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Universitätszeitung
- Bandzählung
- 19.1975
- Erscheinungsdatum
- 1975
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. gr. 2. 459
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1770109730-197500004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1770109730-19750000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1770109730-19750000
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen der Universitäten Sachsens (1945-1991)
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Universitätszeitung
-
Band
Band 19.1975
-
- Ausgabe Nr. 1, 9. Januar 1
- Ausgabe Nr. 2, 23. Januar 1
- Ausgabe Nr. 3, 30. Januar 1
- Ausgabe Nr. 4, 6. Februar 1
- Ausgabe Nr. 5, 13. Februar 1
- Ausgabe Nr. 6, 20. Februar 1
- Ausgabe Nr. 7, 28. Februar 1
- Ausgabe Nr. 8, 7. März 1
- Ausgabe Nr. 9, 14. März 1
- Ausgabe Nr. 10, 21. März 1
- Ausgabe Nr. 11, 28. März 1
- Ausgabe Nr. 12, 4. April 1
- Ausgabe Nr. 13, 11. April 1
- Ausgabe Nr. 14, 18. April 1
- Ausgabe Nr. 15, 25. April 1
- Ausgabe Nr. 16, 9. Mai 1
- Ausgabe Nr. 17, 16. Mai 1
- Ausgabe Nr. 18, 23. Mai 1
- Ausgabe Nr. 19, 30. Mai 1
- Ausgabe Nr. 20, 6. Juni 1
- Ausgabe Nr. 21, 13. Juni 1
- Ausgabe Nr. 22, 20. Juni 1
- Ausgabe Nr. 23, 27. Juni 1
- Ausgabe Nr. 24, 4. Juli 1
- Ausgabe Nr. 25, 11. Juli 1
- Ausgabe Nr. 26, 18. Juli 1
- Ausgabe Nr. 27, 23. Juli 1
- Ausgabe Nr. 28, 12. September 1
- Ausgabe Nr. 29, 19. September 1
- Ausgabe Nr. 30, 26. September 1
- Ausgabe Nr. 31, 3. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 32, 10. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 33, 17. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 34, 24. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 35, 31. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 36, 7. November 1
- Ausgabe Nr. 37, 14. November 1
- Ausgabe Nr. 38, 21. November 1
- Ausgabe Nr. 39, 28. November 1
- Ausgabe Nr. 40, 5. Dezember 1
- Ausgabe Nr. 41, 12. Dezember 1
- Ausgabe Nr. 42, 19. Dezember 1
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Band
Band 19.1975
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- Universitätszeitung
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R.1.2.2. Der Kultur- und Sozialfonds beträgt etwa 1568,7 TM. Die Verwert-; düng des Kultur- und Sozialfonds ist aus der Anlage 2 der Prämienver- Ordnung zu ersehen. 2.1.2.3. Die Einrichtungen erhalten zur Entwicklung des geistig-kulturellen und sportlichen Lebens in ihrem Bereich 25 M pro VbE Durchschnitt zur eigenständigen Verwendung. Zur Durchführung von Kinderweihnachtsfeiern wird den Einrichtungen außerdem ein Betrag von 10 M pro Kind (im Alter von 0—14 Jahren) zur Verfügung gestellt. 2.1.3. Die materielle Anerkennung durch den §-8-Fonds Über die Höhe der Mittel des §-8-Fonds für die Struktureinheiten ent scheidet der Rektor mit Zustimmung der UGL. Die Mittel gemäß § 8 der HVO bzw. § 6 der MVVO sind zur Anerken nung besonderer Leistungen während eines Studienjahres in Ausbildung, Erziehung und Weiterbildung und in Forschung zu verwenden. Der Einsatz der Mittel hat so zu erfolgen, daß unter Berücksichtigung des Prämienfonds einschließlich des normativen Forschungszuschlages ein aufeinander abge stimmtes System der materiellen Stimulierung entsteht. Die Ordnung über die Verwendung des Fonds gemäß § 8 der HVO an der KMU für das Jahr 1972 vom 1. 