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Wochenblatt ,40, )eN> für * Reichenirand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff AZ 24 Sonnabend, den 14. Juni LM3 4 Neichenbrand, am 10. Juni 1913. . Der Gemeindevorstand. Schule zu Reichenbrand A. Siegel, Schuldirektor. Rabenstein, am 10. Juni 1913. Der Gemeindevorstand. 1 > Rekchenbrand, den 15. Juni 1913. Kaube, Lehrer. en- Steinbrück, Schuldirektor. lüS^ Der Gemeindeoorstand. Rottluff, am 12. Juni 1913. » R. Weidauer, Pf, Ortsschulinspektor. Hunger, dirig. Lehrer. Aeichenbrand. Zur Feier des 25jährigen Regierungsjubiläums Majestät des deutschen Kaisers soll Sonntag den 15. Juni in ^Airche zu Reichenbrand Festgottesdienst stattfinden. Die kirchlich Patriotisch gesinnten Gemeindeglieder von Reichenbrand und ^Mar werden gebeten, zahlreich sich an demselben beteiligen zu Beflaggen der Häuser ist erwünscht. herzliche Einladung zum Besuche dieser Schulfeiern. Rottluff, 15. Juni 1913. L Die Bibliothek befindet sich im Schulgebäude und ist geöffnet Sonntags vorm. 11—12 Ahr. dem Kataloge vom Jahre 1904 erscheint demnächst ein Nachtrag. bekannt gemacht, daß zur wirksamen Durchführung der Bekämpfung Ser Auskunfts- und Fürsorgestelle für Lungenleidende und die, welche sich als solche fühlen, insofern errichtet worden ist, als mit dem hiesigen Arzte, Herrn vr. meä. Heinemann ein freiwilliges Abkommen getroffen wurde, wonach dieser jeden Donnerstag vormittags von 10 Uhr ab Sprechstunde für Lungenkranke hält- Die Antersuchungen und Auskünfte erfolgen in diesem Falle unentgeltlich. Außerdem ist die Gemeinde Rabenstein korporatives Mitglied des Vereins zur Bekämpfung der Schwindsucht in Chemnitz und Umgebung geworden und es steht den Lungenkranken der Gemeinde die Auskunfts- und Fürsorgestelle des Vereins in Chemnitz, Theaterstraße 9 (Eingang Webergasse) unent geltlich zur Verfügung. Sprechstunden finden an dieser Stelle allwöchentlich Es wird dies mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß nach Ablauf dieser Frist gegen Säumige Mahn- bezw. Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet werden wird. Neustadt, am 29. Mai 1913."Der Gemeindevorstand. Aus Anlaß des Regierungsjubiläums Sr. Majestät des Kaisers wird , Montag, den 16. Juni vorm. g Uhr Schulsaale ein öffentlicher Aktus abgehalten. Zu dieser Feierlichkeit ladet die Eltern unserer Schul- "Wer und sonstige Freunde der Schule namens des Lehrerkollegiums ergebenst ein Meldungen im Fundamt Rabenstein. Gefunden: 1 Brieftasche. Verloren: 1 Herren-Regenschirm. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 12. Juni 1913. Volks- und Fortbildungsschule zu Rabenstein. Aus Anlaß des 25jährigen Regierungsjubiläums Sr. Maj. des Kaisers findet am 16. Juni, vorm. 10 Ahr, eine Schornsteinreinigung. ,, Die nächste Reinigung der Schornsteine in hiesiger Gemeinde erfolgt in der Zeit vom 16. bis ^-Juni 1913. öffentliche Schulfeier statt. Hierzu ladet im Namen der Lehrerschaft ergebenst ein Rabenstein, den 14. Juni 1913. Bekanntmachung. Es wird wiederholt bekannt gemacht, daß zur wirksamen Durchführung der Bekämpfung der Schwindsucht hierorts eine Auskunfts- und Fürsorgestelle für Lungenleidende und die, welche sich Bekanntmachung. Aus Anlaß des silbernen Regierungsjubiläums Sr- Maj. des Kaisers sollen in Rottluff Montag, den 16. Juni Schulfelerlichkeiten stattfinden um 8 Ahr für Fortbildungsschüler (Rede: Herr Hunger), Vs9 Uhr für die Dolksschüler (Rede: Herr Töpler). An die geehrte Einwohnerschaft, insonderheit die Mitglieder des Schulvorstandes, ergeht hiermit AuMM sör MnUW zu MenW. Sonntag» 15. Juni, Grohes Jugendspielfest. 