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Wochenblatt ao für 1913 Sonnabend, den 22. März Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff U M 12. Fernsprecher: Vel! Siegmar Nr. 244. Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition Meichenbrand, Nevoigtstraße 11), sowie von den Herren Friseur Weber in Reichenbrand, Kaufmann Emil Winter in Rabenstein und Friseur Thiem in Rottluff entgegen- genommen und pro Ispaltige Petitzeile mit 15 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Anzeigen-Annahme in der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags S Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags 2 Uhr. Vereinsinserate müssen bis Freitags nachmittags 2 Uhr eingegangen sein und können nicht durch Telephon aufgegeben werden. Die Gemeindevorstände. tN Versteigerung. , Dienstag, den 25. März nachm. 4 Uhr sollen im Nathause 1 Strickmaschine Nr. 10 Breite ' und Bekanntmachung. Der bisherige Gemeindeexpedient in Seifhennersdorf Herr Arno Traugott Beer ist unterm 17. "eses Monats von uns als Sparkassenkontrolleur und Gemeindeexpedient angestellt und als solcher von , .«er Königlichen Amtshauptmannschaft in Chemnitz eidlich in Pflicht genommen worden. Neustadt, am 18. März 1913. Der Gemeinderat. Bekanntmachung. Die Gemeindeamtsräume sind Sonnabend, den 22. März 1913 von nachm. 3 Uhr ab ge flossen, dafür durchgehends von vorm. 8—3 Uhr nachm. für den Verkehr geöffnet. Der Gemekndevorstand zu Rabenstein, am 20. März 1913. -i Ausstellung von Arbeits- und Dienstbüchern. Um die Ausstellung von Arbeits- und Dienstbüchern bei dem großen Andrange zu Ostern >u beschleunigen, wird zur Vermeidung unnötiger Wege rc. darauf aufmerksam gemacht, daß die Aus- dieser Bücher nur bei persönlichem Erscheinen und unter Vorlegung des Konfirmationsscheines ^folgt und der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters bedarf. Letztere kann mündlich oder schriftlich EN, folgen. Formulare hierzu können bei den unterzeichneten Gemeindevorständen entnommen werden. Reichenbrand, Rabenstein, Neustadt und Rottluff, am 20. März 1913. . Zu melden haben sich alle Fortbildungsschulpflichtigen, auch wenn sie aus irgend einem stunde vom Besuche der Ortsschule befreit sind. Die Neuelntretenden haben das Bolksschul- ""üssungszeugnis, Feder und Papier mitzubringen. , Fortbildungsschulpflichtige, die im Laufe des Jahres zuzkehen, haben sich nach der polizeilichen Meldung sofort zur Fortbildungsschule zu melden; ebenso haben sie sich beim Wegzuge von Rabenstein WA Htzeitig von der Fortbildungsschule abzumelden. . Widerrechtliche Verweigerung des Eintritts in die Fortbildungsschule, Nichtbeachtung der An- und ^Meldung, sowie Vernachlässigung des Besuches wird bestraft. Rabenstein, den 22. März 1913. Der Schuldirektor. Der Schulvorstand. Steinbrück. Wilsdorf. Schule zu Rabenstein. Die Aufnahme der schulpflichtig werdenden Kinder findet Montag, den 31. März, lachmittags 2 Uhr in der Schulturnhalle statt. Schulpflichtig werden alle Kinder, die das sechste Lebensjahr vollendet haben. Außerdem dürfen bis such solche Kinder ausgenommen werden, die bis zum 30. Juni dieses Jahres sechs Jahre alt werden. Dgl' Für jedes aufzunehmende Kind ist, soweit das nicht schon geschehen ist, der Impfschein und für te nicht in Rabenstein geborenen Kinder außerdem noch die Geburts- und Taufurkunde vorzulegm. Die Tüten sind — mit vollem Namen versehen — Sonntag, den 30. Marz, 7—9 und l—12 Uhr, in der Hausmeisterwohnung abzugeben. Tüten, die länger sind als 70 cm, werden zurück- —bewiesen. Für jedes Kind ist nur eine Tüte abzugeben. n« Die Anmeldung zur Fortbildungsschule hat Montag, den 31. Marz, vorm. 7 Uhr v1 > erfolgen. Sonnabend, den 29. März nachm. K Uhr »I einspänniger Schleifwagen meistbietend gegen sofortige Barzahlung versteigert werden. » Der Vollstreckungsbeamte zu Rabenstein, am 19. März 1913. Schul- und Volks-Bücherei Rottluff. Der geehrten Einwohnerschaft wird erneut die Benutzung der hiesigen Schul- und Volks bücherei in Empfehlung gebracht. Die Zahl der- Bücher beträgt z. Zt. 450. Durch Beihilfen der Schul- und der polit. Gemeinde sowie des Staates wird die Bücherzahl fortgesetzt vermehrt. Regelmäßig Sonntags (also auch während den Ferien) vormittags von 11 bis 12 Uhr werden durch den Bücherwart Herrn dirig. Lehrer Hunger Bücher ausgegeben. Das Lesegeld beträgt 2 Pfg. pro Buch und Woche. Die Bücherei ist in letzter Zeit bedeutend ergänzt worden, sodaß allen Wünschen der ge schätzten Leser — jung oder alt — Genüge geleistet werden kann. Rottluff, am 20. März 1913. Der Bücherei-Ausschuß. Gem.