3. 1972 hat weiterhin Gültigkeit. 2.2. Die Entwicklung der materiellen Lebensbedingungen der Werktätigen, planmäßige Sicherung leistungs fördernder und gefährdungsfreier Arbeitsbedingungen Der Rektor verpflichtet sich: 2.2.1. Die im Plan 1975 bilanzierten Arbeitsschutzmaßnahmen (siehe Be triebsdokumente, Rangliste für bauliche Arbeitsschutzmaßnahmen 1975) sind zu realisieren. Kontrolltermin: quartalsweise 2.2.2. Die Schutzgütekommission der KMU verbessert die Arbeit. Dazu t werden für den Bereich Medizin und die Sektion Physik, Chemie, Tierpro duktion und Veterinärmedin eigene Schutzgütekommissionen gebildet. Termin: 30. 9. 1975 2.2.3. Die Betriebsbegehungen zur Verringerung von Unfallgefahren und gesundheitsgefährdenden Einflüssen sind entsprechend den staatlichen Normativen durchzuführen. Der Leiter der Inspektion für Arbeitsschutz, technische Sicherheit und Brandschutz hat den Auftrag, einen Begehungs plan für Grundbegehungen einschließlich Verkehrssicherheit zu erarbeiten. Kontrolltermin: 31. 1. 1975 2.2.4. Alle staatlichen Leiter erwerben einen gültigen Befähigungsnach weis für den Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz Kontrolltermin: 30. 6.1975: 31.12.1975 2.2.5. Die Sektionsdirektion, Direktoren und Hauptabteilungsleiter führen die Arbeitsschutzbelehrungen in den Einrichtungen regelmäßig durch und orientieren inhaltlich auf die spezifischen Probleme ihrer Einrichtungen. Kontrolltermine: quartalsmäßig 2.2.6. Die Ausbildung der Gesundheitshelfer der KMU gemäß ASAO 20/1 ist zu gewährleisten. Kontrolltermin: 30. 6. 1975 und 31. 12. 1975 2.2.7. Die Richtlinien über die Gewährung von Erschwerniszuschlägen entsprechend dem Richtkatalog des MHF vom 1. 1. 1963 über die Ge währung von gesundheitsfördernden Mitteln (Milch) werden auch 1975 angewandt. Die UGL verpflichtet sich: 2.2.8. Bei den Betriebsbegehungen mitzuwirken sowie die Analysen der Inspektion für Arbeitsschutz und technische Sicherheit auszuwerten. In Abständen von 2 Monaten, wie bisher, die Schulung der Arbeitsschutzfunk tionäre durchzuführen. Kontrolltermin: 30. 6. 1975, 31. 12. 1975 2.2.9. Die technischen Überprüfungen der betriebseigenen Fahrzeuge und der PKW -und Kräder der Mitarbeiter der KMU finden quartalsweise nach Anmeldung in der Fahrbereitschaft statt. Kontrolltermine; quartalsweise 2.2.10. Das Verkehrssicherheitsaktiv führt 1975 zwei öffentliche Kraftfah rerschulungen durch. In allen Belegungen der Betriebspionierlager wird durch das Verkehrssicherheitsaktiv bzw. beauftragte Berufskraftfahrer Verkehrsunterricht (Goldene 1) durchgeführt. Kontolltermine: 30. 6. 1975, 30. 9. 1975, 31. 12. 1975 2.2.11. Die Analyse der Wegeunfälle ist gemeinsam mit dem Verkehrs sicherheitsaktiv und den Arbeitsschutzfunktionären und in enger Zusam menarbeit mit der Inspektion für Arbeitsschutz, technische Sicherheit und Brandschutz auszuwerten. Kontrolltermine: 30. 6. 1975 und 30. 12. 1975 2.3. Die Verbesserung der gesundheitlichen und sozialen Betreuung der Werktätigen 2.3.1. Zusammenarbeit mit dem Rat der Stadt Der Rektor verpflichtet sich: Zur engeren Zusammenarbeit mit dem Rat der Stadt, insbesondere zur rechtzeitigen Abstimmung und Koordinierung geplanter Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen auf der Grundlage der langfristigen Konzeption der ALB der KMU. Die künftige Zusammenarbeit mit dem Rat der Stadt und seinen Fachorganen ist durch eine rechtzeitige Abstimmung und Koordinierung zu sichern. Dazu ist auf der Basis des Rahmenvertrages zwischen Rat der Stadt und KMU der Jahresvertrag 1975 entsprechend abzuschließen. Termin: 31. 1. 1975 2.3.2. Verbesserung der medizinischen Betreuung und des vorbeugenden Gesundheitsschutzes Grundlagen für die Verbesserung der medizinischen Betreuung der Uni versitätsangehörigen ist der Beschluß vom 25. 9. 1973 über die „Weiteren Maßnahmen zur Durchführung des sozialpolitischen Programms des VIII. Parteitages der SED“. Hauptträger der gesundheitlichen Betreuung der Angehörigen der KMU ist die BPK. Sie gewährleistet dies in Einheit von — medizinischer Betreuung der Angehörigen der KMU (Erkrankungen, qualifizierte Erste Hilfe, Dispensaire) — arbeitsmedizinische Betreuung (gesetzlich geforderte Einstellungs- und Überwachungsuntersuchungen, sonstige arbeitsmedizinische Untersuchun gen) — arbeitshygienische Beratung der Leitung der KMU bei der gesundheits mäßigen Gestaltung der Arbeitsbedingungen — Krankenstand- und Unfallanalyse — Gesundheitsaufklärung Die BPK wird bei diesen Aufgaben von den Kliniken des Bereiches Me dizin unterstützt. Der Rektor verpflichtet sich: 2.3.2.I. Zur Verbesserung der medizinischen Betreuung der Betriebsange hörigen im Neubaukomplex werden ab 1. 1. 1975 in der Sanitätsstelle im Hauptgebäude der KMU, V. Etage, ein Arzt und zwei Krankenschwestern eingesetzt. 2.3.2.2. Die Baumaßnahmen in der Zahnstation Paul-List-Str. 9 der Be triebspoliklinik sind bis zum 30. 6. 1975 abzuschließen. Bis zur Fertigstel lung der Zahnstation werden die beiden Zahnärzte zusätzlich in der Zahn klinik für die Behandlung der Mitarbeiter der KMU eingesetzt. 2.3.2.3. Zur gesundheitlichen Betreuung der Mitarbeiter wird weiterhin die Möglichkeit eines dreiwöchigen Erholungsaufenthaltes mit medizini scher Betreuung in den betriebseigenen Ferienobjekten geschaffen. Im Jahr 1975 stehen insgesamt 80 Erholungsaufenthalte und etwa 300 Heil kuren, die durch die Betriebspoliklinik im Einvernehmen mit der Gewerk schaftsorganisation vergeben werden, zur Verfügung. Die vorbeugenden Erholungsaufenthalte werden zu folgenden Zeiten vergeben: 1. Durchgang vom 19. 9. bis 9. 10. 75 53 Plätze Grünplan 2. Durchgang vom 10. 10. bis 30. 10. 75 27 Plätze Graal-Müritz Mitarbeiter der KMU, die zu diesen vorbeugenden Erholungsaufenthalten verschickt werden, werden zu Beginn und am Ende der Kur durch die Betriebspoliklinik ärztlich untersucht. Die vorbeugenden Erholungsaufent halte werden an verdienstvolle, langjährige Mitarbeiter, deren Gesund heitszustand stark angegriffen ist, besonders im Schichtdienst und unter schwere» Bedingungen Tätige, sowie Mütter mit mehreren Kindern ver geben. Anträge sind an die Kurenkommission der UGL bis 31. 