1100 bis 1200 Teilnehmer. Sammeln vorm. VsS Uhr (nicht Vr10) auf dem Schulhofe. Die geehrte Einwohnerschaft wird höflichst gebeten zu flaggen. _ Bekanntmachung. Die Gemeindeamtsräume sind wegen Reinigung von Freitag, den 20. Juni 1913 nachmittags 4 Uhr ab, bis mit Sonnabend den 21. Juni für den amtlichen Verkehr geschlossen. Dringliche Angelegenheiten werden jedoch Sonnabend in der Zeit von 11—12 Uhr vormittags erledigt. Der Gemeindeoorstand zu Rabenstein, am 13. Juni 1913. Bekanntmachung. Aus Anlaß des am 15. Juni 1913 in Rabenstein stattfindenden „Vaterländischen Jugend festes" für den Bezirk „der Königlichen Amtshauptmannschaft Chemnitz" und des zu erwartenden starken Verkehrs, ist genehmigt worden, daß die Verkaufsläden für Fleisch-, Eh-, Trink- und Materialwaren, Delikatessen, einschl. Tabak und Zigarren in der Zeit von vormittags 6—8, mittags 11—2, und nachmittags 3—8 Uhr offen gehalten werden dürfen, was hiermit zur öffentlichen Kenntnis der Beteiligten gebracht wird. Dienstags von 6 bis Vs8 Uhr nachmittags ) Donnerstags „ 8 „ Vs 10 „ vormittags / für Frauen und Kmder und , Sonnabends „ 6 „ M „ nachmittags für Männer statt. Rabenstein, am 7. Juni 1S13. Der Gemeindeoorstand. Wilsdorf. Gemeinderatstvahl. Nachdem die am 28. Dezember 1912 erfolgte Wahl des Herrn Landwirtes Kurt Müller als Ersatzmann für die l. — höchstbesteuerte — Klasse der Ansässigen aufsichtsbehördlich aufgehoben worden ist, macht sich die Neuwahl eines Ersatzmannes aus der I. — höchstbesteuerten — Klasse der Ansässigen und zwar auf die Zeit bis mit 31. Dezember 1914 nölig. Die Wahl findet Donnerstag, den 26. Juni 1913, nachmittags 5 bis 8 Uhr im Gasthofe „Zum grünen Tal" hierselbst statt und werden alle stimmberechtigten ansässigen Gemeindemitglie-er geladen, sich zur Vornahme dieser Wahl einzufinden, mit der Bedeutung, daß die bis 8 Uhr an der Wahlurne noch nicht Abgefertigten zur Teilnahme an der Wahl nicht zugelasscn werden können. Der Wahlakt ist öffentlich und die Stimmzettel-Abgabe hat in Kuverts, welche von der Gemeinde geliefert werden, zu erfolgen. Der zu Wählende ist auf dem im Termine abzugebenden Stimmzettel so genau anzugeben, daß über dessen Person kein Zweifel übrig bleibt. Stimmberechtigt und wählbar sind nur solche Gemeindemitglieder, welche in der für die letzte ordentliche Wahl ausgestellten Liste Aufnahme gefunden haben, sofern sie die Berechtigung hierzu noch besitzen. Einwendungen gegen das Wahlverfahren sind nach § 51 der rev. Landgemeindeordnung binnen 14 Tagen nach der Stimmenauszählung und zwar bis 10. Juli 1913 nachmittags 6 Uhr bei der Kgl. Amtshauptmannschaft Chemnitz anzubringen. Bekanntmachung, öffentliche Jmpsungen betr. Aus Grund von Z 11 Absatz 4 der zum Reichsimpfgesetz vom 8. April 1874 erlassenen Ausführungs- AMnung vom 14. Dezember 1899 wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß die diesjährigen Etlichen unentgeltlichen Impfungen für den Impfbezirk Neustadt im hiesigen Gasthofe wie folgt ""finden: Erstimpfungen: 17. Juni vormittags VelO Uhr; Nachschau: 24. Juni vormittags 