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NW Fernsprecher: Siegmar Nr. 244. Wochenblatt für i 65») en, 95 -Z Reichenbrand, Siegmar, Nenstadt, Rabenstein und Rottluff. W 3,. Sonnabend, dm 18 Januar 1M3. Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. -zeigen werden in der Expedition Meichendraud, Nevoigtstruße 11), sowie von den Herren Friseur Weder in Reichenbrand, Kaufmann Emil Winter Lu Rabenstein und Friseur Thiem in Rottluff entgegen- q<iwmMev und pro Ispaliige Peiitzetle mit 1b Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs Md bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewillig.'. Anzeigen-MNNaHme k» der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags 3 Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags 2 Uhr. Vereinsinserate müssen bis Freitags nachmittags S Uhr emgegangen fein und können nicht durch Telephon aufgegeben werden. 75 -) Ausgabe Einnahme hen Summe: 957099 09 Summe: 957099 09 Vermögens-Übersicht Aktiven Passiven Guthaben der Einleger am 31. 12. 1912 1738153 03 und zwar: Wl Rückzahlungen 1912 ab 06 auer. w. o. Summe: 1783922 1783922 09 g! Neustadt, am 16. Januar 1913. Otto, Spark.-Kass. Teilvermietung und Schlasstellenwesen betr ute ab Halle statt: Bezirkskommando Chemnitz Steinbrück. 34000 11769 > zu Hoh Off. uv Bl. erb ieren, rufen. Woll netto Bestand am 31. 12. 1911 . . . . Rücklage 1912 Reingewinn vom Rechnungsjahre Bestand am 31. 12. 1911 Spareinlagen 1912 . . . Gutgeschriebene Zinsen 1912 Die Sparkassen-Verwaltung. Geißler, Gemeindevorstand. Der Schulvorstand. Wilsdorf. zu vernichten. Chemnitz, den 15. Januar 1913. auf Wunsch der Eltern oder Erzieher auch solche Kinder ausgenommen werden, die bis zum 30. Funi 1913 sechs Fahre alt werden. Die Eltern oder Erzieher haben die Kinder selbst anzumelden, nicht aber Kinder damit zu beauf- Kassenbestand vom Fahre 1911 ... Spareinlagen (3104 Posten) Zurückgezahlte Kapitalien Erhobene Bankeinlagen Aufgenommene Lombarddarlehen... Zinsen von ausgeliehenen Kapitalien Für Einlage- und Zinsenquittungsbücher Verwaltungsgebühren Einnahme beim Reservefonds (Zinsen) - . Sonstige Einnahmen Die Ersatz-Reservisten haben diese Meldung nicht zu erstatten. Die bisherigen roten Kriegs beorderungen und weißen Patznotizen behalten bis zum 31. März Gültigkeit und sind am 1- April Donnerstag, den 23. Januar, 2—4 Uhr für Knaben, Freitag, den 24. Januar, 2—4 Uhr für Mädchen. Schulpflichtig sind die Kinder, die bis Ostern 1913 das sechste Lebensjahr vollenden. Doch können Spareinlagebüchsr wurden bis Ende des Rechnungsjahres 2388 ausgegeben, im Rechnungsjahre 407; erloschen sind 149; in Geltung befinden sich noch 1841 Bücher. Erpeditionszeit: Montag bis Freitag: Vorm. 8—12 Ähr, Nachm. 2—6 Ahr; Sonnabend ununterbrochen Vorm. 8 Ahr bis Nachm. 3 Ahr. Tägliche Verzinsung. Zinsfuß: 3Vs°/o Giroverkehr! Heimsparbüchsen unentgeltlich! Durch die Post bewirkte Einlagen werden schnellstens und portofrei erledigt Kostenloser Uebertragungsverkehr von anderen Kassen. Telephonanschluß: Amt Siegmar Nr. 85. tragen. Die Kinder sind mitzubringen. Vorzulegen ist für alle Kinder der Impfschein, für auswärts geborene außerdem die Geburts urkunde mit Taufvermerk. Bet der Anmeldung werden Fragebogen ausgegeben. Diese sind bis zum 28. Fanuar auszu füllen und zurückzugeben. Rabenstein, den 18. Fanuar 1913. Der Schuldirektor. Meldungen im Fundamt Rabenstein. Gefunden: 1 Konzertina. Verloren: 1 Armband. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 16. Fanuar 1913. v. Pflugk, Oberst z. D. und Bez.-Kommandeur. Ausgeliehene Hypotheken Wertpapiere zum Kurs vom 3l. 12. 12 (Nennwert: 138500 — H-, Ankaufswcrt 131209 — H-) Bankeinlagen Zinsenreste (von Wertpapieren) Inventarwert Rücklagebestand Kassenbestand Schule zu Rabenstein. Die Anmeldung der Kinder, die Ostern 1913 schulpflichtig werden, findet in der Schulturn- Vekanntmachung. Die Anmeldung der Ostern 1913 schulpflichtig werdenden Kinder in der Gemeinde Neustadt hat Montag, den 27. Januar 1913, nachmittags von 4 bis 6 Uhr, in hiesiger Schule zu erfolgen. Für sämtliche Kinder sind die Impfscheine und für auswärts geborene außerdem die Geburts urkunden und die Taufbescheinigungen mitzubringen. Neustadt, am 16. Fanuar 1913. Der Schulvorstand. Aufgenommene Lombarddarlehen Rücklagevermögen am 31. 