1. 1975 form los einzureichen. Der Erholungsaufenthalt von 3 Wochen wird ohne Anrech nung auf den Jahresurlaub bei Weiterzahlung des Gehaltes gewährt. Der Aufenthalt für Mitarbeiter mit einem Bruttoeinkommen bis zu 600 M bzw. kinderreiche Familien — ab 3 Kindern — ist kostenlos. Mitarbeiter | mit einem Einkommen über 600 M bezahlen den Verpflegungsatz von täg- I lieh 3.45 M. Die finanziellen Mittel werden aus dem Kultur- und Sozial fonds zur Verfügung gestellt. 2.3.2.4. Die fachärztliche Betreuung ist zu verbessern, insbesondere sind die Wartezeiten in den Spezialkliniken der KMU für die Mitarbeiter zu sen ken und ein abgestimmtes Bestellsystem ist einzuführen. — Zwischen der Betriebspoliklinik und den Spezialkliniken der KMU in den Fachrichtungen Chirurgie, Orthopädie, Radiologie, den Untersuchungs labors sowie zur Krankengymnastik und physiotherapeutischen Behand lung sind Kooperationsvereinbarungen abzuschließen. — Die Dispensaire-Betreuung wird weiterhin für Herz-Kreislauf- und Ma- gen-Darm-Erkrankungen durchgeführt und auf psychonervale Überforde rungssyndrome und chronische Erkrankungen der Atemwege erweitert. Das für die DDR propagierte Herzinfarktvorbeugungsprogramm ein schließlich der Aufklärung über Risikofaktoren, gesunde Lebensweise usw. wird in diesen Dispensairesprechstunden mit den Patienten durch geführt. — Angehörige der KMU mit drei und mehr Kindern sowie arbeitende Rentner erhalten bevorzugt die Möglichkeit einer prophylaktischen Unter suchung in der Betriebspoliklinik nach Vereinbarung. — Zur Realisierung der im Beschluß vom 25. 9. 73 geforderten Vorsorge untersuchung auf Vorsteherdrüsenkrebs für alle Männer über 40 Jahre werden Voraussetzungen geschaffen. Neben Untersuchungen an allen sta tionären Patienten in Zusammenarbeit mit der Betriebspoliklinik sind auch die Mitarbeiter der KMU auf eigenen Wunsch in diese Untersuchun gen einzubeziehen. Diese Voruntersuchungen werden gesondert populari siert, — Alle Frauen über 25 Jahre, die sich in stationärer Behandlung befinden, werden auf Genital- und Brustkrebs untersucht. Die Kliniken des Berei ches Medizin werden die Betriebspoliklinik bei entsprechender Vorsorge untersuchung unterstützen. ; 2.3.2.5. Die Anordnung über die Arbeitsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit ! vom 1. 7. 74 (GBl. Nr. 34, Seite 326) und die methodischen Hinweise für die 5 Auswertung des Krankenstandes vom 22. 7. 74 (Verf. u. Mitt. d. MfGe, I Nr. 15, Seite 113) sind in allen Leitungsebenen auszuwerten und umzu- i setzen. 