Suche löschen...
Wochenblatt für Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff : 09.04.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910-04-09
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Heimatverein Reichenbrand e. V.
- Digitalisat
- Heimatverein Reichenbrand e. V.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1067800220-191004094
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1067800220-19100409
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1067800220-19100409
- Sammlungen
- LDP: Bestände des Heimatvereins Reichenbrand e. V.
- Saxonica
- Zeitungen
- Bemerkung
- Vorlagebedingter Textverlust.
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Wochenblatt für Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, ...
-
Jahr
1910
-
Monat
1910-04
- Tag 1910-04-09
-
Monat
1910-04
-
Jahr
1910
- Titel
- Wochenblatt für Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff : 09.04.1910
- Autor
- No.
- [1] - -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite herunterladen (PDF)
- Ganzes Werk herunterladen (PDF)
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Wochenblatt Fernsprecher: für Amt Siegmar Nr. 244. Reilhenimnd, SicWlu, Nmstidt, Rabenstein und Rottluff. ^2 14. Sonnabend, den 9. April 1910. . Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition (Reichenbrand, Nevoigtstraße 11), sowie von den Herren Friseur Weber in Reichenbrand, Kaufmann Emil Winter in Rabenstein und Friseur Thiem in Rottluff entgegen genommen und pro Ispaltige Petitzeile mit 10 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Anzeigen-Armahme in der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags S Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags 2 Uhr. Bereinsinserate müssen bis Freitags nachmittags 2 Uhr eingegangen sein und können nicht durch Telephon aufgegeben werden. Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Reichenbrand, am 4. April 1910. Der Gemeindevorstand. Vogel. Gemeinde Reichenbrand. 1. Alle im obengenannten Bezirke aufhältlichen (ausschließlich die von der Kgl. Sachs. Staats eisenbahn als vom Waffendienst zurückgestellt bezeichneten) Wehrleute I. Aufgebots, Reservisten, Dispositions-Urlauber, zur Disposition der Ersatzbehörden Entlassenen und Ersatzreservisten, sowie II. alle von der Kgl. Sachs. Staatseisenbahn als vom Waffendienst zurückgestellt Be zeichneten, soweit sie zur Landwehr I. bezw. II. Aufgebots zu überführen sind: -h der Jahresklasse 1902 und 1897, b) der Jahresklasse 1899, die volle drei Jahre und länger gedient haben, erhalten hierdurch Befehl, zu der in Grüna, Hotel Clauh, am Montag, den 25. April 1910 vormittags 10 Uhr ftattsindenden Kontrollversammlung pünktlich zu erscheinen. Anzug: Reine bürgerliche Kleidung; Schirme, Stöcke und Zigarren sind vorher wegzulegen. Befreiungsgesuch« find spätestens 5 Tage zuvor einzureichen, später eingehende Gesuche finden keine Berücksichtigung. Sämtliche Unteroffiziere (Feldwebel, Sergeanten und Unteroffiziere) haben zur Kontrollversammlung «IN linken Oberarm weiße, auf eigene Kosten zu beschaffende Binden zu tragen. 2m übrigen wird auf Punkt III und V der Paßbestimmungen hingewiesen. Königliches Bezirks-Kommando Chemnitz. Bekanntmachung. 2m Schaubezirk Reichenbrand ist die Stelle eines geprüften Fleischbeschauers und Trichinen- ichauers sofort neu zu besetzen. Das Emkommen verrügt circa 2000 M. jährlich. Bewerber wollen selbstgeschriebene Gesuche mit Lebenslauf und Zeugnisabschriften bis 24. April a. c. beim Unterzeichneten einreichen. Vorstellung zunächst nicht erwünscht. Reichenbrand, am 4. April 1910. Der Gemeindevorstand. Bogel. Bekanntmachung. Am 15. April dieses Jahres ist das Wassergeld und der Wasserzins auf den 1. Termin 1910 Mlig und ist spätestens bis zum 30. April 1910 mi Vermeidung des Zwangsvollstreckungsverfahrens an die hiesige Wasserwerkskasse zu bezahlen. Reichenbrand, am 8. April 1910. Der Gemeindevorstand. Vogel. Bekanntmachung. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die Königliche Amtshauptmannschaft unter Mitwirkung des ihr beigeordneten Bezirksausschusses das Ortsstatut, die Zahlung einer llmgehungs- tntschädigung an Lie für den zusammengesetzten Hebammenbezirk Reichenbrand—Siegmar Angestellten Hebammen betreffend, genehmigt hat. Das Ortsstatut tritt mit dem Tage seiner Bekanntmachung in Kraft und liegt 14 Tage lang zur Einsichtnahme im hiesigen Gemeindeamts öffentlich aus. Reichenbrand» am 8. April 1910. Der Gemeindevorstand. Bogel. Freistellen Im „Bethlehemstlsl" del Hnhenslein-Krnstthnl. Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Reichenbrand, Neustadt, Rabenstein und Rottluff, am 5. April 1910. Die Gemeindevorstände. 2m Bethlehemstift im Hüttengrund bei Hohenstein-Ernstthal können kränkliche und schwächliche Kinder von 3 bis 14 Jahren während der Sommermonate Aufnahme und Verpflegung findm. Die unterzeichnete Königliche Amtshauptmannschaft hat auch in diesem Sommer mehrere Freistellen auf die Dauer von 38 Tagen zu vergeben. Auf Gewährung solcher Freistellen gerichtete Gesuche von Einwohnern des amtshauptmannschaftlichen Bezirks sind alsbald bei den Gemeindebehörden anzubringen und von diesen mit einer Aussprache über Würdigkeit und Bedürftigkeit der Gesuchsteller sowie unter Beifügung eines ärztlichen Zeugnisses über den Gesundheitszustand der betreffenden Kinder hier einzureichen. Königliche Amtshauptmannschaft Chemnitz, am 30. März 1910. Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Rabenstein, am 24. März 1910. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. Gemeinde Rabenstein. I. Alle im obengenannten Bezirke aufhältlichen (ausschließlich die von der Kgl. Sächs. Staats eisenbahn als vom Waffendienst zurückgestellt bezeichneten) Wehrleute I. Aufgebots, Reservisten, Dispositions-Urlauber, zur Disposition der Ersatzbehörden Entlassenen und Ersatzreservisten, sowie ii. alle von der Kgl. Sachs. Staatseisenbahn als vom Waffendienst zurückgestellt Be zeichneten, soweit sie zur Landwehr I. bezw. II. Aufgebots zu überführen sind: der Jahresklasse 1902 und 1897, k) der Jahresklasse 1899, die volle drei Jahre und länger gedient haben, erhalten hierdurch Befehl, zu der in Chemnitz-Altendorf, Restaurant „Wiesenburg", am Sonnabend, den 16. April 1910 nachmittags 1 Uhr stattfindenden Kontrollversammlung pünktlich zu erscheinen. Anzug: Reine bürgerliche Kleidung; Schirme, Stöcke und Zigarren sind vorher wegzulegen. Befrelungsgesuche sind spätestens 5 Tage zuvor einzureichen, später eingehende Gesuche finden keine Berücksichtigung. Sämtliche Unteroffiziere (Feldwebel, Sergeanten und Unteroffiziere) haben zur Kontrollversammlung am linken Oberarm weiße, auf eigene Kosten zu beschaffende Binden zu tragen. 2m übrigen wird auf Punkt III und V der Paßbestimmungen hingewiesen. Königliches Bezirks-Kommando Chemnitz Meldungen im Fundamt Rabenstein. Verloren: Ein rotbraunes Portemonnaie mit 2nhalt. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, den 8. April 1910. Einladung. Die hochgeehrten Vertreter öffentlicher Behörden und alle Glieder der Kirchfahrt Rabenstein mit Rottluff und den beiden Rittergütern werden hiermit herzlich eingeladen, der gottesdienstlichen Feier der Einweisung eines Hilfsgeistlichen am Sonntag Mis. Domini beizuwohnen und dadurch ihre Anteilnahme an der Förderung des kirchlichen Lebens in der Parochie freundlichst zu bekunden. d.n 9. Ap,u ,91°. Der KirchErstand. Weidauer, Pfarrer. Benutzung von Gemeindeareal. In letzterer Zeit hat es überhandgenommen, daß Gemeindegrundstücke, hauptsächlich aber öffentliche Wege und Seitengräben derselben durch Ablagern von Baumaterialien, Aufstellen von Wagen und dergl. von privater Seite in Anspruch genommen worden sind, ohne daß eine Genehmigung hierzu bei dem Unterzeichneten eingehoit worden ist. Es werden hiermit diejenigen Personen, welche Gemeindeareal in obengenannter Weise benutzen wollen, an die sie treffende Verpflichtung der rechtzeitigen Genehmigungseinholung erinnert. Rottluff, am 1. April 1910. Der Gemeindevorstand. Sitzung des Gemeinderates zu Rabenstein vom 5. April 1910. Anwesend: Der Gemeindevorstand und 20 Mitglieder. Es wird beschlossen: 1. Die Abgabe einer Wohnung im Armenhause an einen älteren Einwohner; 2. die llebemahme der Verpflegskosten für ein vom Stadttat Chemnitz unterzubringendes Kind; 3. Maßnahmen zu ergreifen wegen Erwerbung eines Grundstücks; 4. ein Gesuch