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Universitätszeitung
- Bandzählung
- 19.1975
- Erscheinungsdatum
- 1975
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. gr. 2. 459
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1770109730-197500004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1770109730-19750000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1770109730-19750000
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen der Universitäten Sachsens (1945-1991)
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
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-
Zeitschrift
Universitätszeitung
-
Band
Band 19.1975
-
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- Ausgabe Nr. 9, 14. März 1
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- Ausgabe Nr. 11, 28. März 1
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- Ausgabe Nr. 26, 18. Juli 1
- Ausgabe Nr. 27, 23. Juli 1
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- Ausgabe Nr. 30, 26. September 1
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- Ausgabe Nr. 37, 14. November 1
- Ausgabe Nr. 38, 21. November 1
- Ausgabe Nr. 39, 28. November 1
- Ausgabe Nr. 40, 5. Dezember 1
- Ausgabe Nr. 41, 12. Dezember 1
- Ausgabe Nr. 42, 19. Dezember 1
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Band
Band 19.1975
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Ende vergangenen Jahres erschienen neue Lehrbücher für das marxistisch-leninistische Grundlagenstudium an Universitäten, Hoch- und Fachschulen der DDR Der Griff zum neuen Lehrbuch erleichtert das Studium und erhöht Anforderungen Die Methodik mehr verbessern Von Dr. Brigitta Oehmigen, Sektion Geschichte, Lehrstuhl Methodik Ankündigung und Vorabdrucke von Kapiteln des Lehrbuches für den Kurs Wissenschaftlicher Kommu- nismus/Grundlehren der Geschichte der Arbeiterbewegung weisen uns Methodiker schon seit geraumer Zeit darauf hin, daß sich mit dem Er scheinen des Buches und seinem Ein satz in der Lehre die Bedingungen für die Arbeit der künftigen Diplom lehrer im Praktikum (und später im Beruf) doch recht wesentlich ver ändern. Es existieren günstige Vor aussetzungen für die Studenten, sich auf die Seminare vorzubereiten, das Selbststudium erhält eine andere, neue Qualität. Die inhaltliche Vorbe reitung der Seminarschwerpunkte kann effektiv werden, die 1 Diskus sion im. Seminar intensiver und problemreicher verlaufen. Die hier , genannten Vorzüge werden aber nur dann in vollem Maße wirk sam für Erziehung und Ausbildung, wenn sie bewußt vom Lehrer ange steuert und aüsgenutzt, d. hl me thodisch. voll erschlossen werden. Neue methodische Überlegungen werden in Vorbereitung der Semi nare bzw. Lehrveranstältungen ins- erzieherischen Wirksamkeit besit zen? — Wie erreiche ich, daß meine Stu denten aus dem Lehrbuchstudium starke Impulse für das Klassiker studium gewinnen? Welche Mög lichkeiten habe ich methodisch, das Klassikerstudium zu fördern? Auf welche Art kann ich effektiv kontrollieren? Und nicht zuletzt muß man sich tesamt erforderlich. Eine solche' 'rage, die sich nicht nur der künf- ige Lehrer, sondern auch der. erfah rene Praktiker vorlegen muß, ist z. B. die: — Welche Schlußfolgerungen, ergeben sich aus der Existenz des Lehr buches für die Formulierung der Ziele der Erkenntnisgewinnung, Fähigkeitsentwicklung und der Überzeugungsbildung meiner Lehr veranstaltung? — Aber nicht nur von dieser Seite her gibt es Anlaß zu neuem Durch denken der Seminarkonzeption. Die inhaltliche und methodische Gestaltung des Seminars selbst wird nicht weniger beeinflußt. Heißt es