1 Kontrolltermin: quartalsweise Die UGL verpflichtet sich: 2.3.2.6. Der SV-Rat wird gemeinsam mit Beauftragten des Rektors die Tätigkeit der Betriebspoliklinik im ersten Halbjahr 1975 analysieren und regelmäßig Analysen der Unfälle und des Krankenstandes der KMU vor nehmen. Der SV-Rat bereitet Leitungsentscheidungen für die UGL aus diesen Analysen vor. 2.3.2.7. Bei der Festlegung der methodischen Verbesserung der Kranken standsanalyse und der Ableitung von Maßnahmen zur Senkung des Kran kenstandes wirken die Gewerkschaftsleitungen mit. 2.3.3. Werkküchenessen, Pausenversorgung und gastronomische Versorgung Der Rektor verpflichtet sich: 2.3.3.1, Der Versorgungsgrad ist durch die optimale Nutzung der vorhan denen Kapazitäten, Erhöhung der Qualität und des Niveaus der Versor gungsleistungen sowie stärkeren Durchsetzung einer gesundheitsfördern den Ernährung kontinuierlich zu steigern. Die Qualität'des Essens ist ent sprechend den wissenschaftlichen Ernährungskenntnissen ständig zu erhö hen und durch Obst und Vitaminzufuhr zu verbessern. Schwerpunkt bei der Versorgung der Arbeiterversorgung ist die Erhöhung der Qualität der Versorgungsleistungen (Mensa- und Werkküchenessen, Pausen-, Wochenend- und Schichtversorgung). Quantitativ sind folgende Versorgungsleistungen zu erreichen: Gastrono mische Umsatzleistung insgesamt 4,1 Mill. M entspricht 8 Prozent Stei gerung , sowie Werkküchenessen mit 650 000 Portionen, das entspricht 3,2 Prozent Steigerung. 2.3.3.2. Zur Durchsetzung der angegebenen Forderungen wird festgelegt: — Analyse des Bedarfs und der objektiv bereits vorhandenen Versor gungsmöglichkeiten an der Karl-Marx-Universität (unabhängig vom Ver sorgungsträger) mit dem Ziel der Schaffung eines in sich gechlossenen Systems der Mittags-, Pausen- und gastronomischen Versorgung in allen Bereichen der KMU, speziell für den Bereich Medizin. Termin: 31. 3. 1975, 30. 9. 1975 — Sicherung einer stabilen Versorgung durch die Entwicklung und Fest legung von verbindlichen Grundsortimenten, Öffnungszeiten und Preisen für jede Versorgungseinrichtung und Ausbau der Kooperationsbeziehungen mit den Vorlieferanten auf vertraglicher Basis. Ab 1. 1. 75 ist das Grund sortiment in den Pausenversorgungseinrichtungen besonders im Hochhaus komplex und im Bereich Medizin zu erweitern. Neben dem bisherigen Angebot ist vor allem das Angebot von Obst, Trinkmilch und Trinkmilch erzeugnissen sowie warmen Speisen für die Frühstücksversorgung zu ver bessern bzw. einzuführen. Termin: 1. 1. 1975, 31. 3. 1975, 30. 9. 1975 — Durchführung von technologischen Studien zur niveauvolleren und ef fektiveren Gestaltung der Versorgungsprozesse, besonders unter dem Aspekt der Sicherung der vollen Bedarfsdeckung bei Mittagessen, der Re duzierung des Thermophorenessens durch Erarbeitung optimaler Lösun gen, Qualifizierung der bisherigen Schonkostversorgung, Herstellung einer speziellen Diabetes-Kost und der Sicherung einer niveauvolleren Versor gung der Angehörigen der KMU während der Messen. Termin: 30. 6. 1975, 31. 12. 1975 — Vervollkommnung der Schicht- und Wochenend Versorgung durch Wei terentwicklung der kooperativen Beziehungen der Versorgungseinrichtun- gen der KMU und des Einsatzes von Kühl- und Tiefkühlkos. Termin: 31. 3. 1975, 3. 12. 1975 Die UGL verpflichtet sich: 2.3.3.3. Die Küchenkommission der UGL wird unter Teilnahme der FDJ die Arbeit der Küchenkommissionen in den Bereichen vor allem darauf konzentrieren, daß in allen Küchenbetrieben erhöhte Anstrengungen zur Bereitstellung eines vollwertigen, geschmacklich guten, abwechslungsrei chen und sättigenden Mittagessens gemacht werden. , Kontrolltermine zu Punkt 2.3.3.: quartalsweise 2.3.4. Verbesserung der Wohnverhältnisse Der Rektor verpflichtet sich: 2.3.4.I. Zur besseren Erfassung und optimalen Auslastung der Wohnraum kapazitäten, die in dem Verantwortungsbereich der KMU liegen, ist die Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen, besonders für die Zuweisung von Alt- und Neubauwohnungen zur Unterstützung bei Lenkungsmaßnah men und bei der Absolventenunterbringung enger zu gestalten (vertrag liche Vereinbarung der Rat der Stadt und Karl-Marx-Universität). 2.3.4.2. Die Universitätsgewerkschaftsleitung verpflichtet sich: Zur Verteilung des im Verantwortungsbereich der KMU liegenden Wohn raumes ist die Wirksamkeit der Zentralen Wohnungskommission der UGL und ihrer Unterkommissionen zu erhöhen, die öffentliche Wohnraumver gabe zu sichern und der innerbetriebliche Wohnungstausch auf freiwilliger Basis stärker zu entwickeln. 2.3.4.3. Die AWG hat im Jahre 1975 die Möglichkeit, neue Mitglieder auf zunehmen. Die Aufnahme in die AWG ..Karl Marx“ erfolgt nach Statut auf Grund der Vergabepläne über die Wohnungskommission der UGL und wird von dieser dem Rektor und dem Sekretariat der UGL als Vorschlag der Vergabe der AWG-Aufnahmen zur Entscheidung unterbreitet. Die • Verteilung der bezugsfertigen Wohnungen erfolgt durch den AWG-Vorstand im Einvernehmen mit der staatlichen Leitung der KMU und der UGL. 2.3.4.4. Alle Möglichkeiten zur Förderung der Masseninitiative zürn Ausbau von Wohnungen sind zu nutzen und Initiativen des Wohnungsuchenden sowie seines Arbeitskollektivs zu fördern. Die Bauwilligen können in be gründeten Fällen ein Darlehn bis zu 5000 M erhalten. Die Höhe richtet sich nach den Ausbaukosten und den wirtschaftlichen Verhältnissen des Bauwilligen. Die Entscheidung hierüber wird durch die zentrale Woh nungskommission in Verbindung mit dem Rektorat getroffen. Kontrolltermin zu Punkt 2.3.4.: quartalsweise 1 2.3.5. Unterbringung und Betreuung der Kinder von Betriebsangehörigen Der Rektor verpflichtet sich: 2.3.5.I. 'Die volle Auslastung der vorhandenen Kapazitäten und der vor übergehenden Unterbringung in besonders dringenden Fällen zu gewähr leisten. Auf Wunsch der Mütter ist in enger Zusammenarbeit mit den ört lichen Organen eine territoriale Einweisung durch Austausch von Kinder garten- und Kinderkrippenplätzen mit den einzelnen Stadtbezirken einzu leiten. 2.3.5.2. Zur Einbeziehung der II. Etage des Hauses Tieckstr. 3 in die Kin derkrippe sind die Freilenkung der Wohnung und die Umbaumaßnahmen bis zum 8. 3. 75 abzuschließen, um die zur Zeit eingewiesenen Kinder ord nungsgemäß den hygienischen Normativen entsprechend betreuen zu kön nen. 2.3.5.3. Durch die Freilenkung des Mietbereiches des Direktors der Haut klinik und die Durchführung der notwendigen Umbaumaßnahmen ist bis zum 1. 9. 75 die Kapazität zu erweitern. ; 2.3,5.4. Bis zum 1. 6. 75 ist die Hauptinstandsetzung der kombinierten Kin dereinrichtung Lichtenbergweg 3 abzuschließen. 2.3.5.5. Das Investitionsvorhaben „Neubau eines Kindergartens Elsapark" ist 1975 rohbaufertig und im I. Quartal 1976 bezugsfertig. 