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Wochenblatt für Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff : 26.03.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910-03-26
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Heimatverein Reichenbrand e. V.
- Digitalisat
- Heimatverein Reichenbrand e. V.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1067800220-191003264
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1067800220-19100326
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1067800220-19100326
- Sammlungen
- LDP: Bestände des Heimatvereins Reichenbrand e. V.
- Saxonica
- Zeitungen
- Bemerkung
- Vorlagebedingter Textverlust.
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Wochenblatt für Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, ...
-
Jahr
1910
-
Monat
1910-03
- Tag 1910-03-26
-
Monat
1910-03
-
Jahr
1910
- Titel
- Wochenblatt für Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff : 26.03.1910
- Autor
- No.
- [1] - -
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Wochenblatt 'tt Fernsprecher: Amt Siegmar Nr. 244. fiir Sonnabend, den 26. März 12. 1810. isteili, en. Reichmimnd, Siegmar, Neustadt, Radenstein und Rottluff. lbrib.—. . abck «Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition (Reichenbrand, Nevoigtstraße 11), sowie von den Herren Friseur Weber in Reichenbrand, Kaufmann Emil Winter in Rabenstein und Friseur Thiem in Rottluff entgegen- genommen und pro Ispaltige Petitzeile mit 10 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. A«zeige«-Am»ahme in der Expeditton bis spätestens Freitags nachmittags S Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags 2 Uhr Vereiusinserate müssen bis Freitags nachmittags 2 Uhr cingegangen sein und können nicht durch Telephon aufgegeben werden. Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Rabenstein, am 24. März 1910. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. Gemeinde Rabenstein. I. Alle im obengenannten Bezirke aufhältlichen (ausschließlich die von der Kgl. Sächs. Staats eisenbahn als vom Waffendienst zurückgestellt bezeichneten) Wehrleute I. Aufgebots, Reservisten, Dispositions-Urlauber, zur Disposition der Ersatzbehörden Entlassenen und Ersatzreservisten, sowie II. alle von der Kgl. Sächs. Staatseisenbahn als vom Waffendienst zurückgestellt Be zeichneten, soweit sie zur Landwehr I. bezw. H. Aufgebots zu überführen sind: ») der Jahresklasse 1902 und 1897, b) der Jahresklasse 1899, die volle drei Jahre und länger gedient haben, erhalten hierdurch Befehl, zu der in Chemnitz-Altendorf, Restaurant „Wiesenburg", am Sonnabend, den 16. April 1910 nachmittags 1 Uhr stattfindenden Kontrollversammlung pünktlich zu erscheinen. Anzug: Reine bürgerliche Kleidung; Schirme, Stöcke und Zigarren sind vorher wegzulegen. Befreiungsgesuche sind spätestens 5 Tage zuvor einzureichen, später eingehende Gesuche finden keine Berücksichtigung. Sämtliche Unteroffiziere (Feldwebel, Sergeanten und Unteroffiziere) haben zur Kontrollversammlung am linken Oberarm weiße, auf eigene Kosten zu beschaffende Binden zu tragen. 2m übrigen wird auf Punkt III und V der Paßbestimmungen hingewiesen. Königliches Bezirks-Kommando Chemnitz. Volksbücherei Rabenstein. Auch in diesem Jahre haben wir uns wieder von der Gesellschaft von Verbreitung von Volks bildung in Berlin eine neue Wanderbibliothek im Werte von 120 Mark zusenden lassen. Sie enthält nur zeitgemähe Bücher neuerer Schriftsteller, die ein moderner Mensch heutzutage gelesen haben möchte, wie z. B. Meyer, Wie kann die Welt untergehen? oder Sven Hedins neuestes Reisewerk „Transhimalaya" (2 Bände 20 Wark). Sämtliche Bücher der Wanderbibliothek finden die Freunde guten Lesestoffes in einem gleichzeitigen Inserate dieses Blattes verzeichnet. Sie werden gebeten, da es nur einmal erscheint sich das Verzeichnis herauszuschneiden, in ihrem Kataloge der Volksbücherei aufzuheben und von dieser Einrichtung, die unsern Lesern bis Ende dieses Jahres zur Verfügung steht, recht fleißig Gebrauch zu machen. Das Lesegeld beträgt wie bei den Bänden der Volksbücherei für Band und Woche 2 Pfg. Die peinlichste und schonendste Behandlung der von uns selbst erst geliehenen Bücher machen wir unsern Lesern zur ganz besonderen Pflicht. Rabenstein, im März 1910. Die Verwaltung. Bekanntmachung m bei„ verl am 24. März 1910. rbrikB 107 Am 1. April a. v. werden die Brandversicherungs-Beiträge auf den 1. Termin 1910 mit Rg. von jeder Versicherungseinheit für die Gebäude und mit 1V» Pfg- von der Einheit für maschinelle etriebsgegenstände, ebenso die aus früheren Terminen sich berechnenden Stückbeiträge fällig. Die kiträge sind bis spätestens den 8. April 1910 > Vermeidung des Zwangsvollstreckungsverfahrens an die hiesige Ortssteuereinnahme zu entrichten. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, Meldungen im Fundamt Rabenstein. Gefunden: 1 Armband. Der Gemcindevorstand. Bogel. Der Gemeindevorstand. Vogel. Bekanntmachung. Am 2. April dieses Jahres werden die Brandversicherungsbeiträge auf den 1. Termin ^10 in Höhe von 1 Pfennig von jeder Versicherungseinheit fällig und sind spätestens bis zum 10. April 1910 (U die hiesige Ortssteuereinnahme zu bezahlen. § Reichenbrand, am 24. März 1910. Gemeindeältesten-Verpflichtung. Herr Mühlenbesitzer Friedrich Schmidt ist heute von der König!. Amtshauptmannschaft zu Lhemnig als Gemeinde-Aeltefter für hiesigen Ort und zwar auf die Zeit vom 23. März 1910 bis mit 22. März 1916 in Pflicht genommen worden. Rottluff, am 17. März 1910. Der Gemeindevorstand. „Nun sag mir aber geschwind, was du eigentlich gegen mich hast!" Die Augen des Mädchen füllten sich mit Tränen. „Fräu lein Ada hat vorhin — ihrer Gesellschaftsdame erzählt, — daß Sie — sich nächstens verloben würden," kam es stockend von den Lippen der Dienerin. Egon stampfte zornig mit dem Fuße den Boden, aber er beherrschte sich rasch. „Und das hast du natürlich sofort geglaubt, Marie!" sagte er leise, einen zärtlich vorwurfsvollen Ton anschlagend. „Das ist ja alles lauter müßiges Gerede. Meine Schwester will es freilich haben, — sie wünscht, ich soll ein reiches Mädchen heiraten, weil wir beide doch kein Vermögen be sitzen, — siehst du, ich kann mich aber nicht dazu entschließen; weil — nun weil ich eben eine andere lieb habe!" Er warf dabei einen vielsagenden Blick aus Marie, die sich augenscheinlich sehr rasch beruhigte und sich nun willig von ihm küssen ließ. „Ist das wahr?" fragte sie lächelnd und zeigte dabei eine Reihe schöner Zähne. Es war ein hübsches Mädchen von kaum 18 Jahren. Egon nickte lebhaft. „Gewiß ist das wahr, Marie!" Die Angeredete seufzte leise. „Ach, Sie haben mir das schon so oft gesagt, — aber ich kann es nicht glauben. Ich bin doch nur ein einfaches Mädchen, was sollte Ihnen wohl an mir gefallen? Eines Tages wird es doch so kommen, wie das gnädige Fräulein sagte, --- Sie werden sich mit einer reichen Dame verloben, und dann — dann gehe ich fort von hier, — weit fort, — aber vergessen werde ich Sie nie, — niemals!" „Na, siehst du, — du hast mich also lieb, Marie?" Sie nickte ernsthaft. „Ja sehr, — sehr lieb, und ich könnts nicht mitansehen, wenn Sie eine andere nähmen und schön mit ihr täten, das wäre zu schrecklich. Ich weiß gar nicht, was ich dann anfangen sollte!" „Nun, du müßtest dir dann eben auch einen andern nehmen," lachte Egon sorglos. Das Mädchen, das er noch immer in seinen Armen hielt, warf einen mißtrauischen Blick auf ihn. „Das sagen Sie nun wieder so leichthin," entgegnete Marie, den Kopf hängend, plötzlich entfuhr es leise ihren Lippen: „Um Gotteswillen, — lassen Sie mich los, — der gnädige Herr!" . Bekanntmachung. Die Schule zu Rabenstein betreffend. Auf Grund der Bestimmungen in §8 4, 5 des Volksschulgesetzes vom 26. April 1873 in Ver- I l l^hldung mfi ßß 5, 6, 32 der dazu gehörigen Ausführungsverordnung vom 25. August 1874 wird ^^^wtgendes bekannt gegeben: Musterung der Militärpflichtigen Die diesjährige Musterung der im Gemeindebezirke Rottluff aufhältlichen Militärpflichtigen findet Mittwoch, den 13. April 1910 vormittags ^8 Uhr im Gasthaus „Hohenzollern" in Chemnitz, Elisenstraße 2 statt. Die Zustellung der diesbezüglichen Ordres erfolgt in den nächsten Tagen. Die Militärpflichtigen haben die ihnen zugehenden Ordres und die übrigen Jahrgänge außerdem die Losungsscheine zur Vermeidung von 3 Mark Ordnungsstrafe im Musterungstermine mit zur Stelle zu bringen. 2m übrigen wird auf die Bekanntmachung des Zivilvorsitzenden der Kgl. Ersatz-Kommission im Aushebungsbezirke Lhemnitz-Land, welche am hiesigen Gemeindebrette angeschlagen ist, hingewiesen. Rottluff, am 23. März 1910. Der Gemeindevorstand. ' Schattenblume. , ! Originalroman von Irene v. Hellmuth. Nachdruck verbalen (Fortsetzung.) Egon Helldorf hatte schon eine Weile die herrliche Aus- -n L bewundert; dann durchschritt er mehrere Zimmer und lusie" ß Augen suchend umherschweifen. Ein junges, hübsches ädchen, das im Schlößchen bedienstet war, trat eben herein d Egon fragte dasselbe nach seiner Schwester. »Ich sah das gnädige Fräulein vorhin in den Garten ven," lautete die Antwort. Eggn trat rasch herzu und kniff das Mädchen in die ange. Dieses versuchte ihm zu entschlüpfen, er aber schlang sch den Arm um die sich heftig Sträubende und zog sie E* sich. L « "Na, na," lachte er, „was bist du heute so widerborstig, ? we Katze? Bekomme ich keinen Kuß? Hat dir jemand vas getan? Ich möchte es keinem geraten haben." „Lassen Sie mich los," rief das Mädchen aufgebracht, aus den blauen Augen traf ihn ein Zornesblitz. Egon ^inerte sich nicht darum. Zum bevorstehenden Quartalswechsel nimmt man Veranlassung, die Einwohnerschaft auf die , Etliche Bewirkung der An-, Ab- und Ummeldungen von Personen jeden Alters, innerhalb ' Tagen, sowohl im eigenen als auch im 2nteresse einer geordneten Meldeamtsverwaltnug zur Pflicht machen und gleichzeitig auf etntretende Bestrafung im Nichtbeachtungsfalle hinzuweisen. An- und Abmeldungen sind tunlichst persönlich zu bewirken. Legitimationspapiere als Familienstammbuch, Trau-, Geburts- oder Losungsschein, Militärpaß, Pbeits- und Dienstbuch re. sind stets, auch bei persönlicher Anmeldung vorzulegen. Ab- und Um» 7-^nttdungen sind unter Rückgabe des Wohnungsmeldescheins zu bewirken. n wiro Gleichzeitig werden die Haus- bezw. Quartierwirte darauf aufmerksam gemacht, daß sie für richtige An- und Abmeldung ihrer Ab- bezw. Untermieter mit verantwortlich sind. > Reichenbrand, am 21. März 1910. » Bekanntmachung. Die Aufnahme der Ostern 1910 schulpflichtig werdenden Kinder erfolgt ' „ Montag, den 4. April u. v. nachm. 1 Uhr dauerMiaben Zimmer 6 (im Anbau) Mädchen Zimmer 3. > r >l Neichenbrand, den 22. März 1910. Der Schulvorstand. . Bogel, G-V., Vorsitzender. ert, ... Ostern 1910 werden alle diejenigen Kinder schulpflichtig, welche bis dahin das 6. Lebensjahr refertik'i, haben. Außerdem dürfen jedoch auch solche Kinder ausgenommen werden, welche bis zum 30. Juni >eses Jahres das 6. Lebensjahr vollenden. jsjZß Die Aufnahme und Zuführung dieser schulpflichtig werdenden Kinder hat ,, Montag, den 4. April 1910 nachmittags um 2 Uhr ässe < der Zentralschule zu erfolgen. Für jedes aufzunehmende Kind ist bei der Anmeldung, soweit dies bei der Hauptanmeldung nicht geschehen, der Impfschein und für die nicht in Rabenstein geborenen Kinder außerdem noch eine und Geburtsurkunde beizubringen. Ittllll Die für die Kinder bestimmten Tüten sind mit vollem Namen zu versehen und am Sonntag, den 3. April vormittags >arint^ der Zentralschule — Hausmeisterwohnung — abzugeben. ren so- Die Anmeldung der fortbildungsschulpflichtigen jungen Leute hat ' Montag, den 4. April 1910 vormittags 7 Uhr ' erfolgen. » Zu melden haben sich alle Fortbildungsschulpflichtigen, auch wenn sie aus irgend einem Grunde Besuche der Ortsschule befreit sind. , Die Neueintretenden haben das Schulentlassungszeugnis und Zensurbuch vorzulegen. Außerdem lNN, Papier und Schreibzeug mitzubringen. ts IavJ- Auch solche Fortbildungsschulpflichtige, die im Laufe des Jahres zuziehen, haben sich nach der -^2L>mzeilichen Anmeldung sofort zur Fortbildungsschule zu melden; ebenso haben sie sich beim Wegzuge «MAALu Rabenstein rechtzeitig von der Fortbildungsschule abzumelden. . Widerrechtliche Verweigerung des Eintritts in die Fortbildungsschule, Nichtbeachtung der An- und "-k^vmeldung, sowie Vernachlässigung des Besuches wird bestraft. ar- Rabenstein, am 15. März 1910. Der Schuldirektor. Der Schulvorstand. Steinbrück.Wilsdorf, Vorsitzender.
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