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Wochenblatt für Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff : 22.10.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910-10-22
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Heimatverein Reichenbrand e. V.
- Digitalisat
- Heimatverein Reichenbrand e. V.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1067800220-191010220
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1067800220-19101022
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1067800220-19101022
- Sammlungen
- LDP: Bestände des Heimatvereins Reichenbrand e. V.
- Saxonica
- Zeitungen
- Bemerkung
- Vorlagebedingter Textverlust.
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Wochenblatt für Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, ...
-
Jahr
1910
-
Monat
1910-10
- Tag 1910-10-22
-
Monat
1910-10
-
Jahr
1910
- Titel
- Wochenblatt für Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff : 22.10.1910
- Autor
- No.
- [1] - -
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Wochenblatt Fernsprecher: für Amt Siegmar Nr. 344. Reichenlmnd, Siegmar, Neustadt, Rabenstein «nd Rottluff. 42» Sonnabend, den 22. Oktober 1810. Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition (Reichenbrand, Nevoigtstraße 11), sowie von den Herren Friseur Weber in Reichenbrand, Kaufmann Emil Winter in Rabenstein und Friseur Thiem in Rottluff entgegen- genommen und pro Ispaltige Petitzeile mit 10 Psg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Anzeigeu-Annahme in der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags 5 Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags 2 Uhr. Bereinsinserate muffen bis Freitags nachmittags 2 Uhr eingegangen sein und können nicht durch Telephon aufgegeben werden. Kontrollversammlung Hnktlich zu erscheinen. «dd ^beraumt. ;u der betreffenden Klasse vorhanden sind. Atzung vom Stimmrecht sind in 8 35, Anzug: Reine bürgerliche Kleidung; Schirme, Stöcke und Zigarren sind vorher wegzulegen. , Zur Jahresklasse 1905 Zugehörige haben wegen der vorzunehmenden Ausmessung in oberer Fußbekleidung zu erscheinen. . Befreiungsgesuche sind spätestens 5 Tage zuvor einzureichen, später eingehende Gesuche ^den keine Berücksichtigung. Sämtliche Unteroffiziere (Feldwebel, Sergeanten und Unteroffiziere) haben zur Kontrollversammlung M linken Oberarm weiße, auf eigene Kosten zu beschaffende Binden zu tragen. 2m übrigen wird auf Punkt III und V der Patzbestimmungen hingewiesen. Königliches Bezirks-Kommando Chemnitz. von Punkt 11 Uhr vormittags bis 3 Uhr nachmittags, Montag, den 14. November 1S1O für die unangesessenen höchstbesteuerten Gemeindemitglieder von Punkt 11 Uhr vormittags bis 2 Uhr nachmittags und für die ansässigen Gemeindemitglieder an demselben Tage von Punkt 3 Uhr bis 7 Uhr nachmittags im Restaurant „Schweizerhaus Rabenstein" (Besitzer: Hermann Hofmann, Limbacher Straße 330) Bekanntmachung. > 2n hiesiger Flur wurden gefunden: 1 schwarzes Damengeldtäschchen mit Inhalt, 1 Geld ^trag, 1 Schlüsselbund mit 8 kleinen Schlüsseln, 1 Schlüssel (Patent). Zur Ermittelung der Eigentümer wird cs hiermit bekannt gemacht. Reichenbrand, am 19. Oktober 1910. Der Gemeindevorstand. Vogel. Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Reichenbrand, am 20. Oktober 1910. Der Gemeindevorstand. Bogel. Gemeinde Reichenbrand. Alle im obengenannten Bezirke aufhältlichen (ausschließlich die von der König!. Sächsischen Staats- "enbahn als vom Waffendienst zurückgestellt bezeichneten) Reservisten, Dispositions-Urlauber und zur Disposition der Ersatzbehörden Entlassenen galten hierdurch Befehl, zu der in Grüna, Hotel Claus am Donnerstag, den 10. November 1910 Hchmittags 3 Uhr stattfindenden Bekanntmachung. , Mit Ablauf dieses Jahres scheiden aus dem Gemeinderate aus folgende, jedoch sofort wieder wähl- ^re Mitglieder, und zwar die Herren . Oswald Arnold, Arthur Breitfeld, Oskar Hermann Crusius, Unhold Esche, Hermann Lohse, Ernst Siegel, Oswald Steiner und Oskar Winter. Es sind deshalb Ergänzungswahlen vorzunehmen und zwar sind in Gemäßheit des Ortsstatuts 25. September 1901 nebst Nachträgen für diesmal zu wählen: 1, in der Klasse der höchstbesteuerten Ansässigen: 4 Ausschutzmitglieder und zwei Ersatzmänner, 