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Wochenblatt Fernsprecher: Amt Siegmar Nr» 144. für Reichenbmnd, Siegmar, Neustadt und Radenstein. 41. Sonnabend, den 12. Oktober 1AG7. Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition Meichcnbrand, Pelzmühlenstraße 47v), sowie von den Herren Friseur Weber in Reichenbrand und Kaufmann Emil Winter in Rabenstein entgegengenommen und pro Ispaltige Petitzeile mit 10 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Anzeigen-Annahme bis spätestens Freitags nachmittag 5 Uhr. Bekanntmachung. Der unterzeichnete Kirchenvorstand gibt hiermit bekannt, daß am 1. Dezember c. vorm. 11 Uhr im Gasthaus Reichenbrand Kirchenvorstandswahl stattfinden soll. Kirchengesetzlicher Bestimmung zu folge scheiden Ende 1907 aus in Reiche nbrand die Herren Otto, Gemeindevorstand Vogel und Wendler, in Siegmar die Herren Gemeindevorstand Klinger, Oberlehrer Meyer und Richter. Zunächst ist eine Wählerliste aufzustellen. Stimmberechtigt sind alle selbständigen Hausväter der Kirch gemeinde, welche das 25. Lebensjahr erfüllt haben, sie seien verheiratet oder nicht, und in die Wähler liste der Kirchgemeinde ausgenommen sind. Die Aufnahme in die letztere erfolgt nur auf eigene An meldung, welche zu jeder Zeit geschehen kann, und zwar für Reichenbrand auf dem Pfarramt, für Siegmar auf dem Gemeindeamt. Die Anmeldung mutz mit der einzeln abzugebenden und durch eigenhändige Unterschrift zu vollziehenden Erklärung verbunden sein, datz der sich Anmeldende bereit sei und sich verpflichtet, das kirchliche Leben in der Gemeinde in llebereinstimmung mit den Ordnungen der Kirche zu fördern. Die Anmeldung ist bis zum 10. November zu bewirken. Eine Aufnahme in die Wählerliste ist dann nicht mehr zulässig. Wählbar als Kirchenvorsteher sind nur selbständige Haus väter der Kirchgemeinde von gutem Rufe, bewährtem christlichen Sinn, kirchlicher Einsicht und Er fahrung, welche das 30. Lebensjahr vollendet haben. Die ausscheidenden Herren Kirchenvorsteher sind sofort wieder wählbar. Reichenbrand, den 11. Oktober 1907 Der Kirchenvorstand. Rein, Pf. Bekanntmachung. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, datz am hiesigen Kirchweih-Sonntag, den 13. Oktober dieses Jahres der Verkauf mit Fleischwaren und Delikatessen vormittags von 6 bis 8 Uhr und nachmittags von 1 bis 9 Uhr, mit Milch vormittags von 6 bis 8 Uhr, mittags von 11 bis 12 Uhr und nachmittags von 3 bis 9 Uhr, mit sonstigen Etz-, Trink- und Materialwaren — einschlietzlich Tabak und Zigarren — ingleichen mit Heizungs- und Beleuchtungsmaterial — im Kleinhandel vormittags von 6 bis 8 Uhr, mittags von 11 bis 12 Uhr und nachmittags von 3 bis 9 Uhr, in allen übrigen Handelsbetrieben von vormittags 11 bis abends 9 Uhr stattfinden darf. Reichenbrand, am 10. Oktober 1907. Der Gemeindevorstand. Bogel. Bekanntmachung. Am 30. September dieses Jahres war der H. Termin der diesjährigen Einkommen- und Erganzungssteuer fällig und ist spätestens bis zum 21. Oktober dieses Jahres bei Vermeidung des Mahn- bezw. Zwangsvollstreckungsverfahrens an die hiesige Ortssteuereinnahme zu entrichten. Reichenbrand, am 11. Oktober 1907. Der Gemeindevorstand. Vogel. Bekanntmachung. Am 15. Oktober dieses Jahres werden das Wassergeld und der Wasserzins auf den III. Termin 1907 fällig und sind unter Vorlegung des Quittungsbuches bez Wasserzinszettels spätestens bis zum 30. Oktober 1907 bei Vermeidung des Zwangsvollstreckungsverfahrens an die hiesige Wasserwerkskasse zu bezahlen. Reichenbrand, am 3. Oktober 1907. Der Gemeindevorstand. Vogel. Bekanntmachung. Nachdem nach' der Verordnung des König!- Justizministeriums zur Ausführung des 8 2 des Einführungsgesetzes zur Strafprozetzordnung für das Deutsche Reich vom 3. Mai 1879 die Urliste zur Wahl der Schöffen und Geschworenen für den Ort Neichenbrand neu aufgestellt worden ist, wird unter Hinweis auf die gesetzlichen Vorschriften hiermit bekannt gemacht, datz diese Urliste vom ll. Oktober 1907 an eine Woche lang für jedermann öffentlich bei Unterzeichnetem zur Einsicht aus liegt und innerhalb dieser einwöchigen Frist Einwendungen gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Liste schriftlich oder zu Protokoll bei dem Gemeindevorsteher anzubringen sind. Reichenbrand, am 11. Oktober 1907. Der Gemeindevorstand. Vogel. Bekanntmachung, die Einkommen- und Ergänzungssteuerdeklaration betr. Aus Anlatz der im Laufe des nächsten Jahres stattfindenden allgemeinen Einschätzung zur Ein kommen- und Ergänzungssteuer werden zur Zeit Aufforderungen zur Deklaration des steuerpflichtigen Einkommens und bez. Vermögens ausgesendet. Denjenigen, welchen eine derartige Aufforderung nicht zugesendet werden wird, steht es frei, De klarationen über ihr Einkommen bez. ihr ergänzungssteuerpflichtiges Vermögen bis zum K. November 1907 bei dem unterzeichneten Gemeindevorstande einzureichen. Zu diesem Zwecke werden bei letzterem Deklarationsformulare unentgeltlich verabfolgt. Gleichzeitig werden alle Vertreter von Personen, die unter Vormundschaft oder Pflegschaft stehen, ingleichen alle Vertreter von juristischen Personen (Stiftungen, Anstalten, eingetragenen Vereinen, ein getragenen Genossenschaften, Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Berggewerkschaften usw.), sowie die Vertreter von sonstigen mit dem Rechte des Vermögenserwerbs ausgestatteten Personenvereinen und Vermögensmassen aufgefordert für die Ver tretenen, soweit dieselben ein steuerpflichtiges Einkommen oder ergänzungssteuerpflichtiges Vermögen haben bez. in Ansehung der Ergänzungssteuer der Steuerpflicht überhaupt unterliegen, Deklarationen bei dem unterzeichneten Gemeindevorstande auch dann einzureichen, wenn ihnen deshalb besondere Auf forderungen nicht zugehen sollten. Rabenstein, am 12. Oktober 1907. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. Bekanntmachung Nachdem die Austragung der Hauslisten am 10. Oktober dss. 2s. beendet worden ist, wird hier mit noch besonders darauf aufmerksam gemacht, datz diese Listen, nach dem Stande vom 12. Oktober 1907 vorschriftsmätzig ausgefüllt, innerhalb 10 Tagen, demnach bis spätestens den 20. Oktober 1907 im Rathause während der üblichen Geschäftsstunden zur Vermeidung einer Ordnungsstrafe bis 50 Mk. abzugeben sind. Die Abgabe hat durch erwachsene Personen zu erfolgen, welche in der Lage sind, sich not wendig machende Auskünfte erteilen zu können. Der Abgabetermin mutz in Rücksicht auf die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen pünktlich innegehalten werden, andernfalls die Strafbestimmungen unnachsicht lich zur.Anwendung gebracht werden müßten. Rabenstein, am 11. Oktober 1907. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. Bekanntmachung. Es wird andurch bekannt gemacht, datz die nächste Reinigung der Schornsteine in Raben stein vom 14. bis mit 28. Oktober cr. stattfindet. Rabenstein, am 11. Oktober 1907. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. Bekanntmachung. Gefunden wurde: 1 Quersack und ein Tuch. Zugelaufen: 1 Gans. Verloren wurde: 1 Herrenuhr und 1 Handwagenreifen. Rabenstein, am 11. Oktober 1907. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. Bekanntmachung. Am 30. September 1907 war der 2. Termin der staatlichen Einkommen- und Ergänzungs- steuer fällig. Derselbe ist bis spätestens zum 21. Oktober dieses Jahres an die hiesige Ortssteuer-Einnahme abzuführen. Nach Ablauf dieser Frist wird gegen Säumige das Mahn- bezw. Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet werden. Neustadt, am 11. Oktober 1907. Der Gemeindevorstand. Geißler. Bekanntmachung. Am 15. dieses Monats ist der 5. Termin der Gemeindeanlagen und des Schulgeldes für das laufende Jahr fällig. Derselbe ist bis spätestens zum 15. November 1907 an die hiesige Gemeindekassenverwaltung abzuführen. Es wird dies mit dem Bemerken bekannt gemacht, datz nach Ablauf dieser Frist gegen Säumige das Mahn- bezw. Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet werden wird. Neustadt, am 11. Oktober 1907. Der Gemeindevorstand. Geißler. Bekanntmachung. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, datz der pensionierte Schutzmann Herr Hermann Stopp aus Siegmar bis auf weiteres von uns als Aushilfsschutzmann angestellt worden ist. Neustadt, am 11. Oktober 1907. Der Gemeinderat. Geißler, Gemeindevorstand. Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Neustadt, am 9. Oktober 1907. Der Gemeindevorstand. Geißler. Gemeinde Neustadt. Alle im obengenannten Bezirke aufhältlichen nicht vom Waffendienst zurückgestellten Reservisten, Dispositions-Urlauber und zu Disposition -er Ersatzbehörden Entlassenen erhalten hierdurch Befehl, zu der am Sonnabend, den 9. November 1907, vormittags 8 Uhr 30 Min. in Chemnitz-Altendorf, Restaurant Wiesenburg stattfindenden Kontrollversammlung pünktlich zu erscheinen. Anzug: Reine bürgerliche Kleidung; Schirme, Stöcke und Zigarren sind vorher wegzulegen. Zur Jahresklasse 1902 Zugehörige haben wegen der vorzunehmenden Futzmessung in sauberer Fußbekleidung zu erscheinen. Befreiungsgesuche sind spätestens 5 Tage zuvor einzureichen, später eingehende Gesuche finden keine Berücksichtigung. Im übrigen wird aus Punkt III und V der Patzbestimmungen hingewiesen. Welcher Jahresklasse jeder einzelne angehört, ist auf dem Deckel des Militärpasses verzeichnet. König!. Bezirkskommando Chemnitz. Die Sparkasse zu Neustadt Telephon Nr. 85, Am« Siegmar. unter Garantie der Gemeinde verzinst Einlagen mit 3Vs "/o Mr Einlagen, welche bis zum 3. eines Monats bewirkt werden, erfolgt Verzinsung für den vollen Monat. Die Sparkasse expediert täglich vormittags von 8—12 Ahr und nachmittags von 2—6 Ahr. Durch die Post eingehende Einlagen werden sofort expediert. Bericht über die Sitzung des Gemeinderats zu Neustadt vom 20. September 1907. Vorsitzender: Herr Gemeindevorstand Geißler. 1. erfolgt die Wahl des 1. Gemeindeältesten. Dieselbe fällt auf Herrn Fabrikant Karl Gustav Starke. 2. wird Kenntnis genommen: H von dem Ableben einer auf Kosten der hiesigen Armenkasse in der Landesanstalt Eolditz unter gebracht gewesenen Person, b) von einem Dankschreiben des Gau turnrats im 21. Turngau für die anläßlich der im Juli und August dieses Wahres hier stattgefundenen Gauturnfeste gezeigte Entgegen kommen seitens der hiesigen Einwohnerschaft. 3. Zu einem Hypothekendarlehnsgesuch wird die erforderliche Zustimmung erteilt. Gertliches. Rabenstein. Auch an dieser Stelle seien die Gemeindeglieder von Rabenstein-Rottluff aus den Familienabend aufmerksam gemacht, den der Hausväterverband am Donnerstag abend im Weißen Adler zu halten gedenkt. Möge derselbe recht zahlreich besucht werden. Neustadt. Bei der hiesigen Sparkasse wurden im Monat Sep tember d. I. 103 Einzahlungen im Betrage von 23080 Mk. 94 Pf.