doch, sich zu fragen: — Wie beeinflußt das Studium entspre- — ehender Lehrbuchkapitel die Aus wahl der methodischen Grundfor men "im Seminar? Aber auch: — Wie sichere ich neben der Festi gung, Vertiefung und Systemati sierung des aus dem Lehrbuch er worbenen Wissens einen problem reichen, interessanten, erkenntnis fördernden Verlauf des Seminars? — Welche Möglichkeiten bieten sich nunmehr, das Anforderungsniveau für die geistige Tätigkeit der Stu denten im Seminar zu erhöhen? — Gelingt es mir jetzt besser, Raum zu schaffen für Problemdiskussio nen, die alle einbeziehen und ei nen hohen Grad weltanschaulich grundsätzlich darüber klar werden: — Hat das Lehrbuch seinen Platz auch im Seminar, oder gilt es nur als Material für die Vorbereitung? Welche methodischen Konsequen zen bringt der Einsatz des Lehr buches als Lehr- und Lernmittel im Seminar? Jeder von uns kann den Katalog der methodischen (und inhaltlichen) Probleme schnell erweitern. Wir werden alle im. kommenden Studien jahr aus unserer praktischen Arbeit heraus viele Antworten erhalten, sollten uns aber schon heute auf die neuen Bedingungen einstellen und uns darauf vorbereiten, indem wir auf vorhandene Erfahrungen zurück- greifen. So ist z. B. bereits heute klar, daß wir es mit einem Hoch- schurtehrbuchzutunT haben; das in erster Linie den Gesetzen der Fach wissenschaft folgend, die inhaltlichen und weltanschaulich-erzieherischen Aspekte erfaßt und nicht (wie das Schullehrbuch) auch unter didak tisch-methodischen Gesichtspunkten aufgebaut ist. Für die vorbereitende $toffverarbeitung sind deshalb die notwendigen speziellen Orientierun- gen, Aufgabenstellungen usw. vom Lehrer vorzugeben. Er muß in Ab stimmung mit der komplexen Ziel stellung für seine Lehrveranstaltung des Seibstudiums seiner Studenten anleiten und steuern, um die ge wünschten Resultate zu erreichen. Es läßt sich sagen: Spürbare Fort schritte in der Qualität der Semi nare sind nicht spontan mit dem Er scheinen des Lehrbuches zu erwarten. Nur eine intensive methodische Durchdringung der neuen Bedingun gen wird uns Erfolg bringen. Von dieser Erkenntnis ausgehend laufen die diesbezüglichen Überle gungen in Unserem Lehrbereich seit Beginn des Studienjahres 1974/75 darauf hinaus, schon jetzt den näch sten Praktikanten) ahrgang (Herbst semester 75) zielstrebig theoretisch — und nach Erscheinen des Buches auch praktisch — auf die Arbeit mit dem Lehrbuch vorzubereiten. Wir bezie hen in Seminare und Vorlesungen Lehrbuchprobleme konsequent mit ein. Darüber hinaus beabsichtigen wir, wenn das Lehrbuch „auf dem Tisch liegt“, für das jetzige 3. Stu dienjahr im Frühjahrsemester eine gesonderte . Lehrveranstaltung zu Fragen der Arbeit mit diesem Buch durchzuführen. Das Lehrbuch „Wis senschaftlicher Kommunismus“ steht zudem ab sofort mit auf. der Pflicht- literaturliste für die Methodikaus bildung. Wir haben unsere, Seminargruppen ML/Geschichte des 3. Studienjahres angeregt, im Rahmen ihrer FDJ- Gruppe das Studium des Lehrbuches noch vor Beginn des Praktikums zu organisieren. Wir glauben, daß wir mit dieser „Sofortmaßnahme“ mit helfen können, die Vorbereitung des Lehrpraktikums im Herbstsemester weiter zu verbessern, indem wir die Studenten auf die neuen Bedingun gen in der Praxis einstimmen. Für alle folgenden Jahrgänge Sieht un ser Plan der Methodikausbildung eine kontinuierliche theoretische und praktische Einbeziehung der Lehr buchfragen in die Lehrveranstal tungen vor. Welche Ideen und Vor stellungen gibt es in den Sektionen zur Einführung der Lehrbücher? Wie stellen sich die Lehr kräfte und Leitungen auf die neuen Anforderungen