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Wochenblatt für Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff : 26.02.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910-02-26
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Heimatverein Reichenbrand e. V.
- Digitalisat
- Heimatverein Reichenbrand e. V.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1067800220-191002265
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1067800220-19100226
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1067800220-19100226
- Sammlungen
- LDP: Bestände des Heimatvereins Reichenbrand e. V.
- Saxonica
- Zeitungen
- Bemerkung
- Vorlagebedingter Textverlust.
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Wochenblatt für Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, ...
-
Jahr
1910
-
Monat
1910-02
- Tag 1910-02-26
-
Monat
1910-02
-
Jahr
1910
- Titel
- Wochenblatt für Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff : 26.02.1910
- Autor
- No.
- [1] - -
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- Wochenblatt Fernsprecher: Amt Siegmar Nr. 344. Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff. MIO Sonnabend, den 26. Februar 8 Satin, ge ark, ihm ein herzliches Bekanntmachung Sitzung des Gemeinderats zu Reichcnbrand vom 24. Februar 1910. »Ä 1. ! V hiesigen ibenste>' Abweges an dieser Straße; der Gemeinderat beschließt, unter ge- ZiearNs- Bedingungen den Fußweg zu bauen; ä) ein Dispensations- > gksuch, § 15 1 des allgemeinen baurcchtlichen Ortsgesetzes betr., findet Befürwortung. 3. 2n Armensachen werden 2 Unterstützungsgesuche den Vor- s» Schlägen des Armenausschusses entsprechend berücksichtigt. 'gehen, ehe er wieder fften Jahren nach zten B >atz isches ezahlt- . 100 elle- ren 2. Beschlußfassung in Bausachen: H wird Kenntnis genommen von der ministeriellen Genehmigung des H. Bebauungsplanes, der dazu gehörigen Bauvorschriften und des Ortsgesetzes der Gemeinde Aeichenbrand, die planmäßige Verbreiterung pp. der Weststratze betr., b) wird beschlossen, die über die planmäßige Verbreiterung pp. der Arzig- und Turnstraße aufgestellten Ortsgesetze den ministeriellen Vorschlägen entsprechend abzuändern bezw. zu ergänzen; c) berichtet »er Herr Vorsitzende über die mit den Grundstücksbesitzern der Turn- itraße gehabte Verhandlung in Sachen der Durchführung des erhöhten Siegmar. Oft hört man die Klage: „Da habe ich nun Obst bäume gepflanzt, man hat mir gesagt, die Sorten seien gut und bald tragbar, es sind aber soundsoviel Fahre vergangen, und die Bäume haben noch gar nicht, oder doch herzlich wenig -getragen, zeigen auch noch keinen Blütenansatz. Sie wachsen ungeheuer ins Holz, sodaß ich sie nicht bändigen kann, haben aber keine Lust zum Tragen. Mit dem Obstbau ist bei uns nichts. Wer mir geraten hat, Obstbäume anzupflanzen, hat wahrscheinlich von der Sache nichts verstanden." Diejenigen, welche dieses Klagelied singen, übersehen, daß sie in 99 die nächste Folge ist, daß er Fruchtholz ansetzt und wohl auch in den ersten Fahren nach der Pflanzung trägt. Es ist aber ein Fehler, ihm die Früchte zu lassen, er mutz erst richtig anwachsen und Holz bilden. Nimmt man ihm die Früchte nicht, so wird der Baum ge wöhnlich so geschwächt, daß oft viele Fahre vergehen, ehe er wieder tragbar wird. Man breche also in den ersten Jahren nach der Pflanzung alle Früchte unbarmherzig aus, der Baum schlügen des Ärmenausschusses entsprechend berücksichtigt. 4. Zur Beschaffung einer Anzahl von Helmen für die hiesige frei- wülige Feuerwehr werden die Mittel bewilligt. 5. In Sachen der Einführung einer Amgehungsgebühr für die beiden Hebammen wird beschlossen, den früher festgesetzten Beschluß wegen Festsetzung der Gebühr auf 3 Mark aufrecht zu erhalten. 6. Ein Abgabenerlaßgesuch wird berücksichtigt. von 100 Fällen selbst daran schuld sind, daß ihre Bäume nicht tragen. Wer Obstbäume pflanzt, mutz sich von vorn herein darüber klar sein, daß sie auch eine verständige, sachgemäße Behandlung und Pflege verlangen, wenn sie Freude machen sollen. Im Obstbau heißt es mehr wie in jeder anderen Sache: „Selbst ist der Mann!" Es ist falsch, sich nur auf den Gärtner oder Baumwärter oder sachverständigen Nachbar oder Freund zu verlassen. Diese Leute können nicht immer zur Hand sein, wenn es nötig ist. Man verschaffe sich nur die er forderlichen Kenntnisse selbst. Ls ist das durchaus nicht so schwierig und zeitraubend, wie mancher denkt. Die beste Gelegenheit dazu bieten unsere Obstbauvereine, wie sie in Chemnitz, Siegmar, Mittel bach, Grüna, Kändler Pleißa usw. vorhanden sind. Natürlich ge nügt es nicht, daß man bloß zahlendes Mitglied ist, sondern man mutz auch die Versammlungen besuchen und darf sich nicht scheuen zu fragen, wenn man Rat braucht. 2n dem Folgenden soll auf einige falsche Ansichten hingewiesen und vor häufig vorkommenden Fehlern gewarnt werden. 1. Man erwarte von einem Obstbaume nicht gleich in den ersten Fahren nach der Pflanzung ganze Körbe voll Obst. Durch das Aus graben und Verpflanzen ist der Baum ungemein geschwächt worden; wird sich dafür später dankbar zeigen! 2. Im Obstbau spielen 10 Fahre keine große Rolle. Die meisten edlen Sorten fangen erst nach diesem Zeiträume an, richtig zu tragen, (der Gravensteiner fängt als Hochstamm in der Regel erst nach 15 bis 18 Fahren damit an!> Zum Obstbau gehört also Geduld und immer wieder Geduld! 3. Man glaube nicht, daß die Fruchtbarkeit der Obstbäume durch fortwährendes strenges Schneiden, besonders durch das kurze Zurück schneiden der Leitzweige, zu erzwingen sei. Gerade das Gegenteil ist der Fall. Wohl kann der sachgemäße Schnitt (aber auch nur dieser!) zur Fruchtbarkeit beitragen, aber leider verstehen ihn nur wenige (auch nicht alle Gärtner und Baumwärter). Wer aber nichts vom Schnitt versteht, der tut besser, den Baum ruhig wachsen zu lassen, wie er Lust hat. Nur lichte man ihn aus, wenn er zu viel Zweige hat, damit Luft und Licht hinein können in die Krone. Durch den starken Rückschnitt wird der Baum nur veranlaßt, immer mehr Holztriebe zu machen, solange aber dieser vorherrscht, zeigt der Baum wenig Lust zum Fruchtansatz. Also: Gar nicht schneiden ist besser als falsch oder zu streng schneiden! Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition (Reichenbrand, Nevoigtstraße 11), sowie von den Herren Friseur Weber in Reichenbrand, Kaufmann Emil Winter in Rabenstein und Friseur Thiem in Rottluff entgegen genommen und pro Ispaltige Peritzeile mit 10 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Auzeigen-Armahme iu der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags S Uhr, bei den Annahmestelle» bis nachmittags 2 Uhr. Vereinsinserate müssen bis Freitags nachmittags 2 Uhr eingegangen sein und können nicht dnrch Telephon aufgegeben werden. „Ruhe in Frieden" und dem Hardtbach einerseits und der Flurgrenze mit Mittelbach und dem die Hohensteiner- und Hofer stratze verbindenden Kommunikationsweg (Weststratze) andererseits, ministerielle Genehmigung ge funden hat. Gleichzeitig sind die dazu gehörigen besonderen Bauvorschriften vom 30. April 1907, sowie das Ortsgesetz der Gemeinde Retchenbrand vom 15. Fanuar 1909, betreffend die planmäßige Verbreiterung, Beschleusung und Bachüberbrückung der Weststraße, die Herstellung einer später im Zuge der verlängerten Straße IV des Teilbebauungsplanes L zu erbauenden Hardtbachbrücke, die Errichtung einer Kläranlage in Reichenbrand, sowie Vorschriften über die Verteilung des der Gemeinde durch die von ihr übernom menen Herstellungen erwachsenden Kostenaufwands ministeriell genehmigt worden. Der Plan samt Unterlagen, sowie die Bauvorschriften und das Ortsgesetz liegen im hiesigen Ge meindeamt zur Einsichtnahme öffentlich aus. Reichenbrand, am 24. Februar 1910. Der Gemeindevorstand. Vogel. U Ltr. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis a) von der Einladung des „..r Militärvereins zu dem am 27. dss. Monats stattfindenden Vergnügen; b) von einem Schreiben des Elektrizitätswerkes in Ober lungwitz, Errichtung einer Straßenlampe betr.; c) von einem Schreiben des Straßenbahnamts Chemnitz, Einführung des 10 Minutcnverkehrs auf der Reichenbrander Linie während der Sommermonate betr.; ->) von den Unterstützungsgesuchen des Rettungshauses Moritzburg und des Frauenheims Tobiasmühle, die Gesuche läßt man auf sich beruhen; e) von einem Schankkonzessionsgesuch, die Bedürfnisfrage wird befürwortet; k) von der Schulsparkassenrechnung aufs Fahr 1909, die vom Schulsparkassenausschutz gefaßten Beschlüsse werden ange nommen. in die Ewigkeit nach. Neustadt bei Chemnitz, am 25. Februar 1910. Der Gemeinöerat und Schulvorstand Geißler, Gemeindevorstand und Vorsitzender des Schulvorstandes. Gemeindeanlagen-Einschätzung 1910. Nachdem die diesjährige Einschätzung zu den Gemeindeanlagen im hiesigen Orte beendet und das Schätzungsergebnis den Beitragspflichtigen durch Steuerzettel bekannt gemacht worden ist, werden alle diejenigen Anlagenpflichtigen, welche eine Steuerzuferttgung noch nicht erhalten haben, hiermit auf gefordert, wegen Mitteilung des Einschätzungsergebnisses sich bei der hiesigen Ortssteuereinnahme — Ge meindeamt — zu melden. Rottluff, am 26. Februar 1910. Der Gemeindevorstand. Bekanntmachung. Am 1. März c. wird der 1. Termin der Gemeindeanlagen und des Schulgeldes auf 1910 j fällig. i Es wird dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß nach Ablauf der für die Bezahlung zugelassenen 14tägigen Frist gegen Säumige das Mahn- bez. Pfändungsverfahren eingeleitet werden wird. Reichenbrand, am 24. Februar 1910. Der Gemeindevorstand. . Bogefi Versteigerung. Montag, den 28. Februar 191V, nachmittags 4 Uhr Versteigerung eines modernen 2spännigen Tafelschlittens mit Zubehör gegen sofortige Barzahlung. Sammeln der Bieter im Rathause. Der Vollstreckungsbeamte zn Rabenstein, am 25. Februar 1910. Bekanntmachung Die nächste Reinigung der Schornsteine findet in hiesiger Gemeinde vom 28. Februar bis 4. März 1910 Reichenbrand, am 25. Februar 1910. Der Gemeindevorstand. Bogel. Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Reichenbrand und Rabenstein, am 24. Februar 1910. Der Gemeindevorstand. Der Gemeindevorstand. Bogel. Wilsdorf. Als Beiträge der Besitzer von Pferden und Rindern zur Deckung der im Fahre 1909 bestrittenen Verläge a. an Viehseuchenentschädigung (Verordnung vom 4. März 1881, Ges.- u. V.-Bl. S. 13 fg.) b. an Entschädigung für nicht gewerbliche Schlachtungen (Gesetz vom 2. Ein Hundesteuer-Erlaßgesuch findet Berücksichtigung. 3. Von Arealankauf zu dem Spritzenhausgrundstück nimmt man Abstand. 4. Ein Schadenersatz-Anspruch soll an die Versicherungsgesellschaft zur Entschließung abgegeben werden. 