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Universitätszeitung
- Bandzählung
- 19.1975
- Erscheinungsdatum
- 1975
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. gr. 2. 459
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1770109730-197500004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1770109730-19750000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1770109730-19750000
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen der Universitäten Sachsens (1945-1991)
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
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-
Zeitschrift
Universitätszeitung
-
Band
Band 19.1975
-
- Ausgabe Nr. 1, 9. Januar 1
- Ausgabe Nr. 2, 23. Januar 1
- Ausgabe Nr. 3, 30. Januar 1
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- Ausgabe Nr. 5, 13. Februar 1
- Ausgabe Nr. 6, 20. Februar 1
- Ausgabe Nr. 7, 28. Februar 1
- Ausgabe Nr. 8, 7. März 1
- Ausgabe Nr. 9, 14. März 1
- Ausgabe Nr. 10, 21. März 1
- Ausgabe Nr. 11, 28. März 1
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- Ausgabe Nr. 13, 11. April 1
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- Ausgabe Nr. 15, 25. April 1
- Ausgabe Nr. 16, 9. Mai 1
- Ausgabe Nr. 17, 16. Mai 1
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- Ausgabe Nr. 19, 30. Mai 1
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- Ausgabe Nr. 22, 20. Juni 1
- Ausgabe Nr. 23, 27. Juni 1
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- Ausgabe Nr. 25, 11. Juli 1
- Ausgabe Nr. 26, 18. Juli 1
- Ausgabe Nr. 27, 23. Juli 1
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- Ausgabe Nr. 29, 19. September 1
- Ausgabe Nr. 30, 26. September 1
- Ausgabe Nr. 31, 3. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 32, 10. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 33, 17. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 34, 24. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 35, 31. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 36, 7. November 1
- Ausgabe Nr. 37, 14. November 1
- Ausgabe Nr. 38, 21. November 1
- Ausgabe Nr. 39, 28. November 1
- Ausgabe Nr. 40, 5. Dezember 1
- Ausgabe Nr. 41, 12. Dezember 1
- Ausgabe Nr. 42, 19. Dezember 1
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Band
Band 19.1975
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- Universitätszeitung
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2.3.8.7. Die Veteranen-AGL in Zusammenarbeit mit den Sektionen bzw. Abteilungen informieren das Referat Wohnungspolitik der KMU über alle wohnungsmäßigen Veränderungen der Veteranen bzw, ihre Wünsche zum Wohnungstausch. Kontrolltermine zu Punkt 2.3.84 30. 6. 1975, 31. 12. 1975 2.3.9. Gewinnung von Werktätigen für die freiwillige Zusatzrentenversicherung Der Rektor und die UGL verpflichten sich: 2.3.9.1, Zielgerichtet ist die Aussprache mit den Mitarbeitern zu führen, die noch keine freiwillige Zusatzrentenversicherung abgeschlossen haben. Ziel muß es sein, bis Ende des Jahres 1975 60 Prozent des in Frage kommenden Personenkreises zu gewinnen. 2.3.9.2. Es sind weitere Werktätige für den Beitritt in die freiwillige Zu Satzrentenversicherung zu gewinnen. Insbesondere ist auch bei den Ange hörigen der KMU, die eine AVI-Rentenberechtigung haben, darauf hinzu- Weisen, daß bei Abschluß der freiwilligen Zusatzrentenversicherung eine Wesentliche finanzielle Besserstellung bei längerer Krankheit erreicht wird. Kontrolltermine zu Punkt 2.3.9.: 30. 