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Wochenblatt für Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff : 26.11.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910-11-26
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Heimatverein Reichenbrand e. V.
- Digitalisat
- Heimatverein Reichenbrand e. V.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1067800220-191011264
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1067800220-19101126
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1067800220-19101126
- Sammlungen
- LDP: Bestände des Heimatvereins Reichenbrand e. V.
- Saxonica
- Zeitungen
- Bemerkung
- Vorlagebedingter Textverlust.
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Wochenblatt für Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, ...
-
Jahr
1910
-
Monat
1910-11
- Tag 1910-11-26
-
Monat
1910-11
-
Jahr
1910
- Titel
- Wochenblatt für Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff : 26.11.1910
- Autor
- No.
- [1] - -
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Fernsprecher: Wochenblatt Amt Siegmar Nr. 244. Reichenvmnd, Siegmar, Neustadt, Radenstein und Rottluff. «R 4^. Sonnabend, den 26. November 1910. Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition Meichenbrand, Nevoigtstraße 11), sowie von den Herren Friseur Weber in Reichenbrand, Kaufmann Emil Winter in Rabenstein und Friseur Thiem in Rottluff entgegcn- genommen und pro Ispaltige Petitzeile mit 10 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Anzeigen-Annahme in der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags » Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags 2 Uhr. Verei«si«serate müssen bis Freitags nachmittags 2 Uhr eingegangen sein und können nicht durch Telephon aufgegeben werden. Gemeindeabgaben. Am 1. Dezember n. v. ist der 4. Termin der Gemeindeabgaben und des Schulgeldes fällig Der unterzeichnete Gemeindevorstand macht dies mit dem Bemerken hierdurch bekannt, daß nach Ablauf der für die Bezahlung zugelassenen 14tägigen Frist gegen Säumige das Mahn- bez. vfändungsverfahren eingeleitet werden wird. Reichenbrand, am 28. November 1910. Der Gemeindevorstand. Bogel. Bekanntmachung, die Einschätzung zu den Gemeindeanlagen betreffend. Aus Anlatz der 1911 stattfindenden allgemeinen Einschätzung zu den hiesigen Gemeinde-, Armen- ^Nd Parochial-Anlagen, werden hierdurch Diejenigen, welche deklarieren wollen, aufgefordert, schriftlich m der unterzeichneten Stelle anzuzeigen und zwar bis zum 12. Dezember u. v. >uf wie hoch sie ihr gesamtes steuerpflichtiges Einkommen veranschlagen. Deklarationsformulare werden zu diesem Zwecke nicht verabfolgt. Reichenbrand, am 28. November 1910. Die Gemeindeverwaltung. , Bogel, Gemeindevorstand. Bekanntmachung. Mit Rücksicht auf die eingetretene kältere Jahreszeit werden die Grundstücksbesitzer bez. deren Stellvertreter, auf strenge Einhaltung der Bestimmungen des Regulativs, die Aufrechterhaltung der Ord nung, Reinlichkeit und des Verkehrs auf den Straßen betr., hingewiesen. Insbesondere sind die Besitzer von Grundstücken verpflichtet: 1 ., bei jedem Schneefall durch Auswerfen des Schnees unmittelbar an ihren Häusern und Grundstücken längs der Straßenfront einen mindestens 1 Meter breiten Fußweg herzustellen und zu unterhalten; 2 ., bei Frost die an den Dächern oder Dachrinnen von unmittelbar an Straßen und Fußwegen anliegenden Häusern sich bildenden Eiszapfen, sowie den über die Dächer überhängenden Schnee abzustoßen; 3 ., bei Glätte die Fußwege mit Sand so oft zu bestreuen, als dieses zur Sicherung der Fußgänger erforderlich erscheint, um Ansprüche, welche andernfalls aus der gesetzlichen Haftpflicht hergeleitet werden könnten, zu vermeiden; 4 ., durch Beseitigung von Schnee und Eis insbesondere aus den Gerinnen das Ablaufen des Wassers tunlichst zu fördern; 8 ., die vor den Häusern befindlichen Schleusen offen zu halten, überhaupt für das Ablaufen des Tage- und Abfallwassers besorgt zu sein. Gleichzeitig wird in Erinnerung gebracht, das zufolge Anordnung der Kgl. Amtshauptmannschaft Kemnitz das Fahren mit Ruschelschlitten (das sog. Rodeln) und das Schlittschuhlaufen auf öffent- Men Wegen verboten ist. An Eltern, Pfleger und Erzieher ergeht das Ersuchen, auf ihre Kinder und Pflegebefohlenen wegen Beachtung des Verbots in geeigneter Weise einzuwirken. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen werden nach 8 14 des vorgenannten Regulativs in Verbindung mit 8 366, 10 des Reichsstrafgesetzbuches mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mk. «-straft. Reichenbrand und Rabenstein, am 21. November 1910. Der Gemeindevorstand. Der Gemeindevorstand. Vogel. Wilsdorf. Volkszählung betr. Am 1. Dezember ds. Frs. findet nach dem Beschluß des Bundesrates eine Volkszählung im Deutschen Reiche statt. Mit dieser ist eine Grundstücks- und Wohnungszählung verbunden. Die Zähl- Spiere werden den Hausbesitzern und Haushaltungsvorständen in den letzten Tagen dieses Monats zu- Mellt werden. Sie sind bis zum l. Dezember mittags auszufüllen und zur Abholung bereit zu alten. Die Zählpapiere werden von freiwilligen Zählern im Ehrenamt ausgetragen und einge- lammelt. Die Zähler haben die Richtigkeit und Vollständigkeit der ausgefüllten Zählpapiere zu prüfen ''Nd nötigenfalls zu vervollständigen. Die geehrte Einwohnerschaft wird unter Hinweis auf die Wichtigkeit der Volkszählung gebeten, Ke Zählarbeit den Zählern soviel als möglich zu erleichtern und ihnen unnötige Gänge zu ersparen, ^Uch dafür zu sorgen, daß am 1. Dezember die Zählpapiere in jeder Haushaltung zur Abholung bereit »egen. Reichenbrand und Rabenstein, am 28. November 1910. Die Gemeindevorstände. Bekanntmachung. Den 1. Dezember d. F. wird der 4. Termin der diesjährigen Gemeindeanlagen fällig. Es wird dies mit dem Bemerken zu öffentlichen Kenntnis gebracht, daß diese Anlagen zur Ber- »»ridung des Zwangsvollstreckungsverfahrens bis zum 15. Dezember ». o. an die hiesige Ge- »i-tndekasse abzuführen sind. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 25. November 1910. Meldungen im Fundamt Rabenstein. Verloren: 1 Portemonnaie mit Inhalt. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 28. November 1910. Polizeistunde. Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Reichenbrand, Rabenstein und Rottluff, am 24. November 1910. Die Gemeindevorstände. Die Amtshauptmannschaft hat nach Gehör ihres Bezirksausschusses in Uebereinstimmung mit 8 6 des Gesetzes, die Sonn-, Fest- und Butztagsfeier betreffend, vom 10. September 1870 in der Fassung der Verordnung vom 3. Oktober 1910 beschlossen, unter Aufhebung ihrer Bekanntmachung vom 12. April 1899, für ihren Bezirk die Polizeistunde für die Vorabende der Sonn-, Butz- und Festtage auf nachts zwei Uhr festzusetzen. Zuwiderhandelnde werden auf Grund von 8 365 des Reichsstraf-Gesetzbuches bestraft werden. Insoweit in einzelnen Orten eine allgemeine frühere Polizeistunde eingeführt ist, hat es dabei sein Bewenden. Chemnitz, den 21. November 1910. Königliche Amtshauptmannschaft. Volks- lind MhlllWS-MIling m 1. ZeMber 1-10. Volkszählung. Zufolge Bundesrats-Beschlutz findet am 1. Dezember 1S1V eine Volkszählung im Deutschen Reiche statt. Der hiesige Ort ist in 8 Zählbezirke eingeteilt. Die ehrenamtlich angenommenen Zähler werden innerhalb ihrer Zählungsbezirke an den beiden letzten Tagen des November die Zählungslisten austeilen. Diese Listen sind von den Haus haltungsvorständen gewissenhaft nach dem Stande vom 1. Dezember er. auszufüllen. Am 1. Dezember er., von mittags 12 Uhr ab werden die ausgesüllten Listen von den Zählern eingesammelt-i 8. Wohnungszählung. Anordnungsgem ätz ist mit der Volkszählung eine Wohnungszählung für den amtshauptmann schaftlichen Bezirk Ehemnitz verbunden. Hierzu werden von den angenommenen Zählern Grundstücks listen ausgegeben. Diese Grundstückslisten sind durch die Hausbesitzer nach dem Stande vom 1. Dezember er. auszufüllen. Mit der Einsammlung der Grundstückslisten wird erst am 5. Dezember or. begonnen. 6. Allgemeines. Das Vorstehende bittet man genau zu beachten, da Zuwiderhandlungen streng bestraft werden. Im übrigen wird auf die im Ehemnitzer Tageblatte vom 29. Oktober er. abgedruckte Bekannt machung der König!. Amtshauptmannschast Ehemnitz verwiesen. Rottluff, am 24. November 1910. Der Gemeindevorstand. Gemeinderatswahl-Ergebnis. Bei den am 5. und 6. November cr. stattgefundenen Gemeinderats-Ergänzungswahlen sind folgende Herren: 1. Gutsbesitzer Karl Kupfer, als Ausschußperson, 2. „ Anton Lohse, als Ersatzmann, für die Klasse der Gutsbesitzer; 3. Gartenbesitzer Hermann Adler, als Ersatzmann, für die Klasse der Gärtner; 4. Hausbesitzer Hermann Günther, als Ausschußperson, 5. „ Paul Lohse, 6. „ Oskar Ahnert, als Ersatzmann, für die Klasse der Häusler; 7. Eisendreher Ernst Illig, als Ersatzmann, für die Klasse der Unansässigen, und zwar die Ausschußpersonen bis 31. Dezember 1916 und die Ersatzmänner bis 31. Dezember 1912 gewählt worden. Rodeln und Schlittschuhlaufen auf den öffentlichen Wegen. Zufolge Anordnung der Königlichen Amtshauptmannschaft Ehemnitz wird mit Rücksicht auf die eingetretene kältere Jahreszeit zwecks Aufrechterhaltung der Sicherheit des Verkehrs auf öffentlichen Wegen und um Ilnglücksfällen nach Möglichkeit vorzubeugen hiermit das Fahren mit Ruschelschlitten jedoch nur (das sogen. Rodeln) und das Schlittschuhlaufen auf den hiesigen Straßen — einschließlich des sogen. Schulweges — sowie das Zschuscheln (Schindern) auf den Fußwegen der Straßen und das Schlittschuhlaufen auf der etwaigen Eisdecke des Pleißabaches in hiesiger Flur verboten. An Eltern, Pfleger und Erzieher ergeht das Ersuchen, auf ihre Kinder und Pflegebefohlenen wegen Beachtung des Verbotes in geeigneter Weise einzuwirken. Gleichzeitig werden die hiesigen Grundstücksbesitzer an die Verpflichtung des Bestreuens der Zugänge zu ihren Grundstücken mit Sand, Asche oder dergleichen erinnert. Rottluff, am 24. November 1910. Der Gemeindevorstand. Pflichtfeuerwehr. Nachdem das Verzeichnis der feuerwehrpflichtigen Mannschaften für das Fahr 1911 auf- gestellt worden ist, wird dies hiermit gemäß 8 3 der hiesigen Feuerlöschordnung mit dem Bemerken be kannt gemacht, daß das Verzeichnis vom 28. November cr. ab eine Woche lang im Gemeindeamte — Kassenzimmer — öffentlich ausliegt. Rottluff, am 24. November 1910. Der Gemeindevorstand. Was nützten ihn all die herrlichen Südfrüchte, die ihm seine Gattin geschickt, was ging es ihn an, daß Annette schrieb, sie fühle sich glücklich in jener Welt des ewigen Lenzes. Sie schrieb ganz offen von ihren zahlreichen Verehrern, als existierte für sie der Gatte gar nicht mehr. Und nun quälte den alten Mann so wahnsinnig die Eifer sucht, daß er beschloß, gleich nach den Feiertagen abzureifen, um seine Gattin in der Welt des ewigen Lenzes zu über raschen und zur Rede zu stellen. — Er, der Friedfertige, Schwache, fühlte auf einmal wilde Kampfeslust in seiner Brust. Was kümmerte ihn jetzt noch seines jungen Freundes Weh! Er hatte, als der Baron ihm von seiner neuen Nieder lage erzählte, nur ein gleichgültiges Achselzucken und beteuerte, keinen Rat weiter zu wissen. Der Einzige, der dennoch Rat wußte, war der schlaue Fuchs Otto. Als der Baron demselben andeutete, daß die Comtesse „Das nicht, Herr Baron, Furcht kenne ich überhaupt nicht. Wollte Sie auch mit meiner Bemerkung keineswegs verletzen. Möchte aber Wohl wissen, was Papa macht. Entschuldigen Sie, bitte, einen Augenblick, ich gehe ihn zu holen." Jetzt war der unglückliche Freier allein. Da schlug er mit geballten Fäusten an seine Stirn, knirschte mit den Zähnen und stieß einen polnischen Fluch aus, mit dem er dem ganzen Schloß Waldengrund wünschte, daß es mit Mann und Maus verbrennen möge in höllischem Feuer. Als nun der Graf mit seiner Tochter eintrat, da war der feingebildcte Kavalier wieder die Liebenswürdigkeit selber. Man plauderte gemütlich und verabredete, nachmittags in die Stadt zu fahren. Der Kammerherr erschien erst gegen Mittag und sah heute noch müder und abgespannter aus als sonst. Ach, der arme alte Mann hatte auch seine bitteren Sorgen. Nachdruck verboten. Roman von Ludwig Blümcke. (Fortsetzung) „Zeugt entschieden von bescheidenem Sinn," wußte der Mron nur zu erwidern, während seine schlanken, weißen Finger ungestüm das flotte Schnurrbärtchen malträtierten. Ach, hätte er sich nicht nur langjährige Uebung so meister- M zu beherrschen und zu verstellen gelernt, so würde er M wie ein Tiger in dieser Minute auf das so leidenschaftlich Mehrte Mädchen gestürzt haben, er würde ihren zarten vals umkrallt und geschrieen haben: „Werde mein Weib, ?der ich räche mich!" — Doch cr schwieg und suchte nach hgend einer gleichgültigen Redensart. „Wo der Papa nur bleibt," sagte Ilse. „Er kann doch Mte am ersten Festtag nichts zu arbeiten Vorhaben." „Ach, gnädigste Comtesse, fürchten sich, mit mir allein äu sein?" kam es über seine Lippen.
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