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Wochenblatt Fernsprecher: Amt Siegmar Nr. 144. für Reilhenvwnd, Siegmar, Neustadt und Rabenstein. As IS. Sonnabend, den 13. April 1S07. Erscheint jeden Sonnabend Nachmittags. Anzeigen werden in der Expeditton Weichenbrand, Pelzmühlenstraße 47v), sowie von den Herren I. Oebser in Reichenbrand, Buchhändler Clemens Bahner in Siegmar und Kaufmann Emil Winter in Rabenstein entgegengenommen und pro Ispaltige Petitzeile mit 10 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Bekanntmachung. Am 15. April -ss. Jhs. werden das Wassergeld und der Wasserzins auf den 1. Termin 1907 fällig und sind unter Vorlegung des Quittungsbuches bez. Steuerzettels spätestens bis zum 3V. April 1907 bei Vermeidung des Zwangsvollstreckungsverfahrens an die hiesige Ortssteuereinnahme zu bezahlen. Reichenbrand, am 11. April 1907. Der Gemeindevorstand. Vogel. Bekanntmachung. Die im Vorjahre ausgegebenen Erlaubniskarten zum Leseholzsammeln für das Staatsforstrevier Rabenstein sind bis 1. Mai 1907 anher zurückzugeben. Bis zu gleichem Zeitpunkte haben sich diejenigen Personen, welche solche Karten für die neue Periode vom 1. Juli 1907 bis 15. April 1908 wünschen, bei dem unterzeichneten Gemeindevorstand zu melden. Reichenbrand, den 11. April 1907. Der Gemeindevorstand. Vogel. Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Reichenbrand, am 9. April 1907. Der Gemeindevorstand. Vogel. Gemeinde Reichenbrand. Alle im obenbezeichneten Bezirke aufhältlichen vom Waffendienst zurückgestellten: o) der Jahresklassen 1899 und 1894, soweit sie zur Landwehr I. bezw. n. Auf gebots zu überführen sind, d) der Jahresklasse 1896, welche volle drei Jahre und länger gedient haben, c) alle nicht vom Waffendienst zurückgestellten, als: Wehrleute I. Aufgebots, Reservisten, Dispositions-Arlauber, zur Disposition der Ersatzbehörden Entlassene aller Waffengattungen und Ersatzreservisten erhalten hierdurch Befehl, zu der am Dienstag den 1k. April 1907 nachmittags 1 Uhr in Chemnitz-Altendorf, Restaurant „Wiesenburg", stattfindenden Kontrollversammlung pünktlich zu erscheinen und zwar Jahresklasse (Eintrittsjahr) 1894 bis mit 1906. Anzug: Reine bürgerliche Kleidung; Stöcke und Zigarren sind vorher wegzulegen. Befreiungsgesuche haben die Betreffenden spätestens 5 Tage vorher einzureichen. Später eingehende Gesuche finden keine Berücksichtigung. 2m übrigen wird auf Punkt III und V der Paßbestimmungen hingewiesen. Sämtliche Anterofsiziere (Feldwebel, Sergeanten und Anteroffziere) haben zur Kontrollversammlung am linken Oberarm weiße, auf eigene Kosten zu beschaffende Binden zu tragen. Königliches Bezirkskommando Chemnitz. Bekanntmachung, die Musterung der Militärpflichtigen betreffend. Die Musterung der militärpflichtigen Mannschaften für Rabenstein mit Ritter gütern findet nach der Bekanntmachung der Königlichen Ersatzkommission Lhemnitz-Land vom 8. März 1907 — abgedruckt im Chemnitzer Tageblatt vom 10. März 1907, auf die hiermit noch besonders aufmerksam gemacht wird — am Mittwoch den L7. April 1SO7 vormitttags Vj8 Uhr in Chemnitz im Gasthaus zur Linde statt. Alle in der genannten Gemeinde und den Gutsbezirken aufhältlichen, im Jahre 1887 geborenen Militärpflichtigen, sowie die Militärpflichtigen früherer Jahresklassen, welche von dm Ersatzbehörden noch keine endgültige Entscheidung über ihr Militärverhältnis erhalten haben, einschließlich der überzählig gebliebmm, werden aufgefordert, am genannten Tage persönlich in reinlichem und nüchternem Zustande pünktlich vor der Königlichen Ersatzkommission sich zu gestellen, auch zur Vermeidung einer Ordnungsstrafe von 3 Mark ihre Losungsscheine und Gestellungsatteste mitzubringen. Rabenstein, am 15. März 1907. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. Bekanntmachung. Für einen hübschen 6jährigen Knaben wird geeignete Anterkunft gesucht. Kleine Entschädigung wird gewährt. Rabenstein, am 8 April 1907. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. Nachstehende Bekanntmachung bringe ich hiermit zur öffentlichen Kenntnis. Rabenstein, am 12. April 1907. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. Gemeinde Rabenstein. Alle im obenbezeichneten Bezirke aufhältlichen vom Waffendienst zurückgestellten: H der Jahresklassen 1899 und 1894, soweit sie zur Landwehr 1. bezw. 2. Aufgebots zu überführen sind, b) der Jahresklasse 1896, welche volle drei Jahre und langer gedient haben, c) alle nicht vom Waffendienst zurückgestellten als: Wehrleute 1. Aufgebots, Reservisten, Dispositions-Arlauber, zur Disposition der Ersatzbehörden Entlassene aller Waffengattungen und Ersatzreservisten erhalten hierdurch Befehl, zu der am Dienstag den 16. April 1907 vormittags 11 Uhr in Chemnitz-Altendorf, Restaurant „Wiesenburg", stattfindenden Kontrollversammlung pünktlich zu erscheinen und zwar Jahresklasse (Eintrittsjahr) 1894 bis 1906. Anzug: Reine bürgerliche Kleidung; Stöcke und Zigarren sind vorher wegzulegen. Befreiungsgesuche haben die Betreffenden spätestens 5 Tage vorher einzureichen. Später eingehende Gesuche finden keine Berücksichtigung. 2m übrigen wird auf Punkt 3 und 5 der Paßbestimmungen hingewiesen. Sämtliche Unteroffiziere (Feldwebel, Sergeanten und Anteroffiziere) haben zur Kontrollversammlung am linken Oberarm weiße, auf eigene Kosten zu beschaffende Binden zu tragen. Königliches Bezirks-Kommando. Bekanntmachung. Gefunden wurden 1 Manschettenknopf, 1 Handschuh und 1 Portemonnaie. Verloren wurden 10 Mk. bares Geld, 1 goldne Damenuhr und 1 Schlüssel. Rabenstein, am 12. April 1907. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. Bekanntmachung. Am 15. dieses Monats ist der 2. Termin der Gemeindeanlagen und des Schul geldes für das laufende Jahr fällig und ist bis spätestens zum 15. Mai 1907 an die hiesige Gemeindekassenverwaltung abzuführen. Es wird dies mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß nach Ablauf dieser Frist gegen Säumige das Mahn- bez. Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet werden wird. Neustadt, am 12. April 1907. Der Gemeindevorstand. Geißler. Die Sparkasse z« Neustadt unter Garantie der Gemeinde verzinst Einlagen mit "/o Für Einlagen, welche bis zum 3. eines Monats bewirkt werden, erfolgt Verzinsung für den vollen Monat. Die Sparkasse expediert täglich vormittags von 8—12 Ahr und nachmittags von 2—6Ahr. Durch die Post eingehende Einlagen werden sofort expediert. IM" SM sDI zk leichten Handarbeiten und werden zu höchsten Löhnen gesucht. Lmil 8ckii-m6n L 60., Trikotagenfabrik, Siegmar. Sitzung des Gemeinderats zu Reichenbrand vom 9. April 1907. 1. Es wird Kenntnis genommen s) von dem Protokoll über die am 25. März ds. Js. vorgenommene Revision der Sparkasse; b) von einer Verfügung der König!. Amtshaupt- wannschaft, die Abweisung eines Rekurses wegen Bezahlung von Besitzveränderungsabgaben bett.; c) von einem Beschluß ^rselben Behörde, die Anlegung des Stammvermögens der Gemeinde bett-, hierzu wird entsprechende Entschließung gefaßt; ü) von einem Schreiben des Herausgebers des hiesigen Wochen blattes, die amtlichen Bekanntmachungen betr.; der Gemcinde- iat beschließt, das Gesuch zunächst auf ein Jahr versuchsweise zu bewilligen. 2. Beschlußfassung in Bausachen, a) die bei einem Neu bau gestellten Gemeindebedingungen werden gutgeheißen, b) auf Vorschlag des Bauausschusses werden die Mittel zum Abwalzen eines Teiles der Pelzmühlenstraße sowie der Oststratze bewilligt. 3. 2n Armensachen wird beschlossen, a) an 2 hilfsbedürftige Personen eine fortlaufende wöchentliche Unterstützung von je 2 Mark zu bewilligen; d) die Verteilung der Zinsen der König Albert-Jubiläums-Stiftung, der Eduard Teubel- und Ernst Meitzner-Stiftung dem Vorschläge des Armenausschusses entsprechend vorzunehmen. 4. Aber den Verkauf des alten Armenhauses wird Ent schließung gefaßt. 5. 2n einer in der letzten Sitzung ausgesetzten Reklama tionssache wird teilweise Berücksichtigung beschlossen. 6. Auf Vorschlag des Wahlausschusses wird der Haus besitzer Herr Karl Melzer zum Feuerlöschdirektor gewählt. 7. Einschätzung Zugezogener. Bericht über die Sitzungen des Gemeinderats zu Neustadt am 26. März und 11. April 1907. Vorsitzender: Herr Gemeindevorstand Geißler. Sitzung vom 26. Marz. 1. Zu einem Konzessionsgesuch um Erlaubnis zum Kan tinenbetrieb beim Wasserleitungsbau wird die Bedürfnisfrage anerkannt. 2. werden mehrere Grundstücke infolge Erbfolge geschätzt und die Erben zur Bezahlung von Besitzveränderungsabgaben regulativmäßig herangezogen. 3. Von; Abschluß der Gemeindekassenrechnungen auf das Jahr 1906 wird mit Befriedigung Kenntnis genommen; die Rechnungen werden zur Prüfung an den Finanzausschuß überwiesen. 4. werden einer Strumpfwirkersehefrau die Gemeinde anlagen fürs laufende Jahr erlassen. 5. findet ein Gesuch wegen Gewährung eines Darlehns Genehmigung. 6. wird von einem Schreiben des Gemeinderats Rottluff in Bebauungsplansachen Kenntnis genommen. 7. Der Auszahlung einer Resthypothek an einem Darlehns- schuldner wird zugestimmt und 8. zu einem Baugesuche die erforderliche Ausnahme bewilligung befürwortet. Sitzung vom 11. April. 1. Es wird Kenntnis genommen von dem Verzicht auf Weitergewährung von Unterstützung feiten einer Almosen empfängerin. 2. Weiter wird Kenntnis genommen von der anderweiten Unterbringung eines hier unterstützungswohnsitzberechttgten Kindes und Einverständnis nachttäglich hierzu erklärt. 3. werden die Empfänger der Zinsen für die Bertha Müller- Stiftung bestimmt. 4. Die Aushebung des für hiesigen Ott bestehenden Regu lativs über Antersuchung des Schweinefleisches auf Trichinen wird in Ansehung der hierüber bestehenden landesgesetzlichen Bestimmungen beschlossen. 5. findet ein Wasserleitungsdurchlegungs - Vertrag Ge nehmigung.