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Fernsprecher: Reichenvmnd, Siegmar, Neustadt und Radenstein 39 Sonnabend, den 28. September 1907 Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition (Reichenbrand, Pelzmühlenstraße 47v), sowie von den Herren Friseur Weber in Reichenbrand und Kaufmann Emil Winter in Rabenstein entgegengenommen und pro Ispaltige Petitzeile mit 10 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Anzeigen-Annahme bis spätestens Freitags nachmittag S Uhr. Wochenblatt Amt Siegmar Nr. 144. Bekanntmachung. Am 30. September dieses Jahres wird der II. Termin der diesjährigen Einkommen- und TrgSnzungssteuer fällig und ist spätestens bis zum 21. Oktober dieses Jahres bei Vermeidung des Mahn- bezw. Zwangsvollstreckungsverfahrens an die hiesige Ortssteuereinnahme Nl entrichten. Reichenbrand, am 24. September 1907. Der Gemeindevorstand. - Vogel. Bekanntmachung. Am 1. Oktober dieses Jahres werden die Brandversicherungsbeiträge auf den II Termin 1907 in Höhe von 1 Pfennig von jeder Versicherungseinheit fällig und sind spätestens bis zum 12. Oktober 1907 an die hiesige Ortssteuereinnahme zu bezahlen. Reichenbrand, am 24. September 1907. Der Gemeindevorstand. Vogel. Bekanntmachung. Durch Urteil des Königlichen Oberverwaltungsgerichts Dresden ist die Entscheidung der König- liHen Kreishauptmannschaft Chemnitz vom 28. ii. 1907 bestätigt worden, wonach für den wieder wahlbaren Fabrik- und Gutsbesitzer Karl Hermann Reinhardt in Rabenstein als Mitglied der Klasse der höchstbesteuerten Ansässigen eine nochmalige Wahl zum Gemeinderat vorzunehmen ist. Behufs Vorbereitung dieser Wahl liegt vom 21. September >1907 die aufgestellte Gemeinderatswahlliste 14 Tage lang in der Expedition der Gemeindeverwaltung hier, zu jedermanns Einsicht aus und können Einsprüche gegen dieselbe bis mit 28. September 1907 nachm. 5 Uhr bei dem unter zeichneten Gemeindevorstand erhoben werden. Die Wahl selbst ist auf Montag den 7. Oktober 1907 von 11 Uhr Vorm, bis 2 Uhr nachm. im Restaurant „Schweizerhaus" Rabenstein (Bes. Stoll) anberaumt. Es werden daher hiermit alle hierorts ansässigen Gemeindemitglieder, welche die sächsische Staatsangehörigkeit besitzen, das 25. Lebensjahr erfüllt haben, ersucht, zur Vornahme der Wahl zu dem gedachten Zeitpunkte sich im Wahllokale einzufinden und ihren Stimmzettel abzu geben. Mr die ansässigen Ehefrauen haben deren Ehemänner abzustimmen, falls für sie die gesetzlichen Voraussetzungen zutreffend sind. Der Wahlakt wird an dem bezeichneten Wahltage Punkt 2 Uhr Nachmittags geschlossen und können später Erschienene zur Abstimmung nur noch insoweit zugelassen werden, als sie bereits im Wahllokal anwesend sind. Auf dem Stimmzettel ist der Name des zu Wählenden deutlich und zweifellos anzugeben. Einwendungen gegen das Wahlverfahren selbst sind bei Verlust desselben binnen 14 Tagen Vach der Stimmenauszählung und zwar bis züm 21. Oktober 1907 bei der Königlichen Amtshaupt wannschaft anzubringen. Rabenstein, am 17. September 1907. Der Gemeinderat. . Wilsdorf, Gemeindevorstand. Bekanntmachung. Am 30. September 1907 ist der 2. Termin der Einkommen- und Ergänzungssteuer fällig. Die Steuer ist spätestens bis zum 15. Oktober dieses Jahres an die hiesige Ortssteuereinnahme abzuführen. Nach Ablauf dieser Frist wird gegen Säumige das Mahn- bezw. Zwangsvollstreckungsverfahrcn eingeleitet. Mit diesem Termin wird gleichzeitig von den Handel- und Gewerbetreibenden ein Beitrag für die Handels- und Gewerbekammer zu Chemnitz nach Höhe von 2 Pfennigen von jeder Mark desjenigen Steuer satzes erhoben, welcher auf das in Spalte <l des Einkommensteuer-Katasters eingestellte Einkommen entfallen würde. Rabenstein, am 27. September 1907. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. Bekanntmachung. Am 1. Oktober d. Js. werden die Brandversicherungsbetträge auf den 2. Termin 1907 mit 1 Pfennig von jeder Versicherungseinheit für die Gebäude und mit 1V? Pfennig von der Einheit für maschinelle Betriebsgegenstände, ebenso die aus früheren Terminen sich berechnenden Stückbeiträge fällig. Diese Beiträge sind bis spätestens den 10. Oktober 1907 bei Vermeidung des Zwangsvollstreckungsverfahrens an die hiesige Ortsstenereinnahme zu entrichten. Rabenstein, am 27. September 1907. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. Bekanntmachung. Verloren wurde: 1 Spazierstock, gefunden: 1 Doppelschlüssel. Rabenstein, am 27. September 1907. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. — VoWbibliothek Rabenstein. Die Bibliothek wird erst am 14. Oktober wieder geöffnet. Die Bibliotheks-Verwaltung. Bekanntmachung. Am 30. September dieses Jahres ist der 2. Termin der Einkommen- und Ergänzungssteuer fällig und ist bis spätestens zum 21. Oktober 1907 an die hiesige Ortssteuer-Einnahme abzuführen. Nach Ablauf dieser Frist wird gegen Säumige das Mahn- bezw- Zwangsvollstreckungsversahren eingeleitet werden. Neustadt, am 26. September 1907. Der Gemeindevorstand. Geißler. _ Bekanntmachung. Die am 1. Oktober 1907 fälligen Brandversicherungsbeiträge sind nach 1 Pfennig pro Einheit bis spätestens zum 8. Oktober dieses Jahres bei Vermeidung der zwangsweisen Beitreibung an die hiesige Ortssteuereinnahme abzuführen. Neustadt, am 27. September 1907. Der Gemeindevorstand. Geißler. —_ Die Sparkasse zu Neustadt unter Garantie der Gemeinde verzinst Einlagen mit 3 Vs "/o- Für Einlagen, welche bis zum 3. eines Monats ' werden, erfolgt Verzinsung für den vollen Monat. Die Sparkasse expediert täglich vormittags von 8—12 Ahr und nachmittags von 2—6 , Durch die Post eingehende Einlagen werden sofort expediert. ' ' Sitzung des Gemeinderates zu Reichendrand vom 20. September 1907. 1. Es wird Kenntnis genommen H von einer Verordnung des Kgl. Ministeriums des Innern, Wertzuwachssteuer betr.; b) von dem Eachstande des Teilbebauungsplanes für die Stelzendorferstraße; in Rücksicht auf die von den Anliegern abgegebenen Erklärungen be schließt der Gemeinderat unter Aufhebung des (Beschlusses vom 27. v. M-, sich für den Vermittelungs-Vorschlag der Kgl. Straßen- und Wasserbauinspektion zu erklären; c) von einem Dispensations gesuche in einer Bausache; das Gesuch wird befürwortet!; <l) von den Dismembrationsunterlagen des angekausten L.'schen Grundstücks. Zur Erlegung des Kaufpreises für dasselbe in Höhe von 14612 Mk. beschließt der Gemeinderat ein tilgbares Darlehn von 14000 Mk. zu 4Vs°/o bei der Landesversicherungs-Anstalt aufzunehmen; e) von dem Bericht der Generalversammlung des Bezirksarmen-Vereins Chemnitz-Land; I) von einem Beschlusse des hiesigen Schulvorstands, die Abhaltung des Fortbildungsschulunterrichts von 5—7 Ahr abends auch während des Winterhalbjahres. 2. An Stelle des in den Gem.-Rat eingetretenen Herrn Fabri kanten Lasch wird Herr Hausbesitzer Ernst Enge in den Sparkassen- Ausschuß gewählt. 3. Auf Vorschlag des Bauausschusses wird die Anbringung einer Straßenlampe an der Ecke der Oststraße beschlossen. 4. Auf Vorschlag des Finanzausschusses wird ein Gesuch um Er mäßigung des Zinsfußes für ein Stiftungskapital abgelehnt. Ebenso kann ein Gesuch um Erlaß der Wertzuwachssteuer der Konsequenzen halber keine Berücksichtigung finden. 5. Ein Abgabenerlaßgesuch wird bewilligt; ein zweites dergleichen dagegen abgelehnt. 6. Bericht des Verfassungsausschusses über die Benennung der Straßen und Wege und Einführung von Hausnummern. Es sollen benannt werden: 1. die Staatsstraße von der Flurgrenze Siegmar bis zur Flur grenze Mittelbach: Hoferstrage; 2. die Staatsstraße von der Kirche bis zur Flurgrenze Grüna: Hohensteinerstraße; 3. die Straße nach der Pelzmühle: Nevoigtstraße; 4. der Weg nach Dietrichs Rosenschule: Rosenweg; 5. der Weg nach den Häusern von Drechsler, Klaus und Arold: Gartenweg; 6. der Weg nach den Häusern von Lindner (Leichenfrau), Lindner (Ortskrankenkasse), Hahn und Schulze: Uferweg; 7. die Straße nach der Iagdschenke: Stelzendorferstraße; 8. die jetzige Wendlersche Privatstraße: Turnstraße; 9. die Straße nach der Turnhalle: Arzigstratze; 10. die Straße nach den Häusern von Grünert, Brüch pp.: Ost- straße; 11. die Bauerngüter Zimmermann, Kunze, Lindner, Erth, Ahlig, Reichel und Günther: An den Gütern; 12. die Häuser Kühnert, Hertel, Schobert, Groß, Kahl, Herrmann, Beyer und Lindner: Am Berg; 13. die Häuser Kretzschmars Brandstelle, Hübler, Lohse, Gebhardt, Groß und Melzer: Bachgasse; 14. der Weg nach dem Kaßberg: Kaßbergstraße; 15. der Weg nach den Häusern Bechstein und Rögner: Feldstrabe; 16. der Fußweg nach den Häusern Türk, Tischendorf pp.: Kirchstelg; 17. die Straße von der Restauration Riedel nach Fleischer Richter: Weststrabe; 18. der Weg nach den Häusern Neubert, Brödner und Haberkorn: Grenzweg; 19. die Straße vom Fleischer Richter bis zu Säckels Färberei und den beiden Waldhäusern: Rabensteinerstrabe; 20. der Weg nach den Häusern Drechsler, Wunderlich und Richter: Hardtweg; 21. der Weg nach der Sieben: Teichstratze; 22. die Straße, welche von der Rabensteinerstraße abzweigt und bei den Häusern Buschmann, Resch, Teubel pp. vorbeiführt: Hardtstrabe; 23. der Weg, welcher von der Hohensteinerstraße abzweigt und nach den Häusern Kullmann, Enge, Helmert pp. bis zum Bahnwärterhaus führt: Wilhelmstrabe. Endgiltige Beschlußfassung wird bis zur nächsten Sitzung vertagt. 7. Eine Reklamation gegen die Gemeindeahgaben wird berück sichtigt. 8. Ein Darlehnsgesuch wird auf Vorschlag des Sparkassenaus schusses bewilligt. 9. In einer Kaufsache wird von den zu entrichtenden Besitz wechselabgaben genehmigend Kenntnis genommen. Bericht über die Sitzung des Gemeinderats zu Neustadt vom 17. September 1907. Vorsitzender: Herr Gem.-Borst. Geißler. 1. Es wird Kenntnis genommen: s) von der eingegangenen Ge nehmigung zur Abersandung der erhöhten Fußwege entlang der ver legten Wasserleitung im nächsten Frühjahr, b) von ? , VerMauna der Königlichen Amtshauptmannschaft Chemnitz, .7, Bekämvfuna der Schwindsucht betr, ch Schreiben e:^ hiesigen Fabrik besitzers, m welchem der elbe cke Wa serentnahr gewerblichen Zwecken unter den gestellten Bedingungen ar „-mmt- Verpflichtung des Schutzmann Geiler als SoMreckungsbeamter für den hiesigen Ort. 2. Ein Gesuch wegen Vornahme einer Sckäkuna zu den Gemeindeanlagen infolge veränderte chommensverhültnisse wird abgelehnt und an der bereits bestehen Veranlagung für das laufende Steuerjahr festgehalten. Ein Anlagenerlaßgesuch wird teilweise berücksichtigt. ^Vom vorliegenden ärztl. Zeu- Mer den Krankheitszustand des Schutzmanns Kretz schm ar w: Kenntnis genommen. Während der Zeit der Erkrankung des H Kretzschmar soll Vertretung in der bereits getroffenen Weise st ^finden. 4 werden die Empfänger für die Zinsen des Michaeli s'schen Legates bestimmt. 5. Nachdem die Prüfung der Abrechnung über das Wasserwerk erfolgt ist, wird dieselbe bis auf einige kleine Differenzen für richtig anerkannt und in die Schlußzahlung an den Erbauer der Wasser leitung gewilligt. 6. wird noch von einem Schreiben des Herrn 1. Gemeindeältesten Kick el Hayn, in welchem derselbe seinen Verzug nach Chemnitz und damit die Niederlegung seines Amtes als 1. Gemeindeältester anzeigt, Kenntnis genommen. Herr Gemeindevorstand Geißler bedauert namens des Gemeinderates das Ausscheiden des Herrn Kickelhayn sehr, indem er die Verdienste des Ausgeschiedenen für das Wohl der Gemeinde Neustadt rühmlichst hervorhob. Wegen Vornahme einer Neuwahl erfolgt im Anschlusse hieran eine Aussprache. Merkliches. Rabenstein. Nachdem unser seitheriger Friedensrichter Herr Knauth vor kurzem wegen überkommenen Alters freiwillig von seinem Amt zurückgetreten ist, hat das König!. Justizministerium auf Vorschlag des Gemeinderates Herrn Fabrikant Vollbrecht Ahlich, hier, zum Friedensrichter für Rabenstein und Rottluff ernannt. Dessen Verpflichtung seitens des König!. Amtsgerichts Chemnitz ist bereits erfolgt. Rabenstein. Morgen Sonntag, den 29. Sept, abends 8 Ahr soll im Gasthof zu Wüstenbrand ein öffentlicher Familienabend ab gehalten werden, bei dem Herr Pastor M. Weidauer, seit 10 Jahren