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Wochenblatt Fernsprecher: Amt Siegmar Nr. 144. für ReichenLmnd, Siegmar, Neustadt und Rabenstein. ^2 3. Sonnabend, den 19. Januar MU?. Erscheint jeden Sonnabend Nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition (Reichenbrand, Pelzmühlenstraße 47v), sowie von den Herren I- Oebser in Reichenbrand, Buchhändler Clemens Bahner in Siegmar und Kaufmann Emil Winter in Rabenstein entgegengenommen und pro Ispaltige Petitzeile mit 10 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Bekanntmachung, Reichstagswahl betr. Nach der Kaiserlichen Verordnung vom 13. Dezember 1906 verbunden mit der Ver ordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 15. Dezember 1906 ist die Neuwahl für den Reichstag im 16. Wahlkreise des Königreich Sachsen am SS. Januar 1807 vorzunehmen. Der hiesige Ort bildet einen Wahlbezirk. Zum Wahlvorsteher, der die Wahl zu leiten hat, ist der unterzeichnete Gemeinde vorstand, zum Stellvertreter desselben für Verhinderungsfälle Herr Privatmann Paul Junghänel ernannt worden. Als Lokal, in dem die Wahl vorzunehmen ist, ist Wendler's Gasthof bestimmt worden- Die Wahlhandlung beginnt um 10 Uhr vormittags und wird um 7 Uhr nachmittags geschlossen. Reichenbrand, am 15. Januar 1907. Der Gemeindevorstand. Vogel. Bekanntmachung, die Anmeldung der Militärpflichtigen zur Aufnahme in die Rekrutierungsstammrolle betr. In Gemäßheit 8 57 der Deutschen Wehrordnung vom 22. November 1888 werden alle im Jahre 1887 geborenen Wehrpflichtigen, welche in hiesigem Gemeinde bezirke ihren dauernden Aufenthalt bez. Wohnsitz haben, ferner die hier aufhält lichen Zurückgestellten früherer Jahrgänge hierdurch aufgefordert, sich behufs Aufnahme in die Rekrutierungsstammrolle in der Zeit vom 15. Januar bis zum 1. Februar 19V7 bei dem unterzeichneten Gemeindevorstand zu melden. Die Militärpflichtigen aus dem Jahre 1887 haben dabei, soweit dieselben nicht im Orte geboren sind, ein Geburtszeugnis (sog. Militärgeburtsschein), welches von den betr. Pfarrämtern nur zu diesem Zweck kostenfrei erteilt wird, vorzulegen, diejenigen.aus früheren Jahrgängen den im 1. Militärpflichtjahr erhaltenen Losungsschein mit zur Stelle zu bringen. Zeitig von hier abwesende Militärpflichtige (auf der Reise begriffene Handlungs gehilfen rc.) sind durch ihre solchenfalls hierzu verpflichteten Eltern, Vormünder rc.) innerhalb obiger Frist anzumelden. Militärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz von hier nach einem anderen Orte verlegen, haben dieses behufs Berichtigung der Stammrolle sowohl beim Abgang dem unterzeichneten Gemeindevorstand als auch nach der Ankunft am neuen Orte bei der Behörde oder Person, welche daselbst die Stamm rolle führt, spätestens innerhalb dreier Tage zu melden. Versäumnis der Meldefrist entbindet nicht von der Meldepflicht. Wer die vorgeschriebenen Meldungen zur Stammrolle oder zur Berichtigung derselben unterläßt, ist mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haftstrafe bis zu 3 Tagen zu bestrafen. Reichenbrand, am 2. Januar 1907. Der Gemeindevorstand. Vogel. Bekanntmachung. Das am 1. Januar 1907 in/Kraft getretene neue Regulativ der Anstalt für staatliche Schlachtviehversicherung im Königreiche Sachsen liegt im hiesigen Ge meindeamte zu Jedermanns Einsicht aus. Reichenbrand, am 15. Januar 1907. Der Gemeindevorstand. Vogel. Bekanntmachung. Die Anmeldung der Ostern 1907 schulpflichtig werdenden Kinder in der Gemeinde Reichenbrand hat Dienstag, den 5. Februar 1907 nachmittags 3 Ahr im Zimmer 2 der hiesigen Schule zu erfolgen. Hierbei sind für alle Kinder die Impfscheine und für solche, die auswärts geboren sind, die Geburtsurkunden und Taufbescheinkgungen beizubringen. Reichenbrand, am 15. Januar 1907. Der Schulvorstand. G.