12. 1912 und zwar: Wiists-MW her WMe-WO zu Neustadt aus das Zahl ISIS Rechnungs-Abschluß. chenbra' .......n dem Gemeindevorstand ihres Wohnortes zu erstatten. Versteigerung. Sonnabend, den 25. Januar d. I., nachm. 3 Uhr sollen im hiesigen Rathause mehrere Pfänder gegen sofortige Barzahlung öffentlich versteigert werden. Reichenbrand, den 17. Fanuar 1913.Der Vollstreckungsbeamte. Nach Z 2 dieser Polizeiverordnung ist Feder, der Teilmieter aufzunehmen beabsichtigt, und auch . k Fejenigen, die schon vor dem Inkrafttreten dieser Polizeiverordnung Teilvermieter bei sich ausgenommen r 70 verpflichtet, unter genauer Bezeichnung der hierzu in Aussicht genommenen Räume und unter o V 'Angabe ihres Raum- und Grundslächeninhalts, sowie der Anzahl der aufzunehmenden Personen bei der O 4 Irtspolizeibehörde seines Wohnortes um Genehmigung hierzu nachzusuchen und werden hierdurch alle n Frage kommenden Vermieter aufgefordert, die erforderliche Anzeige nunmehr sofort und spätestens Mbekis rum 31. Januar dieses Jahres Rückzahlungen auf Spareinlagen (1281 Posten) .... Bezahlte Stückzinsen auf erloschene Konten Lombardzinsen Ausgeliehene Kapitalien und angekaufte Wertpapiere Bankeinlagen Zurückgezahlte Lombarddarlehen Spesen und Stückzinsen bei Ankauf von Wertpapieren Verwaltungsaufwand (Insertionskosten rc.) Anterhaltung des Inventars Rücklage Sonstige Ausgaben Verwaltungsgebühren Kassenbestand Ende 1912 Mit dem 1. Fanuar dieses Fahres ist die Polizeiverordnung vom 22. Oktober 1912 über die reilvermietung einschließlich des Schlafstellenwesens im Bezirke der Königlichen Amtshauptmannschaft MA rhemnitz in Kraft getreten und liegt dieselbe zu jedermanns Einsicht in den Verwaltungsräumen der unterzeichneten Gemeindevorstände aus. 5806 68 V 3162 „ 16 „ 2800 „ 22 „ 11769 06 O Summe: "I Die Ausgabe der neuen gelben Kriegsbeorderungen und Paßnotizen für das nächste Mobilmachungs- (gültig vom 1. April 1913 bis 3l. März 1914) erfolgt in der Zeit zwischen den 1. und 15 März, dermal Können Unteroffiziere und Mannschaften des Beurlaubtenstandes, ausgenommen Ersatz-Reservisten den vorstehend bezeichneten Tagen nicht selbst zu Hause sein, so haben sie einen erwachsenen Anver- r„ . ,-vandten, Mitbewohner, den Quartierwirt u. s. w. mit der Empfangnahme des Befehls zu beauftragen, sttnkl Feder Wohnungswechsel in der Zeit vom 15. Januar bis 15. März ist dem zuständigen Bezirks- jUtlv, eldwebel sofort zu melden. a, zu § Wer bis zum 15. März die neue Kriegsbeorderung oder Paßnotiz nicht erhalten hat, hat dies traße Umgehend dem zuständigen Bezirksfeldwebel schriftlich oder mündlich zu melden. . . . 1512905 59 H- . - 551417 „ 76 „ - . - 54797 „ 94 „ 2119121 29 . - 380968 „ 26 „ w. o. 1738153 03 H- Vor Erteilung der polizeilichen Genehmigung ist eine Teilvermietung nicht statthaft. . Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Polizeivorschriften werden mit Geldstrafe bis zu 150 Mark der mit Hast bis zu 14 Tagen bestraft. Auch kann bei wiederholten Zuwiderhandlungen das fernere I feilvermieten durch die Ortspolizeibehärde bis zur Abstellung der Mängel untersagt werden. Sind die Vorschriften dieser Polizeiverordnung von Personen übertreten worden, die der Vermieter . ur Vermietung oder Verwaltung der zur Teilvermietung bestimmten Räume bestellt hat, so trifft die !816,Strafe diese Personen. Der Vermieter ist neben ihnen strnsbar. Neustadt, Rabenstein, Reichenbrand und Rottluff, am 17. Fanuar 1913. Die Gemeindevorstände. Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Reichenbrand, Rottluff und Rabenstein, den 16. Fanuar 1913. Die Gemeindevorstände. 18764 52 551417 76 49300 — 231500 — 34000 — 70755 65 102 75 646 25 287 05 325 11 380968 26 1935 18 211 15 304332 30 231500 — — — 260 45 7954 64 15 25 3162 16 280 35 430 82 26048 53 1617380 — 128360 60 — 512 50 2651 62 8968 84 26048 53