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01 Wochenblatt für Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff
- Titel
- 01
- Erscheinungsdatum
- 1910-12-31
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Heimatverein Reichenbrand e. V.
- Digitalisat
- Heimatverein Reichenbrand e. V.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1067800220-19101231013
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1067800220-1910123101
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1067800220-1910123101
- Sammlungen
- LDP: Bestände des Heimatvereins Reichenbrand e. V.
- Saxonica
- Zeitungen
- Bemerkung
- Vorlagebedingter Textverlust.
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Wochenblatt für Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, ...
-
Jahr
1910
-
Monat
1910-12
- Tag 1910-12-31
-
Monat
1910-12
-
Jahr
1910
- Titel
- 01 Wochenblatt für Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff
- Autor
- No.
- [1] - -
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« Wochenblatt Femsprecher: sÜr Amt Siegmar Nr. 244. M Reichenvmnd, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff. As 52 Sonnabend, den 31. Dezember 1S1O. »llU Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition (Reichenbrand, Nevoigtstraße 11), sowie von dm Herren Friseur Weber in Reichenbrand, Kausmann Emil Winter in Rabenstein und Friseur Thiem in Rottluff entgegen genommen und pro Ispaltige Petitzeile mit 10 Psg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Auzeigeu-Aunahme i« der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags S Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags 2 Uhr. ! Vereinsinserate müssen bis Freitags nachmittags 2 Uhr eingcgangen sein und können nicht durch Telephon aufgegcben werden. ;e in ' III Das iten L ?su< täten »NN- er es 6 Ingeborg. Nachdruck verboten. lbliche> Zse Mit Nie Mit Mit Mit Der Gang so schwer, das Haar schneeweiß, Geht still, — verläßt die Erde scheidender Gebärde. wieder kommt dies Jahr zurück seinem Leid, mit seinem Glück, seinem Träumen, seinem Hoffen, allem, was es hier getroffen. Doch was es gab, es kam von Gott! Und was es nahm, es ging zu Gott! Und das sei Trost uns immerdar, Daß es seit Ewigkeit so war Und noch in Ewigkeit so geht, So lange Mutter Erde steht. Das neue Jahr 1911. Doch schaut, wer kommt dort im lockigen Haar, Der Blick so liebreich, das Auge so klar, Mit leicht beflügelten Schritten In dunkeler Nacht geschritten? Ein blühender Knab' mit gefüllten Händen, Um Blumen des Glücks und Segens zu spenden. Ob allen? — Gin unbeschriebenes Blatt — Doch alles Gott weislich geordnet hat; Er gibt für keinen die Bürde, Die zu tragen zu schwer ihm würde. Du blühender Knabe, enttäusche uns nicht Und zeige dein liebreiches Engelsgesicht Und gib uns mit segnenden Händen, Bis wieder die Zähre sich wenden. am 4. Januar 1911 Wirkten Spareinlagen für den Monat Januar voll verzinst werden. Rabenstein, am 22. Dezember 1910. Die Sparkafsenverwaltung. Wilsdorf, Gemeindevorstand. Eine altschwedische Geschichte von Karl Karolus. (Fortsetzung.) , Der Bediente mochte etwa 40 Jahre zählen. In seinen mgen lag etwas Lauerndes und feine Verschlagenheit, die Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. 30 P« nian ja meist bei Dienern vornehmer Leute antrifft. Während Inge mit starkem Arm rüstig die Vorbereitungen zur Ueber- fahrt traf, saß er jetzt ruhig auf der Bank und betrachtete mit Kennermiene die eigenartige Schönheit und die üppigen Formen der reizenden Schifferin. Nicht ihre Drohung, son dern die wirklich seltsame Schönheit des Mädchens hielt ihn in den gebührenden Schranken. „Peter!" rief plötzlich eine Stimme hinter seinem Rücken vom User her. Der Bediente sah sich um. Ein großer, hagerer Herr stand auf der obersten Stufe der primitiven Steintreppe, die zum Anlegeplatz führte. Eingehüllt war die Gestalt in einen lang herabreichenden Oberrock, der bis zum Hals hinauf zugeknöpft war. Auf der schmächtigen Brust zeigte sich das dunkelrote Bändchen eines Ordens. Der Diener war aufgesprungen und rief zurück: „Exzellenz können abfahren!" Der Herr kam langsam die Trepp hinab und stieg, ge