6. 1975, 31. 12. 1975 3. Die Entwicklung des Bildungs- und Kulturniveaus und des Sports 3.1, Die Entwicklung des Bildungsniveaus Der Rektor verpflichtet sich: 3.1.1, ;. Alle Sektions-, Instituts- und Universitätsdirektoren sowie der Direktor des Bereiches Medizin analysieren das vorhandene Qualifika tionsniveau und vergleichen es mit dem für den Arbeitsplatz vorgesehenen Qualifikationsniveau. Bei Nichtübereinstimmung sind die Werktätigen zur Aufnahme von Qualifizierungsmaßnahmen zu gewinnen. Dabei sind vor allem un- und angelernte Arbeitskräfte odr Arbeitskräfte mit einem art fremden Berufsabschluß, unter ihnen besonders Frauen und Mädchen, zu berücksichtigen. Der Direktor für Weiterbildung hat für diese Berufsgrup pen Weiterbildungsmöglichkeiten zu schaffen. 3.1.2. Auf den Gebieten Marxismus-Leninismus, Hochschulpädagogik und •methodik, Militärpolitik und Sprachen (besonders Russisch) sind Bedin gungen zu schaffen, die eine gründliche Weiterbildung der Hochschulleh rer und wissenschaftlichen Mitarbeiter ermöglichen. 3.1.3. Die Erfüllung der Promotionsvorhaben ist unter Kontrolle zu neh men, und die zuständigen staatlichen Leiter sind zu Maßnahmen zu ver anlassen, die die Planerfüllung in diesem Bereich sichen. Der planmäßige Abschluß der Promotionen bildet eine entscheidende Größe in den Wett bewerbsprogrammen der Sektionen und Bereiche, 3.1.4. Die UGL verpflichtet sich: - die Gewerkschaftsmitglieder für die regelmäßige Teilnahme an Quali- fizierungsmaßnahmen und den Abschluß von Qualifizierungsnachweisen zu gewinnen. Der Weiterbildung am Arbeitsplatz wird besondere Auf merksamkeit gewidmet. - die Erfüllung der Qualifizierungsverpflichtungen aller Universitätsan gehörigen unter gewerkschaftliche Kontrolle zu nehmen. Das betrifft insbesondere die Qualifizierung der Frauen und der in Schichtarbeit Be schäftigten; - eine Kontrolle über die Ausarbeitung und Erfüllung von Kaderent wicklungsplänen auszuüben. 3.1.5. Zur Schaffung der Voraussetzungen einer regelmäßigen Anleitung der Schulungsfunktionäre der Gewerkschaft einschließlich der Gesprächs leiter von „Schulen der sozialistischen Arbeit“ und zur thematischen Orientierung auf den 30. Jahrestag der Befreiung vom Faschismus. 3.1.6. Zur kontinuierlichen Analyse, Kontrolle und politischen Einschät zung der qualitativen und quantitativen Entwicklung der marxistisch-le ninistischen Bildungsarbeit, insbesondere der der „Schulen der soziali stischen Arbeit“ 1975. Kontrolltermin zu Punkt 3.1.: 30. 6. 1975, .31. 12. 1975 3.2. Die Weiterentwicklung des geistig-kulturellen Lebens 3.2.1. Der Rektor verpflichtet sich: Die Führung des sozialistischen Wettbewerbs, insbesondere der Bewegung »Sozialistisch arbeiten, lernen und leben“, zur Entwicklung der geistig kulturellen Bedürfnisse der Mitarbeiter, einschließlich der Entwicklung der Arbeitskultur ist zu nutzen: die kulturellen Aktivitäten der Arbeits kollektive sind thematisch auf den „30. Jahrestag der Befreiung des deut schen Volkes vom Faschismus“ zu lenken, sowie die Kultur- und Bildungs pläne — einschließlich der Sportvorhaben der Gruppen — sind bei der Verteidigung der Wettbewerbsprogramme und der Abrechnung zu kon trollieren. Die Universitätsgewerkschaftsleitung verpflichtet sich: Auf der Grundlage der in den Plänen der Sektionen, Institute und Bereiche festgelegten Schwerpunkte die Erarbeitung und Verwirklichung detaillier ter Kultur-, Bildungs- und Sportpläne im Rahmen des sozialistischen Wett bewerbs in allen Kollektiven und Gewerkschaftsgruppen zu führen sowie ihre Einbeziehung in die Wettbewerbsauswertung überall zu sichern. 