2., „ „ „ „ mindestbesteuerten Ansässigen: 2 Ausschutzmitglieder und zwei Ersatzmänner, 3., „ „ „ „ höchstbesteuerten Unansässigen: 1 Ausschußmitglied und zwei Ersatzmänner und 4-, mindestbesteuerten Unansässigen: 1 Ausschutzmitglied und drei Ersatzmänner. , Behufs Vorbereitung der nach dem Ortsstatute zwischen den ansässigen, den unangesessenen höchst- Ueuerten und den unangesessenen mindestbesteuerten Gemeindemitgliedern getrennt zu haltenden Ahlen liegen vom 29. Oktober 1910 die Gemeinderatswahllisten 14 Tage lang in der Expedition Gemeindeverwaltung hier zu Federmanns Einsicht aus und können Einsprüche gegen -ie- ^wen bis mit 5. November 1910 nachmittags 5 Ahr bei dem unterzeichneten Gemeindevorstand Hoben werden. Alle stimmberechtigten Gemeindemitglieder, welche in den Listen sich nicht eingetragen befinden, "yrfen sich an der Abstimmung nicht beteiligen. Die Wahlm selbst sind auf Sonntag, den 13. November 1S1V für die unangesessenen mindestbesteuerten Gemeindemitglieder § Es werden alle stimmberechtigten Gemeindemitglieder geladen, sich zur Vornahme dieser Wahl Hsufinden, mit dem Bemerken, datz die bis zum Ablauf der festgesetzten Stunden noch nicht Erschienenen ''cht weiter zur Teilnahme an der Wahl zugelassen werden können. . Auf dm Stimmzetteln sind die Namen und die Klasse, für welche die einzelnen Gewählten Agieren sollen, deutlich und zweifellos anzugeben. > Nach den Bestimmungm der rev. Landgemeinde-Ordnung vom 24. April 1873 und dem Ab- Nderungsgesetz vom 24. April 1886 sind im allgemeinen stimmberechtigt alle Gemeindemitglieder, die sächsische Staatsangehörigkeit besitzen, das 25. Lebensjahr erfüllt haben und im Gemeinde- Mk ansässig sind oder daselbst seit wenigstens 2 Jahren ihren wesentlichen Wohnsitz haben. Un- Hissjgen Frauenspersonm, sowie juristischen Personm steht ein Stimmrecht nicht zu. . Wählbar ist jedes stimmberechtigte männliche Gemeindemitglied, welches im Gemeindebezirk seinen Deutlichen Wohnsitz hat und bei welchem die Voraussetzungen zr ----- " u Die Fälle der dauernden oder vorübergehenden Ausschlb , Gründe der Ablehnung -er Wahl in 8 38 der reo. Landgemeindeordnung bezeichnet. k Einwendungen gegen das Wahlverfahren selbst sind nach 8 ö1 der rev. Landgemeindeordnung Hnen 14 Tagen nach der Stimmenauszählung und zwar bis 28. November 1910 abends 5 Ahr bei Königl. Amtshauptmannschaft Chemnitz anzuhringen. Rabenstein, am 20. Oktober 1910. Der Gemeinderat. Bekanntmachung. , Die nächste Reinigung der Schornsteine findet in hiesiger Gemeinde vom 24. Oktober bis November ds. Js. statt Reichenbrand, am 21. Oktober 1910. Der Gemeindevorstand. Bogel. Wilsdorf, Gemeindevorstand. Bekanntmachung. . Am 15. Oktober 1910 ist der 2. Termin der katholischen Kirchen- und Schulanlagen fällig Evesen. Die Steuer ist spätestens bis zum 29. Oktober dieses Jahres die hiesige Ortssteuereinnahme abzuführen. Nach Ablauf dieser Frist wird gegen Säumige das Mahn- Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet werden. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 21. Oktober 1910. Kontrollversammlung. Nachstehender Befehl wird hiermit zur Kenntnis der Beteiligten gebracht. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 21. Oktober 1910. Gemeinde Rabenstein. Alle im obengenannten Bezirke aufhältlichen (ausschließlich die von der Kgl- Sächs. Staatseisen bahn als vom Waffendienst zurückgestellt bezeichneten) Reservisten, Dispositions-Urlauber und zur Disposition der Ersatzbehörden Entlassenen erhalten hierdurch Befehl zu der in Chemnitz-Altendorf, Restaurant Wiesenburg am Freitag, den 4. November 1910 vormittags 11 Uhr stattfindenden Kontrollversammlung pünktlich zu erscheinen. Anzug: Reine bürgerliche Kleidung; Schirme, Stöcke und Zigarren sind vorher wegzulegen. Zur Jahresklasse 1905 Zugehörige haben wegen der vorzunehmenden Futzmessung in sauberer Fußbekleidung zu erscheinen. Befreiungsgesuche sind spätestens 5 Tage zuvor einzureichen, später eingehende Ge suche finden keine Berücksichtigung. Sämtliche Unteroffiziere (Feldwebel, Sergeanten und Anteroffiziere) haben zur Kontrollversammlung am linken Oberarm weiße, auf eigene Kosten zu beschaffende Binden zu tragen. 2m Aebrigen wird auf Punkt III und V der Patzbestimmungen hingewiesen. Königliches Bezirks-Kommando Chemnitz. Bekanntmachung. Denjenigen Steuerpflichtigen, welche mit dem 2. Termin der diesjährigen Einkommen- und Er gänzungssteuer noch im Rückstände sind, wird hierdurch bekannt gegeben, daß nach behördlicher An weisung am 22. dss. Mts. das Mahn- und Zwangsvollstreckungsverfahren beginnt und die Säumigen die dadurch entstehenden Kosten sich selbst zuzuschreiben haben. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 21. Oktober 1910. Bekanntmachung. Es wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß das Reinigen der Schornsteine in der Gemeinde Rabenstein in der Zeit vom 27. Oktober bis mit 12. November stattfindet. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 21. Oktober 1910. Kirchenvorstandswahl. 2nfolge Ablaufs ihres Mandates haben mit Fahresschlutz aus dem Kirchenvorstand zu Rabenstein auszuscheiden: a, in Rabenstein die Herren: 1. Rittergutspachter Friedrich Schmidt. 2. Fabrikant Alwin Drechsler. 3. Postverwalter Otto Gottschling. b, in Rottluff: 1. Herr Gutsbesitzer Carl Friedrich Müller. Sämtliche Ausscheidende sind wieder wählbar. Die Ergänzungswahl soll am Sonntag, den 4. Dezember stattfinden. Es können nur die selb- ständigeN-Hausväter ihr Wahlrecht ausüben, die sich rechtzeitig, nämlich bis mit 4. November dss. Fs. in die ständige Kirchenvorstandswählerliste haben eintragen lassen. Wer sich einmal angemeldet hat, bleibt dauernd wahlberechtigt, wenn anders die sonstigen Voraussetzungen bestehen bleiben. Alle selbständigen, kirchlich gesinnten Hausväter der Parochie Rabenstein, welche das 25. Lebensjahr erfüllt und sich noch nicht angemeldet haben, werden hiermit ersucht, alsbald ihre Anmeldung persönlich bei dem Pfarramte oder Sonntags nach dem Hauptgottesdienste in der Sakristei zu bewirken. Rabenstein, den 14. Oktober 1910. Der Kirchenvorstand. R. Weidauer, Pfarrer. Gemeinde- re. Anlagen-Regulativ. Nachdem die Königl. Amtshauptmannschaft mit Bezirksausschuß den IV. Nachttag zum Regulative über die Erhebung der Gemeinde-,Armen-,Schul- und Kirchen-Anlagen in der Gemeinde Rottluff genehmigt hat, liegt derselbe vom 24. dss. Mts- ab 14 Tage lang zur Einsichtnahme im hiesigen Gemeindeamte — Kassenzimmer — während der gewöhnlichen Geschäftszeit aus. Rottluff, am 18. Oktober 1910. Der Gemeindevorstand. Einkommen- und Ergänzungssteuer-Deklarationen. Mit heute ist die Austragung der aus Anlaß der im Laufe des nächsten Fahres stattfindenden allgemeinen Einschätzung zur Einkommen- und Ergänzungssteuer zu behändigenden Aufforderungen zur Deklaration des steuerpflichtigen Einkommens und bezw. Bermögens beendet worden. Die zur Deklaration aufgeforderten Personen werden auf die auf den Aufforderungen enthaltenen Er läuterungen rc. sowie besonders darauf aufmerksam gemacht, datz die Versäumnis der dreiwöchigen Ein reichungsfrist den Berlust des Reklamationsrechtes für das Steuerjahr 1911 zur Folge hat. Denjenigen, welchen eine derartige Aufforderung bis heute noch nicht zugestellt worden ist, steht es frei, Deklarationen bis zum 12. November vr. bei dem Unterzeichneten einzureichen. Zu diesem Zwecke werden im Gemeindeamte Deklarationsformulare unentgeltlich verabfolgt. Rottluff, am 22. Oktober 1910. Der Gemeindevorstand. KeWen im AnmWe jo EchmikershW. Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Reichenbrand, Rabenstein und Rottluff, am 11. Oktober 1910. Die Gemeindevorstände. 2n dem Annastifte zu Schweikershain bei Waldheim finden konfirmierte Mädchen aus ländlichen Familien Unterricht in Haushaltungsarbeiten, weiblichen Handarbeiten und in Fortbildungsfächern. Der Unterricht beginnt Ostern und dauert in der Regel ein Fahr. Die Aufzunehmenden dürfen nicht unter 15 und nicht über 18 Fahre zählen, sie müssen gesund und kräftig sein. Blutarme Mädchen pflegen den körperlichen und geistigen Anforderungen der Anstalt nicht gewachsen zu sein. Das Ministerium des 2nnern, das die den Zöglingen des Stifts gebotenen Vorteile weiter zu gänglich und zu gleichem Vorgehen an anderen Orten anregen möchte, will für eine Anzahl geeigneter, würdiger und bedürftiger Mädchen aus verschiedenen Landesteilen das Unterrichts- und Pflegegeld von Ostern 1911 ab ganz oder teilweise bezahlen.
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