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gemach le MS »gen. nrat. »ar»» -Strah ochenblatt Femsprecher: Amt Siegmar Nr. 344. für Reichenörand, Siegmar, Neustadt, Radenstein und. Rottluff 1SU Sonnabend, den 9. Dezember kt »L- VU >ot n son n ehr Der Gemeindevorstand. « am O- Für die Festtage und den Weihnachtstisch empfehle Vee Backmargarine Pflanzenbutter lose und in Packung. Backgewürze. !lrttt-el lnM- Marren Zigarre» -« d- u- 8ekokvLarLen koiLdviLnrei'ei» n k». aar M die hiesige Ortssteuereinnahme zu bezahlen. Reichenbrand, am 8. Dezember 1911. >o, LS Nachrichten des Kgl. Standesamtes zu Rabenstein vom 1. bis 8. Dezember 1911. «ebneten: Dem Monteur Ernst Paul Zaspel 1 Sohn. Aufgebote: Der Eisenformer Franz Richard Lippert, wohnhaft in ! Themnitz-Altendorf mit Elsa Liddy Bauer, wohnhaft in Rabenstein; der Postverwalter Otto Gottschling mit 2da Margaretha Quaas, beide wohnhaft in Rabenstein; der Fleischer Paul Anton Selbmann, wohnhaft in Chemnitz mit Meta Elsa Rau, wohnhaft in Rabenstein, «terbefälle: Der Privatmann Friedrich August Reichel, 81 Jahre alt; Helene Kespohl, 4 Monate alt; hierüber 1 Totgeburt. Nachrichten des Kgl. Standesamtes zu Siegmar vom 3ü. November bis mit 6. Dezember 1911. Geburten: Dem Metzgehilfen Emil Paul Gruner in Chemnitz 1 Sohn und eine uneheliche Geburt. Eheaufgebote: Der Eisengießer Ernst Emil Kropp mit der Waren ausgeberin Minna Pauline Dietzsch, beide wohnhaft in Siegmar. Nachrichten des Kgl. Standesamtes zu Rottluff vom 28. November bis 7. Dezember 1911. Geburten: Dem Fabrikarbeiter Karl Albrecht 1 Mädchen; dem Eisenformer Christian Friedrich Uhlig 1 Knabe; dem Modellver walter Gustav Emil Meisgeier 1 Mädchen. Aufgebote: Der Modelltischler Ernst Emil Schaale mit Lina Elsa Augustin, beide wohnhaft in Rottluff; der Fleischer Paul Georg Hofmann mit Ella Frieda Löbel, beide wohnhaft in Rottluff. Wall- und Haselnüsse Garantiert nicht tropfende BaNNlle^zeN, bunt und weiß in jeder Stärke Bekanntmachung. Am 15. Dezember vr. wird der 4. Termin der diesjährigen Rente fällig und ist spätestens bis zum 23. Dezember d. I. AZ 49. Gefunden vurde in hiesiger Flur 1 Damengeldtaschen. Zur Ermittelung des Eigentümers wird solches hiermit bekannt gemacht. Reichenbrand, am 4. Dezember 1911.Der Gemeindeoorstand. Versteigerung. Montag, den 11. November 1911 nachmittags 4 Uhr sollen im Hofe des Rathauses Pfeilerspiegel, sowie 4 Hasen (Holländer) gegen sofortige Barzahlung öffentlich versteigert werden. Der Bollstreckungsbeamte zu Rabenstein, am 8. Dezember 1911. Feld-Verpachtung. Die für Sonntag, den 3. Dezember cr. angesetzt gewesene Verpachtung des unterhalb des Schulsptelplatzes ge legenen, von den Schul- und Rathausgrundstücken begrenzten Feldes hat nicht stattgesunden. Pacht lustige wollen schriftliche Angebote — mit Preisangabe — bis zum 15. Dezember vr. im Gemelnde- amte — Kassenzimmer — einreichen, woselbst auch die Verpachtungs-Bedingungen zu erfahren sind. Rottluff, am 5. Dezember 1911.Der Schulvorstand. Reichstagswahl. Die Wählerliste der Gemeinde Rottluff für die bevorstehenden Neuwahlen zum Reichstage liegt vom 14. Dezember 1911 ab 8 Tage lang im hiesigen Gemeindeamts — Kassenztmmer — während der gewöhnlichen Geschäftszeit zu jedermanns Einsicht aus. Einsprüche gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Liste können innerhalb 8 Tagen nach dem Beginne obiger Auslegung bei dem unterzeichneten Gemeindevorstande schriftlich erhoben oder zu Protokoll gegeben werden Dazu sind die Beweismittel für die Behauptungen, falls dieselben nicht auf Offenkundigkeit beruhm, beizubringen. Rottluff, am 6. Dezember 1911.Der Gemeindevorstand. Lichthalter Schneebelag 1 Christbaumwatte s «nverbrennbar Eisflimmer I Broncen. Räucherkerzen, Räucherpulver, Räucheressenz. Bekanntmachung. Am 16. Dezember a. o. ist der 4. Termin der diesjährigen Rente fällig und ist spätestens bis zum 24. Dezember d. I. kN die hiesige Ortssteuereinnahme zu bezahlen. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 8. Dezember 1911. Bekanntmachung. Die Wählerlisten der Gemeinde Rabenstein mit den beiden Rittergütern Nieder- und Ober rabenstein für die bevorstehenden Wahlen zum Deutschen Reichstage liegen vom 14. Dezember 1911 an acht Tage lang bei dem unterzeichneten Gemeindeoorstande zu jedermanns Einsicht aus. Es wird dies unter Hinweis auf 8 3 des Reglements vom^' iggz Z^r Ausführung des Wahlgesetzes für den Reichstag vom 31. Mai 1869 mit dem Bemerken hierdurch bekannt gemacht, daß, wer die gedachten Listen für unrichtig oder unvollständig hält, dies nach der Vorschrift in 8 3 des vor gedachten Reglements innerhalb 8 Tagen nach dem Beginn der Auslegung der Listen bei dem unter zeichneten Gemeindevorstande schriftlich anzuzeigen oder zu Protokoll geben kann und die Beweismittel für seine Behauptungen, falls dieselben nicht auf Notorietät beruhm, beizubringen hat. Rabenstein, am 7. Dezember 1911. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. Deutsche und französische Parfüms und Seifen in Einzelpackung, sowie eleganter Kartonnage. Dralles Illusion in Leuchttürmchen; Echte Eau de Cologne einzeln sowie im Original. Volksbücherei Rabenstein. (Geöffnet Sonntags von Vs11 —12 Ahr vormittags im Erdgeschoß der neuen Schule.) Lesezimmer mit 25 illustrierten und Fachzeitschriften, dessen fleißige Benützung allen erwachsenen Einwohnern unseres Ortes angelegentlichst empfohlen wird. Meyers großes Konversations- lerikon und Kürschners Jahrbuch 1911 stehen den Besuchern des Lesezimmers zur freien Verfügung. Landkarten hängen aus zur Orientierung über politische Tagesereignisse. Zu dem 3. Familien-Leseabende, der dem Gedächtnisse des am 21. November 1811 so jung und jäh dahingeschiedenen Dichters H. Von Kleist Rechnungs - Einreichung. Diejenigen, welche für Lieferungen re. im Jahre 1911 noch Forderungen an die hiesigen Gemeinde- Aassen (einschl. Schulkasse) haben, werden hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche durch Einreichung von Rechnungen umgehend, spätestens aber bis zum 28. Dezember vr. beim Unterzeichneten geltend zu Zachen. Reichenbrand, am 8. Dezember 1911.Der Gemeindeoorstand. Zwei Märchenabende in Rabenstein. AM-25. und 28. Dezember <dem 1. und 4. Feiertage) sollen Märchen mit Lichtbildern, Bortragen und Gesängen geboten werden. Die zweite Darbietung (am 28. Dezember) ist nicht eine Wiederholung der ersten, sondern bringt völlig andere Märchen. Eintritt für Kinder 10, für Erwachsene 20 Pf. Der Reingewinn soll zu einer Milchgabe an Schulkinder verwendet werden. Veranstalter sind das Lehrer kollegium und der Büchereiausschuß zu Rabenstein. Näheres in den nächsten Nummern. Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. , . Anzeigen werden in der Expedition (Reichenbrand, Nevoigtstraße 11), sowie von den Herren Frisenr Weber in Reichenbrand, Kaufmann Emil Winter in Rabenstein und Friseur Thiem m Rottluff entgegen- genommen und pro Ispaltige Petitzeile mit 15 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Auzeigen-Armahme in der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags 8 Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags S Uhr. Vereinsinserate müssen bis Freitags nachmittags 2 Uhr eingegangen sein und können nicht dnrch Telephon aufgegeben werden. Nachrichten des Kgl. Standesamtes zu Reichenbrand vom 2. bis 8. Dezember 1911. ' Geburten: Dem Kottonarbeiter Karl Willi Löbel 1 Sohn; dem i Reisenden Gustav Hermann Zänker 1 Tochter. > Aufgebote: Der Hilfsweichenwärter Bruno Linus Ahlig mit Lina ' Emma Barthel, beide wohnhaft in Reichenbrand. Gemeindeabgaben. Am 1. Dezember a. o. ist der 4. Termin der Gemeindeabgaben und des Schulgeldes fällig. Der unterzeichnete Gemeindevorstand macht dies mit dem Bemerkm hierdurch bekannt, daß nach «Klaus der für die Bezahlung zugelassenen 14tägigen Frist gegen Säumige das Mahn- bez. vfandungsverfahren eingeleitet werden wird. Reichenbrand, am 25. November 1911.Der Gemeindevorstand. Sämtliche Backwaren in Usisei'SUSLUg ps. VfeiLvnmekI gi». Uosinen TuUsnis Dominiken Msnckvln Vilnonsn Oili-onsl Bayrische Schmelzbutter, naturrein i Die Wählerlisten der Gemeinde Reichenbrand ' Ar die bevorstehenden Wahlen zum Deutschen Reichstage liegen vom 14. Dezember 1911 - 'n acht Tage lang im hiesigen Gemeindeamte während der üblichen Geschäftsstunden zu jedermanns ' Ansicht aus. Es wird dies unter Hinweis auf 8 3 des Reglements vom 28. Mai 1870 zur Ausführung des . Wahlgesetzes für den Reichstag vom 31. Mai 1869 mit dem Bemerken hierdurch bekannt gemacht, daß, ' her die gedachten Listen für unrichtig oder unvollständig hält, dies nach der Vorschrift in 8 3 des vor- ' ^dachten Reglements innerhalb 8 Tagen nach dem Beginn der Auslegung der Listen bei dem unter- < schneien Gemeindevorstande schriftlich anzeigen oder zu Protokoll geben kann und die Beweismittel ' Ar seine Behauptungen, falls dieselben nicht auf Notorietät beruhen, beizubringen hat. Reichenbrand, den 8. Dezember 1911. Der Gemeindevorstand. Wein-Niederlage der Firma Franck L Just, Chemnitz. Verkauf zu Originalpreisen. Tisgms»* Li'wk 8vkulLS.