3.2.2. Der Rektor verpflichtet sich, die Aktivitäten in den Bereichen der kulturellen Massenarbeit und der volkskünstlerischen Zirkel und Ensem- - bles thematisch auf den 30. Jahrestag der Befreiung vom Faschismus sowie auf den 30. Jahrestag der Gründung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands im Jahre 1976 kulturpolitisch zu orientieren; die materiel len Voraussetzungen für diese Leistungen zu schaffen sowie die Kontrolle des Standes der Arbeiten auszuüben. Die Universitätsgewerkschaftsleitung verpflichtet sich: Die zur Realisierung dieser Aktivitäten erforderliche kulturpolitische so wie materielle Unterstützung zu sichern; auf der Grundlage der Themen ausstellung die kulturellen Initiativen der Universitätsangehörigen, insbe sondere der Arbeiter und Angestellten, darauf zu richten und die aktive Beteiligung vor allem der jungen Arbeiter und Angestellten, an der Zirkel tätigkeit zu mehren. 3.2.3. Der Rektor verpflichtet sich: Die Gestaltung eines interessanten Klublebens für die Wissenschaftler und Angestellten der KMU im Haus der Wissenschaftler sowie im Klub der jungen Arbeiter und Angestellten (Ritterstr.) kulturpolitisch und ent sprechend den gesetzlichen Bestimmungen materiell zu sichern und dabei die geselligen und kulturellen Veranstaltungen der Kollektive der Einrich tungen einzubeziehen. Die Universitätsgewerkschaftsleitung verpflichtet sich, kulturpolitisch und materiell die Führung und Betreibung des Klubs der Wissenschaftler und des Klubs der jungen Arbeiter und Angestellten zu unterstützen. 3.2.4. Der Rektor verpflichtet sich, die Konzeption für die Umgestaltung der Mensa Ernst-Beyer-Haus für die Belange der volkskünstlerischen En sembles erarbeiten zu lassen. Termin: 30. 6. 1975 3.2.5. Der Rektor und die Universitätsgewerkschaftsleitung verpflichten sich, zur Mitarbeit bei der Vorbereitung und Durchführung einer zentralen Kulturkonferenz der staatlichen und gewerkschaftlichen Kulturfunktionäre zum Thema: „Stand und Aufgaben der Entwicklung der kulturellen Mas senarbeit an der Karl-Marx-Universität“. Kontrolltermin zu Punkt 3.2.: quartalsweise 3.2.6. Feriengestaltung der Schüler 3.2.6.1. Der Rektor verpflichtet sich: aufgrund einer Vereinbarung zur Sicherstellung der Betriebspionierlager in Grünplan und Bad Saarow 6. 7. 75 — 22. 7. 75 Grünplan und Bad Saarow 24. 7. 75 — 9. 8. 75 in Bad Saarow 12. 8. 75 - 28. 8. 75 Termin: 31. 1. 75 und 30. 5. 75 Die Universitätsgewerkschaftsleitung verpflichtet sich: 3.2.6.2. Aufgrund einer Vereinbarung mit dem Rektor zur Vorbereitung und Durchführung der Betriebspionierlager; Teilnahmeberechtigt sind Kinder vom 3. bis 7. Schuljahr, für die das staatliche Kindergeld an der KMU ge zahlt wird. Für Teilnehmer an der Jugendweihe (8. Klasse) wird während der Winterferien vom 8. 2. 75 bis 24. 2. 75 ein Lager in Weimar durch geführt. Meldung der Eltern ist . bis 28. 2. 75 über den verantwortlichen Gewerk schaftsfunktionär der Kommission „Sozialistische Erziehung der Schul jugend“ der SGL/BGL/IGL und AGL an die UGL zu geben. Termin: 31. 1. 1975 und 30. 5. 