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Amt Siegmar Nr. 244. für Wochenblatt Fernsprecher: Reichenvmnd, Siegmar, Neustadt, Rabenstein nnd Rottluff. 40. Sonnabend, den 8. Oktober 1010. Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition Meichcnbrand, Nevoigtstraße 11), sowie von den Herren Friseur Weber in Reichenbrand, Kaufmann Emil Winter in Rabenstein und Friseur Thiem in Rottluff entgegen- genommen und pro Ispaltige Petitzeile mit 10 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Auzeigen-Aunahme tu der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags S Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags 2 Uhr. Vereiusiuserate müssen bis Freitags nachmittags 2 Uhr eingegangen sein und können nicht durch Telephon aufgegeben werden. Meldungen im Fundamt zu Rabenstein Verloren: 1 Zimmerhammer. Gefunden: 1 Paket Garn. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 7. Oktober 1910.! Bekanntmachung. Die für hiesigen Ort auf das laufende Fahr aufgestellte Schöffen- und GeschworenenUrliste ^gt eine Woche lang, und zwar vom 10. bis mit 20. Oktober d. I., bei Unterzeichnetem zu Feder manns Einsicht aus. > Innerhalb dieser Frist kann Einsprache gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Liste östlich oder zu Protokoll bei Unterzeichnetem erhoben werden. Rabenstein, am 6. Oktober 1910. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. Bekanntmachung. Nachdem die Königliche Amtshauptmannschaft mit dem Bezirksausschuß den „Ortsstatutarischen Abschluß vom 17. Juni 1906," den Anschluß der Gemeinde Reichenbrand an den Landespensions- ^dand für Gemeinden Sachsens betr., genehmigt hat, liegt derselbe von heute an, 14 Tage lang zur Einsichtnahme im hiesigen Gemeindeamt während der gewöhnlichen Geschäftszeit aus. Reichenbrand, am 6. Oktober 1910. Der Gemeindevorstand. Vogel. Bekanntmachung. . Nachdem der I. Nachtrag zum Ortsstatut der Gemeinde Rabenstein, die Pesionsberechtigung der berufsmäßigen Gemeindebeamten und deren Hinterbliebenen vom 19. März 1907 betreffend, von der Miglichm Amtshauptmannschaft zu Chemnitz, unter Mitwirkung des ihr beigeordneten Bezirksaus schusses, genehmigt worden ist, wird dies mit dem Bemerken hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, dieser Nachtrag von heute ab 14 Tage lang Federmanns Einsicht in hiesiger Gemeindeverwaltung während der üblichen Geschäftsstunden öffentlich ausliegt. Rabenstein, am 4. Oktober 1910. Der Gemeinderat. Wilsdorf, Gemeindevorstand. Bekanntmachung. Gelegentlich des Quartalwechsels nimmt man Veranlassung, die Einwohnerschaft auf die pünktliche ««Wirkung der An-, Um- und Abmeldungen von Personen jeden Alters, innerhalb 3 Tagen, jawohl im eigenen als auch im Interesse einer geordneten Meldeamtsverwaltung hinzuweisen. - An- und Abmeldungen sind tunlichst persönlich zu bewirken. Ist jedoch hierorts zugezogenen Personen die persönliche Anmeldung nicht möglich, so haben sie im hiesigen Einwohnermeldeamt — Rathaus, Kmmer 5 — einen Personalbogen zu entnehmen und denselben nach eigenhändiger, genauer Aus- Mung in leserlicher Schrift unter Beifügung von Legitimationspapieren (Familienstammbuch, ^au- und Geburtsschein, Milltärpapiere, Arbeits- und Dienstbuch pp.) sofort wieder daselbst "Nzureichen. Legitimationspapiere sind stets, auch bei persönlicher Anmeldung vorzulegen. Ilm- und Abmeldungen sind unter Vorlegung des Wohnungsmeldescheins zu bewirken. Gleichzeitig werden die Haus- bezw. Quartierwirte darauf aufmerksam gemacht, daß sie für die rechtzeitige An-, Ilm- und Abmeldung ihrer Ab- bez. Untermieter mit verantwortlich sind. Die Nichtbeachtung der Vorschriften zieht Bestrasung nach sich. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 7. Oktober 1910. Hauslisten. Nachdem die Austragung der Hauslisten beendet ist, wird hiermit noch besonders darauf auf- Mksam gemacht, daß diese Listen nach dem Stande vom 12. Oktober 1910 vorschriftsmäßig ausgefüllt, innerhalb 10 Tagen, demnach bis spätestens , den 18. Oktober 1910 "n Rathause während der üblichen Geschäftsstunden zur Vermeidung einer Ordnungsstrafe bis 50 M. "hugeben sind. Die Abgabe hat durch erwachsene Personen zu erfolgen, welche in der Lage sind, sich notwendig Machende Auskünfte erteilen zu können. Der Abgabetermin muß in Rücksicht auf die gesetzlich vorge- Miebenen Fristen pünktlich innegehalten!werden, andernfalls die Strafbestimmungen unnachsichtlich zur ^Wendung gebracht werden müssen. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 7. Oktober 1910. Feldverpachtung. Die von der Gemeinde Rabenstein erworbene Feldparzelle an der Röhrsdorferstraße (zwischen dem Aurichschen Grundstück und dem neuen Friedhof, 7190 ^m) soll im Ganzen, oder zu Schrebergärten alsbald verpachtet werden. Angebote erbittet der Unterzeichnete bis 25. Oktober 1910. Rabenstein, am 6. Oktober 1910. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. Gemeinderatswahl. Mit Ende dieses Jahres scheidet aus dem Gemeinderate ein Drittteil der Ausschutzpersonen aus, und zwar die Herren: Anton Lohse, Gustav Schindler und Ernst Mehlhorn, welche jedoch sofort wieder wählbar sind. Es macht sich demzufolge die Wahl von s) 1 Ausschutzpcrson aus der Klasse der Gutsbesitzer und b) 2 Ausschutzpersonen „ „ „ „ Häusler nötigt Gleichzeitig ist aus den vier Klassen der Ausschuhpersonen, und zwar an Stelle der Herren Ernst Delling, Edmund Ihle, Robert Schmeling und Mar Großer je 1 Ersatzmann zu wählen Die Wahlen finden I für die „Ansässigen" Sonnabend den 5. November 1910, nachm. 6 bis 9 Uhr und b) für die „Unangesessenen" Sonntag den 6. November 1910, nachm. 2 bis 5 Uhr im Gasthofe „znm grünen Tal" hierselbst statt und werden alle stimmberechtigten ansässigen und unansässigen Gemeindemitglieder geladen, sich zur Vornahme dieser Wahlen einzufinden, mit der Bedeutung, daß die bis 9 bezw. S Ahr an der Wahlurne noch nicht Erschienenen zur Teilnahme an der Wahl nicht zugelassen werden können. Die zu Wählenden sind auf dem im Termine abzugebenden Stimmzettel so genau anzugeben, daß über deren Personen kein Zweifel übrig bleibt. Nach den Bestimmungen der rev. Landgemeinde-Ordnung vom 24. April 1873 und dem Abänderungs- gesetze vom 24. April 1886 sind im allgemeinen stimmberechtigt alle Gemeindemitglieder, welche die sächsische Staatsangehörigkeit besitzen, das 25. Lebensjahr erfüllt haben und im Gemeindebezirke ansässig sind oder daselbst seit wenigstens 2 Jahren ihren wesentlichen Wohnsitz haben. Anan sässigen Frauenspersonen, sowie juristischen Personen steht ein Stimmrecht nicht zu. Wählbar ist jedes stimmberechtigte männliche Gemeindemitglied, welches im Gemeindebezirke seinen wesentlichen Wohnsitz hat. Die Fälle der dauernden oder vorübergehenden Ausschließung vom Stimmrechte sind in 8 35, die Gründe der Ablehnung der Wahl in 8 38 der rev. Landgemeinde-Ordnung bezeichnet. Einsprüche gegen die ausgestellten Wahllisten, welche vom 15. Oktober 1910 ab 14 Tage lang im Gemeindeamte (Meldezimmer) zur Einsicht ausliegen, sind innerhalb der in 8 42 der revidierten Landgemeinde-Ordnung festgesetzten siebentägigen Frist und zwar bis 22. Oktober 1910, nachm. 