ein? Diesen und anderen Fragen will UZ Raum geben und fordert zur Mei nungsäußerung auf. M it dem Abschluß eines Ar beitsrechtsverhältnisses । übernimmt der Werktätige I die Verpflichtung zur Einhaltung der sozialistischen Arbeitsdiszi plin. Eine grundlegende Pflicht ist es. die in den betrieblichen Arbeitsplätzen vorgesehene Arbeitszeit exakt einzuhalten und rationell zu nutzen. Jeder I Werktätige ist verpflichtet, sein persönliches Leben so zu gestal ten, daß er dieser Anforderung nachkommen kann. Der Werktätige darf der Arbeit ! nur dann fernbleiben, wenn er freigestellt wurde. Erfolgte keine Freistellung, so ist das Fernblei ben eine Verletzung der Arbeits disziplin, welche mit disziplinari schen Maßnahmen geahndet wer den kann. Das Arbeitsrecht un terscheidet die bezahlte und die unbezahlte Freistellung. Bei einer bezahlten Freistellung er hält der Werktätige statt des Arbeitslohnes Ausgleichszahlun gen. Ob bezahlte Freistellung ge währt werden' kann, ist im GBA oder in anderen Rechtsnor men geregelt. Das Gesetz geht bezüglich der Möglichkeiten der bezahlten Freistellung und der Höhe der zu gewährenden Aus gleichszahlungen von der gesell schaftlichen Wichtung der Gründe für den Wegfall der Ar beitsleistung (z. B. Krankheit, Urlaub, Wohnungswechsel) und den finanziellen Möglichkeiten unserer Volkswirtschaft aus. Die ausführliche Darstellung der be zahlten Freistellung werden wir in einem späteren Beitrag vor nehmen. Die Gewährung unbe zahlter Freistellung ist rechtlich unterschiedlich geregelt. Wäh rend der unbezahlten Freistel lung werden die Hauptpflichten des Werktätigen und des Be triebes nicht ausgeübt. Der Die unbezahlte Freistellung von der Arbeit Von Annemarie Sommerlatte und Dr. Annemarie Süßmilch, Sektion Rechtswissenschaft der Karl-Marx-Universität Werktätige muß keine Arbeiten leisten und der Betrieb muß . dementsprechend keinen Ar beitslohn zahlen. (Vgl. § 20 GBA). Soweit sich die unbe zahlte Freistellung über einen längeren Zeitraum erstreckt, wird deshalb generell der Be griff des ruhenden Arbeits- , rechtsverhältnisses verwendet.. Gründe unbezahlter Freistellungen 1. Der Werktätige, ist kraft des Gesetzes von der Arbeit freige stellt, wenn er — als Wehrpflichtiger den Grundwehrdienst ableistet (nach § 2 (1) der Förderungsverordnung v. 24. 11. 66, GB II, S. 957 ruht in dieser Zeit das Arbeitsrechts verhältnis), — zur Pflege erkrankter Kinder zu Hause benötigt wird — § 128 (2) GBA (alleinstehende Werktä tige erhalten in bestimmtem Um fang SV-Leistungen und Lohn ausgleich). 2. Werktätige Mütter haben einen Anspruch auf die Gewährung unbezahlter Freizeit im An schluß an den Wochenurlaub, längstens bis zum Ende des er sten Lebensjahres des Kindes — §131 (4) GBA. Die konkrete Zeit, in der das Arbeitsrechtsverhält- ni s ruhen soll, ist jeweils zwi schen der KMU und der Mitar beiterin zu vereinbaren. Die Karl-Marx-Universität ist ver pflichtet, auf Wunsch der Mit arbeiterin diese Vereinbarung zu schließen. 3. In allen anderen Fällen wird die unbezahlte Freistellung nur gewährt, wenn eine Vereinba rung zwischen der KMU und dem Mitarbeiter zustande kommt. Unbezahlte Freizeit kann ge währt werden, wenn zwischen der KMU und dem Mitarbeiter vereinbart wird, daß die Haupt pflichten des Arbeitsrechtsver- hältnisses für einen, in der Ver einbarung zu bestimmenden Zeitraum nicht ausgeübt wer den. Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß unbezahlte Frei stellung nur in Ausnahmefällen gewährt werden kann. Die Karl- Marx-Universität ist verpflichtet, das Arbeitsvermögen ihrer Mit- .. arbeiter rationell, und effektiv zu "nutzen. Dazu gehört es auch, zu garantieren, daß nicht mehr Ausfälle als notwendig eintre ten. Unbezahlte Freizeit kann also von vornherein nur in be schränktem Umfang gewährt werden. Will einer unserer Mitarbeiter unbezahlte Freizeit in Anspruch nehmen, so muß er einen Antrag an den Leiter der Sektion, des Institutes o. ä. stellen, in dem er den Grund nennt, aus dem er die Freizeit benötigt. In unseren Betriebsdokumenten sind die Gründe genannt, bei deren Vorliegen die KMU gene rell dem Antrag auf unbezahlte Freizeit zustimmt. Der Erlaß einer solchen Regelung ist im Interesse der Anwendung mög lichst einheitlicher Maßstäbe sehr zu begrüßen. Unbezahlte . Freizeit wird in jedem Fall ge währt: — bei Auslandsreisen (insgesamt 24 Tage im Jahr unter Einschluß des eigenen Jahres urlaubs, zum Beispiel bei 18 Tagen Urlaubsanspruch bis zu 6 Tagen unbezahlte Freistel lung, — für Rentner bis zu 24 Tagen im Jahr, — zur Teilnahme an religiösen Veranstaltungen an Sonn- und Feiertagen, wenn diese für den Mitarbeiter Arbeitstage sind. In diesen Fällen besteht ein An spruch auf die unbezahlte Frei stellung, der durch die betrieb liche Ordnung begründet wurde. Zwischen dem Mitarbeiter und der Sektion ist dann lediglich die exakte .Lage der Freistellung, zum Beispiel bei Reisen, zu be stimmen. Durch die Regelung wurden die persönlichen Inter essen unserer Mitarbeiter in wichtigen Fällen garantiert. Individuelle Prüfung und Entscheidung Will der Mitarbeiter die un bezahlte Freizeit aus anderen Gründen in Anspruch nehmen, dann ist der Antrag in der Sek tion individuell zu prüfen und zu entscheiden. Der Leiter, dem ein solcher Antrag zugeht, muß sich zunächst überzeugen, ob die Situation der Abteilung oder des Bereiches eine unbezahlte Frei stellung, überhaupt zuläßt. Er ist verpflichtet, die Erfüllung der Aufgaben zu garantieren. Un bezahlte Freistellungen können nur erfolgen, wenn dadurch der Arbeitsablauf nicht unvertretbar beeinträchtigt wird. Gleichzeitig müssen die Gründe bewertet wer den, aus denen die unbezahlte Freistellung beantragt wird. Das allgemeine Prinzip unserer Ge sellschaft, persönliche und ge sellschaftliche Interessen zu be rücksichtigen und nach Möglich keit in Übereinstimmung zu brin gen, ist auch hier anzuwenden. Nach Prüfung dieser Kriterien ist über den Antrag zu entscheiden. Es ist zweckmäßig, die zuständige Gewerkschaftsleitung in die Ent scheidungsfindung einzubeziehen. Sie hat Kenntnis der betrieb lichen und der persönlichen Si tuation und kann dem Leiter da durch wertvolle Unterstützung geben. Wird der Antrag positiv beant wortet, dann ist die erforderliche Einigung vorhanden. Damit hat der Mitarbeiter einen Anspruch auf diese unbezahlte Freistellung, deren Dauer und Lage in dieser Vereinbarung genannt ist. Ein genereller Anspruch auf un bezahlte. Freistellung besteht bei unterschiedlicher Dauer des Ur laubs von Ehepartnern nicht mehr. Da nach der Verordnung über die. Erhöhung des Mindest urlaubs jed.er Werktätige einen Urlaubsanspruch von mindestens 18 Tagen hat, ist die bisherige innerbetriebliche Regelung, dem Ehepartner mit weniger als 18 Tagen Urlaub unbezahlte Freistellung bis zu drei Tagen zu gewähren, hinfällig. Jedem Ehe paar ist es j atzt möglich,' drei Wochen Urlaub miteinander zu verbringen. Wird in einzelnen Fällen eine unbezahlte Freistel lung beantragt, weil der Urlaub eines Ehepartners länger als 18 Tage ist, so muß dieser Antrag in der jeweiligen Sektion unter Berücksichtigung der arbeits organisatorischen Möglichkeiten . individuell entschieden werden.
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