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Universitätszeitung
- Bandzählung
- 20.1976
- Erscheinungsdatum
- 1976
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. gr. 2. 459
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1770109730-197600006
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- http://digital.slub-dresden.de/id1770109730-19760000
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- oai:de:slub-dresden:db:id-1770109730-19760000
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen der Universitäten Sachsens (1945-1991)
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
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- SLUB Dresden
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Zeitschrift
Universitätszeitung
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Band
Band 20.1976
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Band 20.1976
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UZ/16 Januar 1976 Parteileben/Rechtsfragen 5 Kommunisten vom Franz-Mehring-Institut wissen: Erfolge sind kein Grund fachlicher Genügsamkeit Als sich am Montag die Genossen des FMI zu ihrer Wahlversammlung zusammenfanden, animierte sie nichts und niemand etwa beim Rechen schaftsbericht der Leitung oder gar der Diskussion in eine märchenähnliche „Es wareinmär'-Rhetorik zu verfallen. Nicht, daß man etwas gegen Märchen hätte und diese nur den Kindern Vor behalten seien. Nein, nur eine GOL- Wahlversammlung ist erstens keines falls der rechte Ort und zweitens ist die Problematik der Parteiarbeit nicht so glatt, und kinderleicht zu meistern Dennoch: Es war einmal, da gab es Kritik an den Rückständen in der Wis senschaftsentwicklung des Institutes, da War dieses Zentrum der Lehre und Propagandaarbeit nicht durch adäquate Forschungsergebnisse ausgewiesen. Das Wörtchen „war" ist gewichtig, denn es impliziert eine Wende. Daß diese Wende zudem noch eine sehr erfolg reiche wurde, demonstrierten Rechen schaftsbericht und Diskussion anschau lich. Auf der Grundlage der Partei beschlüsse zur weiteren Entwicklung der Gesellschaftswissenschaften und der Beschlüsse des VIII. Parteitages hat sich der Stellenwert der Forschung am FMI verändert, ist die Forschung in eine qualitativ höhere Etappe ge ¬ treten. Das zeigt sich auch darin, daß alle Genossen on konkreten For schungsvorhaben arbeiten. Die Mit arbeit an den Lehrbüchern für dar marxistisch - leninistische Grundlagen Studium, vier wissenschaftliche Konfe renzen und zahlreiche Publikationei sind des weiteren beredte Zeugnisse und dabei längst nicht vollständig Freilich, das alles ist den Genosse kein Grund zur Selbstzufriedenhe oder fachlicher Genügsamkeit. Im Ge genteil, sie schätzen ein, daß, gemes sen an den hohen Anforderungen de Zentralen Plans der Gesellschaftswis senschaften, der gegenwärtige Wissen Schaftsbeitrag des FMI noch nicht de potentiellen Möglichkeiten entsprich Und auch für die Kommunisten de FMI ist das Mögliche zugleich de Notwendige, deshalb machen sie es sich zur dringlichen Aufqabe, die wich tigsten Intensivierungsfaktoren ihre Arbeit aufzuspüren und vor allem wirk sam werden zu lassen. Unter Parte kontrolle gewährleisten sie die Real sierung der Planvorhaben in hohe Qualität, dabei werden sie die Maß Stäbe des XXV. Parteitages der KPdSt und des IX. Parteitages der SED zu' Grundlage der weiteren Konkretisie rung der Wissenschaftskonzeption des FMI machen. H, R Bei den Genossen vom Institut für Körpererziehung: Sportpolitische Arbeit in klarer Spitzenposition Was ist ein guter Rechenschafts bericht? Gewiß, es