1975 Schulung der Lagerleiter April 1975 5 Lagerkontrollen im Juli/August 1975 Auswertung der Lager Oktoder 1975 3 .3 Die Förderung von Körperkultur und Sport 3.3.1. Der Rektor verpflichtet sich: Die ideologischen, materiellen und technisch-organisatorischen Vorausset zungen für ein vielseitiges und regelmäßiges wettkampfsportliches und wehrsportliches Leben sowie eine sinnvolle Freizeitgestaltung durch Sport, Spiel und Touristik der Universitätsangehörigen sind weiter zu verbessern und ein zentrales Sportfest der KMU zu organisieren, auf dem die in Sek tions- und Bereichssportfesten ermittelten Besten der verschiedenen Dis ziplinen miteinander wetteifern. 3.3.2. Es sind die Voraussetzungen zu schaffen, daß mit der Errichtung von Freiflächen der zukünftigen zentralen Sportstätte für die Karl-Marx-Uni« versität auf dem Gelände des ehemaligen Johannisfriedhofes bereits 1975 begonnen wird und diese der sportlichen Nutzung zur Verfügung stehen. 3.3.3, Es sind neue Trainings- und Konditionierungsmöglichkeiten in den zentralen Einrichtungen und Wohnheimen sowie im Hochhaus der KMU zu schaffen und weitere Kleinsportanlagen auszubauen; besonders in den neugeschaffenen und im Bau befindlichen Wohnheimen. Zur Gewährlei stung einer regelmäßigen Konditionierung sowie Durchführung entspre chender Lehrgänge ist die Benutzung von Sporthallen (möglichst in der Amalienstr.) vertraglich zu vereinbaren. 3.3.4. Die Staatliche Sportkommission mehr als bisher für die Vorbereitung von Leitungsentscheidungen, die der Weiterentwicklung von Körperkultur und Sport dienen, zu nutzen und die Arbeit der Sportkommission planmäßig zu entwickeln. 3.3.5. Die Universitätsgewerkschaftsleitung verpflichtet sich zu sichern, daß in den wehrsportlichen Gruppen sowie in allen Wettbewerbskollekti ven und Gewerkschaftsgruppen die sportlichen Vorhaben Bestandteil der Kultur- und Bildungspläne sind und ihr Inhalt sowie ihre Realisierung im sozialistischen Wettbewerb kontrolliert, regelmäßig eingeschätzt und abgerechnet werden. 3.3.6. Zur verstärkten ideologischen und materiellen Unterstützung zen traler Sportvorhaben, insbesondere der Sportfeste der besten Sportler der Einrichtungen und Bereiche sowie zur .sportpolitischen und methodisch- instruktiven Qualifizierung der gewerkschaftlichen Sportfunktionäre der Leitungen und Gewerkschaftsgruppen. 3.3.7. Zur besonderen Unterstützung der Sportvorhaben der Kollektive der Arbeiter- und Angestelltenbereiche und zur Erweiterung der Möglichkei ten des Ausgleichssportes im Neubaukomplex. (Ausschreibung eines Fuß ballturniers, Mitarbeit an der Verbesserung der Konditionierungsmöglich keiten im Hochhaus). Kontrolltermine für Punkte 3.3.: 31. 3. 1975, 30. 9. 1975, 31. 12. 1973 Schlußbestimmungen Anlagen der Betrieblichen Vereinbarung sind: Q Jugendförderungsplan 0 Frauenförderungsplan 0 Regelungen über die Verwendung des Prämienfonds, des Kul tur- und Sozialfonds und des Forschungszuschlags der KMU Diese Anlagen werden in den Betriebsdokumenten veröffentlicht. Die Ur laubsvereinbarung (Betriebsdokument E 410) behält für 1975 Gültigkeit. Die Regelung zum Wettbewerb um den Titel „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ (Betriebsdokumente E 211) behält für 1975 Gültigkeit. Diese betriebliche Vereinbarung gilt für alle Einrichtungen der Karl- Marx-Universität, für alle im Arbeitsrechtsverhältnis mit der Karl-Marx- Universität, für alle im Arbeitsrechtsverhältnis mit der Karl-Marx-Uni- versität stehenden Kolleginnen und Kollegen, sowie alle planmäßigen (ein schließlich