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1 » iMetcl tl Md. e« cd. Fernsprecher: Amt Siegmar Nr. 244. Wochenblatt für ReichenLmnd, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff. W 27 Sonnabend, den 5. Juli LN13. Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition Meichenbrand, Nevoigtstraße 11), sowie von den Herren Friseur Weber in Reichenbrand, Kaufmann Emil Winter in Rabenstein und Friseur Thiem in Rottluff entgegen genommen und pro Ispaltige Petitzeile mit 15 Pfg. berechnet. Mr Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Anzeigen-Annahme in der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags L Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags 2 Uhr. Vereinsinserate müssen bis Freitags nachmittags 2 Uhr eingegangen sein und können nicht durch Telephon aufgegeben werden. . Der unterzeichnete Gemeindevorstand bringt hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß der Schiefer- ^ermeister . Herr Bruno Burkhardt hier heute als Armen- und Wohnungspfleger für den II. Bezirk, umfassend die Hofer Straße von 1—50, die Nevoigt-, Feld- und Stelzendorfer Straße sowie den Rosen- und Gartenweg, in Pflicht ^Nommen worden ist. Reichenbrand, den 28. Juni 1913. Der Gemeindevorstand. Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Rabenstein, Reichenbrand, Rottluff und Neustadt, am 2. Juli 1913. Die Gemeindevorstände. . Die Amtshauptmannschaft hat mit Zustimmung des Bezirksausschusses folgenden Nachtrag zu Mr Polizeiverordnung über die Beseitigung von Tierkadavern vom 30. Dezember 1910, abgedruckt Nr. 1 des Chemnitzer Tageblattes vom 1. Januar 1912, zu erlassen beschlossen und bringt ihn hiermit m öffentlichen Kenntnis. 8 2 Abs. 2 wird abgeändert und lautet künftig folgendermaßen: Desgleichen ist alles andere umgestandene oder auf polizeiliche Anordnung getötete oder als genuß- Mauglich beanstandete, sowie alles totgeborene Groß- und Kleinvieh, und zwar abgesehen von Fällen Schlachtung, mit der Haut, sowie alles bei der Fleischbeschau beanstandete Fleisch, soweit es sich ^bei nicht bloß um Körperteile geringeren Amfangs handelt, und endlich größere Mengen von sonst tauglichen Fleischnahrungsmitteln nach Anordnung der Gemeindebehörde der Anstalt zu überweisen. Mb Großvieh gelten Pferde, Rinder und Esel, als Kleinvieh Fohlen, Kälber, Schweine, Schafe, Ziegen, ^nde, Katzen und Geflügel. 8 4 Abs. 3 erhält folgende Fassung: Kadaver und Fleischteiie unter 50 sind im allgemeinen in die Fleischkästen zu werfen. Nur es sich um Seuchenkadaver handelt oder die Anstalt auf Anzeige nach 8 3 ungesäumt zu gesonderter Polung sich bereit erklärt, sind sie von der Anstalt besonders abzuholen. 8 7 Abs. 1 erhält folgende Fassung: In allen Gemeinden des Bezirks sind sogenannte „Fleischkästen" in erforderlicher Zahl aufzustellen. 8 8 erhält folgenden Zusatz: Es sind hierbei die Vorschriften in 8 7 der Verordnung vom 1. Juni 1912 über die Beseitigung Tierkadavern, bei der Fleischbeschau beanstandetem Fleische u. s. w. zu befolgen. Dieser Nachtrag am 1. Juli 1913 in Kraft. — Chemnitz, am 28. Juni 1913.Die Königliche Amtshauptmannschaft. Bekanntmachung, das Mzeillche Mldemsen betreffend. Mit Rücksicht auf den Quartalwechsel wird die hiesige Einwohnerschaft auf die strenge ^Haltung der polizeilichen Meldevorschriften hingewiesen. Im besonderen werden