gibt sicher zahlreiche Kriterien dafür, die allesamt wichtig und auch richtig sind. Vor ollem aber: es geht nicht schlechterdings ums Resü mieren und Konstatieren von Sach verhalten und Erscheinungen, sie müs sen eingeordnet sein und gewichtet, der Bericht muß Bilanz und Ausblick zu gleich sein, also konstruktiv. Und haar genau diesen Anforderungen entsprach der Rechenschaftsbericht der Partei leitung des Instituts für Körpererziehung auf der GO-Wahlversammlung am ver gangenen Sonnabend. Die Qualität des Berichtes war adäquat der der Ver- sammlung überhaupt. Das zeigte sich ganz besonders in der äußerst leb haften und . vielgestalten Diskussion, in der insgesamt 22 Genossen, also nahezu alle GO-Mitglieder, das Wort ergriffen. Gewiß, die Versammlung war sehr gut vorbereitet, allein ihre Wirk- samkeit macht das jedoch nicht aus, diese wird eben entscheidend mitbe- stimmt von den Mitgliedern, ihren Mei- nungs- und Ideenstreit. Und der war, wie bereits gesagt, von erster Güte — auch wenn im Diskussionsverlauf hier und da mal das Temperament durch ging und dafür die bekannte „Gelbe Karte" gezeigt wurde. Eines der ge ¬ wichtigsten Themen: Die ständige Ver besserung in Erziehung und Ausbil dung. Für Sportlehrer sei das an und für sich keine schwierige Sache? Bei Außenstehenden mag diese An schauung nicht überraschen, dennoch ist sie falsch: die Tätigkeit der Sport lehrer. ist so einfach nicht und vor allem — sie machen sie sich nicht ein fach. Das gilt für die Ausbildung in den verschiedensten Sportdisziplinen bis hin zur bewußten sportpolitischen Arbeit, die als Teil der politischen Ar beit überhaupt, bei den Mitarbeitern des IfK mit eine Spitzenposition ein- nimmt. Genosse Kupper, Direktor des Instituts, erinnerte deshalb nicht von ungefähr, daß, wer Studenten be geistern will, erst einmal selbst be geistert sein muß. Das gilt für jeden Lehrer, also auch für den Sportlehrer. Aber mitunter, so scheint’s reicht selbst die größte Begeisterung nicht aus, wenn die Unterstützung von jenen Sei ten ausbleibt, die eigentlich Partner sind, sich aber noch nicht genügend als solche begreifen und entsprechend handeln. Stichwort: „Tage des Wehr sports" und Zusammenarbeit mit den staatlichen Leitungen einiger Sek tionen. Freilich, nur ein Problem, trotz dem kein Anlaß für einen unnötigen Hindernislauf 1976. H. R. Genossen der GO Zentrale Leitungsorgane betonten: Keine Trennung politischer und fachlicher Arbeit Es ist schwer, aus den Problemen, die In einer so vielschichtig zusammen gesetzten GO wie der Grundorganisa tion Zentrale Leitungsorgane auftreten, eines herauszugreifen, ohne Gefahr dabei zu laufen, das eine oder andere wichtige und brennende Problem zu vergessen. Denn Probleme gibt es an dieser GO, gerade wegen ihrer unter schiedlichen Zusammensetzung, ge nügend. Aber, und das ist wohl das Wichtigste und es wurde auch vom „alten" und neuen GO-Sekretär Dr. Siegfried Gitter im Rechenschafts bericht hervorgehoben, die Genossen in den sechs APO sind an den Pro blemen „dran", sie sind in der nun zu Ende gegangenen Legislaturperiode ein ganzes Stück vorangekommen. Eine Tatsache spielte aber in der Diskussion doch eine hervorragende Rolle, ja sie war eigentlich der Grund tenor: Genosse Albrecht Röder vom Direktorat Ökonomie sprach sie direkt an und auch in vielen der neun Dis kussionsbeiträge, wie beispielsweise in dem der Genossin Meie; aus der APO Wirtschafts- und Sozialeinrichtungen als auch in dem von Genossin Mann, UV Stadtmitte, klang sie an: Politische und fachliche Arbeit sind nicht zu trennen, sie bilden