5 Uhr hier zu erheben, Einwendungen gegen das Wahlverfahren aber nach 8 51 der rev. Landgemeinde- Ordnung binnen 14 Tagen nach der Stimmenauszählung und zwar bis 19. bezw. 20. Dezember 1910, nachm. 5 Uhr bei der Kgl. Amtshauptmannschaft Chemnitz anzubringcn Zuletzt sei noch besonders darauf hingewiesen, daß die Wahllisten auch Sonntag, den 16. Ok tober vr. vorm. 11 bis 12 Uhr im Gemeindeamts eingesehen werden können. Rottluff, am 7. Oktober 1910. Der Gemeindevorstand. Hauslisten. Nachdem mit heute die Austragung der Hauslisten für die Einschätzung zur Staats-Einkommen steuer im Iahre 1911 beendet worden ist, werden die Hausbesitzer bezw. deren Stellvertreter auf die in den Hauslisten-Formularen enthaltenen Vorbemerkungen und Mustereinträge, insbesondere aber darauf hingewiesen, datz die Ausfüllung der Liste nach dem Stande vom 12. Oktober dss. Jhs. zu erfolgm hat. Die ausgefüllten Hauslisten sind bei Vermeidung von Weiterungen bis zum 17. Oktober vr. im Kassenzimmer des Gemeindeamtes während der Expeditionszeit von erwachsenen Personen abzugeben. Rottluff, am 7. Oktober 1910. Der Gemeindevorstand. Lohnlisten Aus Anlatz der Einschätzung zur Einkommensteuer für das Jahr 1911 sind vom Unterzeichneten Aufforderungen zur Einreichung von Lohnlisten ausgesendet worden. Die zur Einreichung solcher Lohn-Nachweisungen Verpflichteten werden auf die genaue Erfüllung der auf den Aufforderungen ent haltenen Erläuterungen und auf die pünktliche Einhaltung der Einreichungsfrist, insbesondere aber noch darauf aufmerksam gemacht, datz für jeden Wohnort der beschäftigten Personen eine besondere Liste auszufüllen ist. Rottluff, am 8. Oktober 1910. Der Gemeindevorstand. Anschaffung einer Eontinental-Schreibmaschine, c) zum Ankauf von 2 Gummipellerinen für die hiesigen Schutzleute. 8. Es wird beschlossen, in Zukunft für Benutzung der hiesigen Menselblätter Gebühren wie folgt zu erheben: Für Einsichtnahme von hiesigen Einwohner, sowie von im Interesse hiesiger Einwohner die Menselblätter einsehenden auswärtigm Personen 50 Pfg. von auswärtigen Personen 1 Mk. für Anfertigung von Skizzen 1 Mk. bez. 2 Mk. 9. Schätzung Zugezogener. Sitzung des Gemeinderates zu Reichenbrand vom 6. Oktober 1910. , 1. Es wird Kenntnis genommen: a) von der amtshauptmann- Mftlichen Genehmigung des ortsstatutarischen Beschlusses vom 17. Juni über den Anschluß der Gemeinde Reichenbrand an den Landes- Mionsversicherungsverband für Gemeindebeamte Sachsens, b) von "ein Dankschreiben des Obstbauvereins Siegmar und Amgegend für bewilligten Ehrenpreis, c) von der Genehmigung zum Beitritt zu ?EM Kassenrevisionsverbande im Bezirke der Königlichen Amts- Aptmannschaft Lhemnitz, cl) von den Protokollen über die Ver richtung' des Schutzmanns Weber und des Hilfsexpedienten Fank- yiinel. .. 2. Don dem Verein der Gemeindevorstände im Bezirk Lhemnitz iE eine Petition an die I. und II. Kammer der Ständeversammlung ^gearbeitet worden, in welcher gegen die von der sächsischen Lehrer- Mft gestellten Grundforderungen für die Bearbeitung des neuen Schulgesetzes Stellung genommen wird. Der Gemeinderat bewilligt Mittel zur Beschaffung von 20 Exemplare des Buches. , 3. In Armensachen wird die Zurückerstattung eines Teilbetrages "Es erhobenen Sterbegeldes an die Hinterbliebenen bewilligt. , 4. In einer Bausache wird die nachgesuchte Dispensation "Enirwortet. . 