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H Fernsprecher: Amt Siegmar Nr. 244. krk. - Wochenblatt für 7 Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff. M 9 Sonnabend, den 1. März 1913. M Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigm werden in der Expedition Meichenbrand, Nevoigtstraße 11), sowie von den Herren Friseur Weber in Reichenbrand, Kaufmann Emil Winter in Rabenstein und Friseur Thiem in Rottluff entgegen genommen und pro Ispaltige Petitzeile mit 15 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Anzeigen-Annahme in der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags 3 Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags 2 Uhr. Bereinsinserate müssen bis Freitags nachmittags 2 Uhr eingegangen sein und können nicht durch Telephon aufgegeben werden. Z WUM-MW Z von 14 —2S Mark, Herren-Anzüge, hochfeine Ausführung, 20-35 Mark, Frühjahrs-Paletots, hochmodern, 20-28 , Herren-, Burschen- und Knabenhosen in Stoss und engl. Leder, Sommerlodenjoppen mit und ohne Falten. Das Neueste in steife» M weiche» HemnWe», Sport- und Schülermützen empfiehlt zu bekannt billigen Preisen kiek» Keinen, Siegmar, Limbacher Straste IS. Bekanntmachung. Nachdem die Behändigung der diesjährigen Einkommen- und Ergänzungssteuerzettel im allgemeinen beendigt ist, werden auf Grund von § 46 des Eink.-Steuergesetzes und 8 28 des Erg.-Steuergesetzes die jenigen Beitragspflichtigen, welchen ihre Steuerzettel nicht behändigt werden konnten, hierdurch aufgesordert, wegen Mitteilung des Einschätzungsergebnisses sich bei der hiesigen Ortssteuereinnahme zu melden. Neustadt, am 26. Februar 1913. Der Gemeindevorstand. Bekanntmachung. Die neuaufgestellte Geschäftsordnung für den Gemeinderat zu Neustadt ist von der Königlichen Amtshauptmannschaft genehmigt worden und liegt von heute ab 14 Tage lang im hiesigen Rathause zur Einsicht aus. Dieselbe tritt mit dem Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft. Neustadt, am 27. Februar 1913. Der Gemeindevorstand. Bekanntmachung. Am 1. März d. F. war der 1. Termin der diesjährigen Gemeindeanlagen fällig. Es wird dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß diese Anlagen zur Vermeidung des Zwangsvollstreckungsverfahrens bis zum 15. März d. I. an die hiesige Gemeindekasse abzuführen sind. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 28. Februar 1913. Meldungen im Fnndamt Rabenstein. Gefunden: 1 Maulkorb, 1 Portemonnaie mit Inhalt, 1 Armband. Verloren: 1 Brosche mit Bild, 1 Gerüstklemme. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 27. Februar 1913. Musterung der Militärpflichtigen. Die diesjährige Musterung der im Gemeindebezirke Rottluff aufhältlichen Militärpflichtigen findet Mittwoch, den 12. März 1913, vormittags 1/28 Uhr im Gasthofe von Lehrmann in Siegmar statt Die Zustellung der diesbezüglichen Gestellungsbefehle erfolgt in den nächsten Tagen. Die Militärpflichtigen haben die ihnen zugehenden Gestellungsbefehle und die übrigen Jahrgänge antzer- dem die Losungsscheine zur Vermeidung von 3 Mark Ordnungsstrafe im Musterungstermine mit zur Stelle zu bringen. 2m übrigen wird auf die Bekanntmachung des Ztviloorsitzenden der Kgl. Ersatz- Kommission im Aushebungsbezirks Ehemnitz-Land, welche am hiesigen Gemeindebrette angeschlagen ist, hingewiesen. Rottluff, am 27. Februar 1913. Der Gemeindevorstand. Gemeiudeanlagen-EittschäHnng 1913. Nachdem die diesjährige Einschätzung zu den Gemekndeanlagen im hiesigen Orte beendet und das Schätzungsergebnis den Beitragspflichtigen durch Steuerzettel bekannt gegeben worden ist, werden alle diejenigen Anlagenpflichtigen, die eine St uerzufertigung noch nicht erhalten haben, hiermit aufgefo td rt, wegen Mitteilung des Einschätzungsergebnisses sich bei der hiesigen Ortssteuereinnahme — Gemeindeamt — zu melden. Rottluff, am 26. Februar 1913. Der Gemeindevorstand. Besseres Fräulein sucht sauber möbl. Zimmer für 1. April in Reichenbrand. Offerten an Lindner, Bahnhof Rabenstein. Für einen ^4 Fahr alten Knaben wird saubere, liebevolle Pflege gesucht. Zu erfahren in der Exped. d. Bl. WsMltWll, weihe, verkauft Rittergut Nie-errabenstein. ! Hußpolslenn ! r von Sosas und Matratzen in und: Häußer dem Hause besorgt billigst L r Ksrl kunckclmb, Rabenstein,; j Reichenbrander Str. 9,1. H Schönes Ackerfeld und Wiese in Siegmar, Carolastraße gelegen, ist im ganzen oder in größeren Par zellen zu verpachten. Offerten bei Herrn Bäckermstr. vtotrtob, Siegmar, Hofer Straße 49, abzugeben. Achtung! Taube verflogen, Schwarzflügel, weiß geschuppt und schw. Kopf. Gegen Belohnung bitte abzugebcn Rabenstein, Chemnitzer Str. 33. Kleine schwarze LLiLNKELLLL entlaufen Rabenstein, Limbacher Str. 16. Musterung der diesjährigen Militärpflichtigen. Zufolge Bekanntmachung der Königlichen Amtshauptmannschaft Chemnitz vom 14. Februar 1913 -» ist für den hiesigen Ort als Musterungstermin ^ÜffvMgestellt worden. der 17. März 1913 Alle im hiesigen Ort aufhältlichen Gestellungspflichtigen erhalten hiermit die Aufforderung, am Mannten Tage Vormittags 7 Uhr - in dem Gasthause von Lehrmann in Siegmar sich zu gestellen, auch zur Vermeidung einer Ordnungs- ärafe von 5 Mark ihre Losungsscheine und Vorladungen mitzubringen. , ,,, Reichenbrand, am 28. Februar 1913. Der Gemeindevorstand. Köm Schornsteinreinigung. reu Die nächste Reinigung der Schornsteine in hiesiger Gemeinde erfolgt in der Zeit vom 3. bis ' >5. März 1913. Reichenbrand, am 28. Februar 1913.Der Gemeindevorstand. Montag, den 3. März 1913, von nachm. 1 Uhr an versteigere ich im vutsgrundjtücke Hofer Str. 68 die zum Nachlaß des verstorbenen Privatmannes Gottfried Lindner gehörigen Möbel, Kleider, Wäsche, Betten rc. gegen sofortige ///-Barzahlung. Reichenbrand, am 26. Februar 1913. Voxol, Ortsrichter. MM Neustadt, am 27. Februar 1913. Der Gemeindevorstand. Fernsprecher Nr. 325. führungsverordnung vom 2. November 1906, Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 74 und 364 flg.), sind nach der Mehaufzeichnung vom 2. Dezember 1912 zu leisten für jedes im Privat- besitz befindliche Pferd zu a: 2 Mk. 53 Pf., Rind unter 3 Monaten zu s: 30 Pg., Rind von 3 Monaten und darüber zu a: 30 Pfg., >u b: 1 Mk. 62 Pf., zusammen: 1 Mk. 92 Pf., sowie für jedes im Reichs- oder Staatsbesitz befindliche Kind von 3 Monaten und darüber zu b: 1 Mk. 62 Pf. Die Erhebung dieser Beiträge erfolgt demnächst äet»0urch die Gemeindebehörden. Wegen der Einhebung und Ablieferung der Beiträge verbleibt es bei dem ianr-F^tMgen Verfahren. Dresden, am 17. Februar 1913.Ministerium des Innern. Bohnerwachs Terpentinöl — Stahlspäne Futzbodenöl Broncen Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Reichenbrand, Rabenstein, Rottluff und Neustadt, am 28. Februar 1913. Die Gemeindevorstände. Als Beiträge der Besitzer von Pferden und Rindern zur Deckung der im Fahre 1912 bestrittenen lerläge s. an Viehseuchen-Entschädigungen (Verordnung vom 6. April 1912, Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 51 fl.), 2 <xi,ni 1898 b. an Entschädigungen für nicht gewerbliche Schlachtungen (Gesetz- vom .— undAus- 24. April 1906 - kmukion Wacholdersaft — Fenchelhomg — Johannisbeersaft Husten-Bonbons und -Tropfen Fernsprecher Nr. 325. Wegen Familienfestlichkeit bleibt mein Geschäft Sonntag von 11—2 Uhr geschlossen. Haushalt-Seifen in Stücken und Riegeln. Ziv. Schmierseifen Stärke — Gallseife Bekanntmachung. - Die Musterung der im hiesigen Orte wohnhaften Militärpflichtigen findet Sonnabend, den 15. März 1913, vormittags V28 Uhr, m Gasthofe von Lehrmann in Siegmar statt. Alle Militärpflichtigen werden hiermit angewiesen, sich an dem genannten Tage persönlich in reinlichem und nüchternem Zustande pünktlich vor der Königlichen Ersatzkommission zu gestellen I md zur Vermeidung einer Ordnungsstrafe von 3 Mark ihre Losungsscheine und die ihnen noch zu- Menden Gestellungsbefehle mitzubringen. Anträge auf Zurückstellung wegen häuslicher Verhältnisse sind rechtzeitig bei dem Unterzeichneten mzubringen. eSe/r. Je itig ewp! eschäft. Kiele Veststr. Oe8anZ-8ückei- in §rÖ88len ^U8wakil und be8tem Einband von ä6H V1Z M äM empfiehlt äie kuckibinderei und ?apierliandlun§ kau! lloedmM, biMsr. Ms Min zu dkicistön! W 'illig zu senstr. 1 ummir- eine Le' verkauf . 47, S raße 40^