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Wochenblatt u. AM Fernsprecher: Amt Siegmar Nr. 244. für er- RkicheMmd, Zic^Mr, Nmstadt, Rabenstein und Rottluff 1M2 Sonnabend, den 16. März Rottluff, am 13. März 1912. Der Gemeindevorstand. Vorm. M. 9^— 94ö e, l. Nachm. igegend Die Königliche Amtshauptmannschast. Chemnitz, am 2. März 1912. b) die lligsten l hierdurch freundlichst eingeladen. Rerchenbrand. den 15. Rerchenbrand, den 15. März 1912. Rein, Pf. 3 Rottluff, am 14. März 1912. Der Gemeindevorstand. o den. Spse en empfiehlt Kl. Kl. Kl. Kl. Kl. II» gem. Ilb gem. gem. gem. gem. gem. gem. 8^— 84° Kl. 8«— 910 W. 940— gn Kl. I I I I I I ne nd ich che ge Mädchen Knaben hier, raße FSrsorgestelle für Lungenkranke in Chemnitz, Theaterstratze Nr. 9 (Eingang von der Weber stratze) unentgeltlich zu benutzen. Dortselbst werden Montags und Donnerstags von vormittags 8 Uhr ab, Montags nachmittags von 4 Uhr ab sowie Dienstags, Mittwochs, Freitags und Sonnabends von nachmittags 6 Uhr ab Beratungsstunden abgehalten. sein reges Schaffen und Wirken im Interesse der Gemeinde Neustadt während seiner ersten Wahlperiode den Dank des Kollegiums aus zusprechen. Deutsch . Naturlehre Religion . Geschichte - Geometrie Singen. - Religion . Rechnen . Deutsch - - Geographie Naturkunde Religion - Rechnen . Lesen. . - Anschauung Religion Lesen. . . Rechnen . Anschauung 11^-1155 N 1155—1220 M. 2 - 2-° Kl. Herr Oberl. Bauch. Herr „ Herr Kantor Krautze. Herr Herr Kaube. Herr „ Herr Spielmann. Herr Trübenbach. Herr Birke. Herr Hilme. Herr Krautze. Herr Birke. Herr Hilme. Herr Krautze. Herr Kantor Krautze. Herr Oberl. Bauch. Herr Kaube. Herr Spielmann. Herr Trübenbach. 1 in ag- l, n Illa 111b IVa IVb Finanzministerium. (I.. 8.) gez. v. Seidewitz. 945—10 10 —10»° 1040—1185 1105—1180 3. nimmt man unter Dankesausdruck Kenntnis von der Schenkung von Armbinden für die Pflichtfeuerwehr durch Herrn 1. Gemeindeältesten Starke. 4. Für die für ein Baustellengrundstück aufzunehmende Landes kulturrente wird die Garantie übernommen. 5. wird die Jnwegfallstellung eines Steuerrestes beschlossen. 6. Zu einem Fabrikneubaugesuch werden die Gemeindebedingungen festgesetzt. 7. beschließt man, in nächster Zeit eine Lbersandung der Fuß wege vornehmen zu lassen. 8. Die Vorschläge des Sparkassenausschusses wegen Beleihung eines Grundstückes und Einführung der täglichen Verzinsung der Einlagen erhebt man zum Beschluß. 9. In der Eisenbahnangelegenheit mit Schönau drückt der Ge meinderat sein Bedauern darüber aus, daß die Angelegenheit im Landtage bereits zur Beratung gekommen ist, während die hiesige Gemeinde, welche mit als Petenlin bezeichnet worden ist, von der Einreichung einer Petition aber offiziell noch gar keine Kenntnis hat. Nach Beräumung der Tagesordnung nimmt Herr 1. Gemeinde ältester Starke Gelegenheit, Herrn Gemeindevorstand Geißler für Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Neichenbrand, Rabenstein und Rottluff, am 15. März 1912. Die Gemeindevorstünde. Die Abteilung für Landesaufnahme des sächsischen Generalstabes wird in diesem Jahre wieder, und zwar von Mitte März an bis zum Herbst topographische Feldarbeiten vornehmen. Diese Feldarbeiten sind dem Vorstande der Abteilung für Landesaufnahme des Kgl. Generalstabes sowie mehreren ihm unterstellten Offizieren, Topographen und Hilfstopographen übertragen