5. Die Grundbesitz-Anlagen sollen 1910 mit 16 Pfg. pro Einheit zur Erhebung kommen. 6. Von Erweiterung des Sitzungszimmers im Gemeindeamte nimmt man Abstand. 7. Zu dm Baugesuchen Halbig (Errichtung eines Holzschuppens betreffend) und Hofmann (Errichtung eines Wohnhauses mit Anbau und Seitengebäude betr.) werden die Gemeindebedingungen festgelegt. 8. Mit der Einschätzung zu den Gemeindeanlagen für 1910 wird begonnen. Sitzung vom 18. Februar 191V. Vorsitzender: Gemeindevorstand Geißler- 1. ») Zu dem Wohnhausneubau-Gesuche Würker werden die Gemeindebedingungen festgesetzt; b) Zu der von der Kgl. Amts hauptmannschaft angeregten Beschleusung eines Teiles der Walden burgerstraße kann man die Notwendigkeit nicht anerkennen. 2. Die Einschätzung zu den Gemeindeanlagen für 1910 wird beendet. 3. Ein Gemeindeanlagen-Erlaßgesuch wird berücksichtigt. Sitzung vom 22. Februar 1910. Vorsitzender: Gemeindevorstand Geißler. 1. Kenntnis nimmt das Kollegium: ») von der ministeriellen Genehmigung des neum Wertzuwachssteuer-Regulatives; b und c) von der Hinterlegung 2er Anliegerleistungskautionen; 6) von dem Ergebnis der amtsh. Gemeindeamts-Revision; «) von der Berechnung der An lagen vom persönlichen Einkommen für 1910 (es kommt nur der Normalsteuersatz, also kein Zuschlag zur Erhebung). 2. Zu dem Fabrikbaugesuche der Schmirgel- und Lorund-Werke, Chemnitz werden die Gemeindebedingungen festgesetzt. 3. Die Weiterberatung über Abänderung des Ortsstatutes erfolgt und findet die Angelegenheit ihre Erledigung. ld B m ad» ff ige O ! säm" ihr Ab m LH-< ÜK- r. > 4UNg,. > KeM itigen- Pfg- , 4 4 90 PI Lxtra^ zurüS lug.-S^ Lede^ gez- - ngen- ,en - Gemäß ß 25 des allgemeinen Baugesetzes wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß der Teilbebauungsplan L für Reichenbrand, umfassend das Gelände zwischen der Hofcrstaatsstraße Pferd zu ». Rind unter 3 Monaten zu ». — M. 21 Pf., Rind von drei Monaten und darüber zu — M. 21 Pf., zu b. 1 M. 20 Pf., Dank und Nachruf. Am 22. dieses Monats ging zum ewigen Frieden ein unser treuer Gemeindevorstand a. D. Herr Gustav Adolph Wünsch. Bis zu seinem am 28. Februar 1906 erfolgten Rücktritt hat er 17 Fahre lang mit seltener Pflichttreue und großer Selbstlosigkeit als Gemeindevorstand und Vorsitzender des Schulvorstandes gewirkt und sich in dieser Zeit durch sein schlichtes, friedliches Wesen und durch seinen geraden, rechtlichen Sinn die Hoch achtung und Liebe aller Einwohner erworben. Wir werden sein Gedächtnis allezeit dankbar in Ehren halten und rufen und Ausführungsverordnung vom 2. November 1906, Ges. u. V.-Bl. S. 74 bez. 364 fg.) sind nach der Viehaufzetchnung vom 1. Dezember 1909 zu leisten für jedes im Privatbesitz befindliche 1 M. 23 Pf., . Vorsitzender: Gemeindeoorstand Geißler. ^19-^ , 1. Kenntnis nimmt das Kollegium; -h von der endgültigen Er- -Zdigung einer Armensache und b) von einer amtsh. Mitteilung, die Erhebung einer Bezirkssteuer für den Aufwand der Fürsorgeerziehung betreffend. q Mk. Bericht über die Sitzungen des Gemeinderates zu Rottluff VMM' voni 14. Februar 1910. zus. 1 M. 41 Pf., sowie für jedes im Reichs- oder Staatsbesitz befindliche Rind von drei Monaten und darüber zu b. 1 M. 20 Pf. Die Erhebung dieser Beiträge erfolgt demnächst durch die Gemeindebehörden. Dresden, am 19. Februar 1910. Ministerium des Innern. Meldungen im Fundamt Rabenstein. Gefunden: 1 Paar Handschuhe, 1 Schlüssel. Verloren: 1 Schlüssel. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 25. Februar 1910.
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