantwortlich sind. Die Nichtbeachtung der Vorschriften zieht Bestrafung nach sich. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 26. Juni 1913. Schornsteinreinigung. r . Die nächste Reinigung der Schornsteine in hiesiger Gemeinde wird in der Zeit vom 1. bis ' oUli d. I. erfolgen. Rottluff, am 26. Juni 1913. Der Gemeindevorstand. n - ! 'Ml*' Wochenblatt für 9. An Stelle des verzogenen Herrn Hecker wird Herr Schiefer deckermeister Bruno Burkhardt als Armen- und Wohnungspfleger, sowie als Sparkassenausschußmitglied gewählt. 10. Dem Vorschläge des Verfassungsausschusses entsprechend, genehmigt der Gemeinderat die Stiftungsurkunde für die Feuerwehr jubiläumsstiftung in der vorgetragenen Fassung. 11. Die kommunlichen Rechnungen auf 1912 werden vom Ge meinderat richtig gesprochen. 12. Schätzung Zugezogener. Sitzung des Gemeinderates zu Rabenstein am 24. Juni 1913. Anwesend der Gemeindevorstand und 21 Mitglieder. 1. wird Kenntnis genommen: a) von dem amtlichen Gemeinde- verttetertag in Schönau am 30. Juni 1913, b) von dem vorläufigen Ergebnis bez. der Entschließung des Bezirksausschusses in Sachen die Petition wegen Erlangung einer Autoverbindung mit Chemnitz, c) von dem Stande einer Kaufsache und von einer Ministerialver- Bekanntmachung. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß der H. Termin Wassersteuer bis zum 14. Juli 1913 die Wasserwerkskasse abzuführen ist. Nach Ablauf dieser Frist wird gegen Säumige die zwangsweise Beitreibung eingeleitet werden. Neustadt, am 26. Juni 1913.Der Gemelndevorstand. Meldungen im Fundamt Rabenstein. Gefunden: 1 Gürtel. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 26. Juni 1913. Wohnungs-Meldewesen. Mit Rücksicht auf die am bevorstehenden Quartalswechsel eintretenden Wohnungsveränderungen werden der hiesigen Einwohnerschaft hiermit die hauptsächlichsten Bestimmungen der von der Königlichen Amtshauptmannschaft Chemnitz unterm 27. April 1898 erlassenen Vorschriften über das Einwohner- und Fremdenwesen in Erinnerung gebracht. Jede Person, welche im Gemeindebezirke Rottluff einen bleibenden Wohnsitz oder vor übergehenden Aufenthalt nimmt, ist verpflichtet, binnen 3 Tagen nach dem Anzuge sich bei der Ortsbehörde unter Vorlegung von Legitimationspapieren anzumelden. Wohnungswechsel innerhalb des Ortes sind unter Vorlegung des Wohnungsmeldescheines ebenfalls binnen 3 Tagen anzuzeigen. Verzüge aus dem Otte sind noch vor dem Wegzuge zu melden. Die Vermieter und Quartiergeber sind in allen Fällen für pünktliche An-, Am- und Abmeldung mit verantwortlich.