en homogenes Ganzes; das eine kann und darf nicht ohne das andere gesehen werden. Fakt ist, und das ist immer wieder nachzuweisen, daß überall dort, wo eine gute politisch-ideologische Arbeit in den Kollektiven geleistet wird, wo die Probleme der Mitarbeiter ein offenes Ohr bei den Leitungen finden, wo die Erfüllung der Parteibeschlüsse oberstes Gebot ist, die fachliche Arbeit ein im mer höheres Niveau erreicht. Die Gemeinschaft zwischen fachlicher und politischer Arbeit immer wieder hervorzuheben, so führte der 2. Sekre tär der SED-Kreisleitung, Dr. Siegfried Thäle, in seinem Schlußwort aus, ver lange es, daß die Genossen noch bes ser als bisher in den Kollektiven bei spielhaft wirksam werden. Das sei eine große Verpflichtung auf dem Wege zur Erringung eines Ehrenbanners des ZK anläßlich des IX. Parteitages der SED. 6. Sch, Foto oben: Genosse Prof. Dr. Hackethal (FMI) beim Verlesen des Rechenschafts berichtes, Unten: Die Diskussion ging auch in der Pause weiter. Fotos; UZ/Rosan Wahlberichtsversammlung in der GO Geschichte: Parteiwahlen brachten neuen Aufschwung Ezanmzbsammumaezmuazammaazzzammmaazauuamsasuuamnsa Parteidisziplin ist unteilbar. Sie -ist nicht teilbar in eine für die Studenten und in eine für Wissenschaftler. Wenn dieser Gedanke auch nicht expressis verbis im Rechenschaftsbericht der Grundorganisation Geschichte zu finden ist, so mag er doch bei seiner Aus arbeitung Pate gestanden haben. Beispiel. Die Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit der Studenten, ihr. wissenschaftliches Schöpfertum ist ungenügend entwickelt. Es muß zielstre big gefördert werden. So die Feststel lung und die Forderung der Parteilei tung vor einigen Monaten. In einer „Wortmeldung zum IX. Parteitag" wur den Maßnahmen festgelegt, Beschlüsse gefaßt. Einverständnis, Zustimmung von allen Seiten, aber: „Die Beratungen zur Umsetzung dieser Initiative kamen in den Parteigruppen der Wissenschaftler nur schleppend in Gang ... und schlug sich noch zuwenig im Studentenwett streit nieder." Kritik an Genossen Wis senschaftlern und Genossen Studenten im Rechenschaftsbericht, da alle Ver- antwortu'ng tragen, wenn auch mit un ¬ terschiedlichen . Aufgabenstellungen. Ziel ist eine neu? Qualität der Aus bildung und Erziehung, ein höherer Grad selbständigen Arbeitens der Stu denten und das Freisetzen schöpferi scher Potenzen und Fähigkeiten, bereits ab 1. Studienjahr und gezielte Besten förderung des 2. Studienjahrs. Keine geringen Vorhaben, keine For derungen, die etwa in einer Hau-ruck- Aktion Wirklichkeit werden. Sie fordern die Erstetlüngtlangfristigen und detail lierten Führungsmateridls durch die,Ge nossen staatlichen Leiter und dessen konsequente Umsetzung genauso wie das beharrliche Bemühen der Genos sen Studenten um die volle Ausschöp fung der neuen Möglichkeiten. Die Fortschritte, auf die die Genos sen Historiker in ihrer Wahlberichtsver sammlung dabei verweisen konnten, bestätigen, daß Parteidisziplin zwar mit dem Fassen von Beschlüssen beginnt, aber längst nicht damit endet. Entschei dend ist ihre Umsetzung ins Leben durch alle Genossen, nach gleichen Maßstäben. U. F, A uf der Grundlage der Verordnung über die Förderung der aus dem aktiven Wehrdienst ent lassenen Angehörigen der Nationalen Volks ¬ armee vom 13. 2. 1975 (GBl. I, Seite 223) brachte die dritte Durchführungsbestimmung zur Mitarbeiterverordnung ■ vom 9. 7. 