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Wochenblatt für Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff : 15.10.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910-10-15
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Heimatverein Reichenbrand e. V.
- Digitalisat
- Heimatverein Reichenbrand e. V.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1067800220-191010152
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1067800220-19101015
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1067800220-19101015
- Sammlungen
- LDP: Bestände des Heimatvereins Reichenbrand e. V.
- Saxonica
- Zeitungen
- Bemerkung
- Vorlagebedingter Textverlust.
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Wochenblatt für Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, ...
-
Jahr
1910
-
Monat
1910-10
- Tag 1910-10-15
-
Monat
1910-10
-
Jahr
1910
- Titel
- Wochenblatt für Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff : 15.10.1910
- Autor
- No.
- [1] - -
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Wochenblatt Fernsprecher: für Amt Siegmar Nr. 244. Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff. U 41 Sonnabend, den 15. Oktober IVIS. Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. "uzeigen werden in der Expedition tReichenbrand, Nevoigtstraße 11), sowie von den Herren Friseur Weber in Reichenbrand, Kaufmann Emil Winter in Rabenstein und Friieur Thiem in Rottluff entgegen- iwommen und pro Ispaltige Petitzeile mit 10 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Auzeigen-Auttahme in der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags 8 Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags S Uhr. Bereinsinferate müssen bis Freitags nachmittags 2 Uhr eingegangen sein und können nicht dnrch Telephon aufgegeben werden. Bekanntmachung. «, Es wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß während des Kirchweihfestes die Erkaufsläden offen gehalten werden dürfen: 1. Beim Handel mit Brot und weißer Backware — ausschließlich der Konditoreiwaren — mit Ausnahme der Gottesdienstzeit — unbeschränkt, 2. beim Handel mit Fleischwaren und Delikatessen vormittags von 7 bis 9 Ahr, mittags von 11 bis 1 Ahr und nachmittags von 4 bis 9 Ahr, 3. beim Handel mit Milch vormittags von 7 bis 9 Ahr, mittags von 11 bis 2 Ahr und nach mittags von 4 bis 9 Ahr, 4. beim Handel mit sonstigen Eh-, Trink- und Materialwaren — einschließlich von Tabak und Zigarren — ingleichen beim Kleinhandel mit Heizungs- und Beleuchtungsmaterial und allen übrigen Handel vormittags von 7 bis 9 Ahr, mittags von 11 bis 1 Ahr und nach mittags von 3 bis 9 Ahr. Reichenbrand, am 15. Oktober 1910. Der Gememdevorstand. Vogel. Bekanntmachung. » Die hiesige freiwillige Feuerwehr hält in der Zeit vom 16.—23. Oktober dieses Jahres Übung ' bei welcher Alarmsignale gegeben werden. Zur Vermeidung von Irrtümern wird dies hiermit bekannt gegeben. Reichenbrand, am 15. Oktober 1910. Der Gemeindevorstand. Bogel. Bekanntmachung. .. . Denjenigen Steuerpflichtigen, welche mit dem 2. Termin der diesjährigen Einkommen- und Er- Miingssteuer noch im Rückstände sind, wird hierdurch bekannt gegeben, daß nach behördlicher An- ^lung am 22. dss. Mts. das Mahn- und Zwangsvollstreckungsverfahren beginnt und die Einigen die dadurch entstehenden Kosten sich selbst zuzuschreiben haben. Reichenbrand, am 15. Oktober 1910. Der Gemeindevorstand. — Bogel. 1 Mk. 1 Wk. bez. 2 Wk. Menselblätter einsehenden auswärtigen Personen . . . von auswärtigen Personen für Anfertigung von Kopien Reichenbrand, am 8. Oktober 1910. Der Gemeindevorstand. Bogel. Bekanntmachung. k. Der unterzeichnete Gemeindevorstand bringt hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß der Gemeinderat Massen hat, in Zukunft für Einsehen bez. Entnahme von Kopien von den hiesigen Menselblättern, "Uhren wie folgt zu erheben: Für Einsichtnahme von hiesigen Einwohnern sowie von im Interesse hiesiger Einwohner die — 50 Pfg. Bekanntmachung. », Am 15. Oktober dieses Jahres sind das Wassergeld und der Wasserzkns auf den III. Termin 1910 "g unh sind