-Vorstd. Geißler, Vorsitzender. Straßensperrung. Vorzunehmender Ausbesserung wegen wird die Waldenburger Straße — und zwar von der Kreuzung mit der Bahnhofstraße bis zur Kreuzung mit der Limbacher Straße — bis auf weiteres gesperrt und der Reit- und Fährverkehr auf die Limbacher Straße verwiesen. Rottluff, am 13. März 1913. Der Gemeindevorstand. Pflichtfeuerwehr-Uebung. Sonntag, den 30. März 1913, vorm. punkt 7 Uhr findet auf dem hiesigen Turnplätze eine Uebung der Pflichtfeuerwehr statt. Die Aebungsmannschaften erhalten besondere Ladung. Alarm-Signale werden nicht gegeben. Rottluff, am 19. März 1913. Der Gemeindevorstand. Nachstehende in Kraft befindliche Polizei-Verordnung wird hiermit zur Nachachtung erneut bekannt gegeben. Rottluff, am 19. März 1913. Der Gemsindevorstand. Polizei-Verordnung. Mit Zustimmung des Gemeinderates wird folgendes angeordnet: 1. Das sichtbare Aushängen und Auslegen von Wäsche, Betten und dergleichen auf Zäune, in Gärten nach den Straßen und öffentlichen Wegen an Sonn- und Festtagen ist verboten. 2. Jeder Gastwirt ist verpflichtet, vor seiner Gast- oder Schankwirtschaft eine hellleuchtende Laterne anzubringen und dieselbe von Eintritt der Dunkelheit an solange in brennendem Zustande zu erhalten, als Gäste bei ihm verkehren, andernfalls wenigstens bis abends 10 Uhr. Er ist auch gehalten, zur leichteren Orientierung seiner Gäste, Wegweiser nach den Aborten anzubringen und letztere bei Dunkelheit zu beleuchten. Ebenso hat auch jeder Inhaber eines Verkaussladens dessen Zugang von eintretender Dunkelheit bis zum Ladenschluß genügend zu beleuchten. 3. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Anordnungen werden auf Grund von 8 366 Ziffer 10 des Reichsstrafgesetzbuches, soweit nicht nach den gesetzlichen Vorschriften eine höhere Bestrafung zu er folgen hat, mit Geldstrafe bis zu 30 Mark bestraft. 4. Gegenwärtige Verordnung tritt mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft. Rottluff, am 10. November 1909. Der Gemeindevorstand. SchuMnder-Aufnahme. Die Aufnahme der Ostem 1913 schulpflichtig werdenden Kinder erfolgt Montag, den 31. März er., nachmittags 1 Uhr im Zimmer Nr. 1 der Schule. Die für die Neuaufzunehmenden bestimmten Tüten sind mit deutlichen Zu- und Vornamen ver sehen an dem obengenannten Montage vormittags zwischen 11 und 12 Uhr bei der Schnlhans- srau Stiehler abzugeben. Rottluff, am 15. Mürz 1913. Der Schulvorstand. Gefunden: 1 Boa. Rottluff, am 19. März 1913. Der Gemeindevorstand. Siegmar* Telephon 178. Telephon 178. von höchstem Wohlgeschmack 325. Fernsprecher 325. Wein-Niederlage der Firma Franck L Just, Chemnitz arge nich ing sher ein Delikatessenhandlung Otto Opovkl Xssnsusßall! Schuppen beseitigt unfehlbar das herr lich duftendeArnika-Blütenöl „Bodin". Jedes Haar wird prächtig. L Fl. 50Pfg. Man wasche öfters mit vr. Sutlvb'a Brennesselspiritus, a Fl. 75 Pfg. Bei Hm1l Vkinter, Drogerie. Kl. Garson-Logis von anst. Herrn in Siegmar zu mieten gesucht. 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Frucht- und Gemüse-Konserven, Honig in H Scheiben und Gläsern, frische Tomaten, grüne Gurken, Salat, Spinat, Rapünzchen, Radieschen, ferner große Auswahl in Äpfeln und Apfelsinen. «W MM lM i» M M UW» bringe in empfehlende Erinnerung. Arbeitssaal, hell, ea. 100 gm groß, mit Wohnung per 1. Juli oder 1. Oktober in Siegmar Reichenbrand oder Neustadt zu mieten, das ganze Grundstück ev. zu kaufen gesucht. Offerten mit genauen Angaben erbeten unter V. r. LISS Chemnitz, Postamt 5, lagernd. klÄ!- Mil ÜMKÜNMN, Taube entflogen, weiß mit schwarzem Kopf und Schwanz, Füßling 563. Bescheid, Rückgabe erbeten. Rabenstein, Röhrsdorfer Str. 2. Gelber Wyandotte-Hahn, 1912er Brut, zu verkaufen Reichenbrand, Am Berg 1. Verloren wurde vom Frachter Kermer bis Schützen- ruh ein goldner Herrenring. Gegen gute Belohnung abzugeben Reichenbrand, Hohensteiner Str. 61. 2 gebt. ILspjM. LpMajch. zu verk. Reichenbrand, Turnstr. 6.