worden. Der dem vorbezeichneten Vorstände hierüber ausgestellte offene Befehl wird nachstehend unter O zur gehörigen Nachachtung bekannt gegeben. Gleichzeitig wird die größte Schonung der ausgestellten Signalstangen sowohl den beteiligten Grundstücksbesitzern, als auch allen Anbeteiligten besonders zur Pflicht gemacht. Beschädigen sowie das Umwerfen oder Entfernen der Vermessungssignale werden — soweit nicht härtere Strafen im Einzelfalle einzutreten haben — mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen geahndet werden. § Ä K Meldungen im Fundamt Rabenstein. Verloren: 1 Geldbeutel mit Inhalt und 1 Handtäschchen mit Inhalt. Gefunden: 1 Medaillon und 1 Laterne. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 14. März 1912. Dresden, am 23. Januar 1912. Ministerium des Innern. (1.. 8.) gez. Vitzthum. Parochie Rabenstein. Sonntag, den 17. März vorm. 9 Ahr Predigtgottesdienst. Hilfsg. Gebhardt. — 11 Ahr Kindergottesdienst. Pfarrer Weidauer. Montag, den 18. März: evang. Jünglingsverein: Besuch des Rezitationsabends im Erzgebirgsverein. Mittwoch, den 20. März 8 Ahr Bibelstunde. Hilfsg. Gebhardt. Donnerstag, den 21. März: 8Vs Ahr Generalversammlung im Hausvüterverband im weißen Adler. Wochenamt vom 18.—24. März Hilfsg. Gebhardt. Kirchliche Nachrichten. Parochie Reichenbrand. Am Sonnt. Lätare den 17. März a. c. Vorm. 9 Ahr Predigt gottesdienst. ... . Bericht über die Sitzung des Gemeinderates zn Neustadt vom 12. März 1912. Vorsitzender: Herr Gemeindevorstand Geißler. . Gs wird Kenntnis genommen: a) von der Wiederverpflichtung oes Herrn Gemeindevorstandes für die 2. Wahlperiode 1912/18 durch me Königliche Amtshauptmannschast; b) von der Genehmigung eines ^urchlegungsvertrages in Wasserleitungssachen durch die vorgesetzten -oeyorden; c) von einer Verordnung des Königlichen Ministenums oes Innern, die Versorgung der Gemeinden mit elektrischer Kraft vetreffend; 0) von dem Eingänge eines Leitfadens über Krüppel- Mfforge; e) von der Erledigung eines Schankstättenverbotes infolge Erlangung des Steuerrestes. 2- Auf eine Verfügung der Königlichen Amtshauptmannschast wegen Errichtung einer Säuglingsfürsorgestelle rc. beschließt der Ge- memderat, der Errichtung solcher Fürsorgestellen sich nicht unsympathisch ^geniiber zu stellen, jedoch der Übernahme der Kosten hierfür auf wemeindelasten nicht zuzustimmen. Er ist der Meinung, daß der ^laat die Kosten oder doch den größten Teil derselben tragen solle. Musterung der Militärpflichtigen. f.. Die diesjährige Musterung der im Gemcindebezirke Rottluff aufhältlichen Militärpflichtigen - Wwet Montag, den 25. Mürz 1912, vormittags V28 Uhr im Gasthof von Lehrmann in «regmar statt. --- Prüfung der Fortbildungsschüler findet Dienstag, den 26. März vorm. 8—MO Ahr statt. Die Eltern und Angehörigen der Zöglinge werden zum Besuch der vorstehend verzeichneten Prüfungen Bekanntmachung, die Osterprüfungen in der Volks- und Fortbildungsschule zu Reichenbrand _ - betreffend. Dte Prüfungen sollen in folgender Weise stattfinden: Offener Befehl für den Vorstand der Abteilung für Landesaufnahme des Königlichen Generalstabes und die ihm unter gebenen Offiziere, Topographen und Hilfstopographen an die Gemeinden, selbständigen Gutsbezirke, Gutsbesitzer, Einwohner, Staats-und Gemeindebeamten im Königreiche Sachsen, die militärisch-topographische