unter Vorlegung des Quittungsbuches bez. Wasserzinszettels spätestens bis zum 30. Oktober 1910 Vermeidung des Zwangsvollstreckungsverfahrens an die hiesige Wasserwerkskasse zu bezahlen. Reichenbrand, am 15. Oktober 1910. Der Gemeindcvorstand. Vogel. Bekanntmachnng, die Einkommen- und Ergänzungssteuerdeklaration betr. Aus Anlaß der im Laufe des nächsten Jahres stattfindenden allgemeinen Einschätzung zur Ein- ^Men- und Ergänzungssteuer werden zur Zeit Aufforderungen zur Deklaration des steuerpflichtigen "kommens und bez. Vermögens ausgesendet. Denjenigen, welchen eine derartige Aufforderung nicht zugesendet werden wird, steht es frei, De lationen über ihr Einkommen bez. ihr ergänzungssteuerpflichtiges Vermögen bis zum 7. November 1910 ' dem unterzeichneten Gemeindevorstande einzureichen. Zu diesem Zwecke werden je bei Letzterem Deklarationsformulare unentgeltlich verabfolgt. j. . Gleichzeitig werden alle Vertreter von Personen, die unter Vormundschaft oder Pflegschaft stehen, .^eichen alle Vertreter von juristischen Personen (Stiftungen, Anstalten, eingetragenen Vereinen, ein- jlfagenen Genossenschaften, Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit Mränkter Haftung, Berggewerkschasten u. s. w.), sowie die Vertreter von sonstigen mit dem Rechte ? Vermögenserwerbs ausgestatteten Personenvereinen und Vermögensmassen aufgefordet, für die Ver ben, soweit dieselben ein steuerpflichtiges Einkommen oder ergänzungssteuerpflichtiges Vermögen haben A in Ansehung der Ergänzungssteuer der Steuerpflicht überhaupt unterliegen, Deklarationen bei dem Mzeichneten Gemeindevorstande auch dann einzureichen, wenn ihnen deshalb besondere Aufforderungen zugehen sollten. Reichenbrand und Rabenstein, am 15. Oktober 1910. Der Gemeindevorstand. Der Gemeindevorstand. Vogel. Wilsdorf. Bekanntmachung. Am 15. Oktober 1910 ist der 2. Termin der katholischen Kirchen- und Schulanlagen fällig. Steuer ist spätestens bis zum 29. Oktober dieses Jahres hiesige Ortssteuereinnahme abzuführen. Nach Ablauf dieser Frist wird gegen Säumige das Mahn- Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet werden. Reichenbrand, am 15. Oktober 1910. Der Gemeindevorstand. Vogel. Feldverpachtung. Die von der Gemeinde Rabenstein erworbene Feldparzelle an der Röhrsdorferstraße (zwischen dem Aurichschen Grundstück und dem neuen Friedhof, 7190 soll im Ganzen, oder zu Schrebergärten alsbald verpachtet werden. Angebote erbittet der Unterzeichnete bis 25. Oktober 1910. Rabenstein, am 6. Oktober 1910. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. Bekanntmachung. Nachdem die Austragung der Hauslisten beendet ist, wird hiermit noch besonders darauf auf merksam gemacht, daß diese Listen nach dem Stande vom 12. Oktober 1910 vorschriftsmäßig ausgefüllt, innerhalb 10 Tagen, demnach bis spätestens den 18. Oktober 1910 im Rathause während der üblichen Geschäftsstunden zur Vermeidung einer Ordnungsstrafe bis 50 M. abzugeben sind. Die Abgabe hat durch erwachsene Personen zu erfolgen, welche in der Lage sind, sich notwendig machende Auskünfte erteilen zu können. Der Abgabetermin muß in Rücksicht auf die gesetzlich vorge schriebenen Fristen pünktlich innegehaltemwerden, andernfalls die Strafbestimmungen unnachsichtlich zur Anwendung gebracht werden müssen. Der Gemeindcvorstand zu Rabenstein, am 14. Oktober 1910. Meldungen im Fundamt zu Rabenstein. Gefunden: 1 Portemonnaie. Entlaufen: 1 blau-grauer Zughund. Zugelaufen: 1 Hund. Der Gemeindeoorstand zu Rabenstein, am 14. Oktober 1910. Holzversteigerung. Das neben dem Sprengwagen-Schuppen lagernde Eschen-Holz soll im Ganzen Sonntag, den 16. Oktober vr., vormittags 11 Uhr meistbietend — gegen sofortige Bezahlung — an Ort und Stelle versteigert werden. Rottluff, am 13. Oktober 1910. Der Gemeindeoorstand. Schöffen- und Geschworenen-Urliste. Die für den hiesigen Ort auf dieses Jahr aufgestellte Schöffen- und Geschworenen-Urliste liegt eine Woche lang, und zwar vom 13. bis mit 21. Oktober vr. bei dem Unterzeichneten zu Jedermanns Einsicht aus. Innerhalb dieser einwöchigen Frist kann Einsprache gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Liste schriftlich oder zu Protokoll bei Unterzeichnetem erhoben werden. Hierbei wird auf die Ge setzesvorschriften der §8 31, 32, 33, 34, 84, 85 des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des 8 24 des Kgl. Sächs. Gesetzes vom 1. März 1879, Bestimmungen zur Ausführung dieses Gesetzes enthaltend, verwiesen. Rottluff, am 10. Oktober 1910. Der Gemeindevorstand. Geschäftszeit. Zur allgemeinen Kenntnis wird hiermit wiederholt gebracht, daß bei der diesseitigen Gemeinde verwaltung werktags von 8 bis 12 Uhr und 2 bis 6 Uhr, an den Tagen vor Sonn- und Festtage» jedoch von 8 bis 3 Uhr expediert wird. Rottluff, am 11. Oktober 1910. Der Gemeind ev o rstand. Revision der Grundstücksschleusen re. Nach 88 5 und 7 des hiesigen Beschleusungs- rc. Ortsgesetzes sind die Grundstücksbesitzer verpflichtet, für rechtzeitige Entleerung und bauliche Unterhaltung der Sammelgruben, Schlammfänge und Grundstiicksschleusen besorgt zu sein, andernfalls die Gemeindeverwaltung die notwendigen Arbeiten und Herstellungen auf Kosten der Säumigen ausführen lassen kann. Indem die Grundstücksbesitzer hiermit besonders an diese ihnen obliegende Verpflichtung erinnert werden, wird ihnen bekannt gegeben, daß vom 31. Oktober vr. ab eine Revision der Grundstücks schleusen rc. vorgenommen wird und Säumige unnachsichtlich Bestrafung zu gewärtigen haben. Rottluff, am 6. Oktober 1910. Der Gemeindevorstand. Kirchenvorstandswahl. Infolge Ablaufs ihres Mandates haben mit Jahresschluß aus dem Kirchenvorstand zu Rabenstein auszuscheiden: L, in Rabenstein die Herren: 1. Rittergutspachter Friedrich Schmidt. 2. Fabrikant Alwin Drechsler. 3. Postverwalter Otto Gottschling. b, in Rottluff: 1. Herr Gutsbesitzer Carl Friedrich Müller. Sämtliche Ausscheidende sind wieder wählbar. Die Ergänzungswahl soll am Sonntag, den 4. Dezember stattfinden. Es können nur die selb ständigen Hausväter ihr Wahlrecht ausüben, die sich rechtzeitig, nämlich bis mit 4. November dss. Js. in die ständige Kirchenvorstandswählerliste haben eintragen lassen. Wer sich einmal angemeldet hat, bleibt dauernd wahlberechtigt, wenn anders die sonstigen Voraussetzungen bestehen bleiben. Alle selbständigen, kirchlich gesinnten Hausväter der Parochie Rabenstein, welche das 25. Lebensjahr erfüllt und sich noch nicht angemeldet haben, werden hiermit ersucht, alsbald ihre Anmeldung persönlich bei dem Pfarramte oder Sonntags nach dem Hauptgottesdienste in der Sakristei zu bewirken. Rabenstein, den 14. Oktober 1910. Der Kirchenvorstand. R. Weidauer, Pfarrer. Sitzung des Gemeinderats zu Rabenstein am 11. Oktober 1910. Anwesend: Der Gemeindevorstand und 22 Mitglieder. werden eine Anzahl Armensachen zur Erledigung gebracht, die »Jehenden Kosten auf die Armenkasse übernommen und soweit sie " den Angehörigen zu erstatten sind, die Regreßnahme beschlossen; ^ 2. Wird Kenntnis genommen von verschiedenen Eingängen, sich dem Einspruch gegen des Abstimmungsverfahren in der General versammlung des Haftpflichtversicherungsverbandes Leipzig an geschlossen; 3. wird eine Pfandentlassung betreffs eines Sparkassendarlehns ausgesprochen; 4. einem Gesuche um Anerkennung als „Festbesoldeter" wird zugestimmt; 5. die Vedürfnisfrage zu einer Übertragung einer Schankkonzession wird einstimmig bejaht; 6. die Abtretung eines Streifens Stratzenareals an der Reichen branderstraße gegen Entschädigung wird bewilligt und eine teilweise Aufrechnung für entnommene Rohre ausgesprochen; 7. den Vorschlägen des Bauausschusses: s) Stratzenunterhaltung im Jahre 1911, bi Anbringung eines Wegeweisers, c) Beschaffirng je einer elektrischen Straßenlampe an der Pelzmühlen- und Burgstraße, ä) die Verpachtung der Feldparzelle 458 im ganzen oder zu Schreber gärten, wird zugestimmt; 8. wird Kenntnis genommen von der Ablehnung der Aufnahme der Schleusenwässer der Gemeinde in das Kanalnetz, bez. der künftigen Kläranlage der Stadt Chemnitz; ebenso, unter Zustimmung, von den Vorschlägen des Gemeindeanlagenrestausschusses über Inwegfall-
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