ausländischen) Aspiranten. Sie tritt mit der Unterzeichnung durch den Rektor und den Vorsitzenden der Universitätsgewerkschafts leitung in Kraft. Entsprechend den entstandenen Schwerpunkten und Er fordernissen kann die Betriebsvereinbarung ergänzt werden. Diese Er gänzungen bedürfen der Schriftform und, nachdem sie zwischen dem Rek tor und der Universitätsgewerkschaftsleitung vereinbart wurden, der Be stätigung durch das Gewerkschaftsaktiv der Universitätsgewerkschaftsor ganisation. Für den Bereich Medizin werden gemäß dem Gemeinsamen Beschluß des Politbüros des ZK der SED, des Ministerrates der DDR und des Bundes vorstandes des FDGB zur weiteren Verbesserung der medizinischen Be treuung der Bevölkerung und der Arbeits- und Lebensbedingungen der Mitarbeiter des Gesundheits- und Sozialwesens gesonderte betriebliche Vereinbarungen und Festlegungen getroffen. Diese Regelungen werden vom Rektor und der Universitätsgewerkschaftsleitung bestätigt. Im Bereich der Lehr- und Versuchsstationen der Sektion Tierproduktion und Veteri närmedizin werden zur Sicherung der Aufgaben ergänzende Festlegungen auf der Grundlage der Hochschulvereinbarung und des Rahmenkollektiv vertrages (VEG) getroffen, die nach Bestätigung durch den Direktor der Sektion und der Sektionsgewerkschaftsleitung Bestandteil der Hochschul vereinbarung 1975 werden. Der Rektor und die Universitätsgewerkschafts leitung sind für die allseitige und termingerechte Erfüllung der Hochschul vereinbarung verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Die Rechen schaftslegungen zur Betriebsvereinbarung erfolgen im Zusammenhang mit den Rechenschaftslegungen zur Planerfüllung. Ergänzung zur Betrieblichen Vereinbarung 1975 für den Bereich Medizin Plan und Betriebliche Vereinbarung des Bereiches Medizin 1975 sind getragen vom „Gemeinsamen Beschluß" des Politbüros des ZK, des Ministerrates der DDR und des Bundesvorstandes des FDGB vom 25. September 1973. Ziel ist, durch höhere Leistungen auf den Gebieten Erziehung und Ausbildung, Forschung und Medizinische Betreuung die Arbeits- und Lebensbedingungen aller Bürger und Mitarbeiter entsprechend den gegebenen Möglichkeiten optimal zu gestalten. Dabei kommt es gleichermaßen auf ökonomisches Denken und vorzügliche Arbeitsorganisation an. Bei der Größe und Vielschichtigkeit in der Aufgaben- Stellung des Bereiches Medizin machen sich nachfolgende Ergänzungen zur Betrieblichen Vereinbarung 1975 zwischen Rektor und UGL erforderlich. I. Maßnahmen zur allseitigen Erfüllung des Planes 1975 Der Bereichsdirektor verpflichtet sich: 1, 1. mehr Sorgfalt auf die Herausbildung der Kenntnis des gesamten Bereiches und der Zuordnung der einzelnen Kollektive zu verwenden, um die Wahrnehmung der Rechte aller Mitarbeiter zur aktiven Mitgestaltung und Erfüllung des Planes 1975 im Sinne der innerbetrieblichen sozialistischen Demokratie zu garantieren. Kontrolltermin : Quartalsweise 1. 2. in regelmäßigen Abständen mit den Kliniksdirektoren abrechnungsfähige Qualitätskriterien zur Einführung zu beraten. Durch exakte Vordiagnostik des Ambulanten Sektors ist die Verweildauer der Patienten weiterhin zu reduzieren. Die Stabilität in der personellen Besetzung der Polikliniken und Ambulanzen ist schrittweise zu verbessern. Kontrolltermine: 31. 3., 30. 5., 30. 9. 