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Fernsprecher: Amt Siegmar Nr. 244. Wochenblatt für Neichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff. AL 17 Sonnabend, den 26. April 1N13. Am 30. April 1913 wird der 1. Termin Einkommen- und Ergänzungssteuer sowie der Stempelbetrag für Miet- und Pachtverträge fällig. Diese Steuern sind spätestens bis zum 21. Mai 1S1S an die hiesige Ortssteuereinnahme abzuführen. Nach Ablauf dieser Frist wird gegen die Säumigen das Mahn- bezw. Zwangsvollstreckungs verfahren eingeleitet. Relchenbrand, am 24. April 1913. Der Gemeindevorstand. Bekanntmachung. Am 30. dieses Monats ist der 1. Termin der staatlichen Einkommen- und Ergänznngs- , steuer, sowie die Miet- und Pachtvertragsstempelsteuer fällig. Die Steuer ist spätestens bis zum 21. Mai 1913 an die hiesige Ortssteuer-Einnahme abzuführen. Nach Ablauf dieser Frist wird gegen Säumige das Mahn- bezw. Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet werden. Neustadt, am 24. April 1913. Der Gemeindevorstand. Nationalspende. > Zwecks Beteiligung an der anläßlich des Kaiserjubiläums für die christlichen Missionen in unseren Kolonien und Schutzgebieten in Aussicht genommenen Nationalspende hat sich auch hier ein Ortsausschuß gebildet. Die öffentliche Sammelstelle befindet sich im Rathause. Außerdem wird eine Haussammlung durch Mitglieder des Ortsausschusses vorgenommen werden. An die sehr geehrte Einwohnerschaft ergeht hiermit die ergebenste Bitte, ihre Teilnahme an dem Keudigen Ereignisse durch eine Gabe für die Nationalspende bekunden zu wollen. Jede Gabe, auch die kleinste, wird mit herzlichstem Danke entgegengenommen. Neustadt, am 25. April 1913. Der Ortsausschuß. Gemeindevorstand Geißler, Vorsitzender. Oberlehrer Benndorf, Privatmann Herzog, Fabrikbesitzer Hofmann, Fabrikbesitzer Kühn, Pfarrer Lehmann, Rittergutspächter Merz, Kaufmann Pinkus, 2. Gemeindeältester Protze, Baumeister Paul Scherzer, Kaufmann Schaub, 1. Gemeindeältester Starke, Klempnermeister Uhlmann. Zur llebemhme der MigMgsmMen in der hiesigen Schule wird für Ende Juni d. F. eine geeignete Person gesucht. Hierauf Reflektierende werden gebeten, sich bis Mm 3. Mai 1913 an den Unterzeichneten, wo die näheren Bedingungen zu erfahren sind, wenden tu wollen. Neustadt, am 25. April 1913 Der Schulvorstand. ! Gemeindevorstand Geißler, Vorsitzender. Bekanntmachung. Am 30. April 1913 wird der 1. Termin Einkommen- und Ergänzungssteuer sowie der Ltempelbetrag für Miet- und Pachtverträge fällig. Diese Steuern sind spätestens bis zum 21. Mai 1913 U die hiesige Ortssteuereinnahme abzuführen. Nach Ablauf dieser Frist wird gegen Säumige das "ahn- und Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet. . Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 24. April 1913. Bekanntmachung, die Nacheichung der Gewichte, Maße, Wagen nnd Meßwerkzeuge betr. , Nach einer Bekanntmachung der Kgl. Kreishauptmannschaft Chemnitz vom 5. Februar 1913 findet w diesem Zähre und zwar Dienstag, den 29. April 1913 vormittags von Vzl2 bis 12 Uhr und Nachmittags, sowie Mittwoch, den 30. April 1913 im hiesigen Orte mit den beiden Rittergütern eine Nacheichung aller im öffentlichen Verkehr Verwendung findenden Matze, Gewichte, Wagen und Meßwerkzeuge statt. Als Lokal für die Nacheichung ist Willy Köhlers Restaurant hier, Talstratze 8, bestimmt worden. Es wird dies mit der Aufforderung bekannt gegeben, daß sämtlich im hiesigen Orte und in den beiden Rittergütern bez. Gutsbezirken wohnhaften Personen die von ihnen im öffentlichen Verkehr zu verwendenden Maße, Gewichte, Wagen und Meßwerkzeuge innerhalb der vorstehend genannten Tagen im Nacheichungslokale dem Eichungsbeamten in reinlichem Zustande zur Prüfung vorzulegen haben. Zur Nacheichung derjenigen Wagen und Matze, welche an ihrem Eebrauchsorte befestigt sind, wird sich der Eichungsbeamte an Ort und Stelle begeben. Die Besitzer solcher Eichgegenstände haben dieselben aber vorher dem Eichungsbeamten anzumelden, und finden diese Anmeldungen während der festgesetzten Zeit ebenfalls vollständige Erledigung. Werden Maße, Gewichte u. s. w., welche das Nacheichungszeichen nicht tragen, nach Beendigung des Nacheichungsgeschäfts vorgefunden, so kann auf Grund von § 369 Ziffer 2 des Reichsstrafgesetzes eine Bestrafung bis zu 150 Mark oder mit Haft bis zu 4 Wochen herbeigeführt werden. Für jedes der Nacheichung unterzogene Stück ist die im Gebührentarif festgesetzte Gebühr nach 8 17 des Gesetzes vom 31. Juli 1912 sofort zu entrichten. Rabenstein, am 8. April 1913. Der Gemeindevorstand. Bekanntmachung. Die nächste Reinigung der Schornsteine in der Gemeinde Rabenstein findet vom 2. bis mit 20. Mai 1913 statt. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 24. April 1913. Meldungen im Fundamt Rabenstein. Gefunden: 1 Dammgürtel. Verloren: 1 schwarze Schürze. Der Gemekndevorstand zu Rabenstein, am 24. April 1913. Die Haupttörung der Zuchtbullen im Bezirke der unterzeichneten Amtshauptmannschaft ein schließlich der Stadt Limbach wird in den Monaten Mal und Juni dieses Jahres vorgenommen werden. Die körpflichtigen Bullen sind von den Besitzern bis zum 28. April 1913 bei der Gemeinde behörde anzumelden. Bullen, die bei einer früherm Hauptkörung angekört worden sind, brauchen nicht angemeldet zu werden. Die Gemeindebehörden haben die angemeldeten Bullen in ein Verzeichnis Muster 8 (Seite 93 des Gesetz- und Verordnungsblattes von 1913) einzutragen und dieses spätestens bis zum 29. April 1913 hierher einzureichen. Chemnitz, am 23. April 1913. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Rottluff und Rabenstein, den 25. April 1913. Die Gemeindevorstände. Polizei-Verordnung. Mit Zustimmung des Gemeinderates wird folgendes angeordnet: 1. In der Gemeinde Rottluff wohnhafte Personen, welche Ziehkinder bei sich ausgenommen haben, sind verpflichtet, Liese Kinder und zwar die im Alter bis zu 2 Jahren allmonatlich einmal und die im Alter von über 2 bis 6 Jahren allvierteljährlich einmal in der für die Gemeinden Rabenstein und Rottluff eingerichteten Säuglingsfürsorgestelle dem Arzte zu der vom Parochialausschusse für Säuglingsfürsorge rc. festgesetzten Zeit vorzustellen. 2. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Anordnungen werden mit Geldstrafe bis zu 30 M- bestraft. 3. Gegenwärtige Verordnung tritt mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft. Rottluff, am 22. April 1913. Der Gemeindevorstand. Schornsteinreinigung. Die nächste Reinigung der Schornsteine in hiesiger Gemeinde wird in der Zeit vom 28. April bis 3. Mai vr. erfolgen. Rottluff, am 24. April 1913. Der Gemeindevorstand. 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Hilfsgeistlicher Gebhardt. Danach Beichte und heil. Abendmahl. Pfarrer Weidauer. Evang. Jungfrauenverein: nachm. Vs2 Uhr Sammeln am Bahnhof Oberrabenstein zum Besuch des Verbandsfestcs in Grüna (Clauß'scher Gasthof). 28. April bis 3. Mai Pfarrer Weidauer. Wochenamt vom 2—3. Mai Hilfsgeistlicher Gebhardt. WM sm MnMW zu Menslem. 27. April Geländespiel. Stellen V«1 Uhr am „Weißen Adler". Nachrichten des Kgl. Standesamtes zu Rabenstein vom 17. bis 24. April 1913. Geburten: Dem Buchhalter Carl Alfred Wächtler 1 Tochter. Aufgebote: Der Maurer Fritz Albert Nestler mit Magdalena Camilla Löffler, beide wohnhaft in Rabenstein. Der Maschinenmeister Georg Richard Hoppe, wohnhaft in Haselbach, mit Martha Minna Jung hans, wohnhaft in Rabenstein. Der Anstreicher Paul Theodor Steinert mit Margarethe Peller, beide wohnhaft in Rabenstein. Eheschließungen: Der Handschuhstricker Curt Walther Eichler mit Frieda Elsa Ernst, beide wohnhaft in Rabenstein. 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