folgende mümmungen in Erinnerung gebracht. , Jede Person, welche in Neustadt zu bleibendem oder vorübergehendem Aufenthalt zuzieht, sich binnen drei Tagen nach dem Zuzuge unter Vorlegung von Ausweispapieren anzumelden. Wohnungswechsel innerhalb des Ortes sind ebenfalls binnen 3 Tagen unter Vorlegung des ^hkungsmeldescheines anzuzeigen. Abmeldungen bei Verzügen haben noch vor dem Wegzuge zu erfolgen. i. Ganz besonders wird darauf hingewiesen, daß die Haus- bezw. Quartierwirte in allen Fällen i? pünktliche An-, Um- und Abmeldung mit verantwortlich sind, welche Bestimmung in letzter Zeit nicht beachtet worden ist. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften werden unnachsichtlich bestraft. Neustadt, am 2. Juli 1913.Der Gemeindevorstand. Bekanntmachung, Hundesteuer betreffend. » Gemäß 8 8 des Ortsgesetzes über die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Neustadt mit x^bbezirk Höckericht wird hiermit bekannt gemacht, daß am 10. Juli 1913 eine Nachaufzeichnung ^sich im hiesigen Orte befindlichen Hunde stattfindet. Zu diesem Zwecke haben alle diejenigen, welche am 10. Januar des laufenden Jahres noch säugende und sonach steuerfrei gewesene Hunde besitzen, dies dem Gemeindevorstand bis spätestens den 15. Juli 1913 schriftlich anzuzeigen. Die Unterlassung der Anzeige wird, insoweit sie sich nicht als Hinterziehung der Steuer darstellt, mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mark geahndet. Weiter wird noch auf folgende Bestimmungen des Ortsgesetzes hingewiesen: ß 11. Wer innerhalb der Zeit vom 11. Januar bis mit 30. Juni Hunde anschafft, für welche die Steuer auf das laufende Jahr weder hier noch auswärts entrichtet worden ist, oder für welche bei der Anschaffung die Marke nicht mit erworben wurde (siehe 8 14 Absatz 2) hat binnen 14 Tagen von der Anschaffung an den vollen Jahressteuerbetrag zu erlegen. Erfolgt die Anschaffung von unversteuerten Hunden unter Nichtmiterwerb der Hundesteuermarke in der Zeit vom 11. Juli bis 31. Dezember eines Jahres, so ist binnen 14 Tagen von der Anschaffung an nur der für die in die Nachaufzeichnung kommenden Hunde festgesetzte Steuerbetrug (Hälfte des Jahresbetrages) zu entrichten. 8 12. Werden steuerpflichtige Hunde von Orten, wo niedrigere Steuersätze bestehen, hierher gebracht, so ist für jeden Hund vom nächsten Termin an (10. Januar bez. 10. Juli) der hier geltende Steuersatz zu zahlen. Erfolgt die Zuführung solcher Hunde erst nach dem 1. Juli eines Jahres, so ist nur die Hälfte der nach 8 1 festgesetzten Beträge zu entrichten. 8 15. Der Hinterziehung der Hundesteuer macht sich insbesondere schuldig: a) wer einen am Tage der Aufzeichnung — 10. Januar — oder bei der Nachaufzeichnung — 10. Juli — gehaltenen Hund nicht gemäß 8 7 Absatz 1, beziehungsweise 8 8 Absatz 1 zu Versteuerung anmeldet oder es unterläßt, einen im Laufe des Steuerjahres angeschafften, zugebrachten oder zugelaufenen steuerpflichtigen Hund binnen 14 Tagen von der Zeit der Anschaffung oder Einbringung an, an Gemeindeamtsstelle zur Versteuerung anzumelden, b) wer von einem anderen eine Steuermarke ohne den versteuerten Hund erwirbt und sie als Steuerzeichen anderweit verwendet, c) wer das Steuerzeichen ohne den Hund, für welchen es gelöst ist, an Dritte überläßt, ch wer eine gefundene oder eine auf rechtswidrige Weise in seinen Besitz gelangte Steuermarke seinem Hunde anlegt, e) wer Steuerzeichen anderer Orte zur Umgehung der hiesigen Steuer erwirbt. 