2.3.5.6. Für den Neubau einer Kinderkrippe sind die Vorbereitungen (Inve- stitionsvorentscheidung, Investitionsgrundsatzentscheidung) abzuschließen. Termin: 1. 9. 1975 j Kontrolltermine zu Punkt 2.3.5.: quartalsweise 2.3.6. Erholungswesen I Der Rektor verpflichtet sich: 2.3.6.I. Die Urlaubsansprüche der Mitarbeiter sind auf der Grundlage der Urlaubsvereinbarung und des Urlaubskatalogs in Urlaubsplänen festzule gen. Diese sind zu Beginn des Jahres von den staatlichen Leitern im Ein vernehmen mit den Gewerkschaftsleitungen aufzustellen. Dabei ist durch I eine kontinuierliche, das gesamte Kalenderjahr umfassende Urlaubspla- | nung die Funktionsfähigkeit der Sektionen, Institute und die planmäßige Erfüllung der gestellten Aufgaben zu sichern. Die dienstlichen Belange und die persönlichen Interessen der Mitarbeiter sind weitgehend in Über-, einstimmung zu bringen. Vollbeschäftigten Werktätigen mit schulpflich tigen Kindern ist vorrangig der Urlaub während der Schulferien zu ge währen. | 2.3.6.2. Während der Vor-, Haupt- und Nachsaison können 1975 in 8-, 145 und 21tägigen Durchgängen etwa 5500 Plätze in' universitätseigenen Fe- rienobjeken Antonshöhe, Bad Saarow, Bakenberg, Grünplan, Graal-Mü ritz und FDGB-Plätze genutzt werden. Im Naherholungsobjekt Buchholz-' mühle ist die Nutzung der vorhandenen 14 Plätze zu sichern, 2.3.6.3. Ferienplätze für kinderreiche Familien mit schulpflichtigen Kin dern werden insbesondere im Februar, Mai, Juli, August und Oktober in Antonshöhe und in der 2. Hälfte August Grünplan und im Zeltlager Dranske/Bakenberg im Juli zur Verfügung gestellt. 2.3.6.4 1975 wird der Austausch von 35 Ferienplätzen mit der Universität Wroclaw und dem Betrieb ZPA in Prag fortgesetzt. 2.3.6.5. Die vorhandenen Ferieneinrichtungen sind weiter zu vervollkomm nen bzw. zu erweitern: — Fortsetzung und Abschluß der Maßnahmen zur sanitären Erschließung in den Objekten Grünplan und Buchholzmühle, — Errichtung/von Veranden an den Bungalows in Bad Saarow, — Nutzung von 15 neuen Bungalows ab 1975 in Dranske/Bakenberg, — Fertigstellung von 15 weiteren Bungalows in Dranske nach Erteilung der Baugenehmigung, durch den Rat des' Kreises, — Naherholungsgebiet Kulkwitz; Fertigstellung von drei Bungalows bis 7. 10. 1975 — Hauptinstandsetzung, vor allem Unterkellerung und Treppenhaus, in Antonshöhe. 2.3.6.6. Die UGL verpflichtet sich: Die Vergabe der Ferienplätze in Beriebsheimen und -lagern der KMU sowie der FDGB-Ferienplätze an den Einrichtungen durch SGL/BGL nach dem Leistungsprinzip (vorrangig Versorgung verdienstvoller Mit arbeiter, Schichtarbeiter) wird gesichert. 2.3.6.7. Die UGL unterstützt die Popularisierung der Nutzung von Ferien plätzen in der Vor- und Nachsaison und fördert die Zusammenarbeit der Gewerkschaftsleitungen mit den staatlichen Leitungen zur Verbesserung der Urlaubsplanung. Kontrolltermine zu Punkt 2.3.6.: quartalweise 2.3.7. Sicherung einer ständigen Verbindung zu den Werktätigen, die den Ehrendienst in den bewaffneten Organen leisten Der Rektor und die UGL verpflichten sich: 2.3.7.I. Es wird gesichert, daß mit Mitarbeitern der KMU, die ihren Grund wehrdienst ableisten, Vereinbarungen abgeschlossen werden, in denen die Betreuung während der Wehrdienstzeit wie auch die Unterstützung nach Rückkehr an die KMU festgelegt werden. 