wegen llebernahme der Garantie für eine hohe vkaßmbaurente abzulehnen; 5. zur Ausbezirkung einer Rittergutsparzelle in den politischen Gemeindeverbaud nachträglich die Genehmigung auszusprechcn; 6. die aktenkundig gemachten Bedingungen zu einem Wohnhaus- Neubau gutzuheißen; 7. die Ausleihung von Sparkassengeldern nach den Vorschlägen Sparkassenausschusses zu genehmigen; , 8. die Verfügung der Amtshauptmannschaft und die sonstigen Unterlagen, Besoldungsverhältnisse bett., dem Finanzausschuß, sowie °en weiter zugewähltenHerrenHermannArn old, Leopold Knauth Und Otto Vultorius, zur Prüfung und Berichterstattung zu über weisen ; 9. Erörterungen anzustellen, wegen des Beitrittes zu dem zu Kündenden Gemeindepensionsverband im Königreich Sachsen. Im Prinzip ist man schon jetzt zum Beitritt geneigt; 10. das erworbene Grundstück an der Flurgrenze Röhrsdorf °ufzuforsten und die erforderlichen Pflanzen gelegentlich zu beziehm. 11. 2n einer Kaufsache wird die Wertzuwachssteuer nach dm Bestimmungen des neuen Regulatives festgesetzt. 12. werden eine größere Anzahl Reklamationen gegen die Höhe der Einschätzung zu den Gemeindeanlagen aufs Jahr 1910 erledigt. Schluß der Sitzung abends 10V? llhr Bericht über die Sitzung des Gemeinderates zu Rottluff vom 5. April 1910. Vors.: Gem.-Vorst. Geißler. Vor Eintritt in die Tagesordnung widmet der Vors. den in das Kollegium als Gemeinde-Aeltestm eintretenden Herrn Schmidt und den neueinttetenden Herm 2Hle Worte der Begrüßung und weist diese beiden Herren mit dem Wunsche, daß ihre Tätigkeit zum Wohle und zur fortschrittlichen Weiterentwickelung der Gemeinde gereichen möge, in den Gemeinderat ein. 1. Kenntnis nimmt man: a) von einer Verfügung der Kgl. Amts hauptmannschaft, den Lastkraftwagenverkehr der Chemnitzer Dünger abfuhr-Gesellschaft betreffend; b) von der Entschädigung des Anfalles der ledigen Franke aus Chemnitz durch dm Versickerungs-Verein; c) von einer Armensache; 6) von einer bekannt gewordenen für die Gemeinde günstigen Grunddienstbarkeit; e) von der Hinterlegung einer Grunddienstbarkeit; k) von einer Verfügung der Kgl. Amtshauptmann schaft, die Überwachung des Freibankverkaufes durch den Fleischbe schauer bett. 2. Der ratenwetsen Abführung der Genehmigungsgebührm für dm Teilbebauungsplan wird zugestimmt. 3. Die Angelegmhett, Bebauungsplan für das nördliche Gelände bett., läßt man auf sich beruhen. 4. Punkt eignet sich nicht zur Veröffentlichung. 5. Der Anschaffung von Ortsplänen und Verkauf derselben an die Grundstücksbesitzer und sonstigen 2nteressenten will man näher treten. 6. Die Ausführung der Errichtung eines eisernen Steigerturmes zu Übungszwecken der hiesigen freiwilligen Feuerwehr wird der Fa. Hermann Schubert in Chemnitz-Rottluff übertragen. 7. Zur Anschaffung einiger Fmerwehr-Ausrüstungsstücke werden die Geldmittel bewilligt. 8. Ein Erlaß der Kgl. Amtshauptmannschaft, die Gehaltsverhält nisse der Gemeindebeamten bett., soll unter den Gemeinderatsmitglie dern zirkulieren. 9. s) Zu dem Wohnhausneubaugesuche des Zimmermannes Emst Großer werden die Gemeindebedtngungen festgelegt und Dispensation von 8 10 des baurechtlichen Ortsgesetzes befürwortet, b) Ein Dispen sationsgesuch, 8 15 Abs. 4 des baurechtlichen Ortsgesetzes bett., wird befürwortet, c) Eine Anliegerleistungskaution wird auf Ansuchen ausnahmsweise zum Teil gestundet. 10. Reklamationen gegen die diesjährige Gemetndeanlagm-Ein schätzung finden 26 Erledigung. 11. a> Für den ausgeschiedenm Herrn Kupfer werden die Herren Schmidt und Ihle in dm Bauausschuß gewählt, d) Mit der Be stellung des Gemeindevorstandes zum Gerichtsschöppen ist man ein- verstanden. Kirchliche Nachrichten. Parochie Reichenbrand. Am Sonntag Missericordias Dom., den 10. April 1910 Vorm. ^9 Uhr Predigtgottesdienst. Parochie Rabenstein. Am Sonntag Missericordias Dom., den 10. April 1910 Vorm. 9 Uhr Predigtgottesdienst mit Ordination und Ein weisung des Herrn cantt. teo. min. Stephan Gebhardt ins Hilfsgeistlichenamt durch Herrn Superintendent Fischer. Chorgesang: Den Herren lobt mit Freuden, Chor von H. Schütz. Mittwoch, den 13. April 1910 abends 8 Uhr evang. Jungfrauenverein im Pfarrhause.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite