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Universitätszeitung
- Bandzählung
- 19.1975
- Erscheinungsdatum
- 1975
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. gr. 2. 459
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1770109730-197500004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1770109730-19750000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1770109730-19750000
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen der Universitäten Sachsens (1945-1991)
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Universitätszeitung
-
Band
Band 19.1975
-
- Ausgabe Nr. 1, 9. Januar 1
- Ausgabe Nr. 2, 23. Januar 1
- Ausgabe Nr. 3, 30. Januar 1
- Ausgabe Nr. 4, 6. Februar 1
- Ausgabe Nr. 5, 13. Februar 1
- Ausgabe Nr. 6, 20. Februar 1
- Ausgabe Nr. 7, 28. Februar 1
- Ausgabe Nr. 8, 7. März 1
- Ausgabe Nr. 9, 14. März 1
- Ausgabe Nr. 10, 21. März 1
- Ausgabe Nr. 11, 28. März 1
- Ausgabe Nr. 12, 4. April 1
- Ausgabe Nr. 13, 11. April 1
- Ausgabe Nr. 14, 18. April 1
- Ausgabe Nr. 15, 25. April 1
- Ausgabe Nr. 16, 9. Mai 1
- Ausgabe Nr. 17, 16. Mai 1
- Ausgabe Nr. 18, 23. Mai 1
- Ausgabe Nr. 19, 30. Mai 1
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- Ausgabe Nr. 21, 13. Juni 1
- Ausgabe Nr. 22, 20. Juni 1
- Ausgabe Nr. 23, 27. Juni 1
- Ausgabe Nr. 24, 4. Juli 1
- Ausgabe Nr. 25, 11. Juli 1
- Ausgabe Nr. 26, 18. Juli 1
- Ausgabe Nr. 27, 23. Juli 1
- Ausgabe Nr. 28, 12. September 1
- Ausgabe Nr. 29, 19. September 1
- Ausgabe Nr. 30, 26. September 1
- Ausgabe Nr. 31, 3. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 32, 10. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 33, 17. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 34, 24. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 35, 31. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 36, 7. November 1
- Ausgabe Nr. 37, 14. November 1
- Ausgabe Nr. 38, 21. November 1
- Ausgabe Nr. 39, 28. November 1
- Ausgabe Nr. 40, 5. Dezember 1
- Ausgabe Nr. 41, 12. Dezember 1
- Ausgabe Nr. 42, 19. Dezember 1
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Band
Band 19.1975
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- Universitätszeitung
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Ats ’• Arbeit der AB • .• 25 '■ . ;B. ■ 3’ . «, -Cr a . eme. öG,. Mit Kraft der Partei ändern Die Ausgestaltung von Pausenräumen (rechts) und Schwesternzimmern führte zu Angehörigen des Bereiches Medizin. einer spürbaren Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen für die Fotose HFBS/Hautkliik Die nächsten Kontrollaufgaben Die Mitglieder des Kreiskomitees, der Inspektionen und Abteilungen der ABI der Karl-Marx-Universität absolvierten vom 2. bis 4. Oktober ein lehr und inhaltsreiches Schulungsprogramm. Die Schulung der ABI-Mitarbeiter erhielt eine besondere Qualitative Wertung durch das Referat des Stellver treters des Vorsitzenden des ABI-Komitees der DDR. Genossen Minister Fred Goldmann, sowie durch die Beiträge des stellvertretenden Vorsitzen den des ABI-Bezirkskomitees, Genossen Kurt Eichler, und des 2. Sekretärs der SED-Kreisleitung. Genossen Dr. Siegfried Thäle. Die Schulung er folgte unter der Zielstellung, die Teilnehmer mit den Aufgaben der Kreis parteiorganisation im Studienjahr 1975/76 vertraut zu machen, wobei die sich daraus ableitenden spezifischen Aufgaben für die ABI als Kontroll organ der Partei an der KMU eine besondere Rolle spielten. Desweiteren standen der Austausch von Erfahrungen und Ergebnissen der Kontrolltä tigkeit sowie die Schulung über Rechte und Pflichten, Methoden und For men der Arbeit in Anwendung von Beschlüssen, gesetzlichen Grundlagen und Rechtsnormativen im Mittelpunkt. Über die nächsten Kontrollaufgaben sowie bereits erzielte Ergebnisse sollen die Beiträge dieser Seite informieren. D ie Aufgaben der Kontrolltätig keit des Kreiskomitees der ABI an der KMU sind bestimmt von der weiteren Durchsetzung der be schlossenen Hauptaufgabe des VIII. Parteitages der SED, den in den Plandokumenten hierzu enthaltenen Festlegungen in Erziehung und Aus bildung, Forschung und Praxiswirk samkeit im Territorium sowie der weiteren systematischen Verbesse rung der Arbeits- und Lebensbedin gungen. Als Schwerpunkte ergeben sich für die Kontrolltätigkeit: 1. Untersuchung der Bedingungen und der Organisation der wissen schaftlichen Arbeit in den Sektionen und Instituten des Hochhauses mit dem Ziel der Aufdeckung ideologi scher und objektiver Hemmnisse und der schrittweisen Verbesserung im Interesse der höheren Effektivi tät aller Mitarbeiter. Diese Kontrolle und ihre Auswertung erstrecken sich in der ersten Etappe auf die Monate NovemberZDezember 1975. An dieser Kontrolle sind auch Ar beiterkontrolleure und FD J-Kon trollposten beteiligt. Wir sind daran interessiert, von den Mitarbeitern des Hochhauses hierbei auch Vor stellungen und Meinungen zu erfah ren, wie bestimmte Verbesserungen sowohl in der Nutzung der Einrich tungen als auch in den Arbeitsbe dingungen erreicht werden können. Nach tieferer Kenntnis der Realitä ten hinsichtlich der Nutzung der Einrichtungen und der konkreten Bedingungen hierzu sollen im Ver laufe des Jahres 1976 speziellere Kontrollen zu ausgewählten Kom plexen stattfinden. 2. Kontrolle über die Effektivität des Studiums und Nutzung der Ein richtungen des neuen Seminarge bäudes. Sie wird sich im Zeitraum Januar 1976 vollziehen. Das Ziel ist hierbei eine Intensivierung des Stu diums. Die Untersuchungen erstrek- ken sich u. a. auch auf das Niveau der Planung und Organisation der Zeiten und Räume, der Durchset zung neuer Lehrmethoden und der besseren Nutzung -der- vorhandenen Einrichtungen. 3. Eine Nachkontrolle im Bereich Mensen und gastronomische Ein richtungen mit den Schwerpunkten der Arbeitsorganisation, Ordnung und Sicherheit, Anwendung der wirtschaftlichen Rechnungsführung und der Erhöhung der Effektivität bzw. Wirksamkeit der Einrichtun gen. Diese Kontrolle läuft bereits seit längerer Zeit und wird gegen wärtig abgeschlossen und ausgewer tet. - 4. Die Inspektion Grundfonds wirtschaft führt Anfang des Jahres 1976 eine Nachkontrolle über die Er fassung und Ablieferung bzw. Wie derverwendung von Sekundärroh stoffen durch. 5. Es ist geplant, daß in den ersten Monaten des Jahres 1976 eine Kon trolle über die Erhöhung der Effek tivität der Forschungsarbeit und Probleme der Überleitung der Er gebnisse in die Praxis (einschließ ¬ lich der -Wirksamkeit im Territo rium) erfolgt. Die Kontrolltätigkeit in der 2. Hälfte des Jahres 1976 wird sich aus den Beschlüssen der SED-Kreislei tung der KMU insbesondere in Aus wertung des IX. Parteitages "ergeben. Prof. Dr. sc. Horst Bley, Vorsitzender des ABI-Kreiskomitees sonders auf den Gebieten, die unmit telbar Einfluß auf die Arbeits- und Le bensbedingungen der Mitarbieter ha ben. Die hierfür verantwortlichen Mit arbeiter setzen ihre ganze Kraft für die Realisierung der in den Objekten aus gewiesenen Maßnahmen ein. Auch sind am Bereich Medizin beachtliche Eigen initiativen nicht zu übersehen. Trotz dem gibt es Unzulänglichkeiten, die differenziert auftreten, mit denen wir aber nicht einverstanden sein können. Das sind beispielsweise unzureichende klimatische Arbeitsbedingungen, drin gende Reparaturen von Dachrinnen, nicht ausreichende Kapazität für Reno ¬ vierungsarbeiten, schleppende Repa ratur von Aufzügen. Deshalb wurde hierzu eine Auflage zur Gewährleistung der betriebstechnischen Sofortversor gung der Kliniken und Einrichtungen erteilt. Während unserer Kontrollen konnten wir bei allen Beteiligten die ernsten Bemühungen erkennen, die auf der Grundlage des Gemeinsamen Be schlusses festgelegten Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebens bedingungen für die Mitarbeiter aktiv verwirklichen zu helfen. Prof. Dr. Helmut Bernt Vorsitzender der Kommission am Bereich Medizin Kontrolle im Bereich Medizin D urch die Arbeiter-und-Bauern- Inspektion fand eine Kontrolle statt über die weitere Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Mitarbeiter des Gesundheits- und So zialwesens. Die Kontrolle erfolgte in der Zeit vom 1. bis 16. Oktober. Betei ligt waren an ihr Mitarbeiter der In spektion des Bezirkskomitees Leipzig, Mitglieder des Kreiskomitees Karl- Marx-Universität und der ABI-Kom- mission des Bereiches Medizin. Auf der Grundlage des Gemeinsa men Beschlusses vom 25. September 1973 wurde die staatliche Leitungstä tigkeit zur planmäßigen Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Mitarbeiter des Bereiches Medizin eingeschätzt. Der Rektor und die Lei tung des Bereiches Medizin setzten sich aktiv für die Lösung der anstehen den Probleme ein. In diesem Zusammenhang wollen wir auf die großen materiellen Leistun gen verweisen, die besonders in den beiden letzten Jahren vollbracht wur den. Beispielgebend sind z. B. die Auf; Wendungen für die Gestaltung der Schwesternzimmer (siehe auch Fotos). Die Kontrollen in den Kliniken und an zentralen Stellen haben aber einige Probleme ans Licht gebracht, die einer Lösung harren. Im Vordergrund stehen dabei Fragen der betriebstechnischen Versorgung in den Kliniken, die Lei stungsfähigkeit der Zentralküche Medi zin und die Wohnraumversorgung. In der Zentralküche Medizin wurde der gesamte Komplex untersucht, der mit der Leistungsfähigkeit dieser Ein richtung zusammenhängt: Leitungspro bleme, Arbeitskräftesituation und Ar beitsbedingungen. Im Ergebnis wurde eine Auflage zur Verbesserung der per sonellen Situation in der Zentralküche Medizin erteilt. Bei den Betriebsverkaufsstellen und Imbißeinrichtungen möchten wir hier nur auf drei Einrichtungen Bezug neh men: Die Verkaufsstelle im Garten des Klinikums genügt unseres Erachtens nicht den Anforderungen. Die vorge sehene Erweiterung durch Anbau im I. Quartal 1976 ist unbedingt einzuhai- ten. In diesem Zusammenhang ist auch eine Erweiterung des Sortiments vorzu nehmen. Die Verteilungsstelle in der Hautkli nik wird nicht zuletzt durch die große Einsatzbereitschaft ihrer Leiterin den gestellten Anforderungen gerecht. Seit Dezember 1974 besteht im Corl-Ludwig- Institut ein eigener Imbiß, den man als Musterbeispiel an Sauberkeit und Kon tinuität in der Versorgung der Mitar beiter anführen kann. Ein Schwerpunkt in der Kontrolle war auch die Bereitstellung von Wohn raum für Ärzte und mittleres medizini sches Personal. Es besteht bei der Ge werkschaft ein Wohnraumlenkungsak tiv, das maßgeblichen Einfluß auf die Verteilung des zur Verfügung gestell ten Wohnraumes nimmt. Auf der Grund lage des Gemeinsamen Beschlusses wurde vom Rat der Stadt für den Zeit raum 1975/76 dem Bereich Medizin ge zielt Wohnraum zur Verfügung gestellt. Für das Jahr 1975 gibt es ein Vergabe programm. Die Fragen der Wohnraum Versorgung sind ein wesentlicher Be standteil der Verbesserung der Arbeits und Lebensbedingungen unserer Mit arbeiter. Deshalb wurde auch auf die sem Gebiet eine Auflage erteilt, damit die vorgegebenen Ziele durch geeig nete Maßnahmen erreicht werden. Ein umfangreicher Komplex in der Kontrolle war die Werterhaltung be über die Arbeit mit Eingaben ------ D as Anwachsen der Eingaben kann nicht mit einer Verschlechterung der staatlichen Leitungstätigkeit erklärt werden, sondern resultiert aus den neuen Dimensionen der ABI-Ar- beit an der KMU. Es ist bemerkens wert, daß die Mehrzahl der Eingaben Probleme anschneidet, die keine rein persönlichen Interessen betreffen, son dern die Fragen der Lehre, Forschung, Erziehung, Versorgung, Instandhal tung, Verbesseung der Leitungstätig keit usw. zum Inhalt haben. Solche Eingaben und ihre Bearbeitung helfen, die Interessen der sozialistischen Ge sellschaft an unserer Universität bes ser durchzusetzen. Gleichzeitig gehen Eingaben ein, die auf die Befriedigung der Interessen und die Gewährleistung der Rechte der Universitätsangehöri gen gerichtet sind. Die Behandlung dieser Eingaben dient nicht nur dem Eingeber, sondern ebenfalls der so zialistischen Gesamtentwicklung. Die Eingabenarbeit orientiert sich an Hin weisen W. I. Lenins, der schrieb: „Die Aufgabe der Arbeiter-und-Bauern-In- spektion besteht nicht nur und. sogar nicht so sehr in der .Aufspürung' und .Überführung', . . . sondern vielmehr in der Fähigkeit zu verbessern." Als Institution sowohl der Partei und des Staates arbeitet die ABI auf der Grundlage der Parteibeschlüsse sowie staatlicher Entscheidungen. Hervorzu heben ist dabei das neue Eingaben gesetz vom 19. Juni dieses Jahres. Die ABI prüft gewissenhaft die Ein gaben und führt gemeinsam mit den zuständigen staatlichen Leitungen eine den Gesetzen unseres Staates und den jeweiligen Möglichkeiten ent sprechende Klärung oder Lösung her bei. Sie sichert, daß gemäß den ge setzlichen Bestimmungen, die zustän digen staatlichen Leiter ihre Befug nisse wahrnehmen und die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel einset zen. Es ist nicht sinnvoll, falls Pro bleme auftreten, schon die ABI an zusteuern, bevor man sich an den zu ständigen staatlichen Leiter wandte. Erst wenn die staatliche Entscheidung ausbleibt oder als falsch empfunden wird, sollte man die ABI in Anspruch nehmen. Diese ist dann bemüht, sorg fältig und schnell in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen die er forderlichen Entscheidungen herbei- zuführen. Da manchmal schwierige Probleme zu lösen sind, räumt das Ge setz eine Bearbeitungszeit bis zu vier Wochen ein. Die Eingabe ist aber erst dann bearbeitet und abgeschlos sen, wenn die getroffene Entschei dung verwirklicht wurde. Dem dient die Nachkontrolle durch unsere Ab teilung. Leiter und Mitarbeiter, die Eingaben mißachten oder diesbezüg liche Entscheidungen nicht durchfüh ren, können vom Kreiskomitee diszi plinarisch zur Verantwortung gezogen werden. Dr. Grahn, Abteilung Eingaben ie auf dem 15. Plenum des ZK der SED erfolgte Einschätzung der Ergeb nisse der Konferenz über Sicherheit und Zu sammenarbeit in Europa macht erneut deutlich daß trotz erfolgreicher Entspan nungspolitik der sozialistischen Staaten die Gefährlichkeit des Im perialismus nicht nachgelassen hat Sicherung und Erhöhung der Ver teidigungsbereitschaft sind deshalb nach wie vor geboten. Die Vertei digung ist aber nicht allein ein Problem der modernen Waffen technik, sondern auch der Men schen, welche diese bedienen. Des halb gilt den Werktätigen, die ihre Pflicht zur Verteidigung der Hei mat durch persönlichen Einsatz in der NVA erfüllen, die besondere Unterstützung der Gesellschaft. Diese Fürsorge gegenüber den Angehörigen der NVA wird von allen Teilen urserer Gesellschaft verwirklicht. Auch die Betriebe, in denen die Angehörigen der NVA vor oder nach ihrer Dienstzeit tä tig sind, haben dabei eine Reihe von Pflichten, welche in der För derungsverordnung vom 13. 2. ‘75 (GBl. I S. 221) geregelt sind. Ruhendes Arbeits rechtsverhältnis Der Schutz des verfassungsmäßi gen Rechtes auf Arbeit muß für den Fall, daß der Werktätige zur Erfüllung seiner Wehrpflicht ein-, berufen wird, besonders ausgestal- tet werden. Es ist deshalb in der Förderungsverordnung festgelegt, daß das Arbeitsrechtsverhältnis für die Dauer des Grundwehrdienstes bzw. für die Dauer des Dienstver hältnisses als Soldat, Unteroffizier oder Offizier auf Zeit ruht. Wenn der Werktätige einberufen wird D -betc. Die Förderung der aus dem aktiven Wehrdienst entlassenen Angehörigen der Nationalen Volksarmee (Teil I) Von Dr. Annemarie Süßmilch, Sektion Rechtswissenschaft der KMU oder sich sofort bzw. während sei ner Dienstzeit als Soldat auf Zeit verpflichtet, ist das Arbeitsrechts verhältnis also nicht aufzulösen, sondern es bleibt unverändert be stehen. Allerdings werden die we sentlichen Pflichten, die Leistung von Arbeit und die Entlohnung, für die Zeit des Wehrdienstes nicht ausgeübt. Der Betrieb, also die KMU, hat während dieser Zeit exakt geregelte Rechtspflichten, die sich aus § 1 der Förderungsver ordnung ergeben. Diese Pflichten bestehen darin: — die einberufenen Betriebs angehörigen in würdiger Form zu verabschieden, — vorbildliche Leistungen An gehöriger der KMU während des Wehrdienstes entsprechend zu wür digen, — die vor der Einberufung im Betrieb vollbrachten Leistungen durch anteilige Prämiierung oder Einbeziehung in die Verleihung des Titels „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ anzuerkennen, — enge Verbindung zu den Fa milienangehörigen zu halten und diese erforderlichenfalls zu unter stützen. Diese allgemeinen Aufgaben müssen durch entsprechende Fest legungen in der betrieblichen Ver einbarung oder durch Weisungen des Rektors konkretisiert werden. Da wir gegenwärtig den Entwurf der Betrieblichen Vereinbarung für das Jahr 1976 diskutieren, sollten alle Leiter, Gewerkschaftsfunktio näre und jeder Mitarbeiter bei der Erarbeitung ihrer Vorschläge auch darauf achten, ob die Festlegungen im Entwurf zur Erfüllung der ge nannten Pflichten auch ausreichen. Kündigungsverbot Der besondere Schutz, der den Angehörigen der NVA zuteil wird, kommt auch darin zum Aus druck, daß gegenüber den zum Grundwehrdienst einberu fenen Werktätigen sowie den Soldaten, Unteroffizieren und Offi zieren auf Zeit ein absolutes Kün digungsverbot besteht. Unabhängig von der betrieblichen Situation, also auch bei notwendigen Struk tur- und Stellenplanänderungen, ist eine Kündigung ausgeschlossen. Vielmehr ist