Aufnahme, die Nachprüfungen und Höhenmessungen derselben betreffend. Die erforderlichen topographischen Feldarbeiten der Landesvermessung finden im Gebiete des Königreichs Sachsen im Jahre 1912 von Witte März ab bis zum Herbst statt und sind dem Vorstand der Abteilung für Landesaufnahme des Generalstabes sowie mehreren ihm unterstellten Offiziere, Topographen und Hilfstopographen übertragen worden. Zur Ausführung dieses gemeinnützigen und wissenschaftlichen Anternehmens bedarf es aber der Mitwirkung der Gemeinden, der selbständigen Gutsbezirke, der Grundbesitzer, der Einwohner, sowie der Staats- und Gemeindebeamten in den genannten Landesteilen. Diese Behörden und Personen werden deshalb hierdurch ausgefordert, zur Erreichung des beabsichtigten Zweckes auch ihrerseits kräftig und eifrig mitzuwirken. Die dem Vorstande der Abteilung für Landesaufnahme sowie den ihm unterstellten Offizieren, Topographen und Hilfstopographen zu gewährenden Hilfeleistungen bestehen vorzüglich in folgendem: 1. Bei Besichtigung der Gegenden sind auf Verlangen Führer, welche dieselben genau kennen und sonst wohl unterrichtet sind, gegen ortsübliche Bezahlung zu stellen. 2. Bei Quartierwechseln oder sonstigen dienstlichen Veranlassen haben die Gemeinden dem Vorstande der Abteilung für Landesaufnahme, sowie den ihm unterstellten Offizieren, Topographen und Hilfs topographen auf Verlangen Mietfuhrwerke gegen eine billige, die ortsüblichen Preise nicht überschreitende Vergütung, die sofort bar bezahlt werden wird, zu beschaffen und überhaupt für ihr schnelles und sicheres Fortkommen zu sorgen. 3. Die Gemeinden und Beamten, welche sich im Besitze von Karten und Aufnahmen solcher Gegenden befinden, die das zu vermessende oder prüfende Gelände in sich fassen, werden hierdurch an gewiesen, dieselben dem Vorstände der Abteilung für Landesaufnahme, sowie den ihm unterstellten Offizieren, Topographen und Hilfstopographen auf Erfordern zur Einsicht und allenfalls nötigen Nach bildung mitzuteilen, auch den kommandierten Topographen die erforderlichen Aufzeichnungen zur An fertigung genauer statistischer Bemerkungen so ausführlich als möglich zu geben. Grundsteuerdokumente und dte dazu gehörigen Zeichnungen sowie Wenselblätter und Menselblattduplikate sind lediglich in den Diensträumen der mit ihrer Aufbewahrung betrauten Geschäftsstelle zur Einsichtnahme vorzulegen. 4. Gegen Vorzeigung dieses offenen Befehls sind sowohl der Vorstand der Abteilung für Landes aufnahme als auch die genannten Offiziere, Topographen und Hilfstopographen überall, wo sie es ver langen werden, für sich und ihre Diener und Burschen, die rattonsberechtigten Offiziere auch noch für ihre Pferde, mit geeignetem Quartier und entsprechender Verpflegung zu versehen. Für diese Leistungen hat an den Beteiligten unmittelbar eine angemessene Bezahlung zu erfolgen. In Streitfällen ist eine Bezahlung nach ortsüblichen Sätzen von der Gemeindebehörde festzustellen. Die Fourage für die Pferde der rationsberechtigten Offiziere ist nach den Sätzen des Natural leistungsgesetzes herzugeben und wird sofort nach ortsüblichen Preisen bezahlt. Überhaupt wird erwartet, daß dem Vorstande der Abteilung für Landesaufnahme, den Offizieren, Topographen und Hilfstopographen alle anderen Hilfeleistungen, deren sie zur Beförderung und Er leichterung ihres Auftrages