stützt auf seines Dieners Arm in den Kahn ein. Bedächtig setzte er sich unter das schützende Zeltdach. Inge löste die Kette und fragte: „Wohin will der Herr gefahren sein?" Der Klang ihrer melodischen Stimme machte den Herrn aufmerksam. Er betrachtete das Mädchen genauer, hielt ein goldenes Lorgnon vor das Auge und rief dann aus: „Großartig! Wirklich reizend! Das ist ja eine Juno in Bauerntracht! Bist Du hier aus dieser Stadt, mein liebes Kind?" „Nein, ich komme aus Dalarne." „Aha, das dachte ich mir." „Warum fragen Sie denn, wenn Sie es wissen,?" „Solche Gestalten können nur aus der Gebirgsprovinz kommen. Du bist wirklich eine Juno, Mädchen. Trügest Du Helm, Panzer, Beinschienen und ein Schwert, Du könntest eine Jungfrau von Orleans vorstellen. Wie nennst Du^Dich, mein schönes Kind?" Der Herr ist wirklich neugierig. Mein Name hat mit meinem Beruf nichts zu tun. Sagen Sie mir, bitte, wohin ich Sie fahren soll, und damit ist alles abgemacht." Da hielt es der Bediente für angebracht, ihr einen Wink zu geben. „Mädchen," flüsterte er ihr zu, „halte Dir die Exzellenz bei guter Laune. Der Herr ist sehr reich und hat große Macht; er kann Dir von unschätzbarem Nutzen sein." Statt einer Antwort warf sie dem Sprecher einen zornigen Blick zu, ergriff das Ruder und stieß mit solcher Macht vom Ufer ab, daß das kleine Fahrzeug wie ein Pfeil aus der Bucht schoß. Dann setzte sie sich nieder und begann zu rudern. Anmeldung zur Rekrutierungs-Stammrolle. Gemäß 8 57 der deutschen Wehrordnung werden die im Jahre 1891 geborenen Wehrpflichtigen, velche in Rottluff ihren Lauernden Aufenthalt bezw. Wohnsitz haben, ferner alle hier aufhältlichen Zum Jahreswechsel El. Dietrich-Schmidt. Das alte Zahr 1910. alte Jahr, ein müder Greis, Wohnungs-Meldewesen. Wit Rücksicht auf die am bevorstehenden Quartalswechsel eintretenden Wohnungsveränderungen werden der hiesigen Einwohnerschaft hiermit die hauptsächlichsten Bestimmungen der von der Königlichen Amtshauptmannschaft Chemnitz unterm 27. April 1898 erlassenen Vorschriften über das Einwohner- und Fremdenwesen in Erinnerung gebracht. Jede Person, welche im Gemeindebezirke Rottluff einen bleibenden Wohnsitz oder vor übergehenden Aufenthalt nimmt, ist verpflichtet, binnen 3 Tagen nach dem Anzuge sich bei der Orts behörde unter Vorlegung von Legitimationspapieren anzumelden. Wohnungswechsel innerhalb des Ortes sind unter Vorlegung des Wohnungsmeldescheines eben falls binnen 3 Tagen anzu zeigen. Verzüge aus dem Orte sind noch vor dem Wegzuge zu melden. Die Vermieter und Quartiergeber sind in allen Fällen für pünktliche An-,Ilm- und Abmeldung mit verantwortlich. Zuwiderhandlungen werden bestraft. Rottluff, am 27. Dezember 1910. Der Gemeindevorstand. "77 Bekanntmachung. Nach § 22 der deutschen Wehrordnung vom 22. November 1888 beginnt die Militärmeldepslicht * Mit dem 1. Januar desjenigen Kalenderjahres, in welchem der Militärpflichtige das 20. Lebensjahr ^vollendet und dauert so lange, bis über die Dienstpflicht des Wehrpflichtigen endgiltig entschieden ist. Nach Beginn der Militärmeldepslicht haben sich die Wehrpflichtigen zur Aufnahme in die Stamm rolle anzumelden. Bekanntmachung. Mit Rücksicht darauf, daß bei unserer Kasse am 2. und 3. Januar 1911 ein starker Verkehr zu erwarten steht, geben wir hiermit bekannt, daß auch die Militärpflichtigen früherer Jahrgänge, soweit nicht eine endgültige Entscheidung über die Dienstverpflichtung durch die ErsatzbehSrden erfolgt ist, hiermit aufgefordert, sich zur Aufnahme in die Rekrutierungsstammrolle in der Zeit vom 15. Januar bis zum 1. Februar 1911 bei dem unterzeichneten Gemeindevorstande anzumelden. Hierbei sind von den Militärpflichtigen aus dem Jahre 1891, soweit dieselben nicht in Rottluff geboren sind, Geburtsscheine (für militärische Zwecke), welche von den Standesämtern kostenfrei erteilt werden, vorzulegen und von den anderen Militärpflichtigen die Losungsscheine mitzubringen. Sind Militärpflichtige, welche sich zur Stammrolle hier anzumelden haben, zeitig abwesend (auf der Reise befindliche Handlungsgehilfen u. s. w.) so Habens ihre Eltern, Vormünder, Lehr-, Brot- oder Fabrikherren die Verpflichtung, sie