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Wochenblatt für Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff : 29.10.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910-10-29
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Heimatverein Reichenbrand e. V.
- Digitalisat
- Heimatverein Reichenbrand e. V.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1067800220-191010292
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1067800220-19101029
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1067800220-19101029
- Sammlungen
- LDP: Bestände des Heimatvereins Reichenbrand e. V.
- Saxonica
- Zeitungen
- Bemerkung
- Vorlagebedingter Textverlust.
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Wochenblatt für Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, ...
-
Jahr
1910
-
Monat
1910-10
- Tag 1910-10-29
-
Monat
1910-10
-
Jahr
1910
- Titel
- Wochenblatt für Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff : 29.10.1910
- Autor
- No.
- [1] - -
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Wochenblatt Fernsprecher: Amt Siegmar Nr. 244. für Reichenblind, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff As 43 Sonnabend, den 29. Oktober 1K10 für die und die die A s Voraussetzungen zu der betreffenden Klasse vorhanden sind, gehenden Ausschließung vom Stimmrecht sind in 8 33, ihn !ett- Entlarvt. Nachdruck verboten. e, ei»' für für vom 1-, 2-, 3., 4., s 11. werden zu einem vorliegenden Baugesuche, Errichtung eines Werkstattgebäudes betr., Gemeindebedingungen nicht gestellt, 12. soll mit den Anliegern der Hermannstratze wegen Erwerbung des infolge Regulierung rechtsseitig freibleibenden Arealstreifens in Verhandlung getreten werden. Dispositions-Urlauber und zur Disposition der Ersatzbehörden Entlassenen galten hierdurch Befehl zu der in Chemnitz-Altendorf, Restaurant Wiesenburg am Freitag, 4. November 1910 vormittags 11 Uhr stattfindenden Kontrollversammlung pünktlich zu "Heinen. Anzug: Reine bürgerliche Kleidung; Schirme, Stöcke und Zigarren sind vorher wegzulegen. > Zur Jahresklasse 1905 Zugehörige haben wegen der vorzunehmenden Nutzniessung in Oberer Fußbekleidung zu erscheinen. l Befreiungsgesuche sind spätestens 5 Tage zuvor einzureichen, später eingehende Ge- "He finden keine Berücksichtigung. . Sämtliche Unteroffiziere (Feldwebel, Sergeanten und Unteroffiziere) haben zur Kontrollversammlung linken Oberarm weiße, auf eigene Kosten zu beschaffende Binden zu tragen. 2m Uebrigen wird auf Punkt III und V der Patzbestimmungen hingewiesen. < Königliches Bezirks-Kommando Chemnitz. Es sind deshalb Ergänzungswahlen vorzunehmen und zwar sind in Gemäßheit des Ortsstatuts 26. September 1901 nebst Nachträgen für diesmal zu wählen: in der Klasse der höchstbesteuerten Ansässigen: 4 Ausschußmitglieder und zwei Ersatzmänner, „ „ „ „ mindestbesteuerten Ansässigen: 2 Ausschußmitglieder und zwei Ersatzmänner, „ „ „ „ höchstbesteuerten Unansässigen: 1 Ausschutzmitglied und zwei Ersatzmänner und „ „ „ „ mindestbesteuerten Unansässigen: 1 Ausschußmitglied und drei Ersatzmänner. Behufs Vorbereitung der nach dem Ortsstatute zwischen den ansässigen, den unangesessenen höchst ¬ wesentlichen Wohnsitz hat und bei welchem die ! „ ,, Die Fälle der dauernden oder vorübergehenden Ausschließung vom Stimmrecht sind in 8 35, von Punkt 11 Ahr vormittags bis 3 Uhr nachmittags, Montag, den 14. November LSI« unangesessenen höchstbesteuerten Gemeindemitglieder von Punkt 11 Uhr vormittags bis 2 Uhr nachmittags und ansässigen Gemeindemitglieder an demselben Tage von Punkt 3 Uhr bis 7 Uhr nachmittags