bedürfen, werden gewährt werden, und es wird besonders zu den Grund besitzern, Einwohnern und Beamten das Vertrauen gehegt, daß sie mit gewohnter Bereitwilligkeit auch diesmal zur Erleichterung des nützlichen Zweckes dieser Unternehmung beitragen werden. Oel- und Lackfarben — Karbolineum — Tafel- und Patentleim — Pinsel — Bohnerwachs Stahlspäne — Seifen — Putzmittel — Obstbaum-Karbolineum — Baumwachs Hofer Straße 20. _ .... ... gem. 220- 240 Kl. V--. gem. 2«>— 3 Kl Vb gem. 3 — 3M Kl. Via gem. 320— Z4o M vik gem. 34°- 4 Kl. Vila gem. 4 — 420 Kl. viik gem. 42°— 440 (ft. vilc gem. „ , Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. «vzetgen werden in der Expedition (Reichenbrand, Nevoigtstraße 11), sowie von den Herren Friseur Weber in Reichenbrand, Kaufmann Emil Winter in Rabenstein und Friseur Thiem in Rottluff entgegcn- genommen und pro Ispaltige Petttzeile mit 15 Psg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Auzeigeu-Aunahme in der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags 4 Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags 2 Uhr. Bereiusinserate müssen bis Freitags nachmittags 2 Uhr eingegangen sein und können nicht durch Telephon aufgegeben werden. , Bekanntmachung. Es wird hiermit bekannt gegeben, daß für dieses Jahr eine Pflichtfeuerwehr übung nicht in u ki x »rammen ist, daß aber alle männlichen Einwohner der Geburtsjahrgänge 1880—1886, soweit d ue das 26. Lebensjahr erreicht, das 32. Lebensjahr aber nicht überschritten haben, bei etwa ; nusbrechenden Bränden verpflichtet sind, sich zur Beteiligung an den Löscharbeiten an den Brandplatz zu begeben. Nichterscheinen ohne gesetzlichen Grund wird bestraft. § Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 14. März 1912. 1 .... Es wird bekannt gegeben, daß mit Genehmigung des Gemeinderats künftig größere Rechnungs- « uur um Schlüsse oder am Anfänge eines jeden Monats zur Auszahluug gelangen. Die K Rechnungen selbst sind jedoch rechtzeitig behufs vorheriger Prüfung im Gemeindeamts einzureichen. - Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 14. März 1912. a) in der Volksschule Montag, den 25. März 8—825 Kl. — ? . Die Zustellung der diesbezüglichen Gestellungsbefehle erfolgt in den nächsten Tagen. Die O /Etärpflichtigen haben die ihnen zugehenden Gestellungsbefehle und die übrigen Jahrgänge außer- o >1 E Losungsscheine zur Vermeidung von 3 Mark Ordnungsstrafe im Musterungstermine mit zur zu bringen. Im übrigen wird auf die Bekanntmachung des Zivilvorsitzenden der Kgl. Ersatz- "1111 > Immission im Aushebungsbezirke Ehemnitz-Land, welche am hiesigen Gemeindebrette angeschlagen -ll—^4, hingewiesen. Maul- und Klauenseuche. Zur allgemeinen Kenntnis wird hiermit gebracht, daß die Maul- und Klauenseuche in ein mit dem 10. März vr. als erloschen gilt. Die mittels Bekanntmachung der Königlichen Amtshauptmannschast zu Chemnitz vom 30. Januar 1912 — Chemnitzer Tageblatt vom 31. Januar 1912 — getroffenen Maßnahmen sind aufgehoben. Rottluff, am 14. März 1912. Der Gemeindevorstand.. Auskunft und Fürsorge für Lungenleidende. -, Zur Kenntnis der hiesigen Einwohnerschaft wird hiermit gebracht, daß auf Grund der Mitglied- der Gemeinde Rottluff bei dem Vereine zur Bekämpfung der Schwindsucht in Chemnitz un- emntelte Einwohner berechtigt sind, die von dem genannten Vereine unterhaltene Auskunfts- und