innerhalb des obengenannten Zeitraumes zur Stammrolle anzumelden. Rottluff, am 27. Dezember 1910. Der Gemeindevorstand. Es werden daher alle diejenigen, welche nach den vorstehenden Bestimmungen der deutschen Dehrordnung am hiesigen Orte mit den beiden Rittergütern meldepflichtig sind, hiermit aufgefordert, ; fthr-innerhalb der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar 1911 n Restabehufs der Eintragung ihrer Namen in die Stammrolle bei dem Unterzeichneten sich persönlich an- rasthatzumelden. Dabei ist von denen, die sich zum ersten Male anmelden und nicht im hiesigen Orte geboren sind, der hierfür besonders bestimmte Geburtsschein, von den Weldepflichtigen der früheren Jahr- Lat- 2ange aber der Losungs- und Gestellungsschein vorzulegen. Gleichzeitig ergeht nach § 57' der deutschen Wehrordnung an Eltem, Vormünder, Lehr- und Brot- >^^vder Fabrikherren die Aufforderung, den in § 25 enthaltenen Bestimmungen allenthalben nachzukommen Und besonders die unter ihrer Aufsicht stehenden militärpflichtigen Personen, welche von hiesigem Orte zeitig abwesend sind, rechtzeitig zur Anmeldung zu bringen. Rabenstein, am 31. Dezember 1910. „Wenn ich keine Antwort bekomme, bringe ich Sie an den gewöhnlichen Landungsplatz," sagte sie. Die Exzellenz schien von dem Liebreiz des schönen Mäd chens ganz gefesselt zu sein. Inge saß wie eine Statue auf der schmalen Holzbank und handhabte mit solcher Kraft das Ruder, daß ein Mann sie hätte darum beneiden können. „Mein liebes Kind," fragte nach einer langen Pause endlich der als Exzellenz bezeichnete Herr, „Du bist ohne Zweifel nach Stockholm gekommen, um Dir hier, wie alle Deine Landsleute, Dein Glück zu suchen?" „Ja, so ist's. Aber das ersehnte Glück scheint mich hier ebenso zu fliehen, wie in unserer armen Provinz." „Schlägt man den rechten Weg ein, so findet man es schon, darin liegt das ganze Geheimnis." „Kennen Sie diesen rechten Weg, Herr?" „O ja, sehr genau sogar." Das wäre ja vortrefflich! Wollen Sie mir den Weg nicht zeigen?" „Es würde mir Vergnügen machen, mein liebes Kind. Aber ich muß dabei voraussetzen, daß Du Dich meiner Führung blindlings anvertraut. Unter dieser einzigen Bedingung verspreche ich Dir das Erreichen eines schönen, glänzenden Zieles." Lächelnd blickte das Mädchen zur Seite, ohne sich in seiner Arbeit zu unterbrechen; die Unterhaltung schien ihr Spaß zu machen. Nachdem sie die hagere Exzellenz eine Zeitlang gemustert und ihr in das bleiche Gesicht geschaut hatte, fragte sie mit einem Anflug von Schalkhaftigkeit: „Wie heißen Sie denn, lieber Herr, und was sind Sie?" „Ich bin ein Mann, der zur allernächsten Umgebung des Königs gehört und Dir infolge meiner Stellung sehr nütz lich werden kann, wenn ich will." „Beim König sind Sie?" „Ja, mein Kind." „Und wie wollten Sie mir denn nützlich sein?" „Ich führe Dich in des königliche Schloß." „Aber, was soll ich denn dort?" rief Inge verwundert, „ich bin doch nur ein einfaches, schlichtes Bauernmädchen, — wie würden sich im Schloß die feinen Damen über mich lustig machen und mich über die Achseln anseheu!" „Ich habe Dir ja vorhin gesagt, daß Du Dich nur blind lings meiner Führung anzuvertrauen brauchst. Tust Du das, so bürge ich Dir dafür, daß Du Dein Glück machst. Das wahre Glück ist nur bei Hofe zu finden und nicht in einem elenden Nachen. Kehrst Du nächstes Jahr in Deine Heimat zurück, so kannst Du Dir ein hübsches Stück Geld mitnehmen, verlaß' Dich darauf." Inge war sprachlos vor Verwunderung. Der vornehme Tagegelder- re. Ortsgesetz Nachdem die Königliche Amtshauptmannschaft mit Bezirksausschuß, das Ortsgesetz, die Tagegelder und Reisekosten der Beamten und der Gemeinderatsmitglieder der Gemeinde Rottluff betr., genehmigt hat, liegt dasselbe vom 2. Januar 1911 ab 14 Tage lang zur Einsichtnahme im hiesigen Gemeindeamte — Kassenzimmer — während der gewöhnlichen Geschäftszeit aus. Rottluff, am 28. Dezember 1910. Der Gemeindevorstand. Bekanntmachung. :nrat. Verloren wurde in hiesiger Flur 1 graue Pferdedecke. Abzugeben im hiesigen Gemeindeamt. GasWi Reichenbrand, am 30. Dezember 1910. l'g K" Der Gemeindevorstand.
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