1975 (GBl. I, Seite 614) eine wichtige hochschulrechtliche Wei terentwicklung. Hierdurch wurde die Berücksichtigung des Zeitrau mes des aktiven Wehrdienstes für die Bestimmung der zulässigen Be fristungsdauer wissenschaftlicher Assistenten rechtlich verbindlich geregelt., Inhalt der befristeten Assistenz In dieser Frage hatte es in der zurückliegenden Zeit in Praxis und Theorie unterschiedliche Auffas sungen gegeben, nachdem ver schiedenartige Positionen zum Inhalt der Tätigkeit befristeter Assistenten (einschließlich der As sistenzärzte und -Zahnärzte in der Fachausbildung) existierten. Der extreme Standpunkt, demzu folge der befristete Assistent ein wissenschaftlicher Mitarbeiter ist, dessen Einsatz nur ausgehend von den Erfordernissen der Aufgaben stellung der Hochschule erfolgt, vermochte sich ebensowenig durchzusetzen wie der gegenteilige, wonach dieser Assistent, dem Aspiranten oder Forschungsstu denten vergleichbar, ausschließlich ein in Qualifizierung befindlicher wissenschaftlicher Nachwuchs kader ist. Art und Inhalt der Tä tigkeit befristeter Assistenten er geben sich eindeutig aus Para graph 3 der Verordnung über die wissenschaftlichen Mitarbeiter (MVO) vom 6. 11. 1968 (GBl. II, Seite 1007). Danach beinhaltet die Zur Förderung der aus dem aktiven Ehrendienst entlassenen Angehörigen der Nationalen Volksarmee (Teil II) Von Dr. sc. Hans Thieme, Gewerkschaft Wissenschaft, Bezirksvorstand Leipzig befristete Assistententätigkeit un verkennbar die Einheit von be trieblicher Aufgabenerfüllung und Qualifizierung. Bei der Darstellung der Aufga ben befristeter Assistenten ist von Paragraph 3 (1) MVO auszugehen, wonach diese hauptamtlichen Mit arbeiter der Hochschulen für Zwecke der Forschung, Aus- und Weiterbildung, Erziehung, Wissen schaftsorganisation sowie medizi nischen Versorgung der Bevölke rung tätig werden. Diese Kom plexität in der Aufgabenstellung trifft in gleicher Weise wie bei den Hochschullehrern und anderen wissenschaftlichen Mitarbeitern zu. Die Spezifik der befristeten Assi stententätigkeit besteht darin, daß sie mit relativer Selbständigkeit wissenschaftliche Aufgaben wahr nehmen, die ihren Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten ent sprechen und im übrigen unter Anleitung bzw. im Zusammenwir- ken mit anderen erfahrenen Wis senschaftlern tätig werden. Wenngleich jede wissenschaft liche Arbeit eine ständige und be harrliche Qualifizierungsarbeit er fordert, so trifft das im besonderen Maße für die' befristete Assisten ¬ tentätigkeit zu. /Sie eröffnet vor allem jungen Hochschulkadern die Möglichkeit,, ihre wissenschaft lichen Kenntnisse und ‘Fertigkei- ten zu entwickeln und zu, vertiefen und schafft somit wichtige Voraus setzungen für eine künftige eigen ständige wissenschaftliche Arbeit in leitenden und besonders ver antwortlichen Funktionen. Die Be sonderheit . besteht dabei darin, daß sich diese Qualifizierung vor rangig im Rahmerj der Realisie rung der planmäßigen Hochschul- aufgaben vollzieht. Indem der be fristete Assistent beispielsweise Seminare durchführt, festigt und vertieft er seine politischen und fachlichen Kenntnisse und: er wirbt zugleich hochschulpädago gische Fähigkeiten. Mit der Nachholung der Promo tion, dem Erwerb der Facultas docendi und der Erlangung der Facharztanerkennung nennt Para graph 3 MVO zugleich drei weitere wichtige Qualifizierungsschwer punkte der befristeten Assistenten tätigkeit. Dabei kommt vor allem dem ersteren eine generelle Be deutung zu, nach dem es bislang noch nicht durchgängig gelungen ist, den im Paragraph 3 (4) MVO enthaltenen Grundsatz voll wirk- sam werden zu lassen. Dauer verlängert sich um Armeezeit Die , Befristung . eines Arbeits rechtsverhältnisses ist gemäß Pa ragraph 22 (1) GBA u. a. statthaft, wenn die