im Restaurant „Schweizerhaus Rabenstein" (Besitzer: Hermann Hofmann, Limbacher Straße 33O) Roman von Ludwig Blümcke. (Fortsetzung) Mit Hellem, lautschallendem Glockengeläut ging es dahin über die glatte Schneeebene, hinein in den verschweigenden Wald, und Weihnachtsstimmung schien auch dieser Menschen Herzen zu füllen. Da lag zur rechten Hand die Oberförsterei. Ilse warf einen langen, traurigen Blick hinauf. Es sah so dunkel und so kalt dort oben aus. Auch nicht ein Lichtlein brannte dort. Kein Wunder! Es war niemand zuhause. Frau Achter berg, der Knecht und die Magd saßen bei den Ihrigen unter strahlendem Christbaum, und Edgar war es zu enge geworden in dem toten Zimmer. Er hatte die Büchse auf die Schulter genommen und feierte draußen im Walde seinen heiligen Abend. Da atmete die Brust freier, da wurde ihm das Herz leichter, und was er seinem Gott zu sagen, drang ungehemmt zum lichten Himmelstron empor. Das war seine Weihnacht. Nun glitt der Schlitten an der Waldmühle vorüber. Da strahlte mit Hellem Kerzenglanz der Christbaum und die alte Weihnachtswelse „Lobt Gott, ihr Christen allzugleich," drang voll und feierlich an Ilses Ohr. Der Graf schien das nicht zu hören, er sagte mürrisch zu seinem Schwiegersohn, dem Kammerherrn: besteuerten und den unangesessenen mindestbesteuerten Gemeindemitgliedern getrennt zu haltenden Wahlen liegen vom 29. Oktober 1910 die Gemeinderatswahllisten 14 Tage lang in -er Expedition der Gemeindeverwaltung hier zu Federmanns Einsicht aus und können Einsprüche gegen die selben bis mit 5. November 1910 nachmittags 5 Uhr bei dem unterzeichneten Gemeindevorstand erhoben werden. Alle stimmberechtigten Gemeindemitglieder, welche in den Listen sich nicht eingetragen befinden, dürfen sich an der Abstimmung nicht beteiligen. Wahlberechtigt sind alle stimmberechtigten Hausväter der Parochie, die seit 1807 in die Wählerliste ^getragen sind oder ihre Einwägung bis Mittwoch, den 18. November mit der eigenhändigen schrift- Erklärung bewirken, daß sie sich verpflichten, das kirchliche Leben der Gemeinde in Aebereinstimmung Rt den Ordnungen der Kirche zu fördern. Anmeldungen werden entgegengenommen auf der Pfarre sowie in den beiden Gemeindeverwaltungen u Reichenbrand und Siegmar. Daselbst stehen auch Anmeldeformulare zur Verfügung. Die Wähler- Re liegt vom 17. bis zum 30. November in der Pfarramtsexpedition aus. Wählbar sind nur stimmberechtigte Gemeindeglieder von gutem Ruf, bewährtem christlichen >inn, kirchlicher Einsicht und Erfahrung, welche das 30. Lebensjahr vollendet haben. Die ausscheidenden Herren sind wieder wählbar. Reichenbrand, den 28. Oktober 1910. Der Kirchenvorstand. Rein, Pf. Kontrollversammlung. Nachstehender Befehl wird hiernnt zur Kenntnis der Beteiligten gebracht. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 21. Oktober 1910. Gemeinde Rabenstein. Alle im obengenannten Bezirke aufhältlichen (ausschließlich die von der Kgl. Sächs. Staatseisen als vom Waffendienst zurückgestellt bezeichneten) Reservisten, Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition (Reichenbrand, Nevoigtstraße 11), sowie von den Herren Friseur Weber in Reichenbrand, Kaufmann Emil Winter in Rabenstein und Friseur Thiem in Rottluff entgegen- -enommen und pro Ispaltige Petitzeile mit 10 Psg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Auzeigeu-Aunahme in der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags S Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags 2 Uhr. BereinSinserate müssen bis Freitags nachmittags 2 Uhr eingegangen sein und können nicht durch Telephon aufgegeben werden. r-ii-" Die Wahlen selbst sind auf Sonntag, den IS November INI« nnangesessenen mindestbestenerten Gemeindemitglieder Bekanntmachung. Der unterzeichnete Gemeindevorstand bringt hierdurch zur allgemeinen Kenntnis, daß vom Gemeinde st unter Genehmigung der Königlichen Amtshauptmannschaft und Zustimmung des Bezirksausschusses M II. Nachtrag zum hiesigen Ortsstatut vom 25. September 1903, die Gemeinderatswahlen betreffend, ^gestellt worden ist. Genannter Nachttag liegt 14 Tage lang zur Einsichtnahme während der Expeditionszeit im Ge- "tindeamt aus und tritt mit dem Ablauf der vorgeschriebenen Veröffentlichungsfrist in Kraft. Reichenbrand, am 28. Oktober 1910. Der Gemeindevorstand. >Bogel. Bekanntmachung. Kirchengesetzlicher Bestimmung zufolge haben mit Schluß des Jahres aus dem Kirchenvorstand Agende Herren auszuscheiden: Oberlehrer Bauch, Privatmann Dittrich, Faktor Haase, Gutsbesitzer anberaumt. Es werden alle stimmberechtigten Gemeindemitglieder geladen, sich zur Vornahme dieser Wahl einzufinden, mit dem Bemerken, daß die bis zum Ablauf der festgesetzten Stunden noch nicht Erschienenen nicht weiter zur Teilnahme an der Wahl zugelassen werden können. Auf den Stimmzetteln sind die Namen und die Klasse, für welche die einzelnen Gewählten rangieren sollen, deutlich und zweifellos anzugeben. Nach den Bestimmungen der rev. Landgemeinde-Ordnung vom 24. April 1873 und dem Ab änderungsgesetz vom 24. April 1886 sind im allgemeinen stimmberechtigt alle Gemeindemitglieder, die die sächsische Staatsangehörigkeit besitzen, das 25. Lebensjahr erfüllt haben und im Gemeinde bezirk ansässig sind oder daselbst seit wenigstens 2 Jahren ihren wesentlichen Wohnsitz haben. Un- ansässigen Frauenspersonen, sowie juristischen Personen steht ein Stimmrecht nicht zu. Wählbar ist jedes stimmberechtigte männliche Gemeindemitglied, welches im Gemeindebezirk seinen Kontrollversammlung. Die Kontrollversammlung der in der Gemeinde Rottluff wohnhaften Reservisten, Dlsposktions- llrlauber und zur Disposition der Ersatzbehörden Entlassenen findet Freitag, den 4. November 1910, vorm 11 Uhr in Chemnitz-Altendorf, Restaurant „Wiesenburg" statt. Anzug: Reine bürgerliche Kleidung; Schirme, Stöcke und Zigarren sind vorher wegzulegen. Befreiungsgesuche sind spätestens 5 Tage zuvor beim Hauptmeldeamt des Bezirkskommandos einzureichen. 2m Aebrigen wird auf Punkt III und V der Paßbestimmungen verwiesen. Rottluff, am 24. Oktober 1910. Der Gemeindevorstand. „Da wird der Oberförster wohl auch drinnen sitzen bei seiner Hulda." „Zweifellos stimmte dieser ihm bei und schielte mit ver schmitztem Gesicht zu Ilse hinüber. „Ich halte den Oberförster durchaus nicht für einen schlechten Menschen," sagte der Baron jetzt. „Wir haben alle unsere Fehler, darum wollen wir ihm heute am heiligen Abend wegen seiner kleinen Verirrung nicht zürnen." Das sollte Eindruck auf Ilse machen. Doch der Zweck schien verfehlt, denn sie warf dem Heuchler einen so eisig kalten Blick zu, daß er verlegen zu Boden schaute. Nach dem Gottesdienst im schlichten Dorfkirchlein fand in der großen Halle des „Schwarzen Bären" die vom Baron arrangierte Weihnachtsbescherung armer Kinder statt. Da strahlten drei große Christbäume und alles war so feierlich, als weilte der heilige Christ in eigener Person unter den fröhlichen Menschenkindern. Der junge Geistliche, der die Wölfe von den Schafen noch nicht unterscheiden gelernt, hielt eine zu Tränen rührende Rede und nannte den gütigen Spender ein gesegnetes Werk zeug in Gottes Hand. Und da waren wenige, die seine Meinung nicht teilten. Nur ein paar Alte sagten leise unter sich: „Es gibt auch Wölfe im Schafskleid! — Der Baron tut nichts, ohne einen bestimmten Hintergedanken. Hier stiftet er Freude und in manchem Kämmerlein fließen die Tränen eines armen, betrogenen Menschenherzens." Auch Förster Otto, der seine Nolle als Knecht Ruprecht großartig gespielt, wurde von dem jungen Geistlichen sehr gelobt. Der Graf wiederholte immer wieder, daß er eine so er hebende Weihnachtsfeier in seinem langen Leben noch nicht mitgemacht. Bericht "ber die Sitzung des Gemeinderates zu Siegmar vom 24. Oktober 1910. Vorsitzender: Herr Gemeindevorstand Klinger. - 1. Es wird Kenntnis genommen: a., von der erfolgten Löschung auf einem hiesigen Grundstücke eingetragenen Sicherungshypothek, davon, daß die fortgeschriebene Einwohnerzahl der hiesigen Ge- r^Ude am 1. Oktober 1910 3228 betrug, c., von einem Dankschreiben ? Vereins für Obst- und Gartenbau von Siegmar und Amgebung den aus Anlaß der am 15., 16. und 17. Oktober cr. in Chemnitz ^"gefundenen Obstausstellung gestifteten Ehrenpreis, ä., von einem der König!. Amtshauptmannschaft Chemnitz dem Ministerium Innern erstatteten Berichte über das Wohnungswesen im amts- Mtmannschaftlichen Bezirke, e., von einer Verordnung des König!. Anisteriums des 2nnern vom 21. September 1910, das Auftreten Weckender Krankheiten betreffend, k., von einer Verordnung desselben Msteriums vom 8. Oktober 1910, die Gründung von Notstands- dds aus Anlaß ev. Eintritts außergewöhnlicher Ereignisse bett. . 2. erfolgt die Nachschätzung zugezogener Personen zu den Gemeinde- ^agen für laufendes Fahr. 3. findet 1 Steuererlaßgesuch Berücksichtigung, s 4. wird das Gesuch des Hilfsvereins für Geisteskranke im Königr. ^Hsen um Gewährung eines Beitrags abgelehnt, u 5. dergleichen das Gesuch des Sächs. Landesverbands des blauen ^Uzes um Gewährung ebenfalls eines Beitrags, 6. erfolgt die Verpachtung eines Feldgrundstücks unter Festsetzung 3 Pachtzinses, 7. wird den Sparkassen-Ausschußbeschlüssen vom 24. Oktober 1910 ^stimmt, A 8. erklärt man den Beitritt zur Petitton der Gemeindevorstände r Bezirke der Kgl. Amtshauptmannschaft Chemnitz gegen die,Grund ierungen der sächsischen Lehrerschaft aus Anlaß der Neubearbeitung " Volksschulgesetzes, jj. 9. lehnt man eine Versicherung der Akkumulatoren-Batterie des Agm Elektrizitätswerkes ab. ^,10., Wegen der Einführung von Rabattsätzen für das hiesige ^Mrttätswerk soll vorläufig bis zur endgültigen Vorlage des Be- Fbsberichtes auf das Fahr 1910 noch eine abwartende Stellung Genommen werden. ß Bekanntmachung. l Mit Ablauf dieses Fahres scheiden aus dem Gemeinderate aus folgende, jedoch sofort wieder wähl te Mitglieder, und zwar die Herren: Oswald Arnold, Arthur Breitfeld, Oskar Hermann Crusius, Unhold Esche, Hermann Lohse, Ernst Siegel, Oswald Steiner und Oskar Winter. die Gründe der Ablehnung der Wahl in 8 38 der reo. Landgemeindeordnung bezeichnet. Einwendungen gegen das Wahlverfahren selbst sind nach 8 51 der rev. Landgemeindeordnung binnen 14 Tagen nach der Stimmenauszählung und zwar bis 28. November 1919 abends 5 Uhr bei der König!. Amtshauptmannschaft Chemnitz anzubringen. Rabenstein, am 20. Oktober 1910. Der Gemeinderat. Wilsdorf, Gemeindevorstand. Meldungen im Fundamt Rabenstein. Gefunden: 1 Brille. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 28. Oktober 1910. 8 8. . . . . A "Unze, Friedensrichter Teubel, Fabrikant Lindner und Fabrikant Lohs. Die Wahl soll am Sonntag, den 4. Dezember u. v. vorm 11 bis 12 Uhr im Gasthaus zu Reichenbrand stattfinden.
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