75 Die BGL verpflichtet sich: 1, 3. die Gewerkschaftsfunktionäre so zu qualifizieren, daß alle Mitarbeiter in den Gewerkschaftsgruppen befähigt werden, ihr Mitspracherecht und die kon- Struktive Mitgestaltung im vollen Umfang wahrzunehmen, insbesondere den Plon der eigenen Einrichtung sowie die Schwerpunkte des Bereichsplanes zu ' e alisieren. lermin: Quartalsweise Der Bereichsdirektor und die BGL verpflichten sich '■ 4, die umfangreichen Bau- und Rekonstruktionsmaßnahmen im Jahre 1975 Allen Mitarbeitern zu erläutern und sie zu aktivieren, damit die Betreuungsinten- sitüt und die Ausbildung der Studenten während dieser Maßnahmen in hoher Qualität gesichert wird. Das betrifft insbesondere die Radiologie, Chirurgie, Uro- °9'e, Medizinische Klinik, Frauenklinik und die kieferchirurgische Station. Letztere muß bei Versorgungsfragen durch den Bereich besondere Unterstützung erfah- Ten, da sie während der Zeit der Baumaßnahmen ins Territorium verlagert wer- den muß. Hierzu verpflichtet sich die BGL insbesondere, daß die Mitarbeiter der Kliniken Ihren Anteil an NAW-Leistungen (5 Stunden Eigenleistungen) erhöhen und vor- Wiegend zur Verbesserung der Patientenbetreuung einsetzen. Die Mitarbeiter der Institute sind analog zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen om gesamten Bereich zu gewinnen. Kontrolltermine: 8. 5., 30. 6., 30. 9., 15. 12. 75 Der Bereichsdirektor verpflichtet sich '• 5. zur optimalen Gestaltung des Wettbewerbs 1975 den Leitern der Einrich- ™hgen Hauptaufgaben des Planes als Schwerpunkte für den Wettbewerb zu übergeben, woraus die Wettbewerbsprogramme der Einrichtungen zur allseitigen Erfüllung des Planes erstellt werden. Dabei ist besonders der innerbetriebliche Wettbewerb zu aktivieren. Kontrolltermin: 15. 1. 75 Die BGL verpflichtet sich 1. 6. die Gewerkschaftsfunktionäre durch gezielte Anleitungen zu befähigen, daß der innerbetriebliche Wettbewerb und der Wettbewerb zwischen den Einrichtun gen auf eine höhere Stufe gehoben wird. Termine: 28. 2., 8. 5., 30. 9. 75 Der Bereichsdirektor verpflichtet sich 1. 7. die Direktoren der Einrichtungen darauf zu orientieren, daß sie Neuererver einbarungen mit den Schwerpunkten Verbesserung der Arbeits- und Lebens bedingungen und der Arbeitsorganisation abschließen. Termine: 28. 2„ 8. 5., 7. 10. 75 Die BGL verpflichtet sich 1. 8. alle Abteilungsgewerkschaftsleitungen über die eingereichten Neuerervor schläge und den Stand der Neuerervereinbarungen zu informieren. Die Anwend barkeit der eingegangenen Vorschläge über die eigene Einrichtung hinaus ist besonders zu beachten. Termin: Quartalsweise II. Die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen am Bereich Medizin Der Bereichsdirektor verpflichtet sich 2. 1. Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität des Wahlessens für Patienten und Beschäftigte festzulegen. Für Beschäftigte mit ärztlichem Attest wird ab März 1975 ein Schonkostessen gewährt. Kontrolltermine: 28. 2., 30. 5., 7. 10. 75 Die BGL verpflichtet sich 2. 2. mit Hilfe der Küchenkommission für einen abwechslungsreichen Speiseplan Sorge zu tragen und die Anwendung der Rezepturenkartei von Potsdam-Reh brücke zu ermöglichen. Die ausgelegten Kritikbücher werden vierteljährlich aus gewertet. Termine: 31. 3., 30. 6., 30. 9. 75 2. 3. die ersten Vorbereitungen zur Projektierung der Großmensa Liebigstraße durch Vorschläge und Hinweise zu unterstützen und Erfahrungen aus der Praxis einfließen zu lassen. Termin 7. 10. 75 Der Bereichsdirektor verpflichtet sich 2. 4. die Imbißvorbereitungsküche Augenklinik schnellstens arbeitsfähig zu ma chen und weitere Imbißversorgungseinrichtungen zu schaffen. Vordringlich sind die Standorte Medizinische Klinik und Carl-Ludwig-Institut für Physiologie. In weiteren Einrichtungen werden Getränkeautomaten aufgestellt. Termine: 8. 5., 7. 10. 75 Die BGL verpflichtet sich 2. 5. die Masseninitiative unserer Mitarbeiter zu organisieren, und sieh an der Planung des Einsatzes der Mitarbeiter anderer Sektionen der KMU zu beteiligen, insbesondere soll dabei der Handwerkerraum renoviert und die Imbißverkaufs- zone erweitert werden. Kontrolltermine: 8. 5., 7. 10. 75 Der Bereichsdirektor verpflichtet sich 2. 6. Vorarbeiten zur Neuerrichtung einer Konsumverkaufsstelle im Kliniksgelände Liebigstraße einzuleiten. Termin: 7. 10. 75 2. 7. weitere Möglichkeiten zur Verbesserung der Dienstleistungen zu schaffen, damit im größeren Umfang Erleichterungen, besonders für den überwiegenden Teil der weiblichen Angestellten, geschaffen werden. Kontrolltermine: 8. 5., 7. 10. 75 1 2. 8. In Verbindung mit den Direktoren der Einrichtungen geeignete Maßnahmen zur Reorganisation des Hol- und Bringedienstes sowie zur Senkung vermeidbarer Verwaltungsarbeit für Ärzte und Schwestern zu treffen. Termine: 30. 6., 15. 12. 75 Der Bereichsdirektor und die BGL verpflichten sich 2. 9. zur zielstrebigen Verbesserung der Arbeitsbedingungen der eigenen Mit arbeiter am Bereich eine nach Einrichtungen differenzierte Krankenstandsanalyse zu erarbeiten. Darin sind auch Betriebsunfälle gesondert zu erfassen. Aus dieser Übersicht sind geeignete Schritte zur Senkung der Arbeitsausfallzeiten abzuleiten. Eine Konzeption zur spürbaren Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingun gen am Bereich für den nächsten 5,-Jahr-Plan-Zeitraum ist zu erarbeiten. Termine: 8. 5., 7. 10. 75 Der Bereichsdirektor verpflichtet sich 2. 10. die physiotherapeutische Kapazität des Bereiches durch Effektivitätsstei gerung verstärkt auch zur medizinischen Betreuung der eigenen Mitarbeiter wirksam werden zu lassen. Termine: 30. 5., 15. 12. 75 Die BGL verpflichtet sich 2. 11. in Verbindung mit der Kurenkommission und der Chefärztin der Betriebs poliklinik die Kuren für die Beschäftigten des Bereiches schwerpunktmäßig ein zusetzen. Termine: 31. 3., 30. 6. 75 Der Bereichsdirektor und die BGL verpflichtet sich 2. 12. zur Wiederherstellung der Arbeitskraft für 30 Kolleginnen und Kollegen als prophylaktische Kuren in den Monaten April und November FDGB-Plätze zur Verfügung zu stellen. Diesbezügliche Anträge müßten von den zuständigen staatlichen Leitern in Einvernehmen mit der AGL an die Ferienkommission der BGL zum 28. 2. bzw. 15. 9. gestellt werden. Termine: 28. 2., 15. 9. 75 Der Bereichsdirektor verpflichtet sich 2. 13. auf dem erworbenen Grundstücksgelände in Altenbach 3 Bungalows auf- stellen zu lassen. Termine: 30. 6. 75 Die BGL verpflichtet sich 2. 14. Angebote zu freiwilligen Arbeitseinsätzen bei der Errichtung der Bunga lows in Altenbach zu organisieren und optimal zu lenken. Nach Fertigstellung dieses Projektes ist die Verteilung der Ferienplätze, deren Nutzung im ein wöchigen Turnus vorgesehen ist, von der BGL-Kommission zu übernehmen. Dabei sind vorrangig stark belasteten Mitarbeitern des Bereiches Plätze zur Verfügung zu stellen. Termine: 30. 6., 7. 10. 75 MR Doz. Dr. sc. med. Leopold MR Prof. Dr. sc. med. Köhler BGL-Vorsitzender Direktor des Bereiches
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