5. In Reklamationssachen wird in 6 Fällen gemäß der Ent scheidung bei der Staats-Einkommensteuer Beschluß gefaßt. . 6. 2 Wertzuwachssteuer-Reklamationen werden abgewiesen und "EN Wertzuwachssteuer-Erlaßgesuch berücksichtigt. 7. Der Gemeinderat bewilligt die Mittel: a) zur Anschaffung "on Werkzeugen zur Vornahme der Wassermesser-Reparaturen, b) zur Merkliches. Reichenbrand. Der Firma Gebr. Nevoigt, Aktiengesellschaft wurde auf der Weltausstellung in Brüssel die goldene Medaille zuerkannt. Reichcnbrand. Bei der hiesigen Gemeindesparkasse erfolgten im September d. 1.136 Einzahlungen im Betrage von 24272 Mark 07 Pf., 79 Rückzahlungen im Betrage von 20863 Mk. 85 Pfg. Die Gesamtein nahme betrug 79134 Mk. 95 Pfg., die Gesamtausgabe 71965 Mk. 35 Pf., und der bare Kassenbestand am Schluffe des Monats 7169 Mk. 60 Pfg. Der gesamte Geldumsatz im Monat September 1910 beziffert sich auf 15II0O Mk. 30 Pfg. Siegmar. Für die von den Bezirksobstbauvereinen Chemnitz nnd Siegmar im Gasthaus zur Linde in Lhemnitz für die Zeit vom 15., 16. und 17. Oktober geplante Obstausstellung sind eine größere Anzahl Ehrenpreise gestiftet worden. So hat der Bezirks ausschuß der König!. Amtshauptmannschaft Lhemnitz 150 Mk., die Stadt Lhemnitz 50 Mk. und der landwirtschaftliche Kreisverein 2 Pokale gespendet. Von dem Chemnitzer Verein sind etwa 300 und von dem Siegmarer 80 Mk. zum Ankauf von Preisen und Anerkennungen be- bewilligt worden; der Leitung des Vereins von Siegmar sind außer dem von der Gemeinde Siegmar 20 Mk., von der Gemeinde Reichen brand 10 Mk., sowie von einigen seiner Mitglieder Preise und Geld beträge zur Beschaffung solcher zugegangen. Es wird daher einer recht regen Beteiligung entgegengesehen. Den Mitgliedern des Vereins Siegmar wird noch bekannt ge geben, daß die Ausstellungsfrüchte Donnerstag, den 13. Oktober, bis spätestens 12 Uhr mittags im Schwekzerhause zu Siegmar abzuliefern sind. Selbstverständlich dürfen es nur selbsterbaute, gut ausgebildete Exemplare sein, ohne Druck-, Schüttel- und Schorf flecken. Man tut am besten, sie in Kisten zu packen; damit sie fest liegen, verwende man feine Holzwolle, noch besser ist Papierwolle oder Heu. Iede Sendung ist mit dem Namen des Ausstellers zu versehen, auch ist die Anzahl der Sorten auf einem Zettel anzugeben, ebenso ist jeder Sorte ein Zettel mit der Benennung derselben beizulegen. Anbekannte Sorten werden — soweit cs möglich ist von einer besonderen Kommission bestimmt. Wünschenswert ist auch, daß an gegeben wird, an welcher Preisaufgabe (s. Programm der Ausstellung!) sich der bett. Aussteller beteiligt. Auch Gemüse, Blumen und andere Gartenerzeugnisse können ausgestellt werden, die Abholung der ausgestellten Gegenstände hat Dienstag, den 17. Oktober nachmittags bis spätestens abends 7 Ahr im Schweizerhause zu erfolgen. Rabenstein. Nach den Statistiken des hiesigen Einwohnermelde amtes betrug die überschriebene Einwohnerzahl am 1. Septbr. 1910 4959. Im September wurden 63 Zuzüge mit einer Personenzahl von 75 und 45 Fortzüge mit einer Personenzahl von 56 gemeldet, sodaß die derzeitige Einwohnerzahl unter Zurechnung von 8 Geburts- und Abrechnung von 3Sterbefällen 4983 beträgt. Amzüge wurden 24 gemeldet.