8 16. Hinterziehungen der Hundesteuer sind mit dem dreifachen Betrage der für die betreffenden Hunde festgesetzten Hundesteuer zu ahnden. Neustadt, am 3. Juli 1913. Der Gemeindevorstand. Bekanntmachung. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß der II. Termin Wassersteuer bis zuni 14. Juli 1913 an die Wasserwerkskasse abzuführen ist. Nach Ablauf dieser Frist wird gegen Säumige die zwangsweise Beitreibung eingeleitet werden. Neustadt, am 26. Juni 1913. Der Gemeindevorstand. Versteigerung. Montag, den 7. Juli 1913, nachm. 4 Uhr sollen im Rathause 1 einspänniger Schleif- wagen meistbietend gegen sofortige Barzahlung versteigert werden. Der Bollstreckungsbeamte zu Rabenstein, am 4. Juli 1913. Lokalschulordnung. Nachdem der VI. Nachtrag zur Lokalschulordnung für Rottluff die oberbehördliche Geneh migung gefunden hat, liegt derselbe vom 8. dieses Monats ab 14 Tage lang zur Einsichtnahme im hiesigen Gemeindeamte — Kassenzimmer — während der gewöhnlichen Geschäftszeit aus. Rottluff, am 3. Juli 1913. Der Schulvorstand. NE M fitere mit meinen bewährten Spezialmischungen, derselbe Reitst gesund und munter. Drogerie SLeKinar »-rnspr-cher S2S. Svkul-S. Reichenbrand. Nach den Statistiken des hiesigen Einwohner- Udeamts betrug die überschriebene Einwohnerzahl am 31. Mai 4gi7. Im Zuni wurden 65 Zuzüge mit einer Personenzahl A 87 und 59 Fortzüge mit einer Personenzahl von 87 gemeldet, derzeitige Einwohnerzahl unter Zurechnung von 14 Geburts- i?" Abrechnung von 5 Sterbefällen 4526 beträgt. Ilmzüge wurden gemeldet. j Neustadt bei Chemnitz. Bei der hiesigen Sparkasse erfolgten < Alonat Juni dieses Jahres 147 Einzahlungen im Betrage von Mk. 20 Pfg., dagegen wurden 103 Rückzahlungen im Betrage 23615 Wk. 21 Pfg. geleistet. Eröffnet wurden 11 neue Konten. K Gesamteinnahme betrug 84623 Mk. 52 Pfg., die Gesamtausgabe ^Ao Mir. 67 Pfg. und der bare Kassenbestand am Schlüsse des M°Nats 19076 Mk. 33 Pfg. Der gesamte Geldumsatz im Monate ^Ni bezifferte sich auf 157214 Mk. 19 Pfg. .. Rabenstein. Nach den Statistiken des hiesigen Einwohner- Meamts betrug die überschriebene Einwohnerzahl am 1. Juni 1913: Im Juni wurden 86 Zuzüge mit einer Personenzahl von und 63 Fortzüge mit einer Personenzahl von 86 gemeldet, sodaß Derzeitige Einwohnerzahl unter Zurechnung von 14 Geburts- und Rechnung von 5 Sterbefällen 5232 beträgt. Umzüge wurden 15 Meldet. m Nabenstein. Bel der hiesigen Gemeinde-Sparkasse wurden im Mat Juni ds. Js. 216 Einzahlungen im Betrage von 15033 Mk. Pf. geleistet; dagegen erfolgten 96 Rückzahlungen im Betrage von M 55 Pfg. Eröffnet wurden 14 neue Konten. Zinsbar wurden 5850 Mk. Die Gesamteinnahme betrug 28811 Mk. d^Pfg., die Gesamtausgabe 22028 Mk. 60 Pfg., und der bare Kaffen- And am Schluffe des Monats 9201 Mk. 07 Pfg. Der gesamte ^Umsatz im Monat Juni beziffert sich auf 50840 Mk. 10 Pf. Ü Die Sparkasse ist an jedem Wochentage von 8—12 Uhr vorm. Uhr nachm. geöffnet und expediert auch schriftlich. Alle Einlagen mit 3Vü°/o verzinst und streng geheim behandelt. Nachrichten des Kgl. Standesamtes zu Reichenbrand tz vom 28. Juni bis 4. Juli 1913. >Mrten: Dem Schlosser Erhard Johannes Viehweger 1 Sohn; dem Fabrikarbeiter Gustav Eugen Illig 1 Tochter; dem Färberei arbeiter Albert