1/2IÜ Uhr. Wiederimpfungen: 19. Juni vormittags V2IO Uhr; Nachschau: 26. Juni vormittags Vs10 Uhr. Jmpfpflichtig sind im laufenden Jahre: I. diejenigen Kinder: s) welche im Jahre 1912 geboren sind und nicht bereits nach ärztlichem Zeugnisse die natürlichen Blattern überstanden haben, b) welche in früheren Jahren geboren sind und nach dem Impfgesetze schon vor dem laufenden Jahre impfpflichtig waren, jedoch bis zum Jahre 1912 der Impfpflicht noch nicht vollständig genügt hatten, erfolglos geimpft worden waren oder wegen Krankheit nicht geimpft werden konnten, H. diejenigen Schulkinder: a) welche im Jahre 1901 geboren sind und nicht bereits nach ärztlichem Zeugnisse in den letzten 5 Jahren die natürlichen Blattern überstanden haben oder mit Erfolg geimpft worden sind, d) welche in früheren Jahren geboren sind und nach dem Impfgesetze schon vor dem laufenden Jahre wiederimpfpfltchtig waren, jedoch bis zum Jahre 1912 der Wiederimpfpflicht noch nicht vollständig genügt hatten, erfolglos wiedergeimpft worden waren oder wegen Krankheit nicht wiedergeimpft werden konnten. Eltern, Pflegeeltern und Vormünder von Impspflichtigen werden hierdurch aufgefordert, in den gaumten Impfterminen ihre Kinder oder Pflegebefohlenen zur Impfung und die geimpften Kinder Demselben Impfzimmer zur Nachschau zu bringen oder die Befreiung von der Impfung durch ärztliches "Ms nachzuweisen. Fernsprecher: Amr Siegmar Nr. 244. Bekanntmachung. V, Am 1. Juul dieses Jahres ist der II. Termin der Gemelndeanlagen und des Schulgeldes das laufende Jahr fällig. Derselbe ist bis spätestens 2 Wochen nach Fälligkeit unter Vorlegung des Steuerzettels an die "8e Gemeindekassenverwaltung abzuführen. Grohes Mendspielseft. i Morgen Sonntag, den 15. Juni, veranstaltet der Bezirksausschuß s ^.Jugendpflege im Bezirke der Amtshauptmannschast Chemnitz i i^Mch des 25jährigen Regierungsjubiläums Kaiser Wilhelm 11 der Hundertjahrfeier der Befreiungskriege in Rabenstein ein Jugendspielfest. Von 9—11 Ahr sammeln sich die Spiel- M^hmer in 2 Parteien zu einem Geländespiel. Nach Schluß des- iNii, .tritt jede Abteilung den Marsch nach dem Festplatze (Ritter- ss V^ese zwischen der Limbacher Staatsstraße und der Industriebahn «^^tz°Obergrüna) an. Hierselbst findet Vs12 Ahr eine Gedenk- 3A, statt, bei der Herr Pfarrer Weidauer eine Ansprache halten Alsdann Mittagsrast (Abkochen). Am 2 Ahr beginnen die « d^?lele. Allgemeine Freiübungen und turnerische Mustervorführungen 'M sich ab mit Wettspielen (Barlauf, Faustball, Grenzball, i^Mball) und Mannschaftskämpfen (Tauziehen, Eilbotenlauf), Äh sich eine Preisverteilung anschließt. Die Posaunenchöre der Mngsvereine der Amtshauptmannschaft und der Erzgebirgische Verbund werden die Festbesucher mit Darbietungen erfreuen. Kirchliche Nachrichten. Parochie Reichenbrand. Am 4. Sonnt, p. Trin. den 15. Juni 1913 Vorm. V?9 Ahr Fest gottesdienst anläßlich des 25jährigen Regierungsjubiläums Sr. Maj. des Kaisers. — Nachm. 2 Ahr Ausflug des Jungsrauenvereins nach dem Bismarckturm. Sammelpunkt die Turnhalle. (Nächsten Sonntag Tagesausflug nach Augustusburg; Fahrpreis 80 Pf.) Montag Abend 8 Ahr Jungfrauenverein bei der Schwester. Dienstag Nachm. 2 Ahr Großmütterchenverein. Mittwoch Nachm. 2 Ahr Kinderschule in Siegmar. Parochie Rabenstein. 