dann, spätestens nach der Rückkehr des Kollegen von der NVA, das Arbeitsrechtsverhältnis durch einen Änderungsvertrag den neuen Bedingungen anzupassen. Das bestehende Kündigungsverbot kann auch nicht durch den Ab schluß eines Aufhebungsvertrages umgangen werden, da ein solcher während der genannten Zeiten nur dann abgeschlossen werden darf, wenn der Werktätige ihn be antragt. Jede unzulässige Be einflussung des Werktätigen, um einen solchen Antrag herbeizufüh ren, führt bei einer Überprüfung durch die Konfliktkommission zur Unwirksamkeit des Aufhebungs vertrages. Das Kündigungsverbot gilt bis zur Dauer von sieben Tagen nach der Entlassung aus der NVA. Jeder zur NVA einberufene Angehörige der KMU muß sich also spätestens am 7. Tag nach seiner Entlassung zur Arbeitsaufnahme melden. Das Arbeitsrechtsverhältnis. wird dann, da es während der Dienstzeit in der NVA ruhte, in der gleichen Weise weitergeführt, wie es vor der Einberufung bestanden hat. Das heißt, der Werktätige ist mit < der gleichen Arbeitsaufgabe (also der gleichen Tätigkeit) wieder zu be schäftigen. Allerdings hat er dann keinen Anspruch auf seinen kon kreten früheren Arbeitsplatz, wenn die gleiche Tätigkeit in der Sek tion an mehreren Arbeitsplätzen ausgeführt werden kann. Förderung der be ruflichen Entwicklung Bei der Aufnahme oder Wieder aufnahme der Tätigkeit im Be trieb sind die ehemaligen Angehö rigen der NVA in ihrer beruflichen Entwicklung besonders zu fördern. Welche Maßnahme dafür in Frage kommt und in welcher Weise die Qualifizierung erfolgen soll, ist in Qualifizierungsverträgen zu ver einbaren. Gegenüber den ehemali gen Soldaten, Unteroffizieren und Offizieren auf Zeit hat diese Ver- pflichtung noch einen konkreteren Charakter. Diese Werktätigen er halten, entsprechend der geleiste ten längeren Dienstzeit, eine be sondere Unterstützung. Sie sind zum Beispiel bevorzugt zum Stu dium zu delegieren. Entspricht ihre Ausbildung in der NVA den wesentlichen Merkmalen eines Aus bildungsberufes, wie zum Beispiel beim Berufskraftfahrer, dann ist ihnen Gelegenheit zu geben, in kürzester Zeit die Facharbeiter prüfung abzulegen. Bei der Vor bereitung sind sie durch den Be trieb zu unterstützen. Die konkre ten Festlegungen über die Durch führung der Qualifizierung der ehe maligen Soldaten, Unteroffiziere und Offiziere auf Zeit sind in Qualifizierungsverträgen zu ver einbaren. Sicherung bei Gesundheitsschäden Ebenfalls umfassend gesichert sind ehemalige Angehörige der NVA in den Fällen, wo in Aus übung des aktiven Wehrdienstes ein Körper- oder Gesundheits schaden eingetreten ist. Diese Schäden gelten als Folge eines Ar beitsunfalls bzw. einer Berufs krankheit. Besteht zum Beispiel zum Zeitpunkt der Entlassung eine Arbeitsunfähigkeit, welche ihre Ur sache in der Ausübung des Dien stes bei der NVA hat, dann sind, da das ruhende Arbeitsrechtsver hältnis nunmehr wieder zum „nor malen“ Arbeitsrechtsverhältnis wird, beginnend mit dem Zeit punkt der Entlassung Krankengeld und Lohnausgleich nicht nur für sechs Wochen, sondern bis zur Wiederherstellung der Gesundheit zu zahlen. Ebenfalls werden die materiellen Leistungen bei Folge oder Dauerschäden (zum Beispiel Rentenansprüche) nach den bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit geltenden Bestimmungen berech net. Die Regelungen über die Entloh nung ehemaliger NVA-Angehöri ger werden im nächsten Beitrag erläutert.
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