August Wrschlawsky 1 Sohn. Aufgebote: Der Stellmacher Karl August Berthold Obst mit Olga Nelly Türpe, beide wohnhaft in Reichenbrand. Eheschließungen: Der Altwarenhändler Hermann Max Barthel mit Marie Klara Meier, beide wohnhaft in Reichenbrand. Nachrichten des Kgl. Standesamtes zu Neustadt vom 26. Juni bis 3. Juli 1913. Geburten: Dem Färbereiarbeiter Bruno Max Glaßmann 1 Sohn. Sterbefälle: Georg Hans Hähle, 20 Tage alt. Nachrichten des Kgl. Standesamtes zu Rabenstein vom 26. Juni bis 3. Juli 1913. Geburten: Dem Handarbeiter Otto Karl Tetzner 1 Sohn; dem Handstoffscherer Josef Turba 1 Tochter; dem Kraftwagenführer Otto Petermann 1 Sohn; dem Eisendreher Karl Johannes Weiland 1 Sohn; dem Schleifer Hermann Moritz Kretzschmar 1 Sohn. Eheschließungen: Der Mechaniker Wilhelm Klotzsch, wohnhaft in Jeßnitz (Anhalt), mit Marie Hedwig Beyerl, wohnhaft in Rabenstein. Sterbefälle: Karl Albin Schindler, 7 Jahre alt. Nachrichten des Kgl. Standesamtes zu Rottluff vom 27. Juni bis 3. Juli 1913. Geburten: Dem Kutscher Ernst Guido Mäckel 1 Tochter. Kirchliche Nachrichten. Parochie Reichenbrand. Am 7. Sonntag p. Trin. den 6. Juli 1913 Vorm. Vs9 Ahr Predigt gottesdienst. Vorm. 11 Ahr Kindergottesdienst. Parochie Rabenstein. Sonntag, den 6. Juli, vorm. 9 Ahr Predigtgottesdienst mit Beichte und heil. Abendmahl. Pfarrer Weidauer. 8 Ahr evang. Jünglings verein im Pfarrhause. Mittwoch, den 9. Juli, 8 Ahr Bibelstunde. Pfarrer Weidauer. Wochenamt vom 7.—13. Juli Pfarrer Weidauer. Volksbücherei Rabenstein. (Jeden Sonntag geöffnet von Vr11-12 Ahr im Erdgeschoß der neuen Schule. Am den Lesern unserer Bücherei Gelegenheit zu geben, sich für die 3 Wochen großen Ferien, während der die Bücherei geschlossen bleibt, mit Lesestoff zu versorgen, findet am nächsten Sonntage, am 6. Juli zur gewohnten Stunde Ausgabe von Büchern statt. Der geregelte Betrieb wird nach den großen Ferien vom 10. August an wieder ausgenommen. Rabenstein, am 3. Juli 1913. Der Bücherwart. Hartmann. Die Nachbarn vom Heideland. Roman von Ludwig Blümcke. (Fortsetzung). (Nachdruck verboten.) Wie der junge Held dann auch erwähnte, daß die erste, die ihm in der Heimat einen herzlichen Willkommen gruß geboten, Mathiesens Hermine gewesen, daß er im Wirtshaus einen Schoppen getrunken und zum Tanz, Riug- reiten und Scheibenschießen eingeladen wäre, da glitt ein Schatten über Stines zartes Gesicht. Ewald aber konnte nicht umhin, die Bemerkung fallen zu lassen: „Sollte meinen, das eitle Ding hätte schon so Bewunderer und Verehrer genug. Na ja, das Neue und Bunte reizt!" — „Laß nur gut sein, die Mine ist ein tüchtiges Mädel", sagte darauf Vetter Hinrichsen. „Mag sie auch ein bischen eitel sein, aber blitzsauber ist sie, sie hält den Kram zusammen, sie und die Alte. Er ist ein Schmutzfink und selber sein bester Kunde. Hätte Mathiesen die Frauensleute nicht, dann wäre das reiche Erbe seiner Eltern längst in alle vier Winde." Lorenzens nickte bestätigend mit dem Kopfe, und Ewald hielt dieses Thema für erledigt. Aber er irrte sich. Seine Bemerkung mußte den Freund gereizt haben, denn ziemlich erregt fuhr er diesen au: „Junge, was verstehst du von Frauensleuten? Wenn ein Mädel nicht ein bischen eitel ist, auf sich hält, dann taugt es auch nichts. Die Mine Ihren Bedarf in MiMMDlN, Meschen u. decken Sie vorteilhaft in der Fernsprecher 325. Hofer Straße 20.