15. Juni: vorm. 8 Ahr Festgottesdienst zur Feier des Kaiser jubiläums mit Ordination und Einweisung des Herrn canä. tkeol. Friedrich ins Hilfsgeistlichenamt durch Herrn Superintendent Jentsch. Vereine, die an der Kirchenparade teilnehmm, werden ersucht, recht zeitig auf der unteren Adolfstraße Aufstellung zu nehmen. Lhorgesänge für 3stimm. Kinderchor: 1) Den Herrn lobt mit Freuden v. Schütz, 2) Gebet für Kaiser und Reich v. Radecke. Mittwoch, den 18. Juni 8 Ahr evang. Jungfrauenverein im Pfarrhause. Freitag, den 20. Juni vorm. 9 Ahr Wochenkommunion. Zur Beachtung! Dienstag, den 17. Juni 2 Ahr Mutterberatungs stunde in der Kirchschule. Bolksbibliothek zu Reichenbrand betr. „Ein Buch hat oft auf eine ganze Lebenszeit gebildet oder verdorben". Deshalb ist es nötig, § "ller Energie dafür zu sorgen, daß schlechte Lektüre dem Hause fernbleibt. Aber gute Bücher zu Z freiten ist namentlich die Aufgabe der Volksbibliotheken. Auch in diesem Jahre sind nur gut v ^pfohlene Bücher unserer nunmehr 1316 Bände zählenden Volksbidliothek einverleibt worden, und es M hoffen, daß sich der Leserkreis, wie bisher, immer mehr erweitert zum Segen des einzelnen und l "Gemeinde. Es wurden gekauft: » : Die Wiskottens, Viebig: Die Wacht am Rhein, Seraphin: Die Einwanderer, Rosegger: § Megen, Gottsucher, Heidepeters Gabriel, Ewiges Licht, von Polenz: Büttnerbauer, Der Pfarrer von i Geitendorf, Der Grabenhäger, Sudermann: Die Ehre, Geißler: Das Moordorf, Die goldnen * Ärme, Die Inseln im Winde, Anzengruber: Letzte Dorfgänge, Böhlau: Ratsmädelgeschichten, ff Pilger: Gottfried Kämpfer, Eschenbach: Das Gemeindekind, Unsühnbar, Jensen: Vor der Elb- t Undung, Wildenbruch: Die Meister von Tanagra, Frenssen: Die Sandgräfin, Dahn: Felicitas, v Weltuntergang, Spielhagen: Sturmflut, Baierlsin: Bei den roten Indianern, Daiber: Geschichten j M Australien und Funke: Anter den Corvados. Bekanntmachung. Am 1. Juni d. I. waren der H. Termin der diesjährigen Gemeindeanlagen und das Schulgeld auf das 1. Halbjahr 1913 fällig. Es wird dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß diese Anlagen zur Vermeidung des Zwangsvollstreckungsverfahrens und der damit verbundener: Kosten spätestens bis zum 14. Juni 1913 an die hiesige Gemeindekasse pünktlich abzuführen sind. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 12. Juni 1913. r „kkLUN" r vetterferte XsItvaZrerLsrde ist die dauerhafteste, vollkommenste und billigste Farbe der Neuzeit. Alleinverkauf: r »IHM kW W Ms. r Fernsprecher 325. „^^*„„**"**„4» H Zu den Impfterminen müssen die Kinder mit reingewaschenem Körper und mit reinen Kleidern , . Kd M werden und wird hierbei noch besonders auf die zur Verteilung gelangenden Impfvorschriften » bewiesen. i Aus einem Hause, in welchem nach ärztlichem Zeugnisse ansteckende Krankheiten, E Hurlach, Masern, Diphterie, Krupp, Keuchhusten, Flecktyphus, rosenartige Entzündungen i Kommen oder die natürlichen Pocken herrschen, dürfen Kinder zum öffentlichen Jmps- k ^Nine nicht gebracht werden. , f H, Diejenigen, welche trotz erfolgter amtlicher Aufforderung ihre Kinder oder Pflegebefohlenen ohne Grund der Impfung und Nachschau entziehen oder die behauptete Befreiung von der Impfung ,, i ^ärztliche Zeugnisse nicht nachweisen, werden mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu n f Tagen bestraft. " t V^Neustadt» am 10. Juni 1913.Der Gemeindevorstand. .— Reichenbranü, am 14. Juni 1913.