2.3.7.2. Diese enge Verbindung ist vor allem durch folgende Maßnahmen zu sichern: Ständiger Kontakt durch Briefwechsel und kleine Aufmerksamkeiten zu den Fest- und Feiertagen, besonders dem „Tag der NVA“. Die Universi tätszeitung ist regelmäßig zu schicken, Einladungen zu Veranstaltungen des Arbeitskollektivs (Betriebskulturfahrt, Brigadeveranstaltungen etc.) sol len laufend erfolgen. 2.3.7.3. Verbindung zu den Familienangehörigen ist herzustellen, um ihnen gegebenenfalls notwendige Unterstützung zu gewähren. Über die Gewerk schaftsfunktionäre in den Leitungen und die Vertrauensleute ist für einen engen Kontakt mit allen Kollegen, die ihren Ehrendienst in der NVA lei sten, zu sorgen. Kontrolltermin zu Punkt 2.3.7.: 1. 3. 1975, 30. 12. 1975 2.3.8. Veteranen- und Rentnerbetreuung Der Rektor und die UGL vereinbaren: Die aus der KMU und ihren Bereichen ausgeschiedenen Veteranen und Rentner werden sowohl durch die Veteranen-AGL als auch durch ihre ehemaligen Gewerkschaftsgruppen bzw. die Universitätsgewerkschaftslei tung in die gesellschaftliche und kulturelle Betätigung und Betreuung wei terhin einbezogen und durch die KMU sozial betreut. 2.3.8.I. Alle aus dem Arbeitsprozeß ausgeschiedenen Rentner werden wür dig durch die zuständigen staatlichen Leiter und Gewerkschaftsfunktio näre verabschiedet. Die Gewerkschaftsorganisation hält weiter Kontakt mit ihnen (z. B. Einladungen zu Veranstaltungen der Sektion/Bereich, Hausbesuch zu besonderen Anlässen, regelmäßige Beitragskassierung, Fe rienbetreuung), und sie werden in die Veteranen-AGL aufgenommen. Die Sektionen bzw. Abteilungen besprechen mit dem Ausscheidenden Mög lichkeiten (eines zeitweisen Arbeitseinsatzes, entsprechend seines körperli chen und geistigen Leistungsstandes, besonders in Fällen von Krankheits- und Urlaubsvertretungen. Termine: 30. 6. 1975, 30. 12. 1975 2.3.8.2. Die Veteranen-AGL führt 1975 für die Veteranen und Rentner als zentrale Veranstaltungen eine Vollversammlung aus Anlaß der Gewerk schaftswahlen, eine Kulturfahrt, eine Kulturveranstaltung und eine Voll versammlung, verbunden mit der Jahresabschlußfeier, durch. 2.3.8.3. Anläßlich des 70., 75. und 80. Geburtstages (bei Frauen ab 65 Jah-, ren), goldenen und diamantenen Hochzeiten sowie gesellschaftlichen Ju biläen werden Präsente bis zu 50 M an die Jubilare überreicht. 2.3.8.4. Den Veteranen wird die Möglichkeit gegeben, zehn Ferienplätze in der Vor- und Nachsaison in den Ferienheimen der KMU zu belegen sowie zehn FDGB-Ferienplätze zu nutzen. 2.3.8.5. Die KMU gewährt täglich bis zu 50 Veteranen in besonderen Fäl len die Möglichkeit, ein kostenloses Mittagessen in der Mensa einzuneh men. Alle anderen Veteranen erhalten die Möglichkeit, am Werkküchenessen teilzunehmen. 2.3.8.6. Für soziale und kulturelle Betreuung der Rentner sind aus dem Kultur- und Sozialfonds 20.0 TM zur Verfügung zu stellen.
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