Art der Tätigkeit dies er fordert. Diese Voraussetzung ist bei befristeten Assistenten erfüllt. Einmal wird damit die für die Hochschule notwendige Fluktua tion, zum anderen die regelmäßige Möglichkeit' eines Zugangs zur Hochschule seitens junger wissen schaftlicher Kader gesichert. Die zulässige Tätigkeitsdauer be fristeter Assistenten hat in Para graph 22 (1) Satz 2 GBA ihre gene relle gesetzliche Grundlage. Sie ist sowohl unter gesamtgesellschaft lichen und kollektiven (Wahrung der notwendigen Kontinuität in der wissenschaftlichen Arbeit) als auch unter persönlichen Gesichts punkten (Sicherung eines .angemes senen Qualifizierungszeitraumes) gestaltet. Gesetzlich wurde deshalb ein Befristungszeitraum von bis zu vier Jahren mit einer einmaligen Verlängerungsmöglichkeit- um ein Jahr (maximal also fünf Jahre) vorgesehen. Um den individuellen betrieblichen wie auch persön lichen Interessen konkret Rech nung tragen zu können, gestattet es Paragraph 3 (2) MVO den Part nern des Arbeitsrechtsverhältnis ses, im Rahmen des Vierjahreszeit raumes selbst die Befristungs dauer verbindlich zu fixieren. (Hier muß vermerkt werden, daß die Überschreitung bzw. die zweite Verlängerung der Befri stungsdauer zum unbefristeten Ar beitsrechtsverhältnis führt. Soweit ein Assistent als Vertreter eines länger erkrankten, im langfristigen Auslandsaufenthalt befindlichen Mitarbeiter usw. eingestellt wird, findet die Anordnung über den Abschluß zeitlich begrenzter Ar- beitsverträge mit Aushilfskräften vom 3. 12. 1964, GBl. 41, Seite 1043, Anwendung). Nachteile dürfen nicht entstehen Die mit der Ableistung des akti ven Wehrdienstes verbundene weitere Persönlichkeitsentfaltung sowie politisch und fachliche Wei terbildung deckt sich in inhalt licher Hinsicht nicht immer völlig mit der Qualifizierung durch' die befristete Assistenz. Das wird be sonders bei befristeten Assistenten bedeutsam, die später eine Tätig keit in der Praxis oder anderen wissenschaftlichen Einrichtungen aufnehmen und laut Qualifizie rungsvertrag ein Promotionsvor haben absolvieren oder die Fach arztanerkennung anstreben. Ent sprechend den Paragraphen 5 (1) und 10 der Förderungsverordnung darf dem Werktätigen bei Auf nahme der beruflichen Tätigkeit nach Ableistung des aktiven Wehr dienstes kein Nachteil entstehen, er ist vielmehr zu fördern. Bezogen auf die befristeten Assistenten be deutet dies, daß die zulässige Be fristungsdauer um die Zeit des aktiven- Wehrdienstes verlängert wird (Paragraph 1 der dritten Db zur MVO). Nachdem das Arbeits rechtsverhältnis gemäß Pagraphen 2 (1) und 8 der Förderungsverord nung sowie Paragraph 1 der drit ten Db zur MVO ruht, wird die Zeitdauer des aktiven Wehrdien stes also praktisch' nicht auf die vereinbarte Befristungsdauer der Assistententätigkeit angerechnet. Kein Schematismus in der Handhabung Indem es sich hier um eine För derungsmaßnahme handelt, ist klar, daß sich diese nicht durch bürokratische oder schematische Handhabung in ihr Gegenteil ver kehren darf. Soweit das mit der befristeten Assistenz bezweckte Qualifizierungsziel bereits reali siert wurde, sollte von einem Änderungsvertrag gemäß Pagra- graph 30 GBA oder der im Para graph 14 (3) MVO eröffneten Mög lichkeit zum Abschluß eines Auf hebungsvertrages gemäß Para- .1 graph 31 (1) GBA Gebrauch ge macht werden. Nach ständiger Rechtsauffassung des Ministeriums für das Hoch- und Fachschulwesen ist eine ana loge Anwendung der dritten Db zur MVO auf lange Freistellung anderer befristeter Assistenten nicht statthaft.
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