-V. Vogel, Vorsitzender. Bekanntmachung, Reichstagswahl betr. Nach der Kaiserlichen Verordnung vom 13. Dezember 1906 verbunden mit der Ver ordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 15. Dezember 1906 ist die Neuwahl für den Reichstag im 16. Wahlkreise des Königreichs Sachsen am 33. Januar 1SV7 vorzunehmen. Der hiesige Ort umfaßt 2 Wahlbezirke. I. Wahlbezirk Nr. 72 umfaßt die Grundstücke. Brand-Kat. Nr. 1 bis mit 68 Abt. und 16 bis mit 44 Abt. L. II. Wahlbezirk Nr- 73 umfaßt die Grundstücke.: Brand-Kat. Nr. 1 bis mit 15 k und 45 bis mit 1560 Abt. L. Zum Wahlvorsteher, der die Wahl zu leiten hat, ist für den I. Wahlbezirk: Herr Rittergutspachter Friedrich Schmidt, im Behinderungsfalle Herr Landtagsabgeordneter I. Gem.-Aelt. Eugen Merkel, für den ii. Wahlbezirk: der Gemeindeoorstand Louis Wilsdorf, im Behinderungsfalle Herr Gemeinde-Aeltester Johannes Esche ernannt worden. Als Lokal, in dem die Wahl vorzunehmen ist, ist für den i. Wahlbezirk das Gasthaus „zum goldenen Löwen" von Emil Müller, hier, für denn. Wahlbezirk das Gasthaus „zum weihen Adler" von Robert Börner, hier, bestimmt worden. Die Wahlhandlung beginnt um 10 Uhr vormittags und wird um 7 Uhr nachmittags geschlossen. Rabenstein, am 14. Januar 1907. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. Bericht über die Sitzung des Gemeinderats zu Neustadt vom 11. Januar 1907. Vorsitzender: Herr Gemeindevorstand Geißler. Vor Eintritt in die Tagesordnung erfolgt Einweisung der in den Gemeinderat wieder- bez. neueingetretenen Herren. 1 ., Kenntnis genommen wird: von dem eingegangenen Betrag für Neujahrs-Gratulattons-Ablösungen; b., von einer Einladung zu einem Vereinsvergnügen; c., von einer Ver fügung des Königlichen Ministeriums des Innern. 2 ., die Rechnung über die Verwaltung der Heinrich Hähle- Stiftung wird nach erfolgter Prüfung richtig gesprochen. 3 ., die Bedürfnisfrage zu einem Konzessionsgesuche zum Kleinhandel mit Branntwein wird bejaht. 4 ., einem Steuerrestanten wird letztmalig zur Fortstellung von Ratenzahlungen eine 14tägige Frist gewährt, andernfalls soll das über denselben verhängte Schankstättenverbot in Kraft treten. 5 ., wird die Einstellung eines Schreiberlehrlings von Ostern dieses Jahres ab beschlossen. 6 ., wirddieWahlderverschiedenenAusschüssevorgenommen. 7 ., als Sparkassen-Kassierer für die neu errichtete Spar kasse wird der derzeitige Gemeinde-Kassierer gegen Hinterlegung einer angemessenen Dienstsicherheit bestimmt. 8 ., wird von einem in Wasserleitungssachen abgeschlossenen Durchlegungsvertrag genehmigend Kenntnis genommen. 9 ., wird ebenfalls von einem Schreiben des Pfarrlehns Reichenbrand in gleicher Angelegenheit mit Befriedigung Kenntnis genommen. Der Erbe von Riedheim. Roman nach einer Idee von K- Felden von Irene v. Hellmuth. I. Der nahende Frühling kündigte sein Erscheinen vorerst nur durch einen heftigen Sturm an. Die alten Pappeln und kahlen Linden, die an der Landstraße standen, drohten unter der Wucht dieses Orkans zu sammenzubrechen; es schien, als schüttelten sie ver wundert die Häupter über all das Toben und Brausen ringsum, während sie doch den Lenz mit Sicherheit erwartet hatten. Vom Lenz war nun freilich an diesem regnerischen, finstern Abend nichts zu verspüren; schwarze Wolken jagten am Himmel dahin, hie und da blitzte wohl ein Sternlein hindurch, verschwand aber schnell wieder, als fürchte es sich vor dem Unhold, der da unten wütete. Finster, fast unheimlich ragten die Türme des Schlosses Riedheim zum nächtlichen Himmel empor. Es sah aus als befände sich in dem mächtigen alten Steinbau mit den vielen Fenstern und hinter dem schweren eisernen Tor kein einziges, lebendes Wesen. Durch das Rauschen und Brausen des plötzlich herniederströmenden Regens klangen rasche, feste Schritte. Ein junger Mann trat soeben aus dem Waldesdunkel hervor auf den freien Platz vor dem Schlöffe. Der nächtliche Wanderer blieb einen Augenblick wie über rascht stehen vor dem imposanten Gebäude, ließ seine Augen über die altertümliche Pracht schweifen, über blickte kopfschüttelnd die lange Fensterreihe, aus der kein Lichtschein fiel, und schritt dann hastig weiter, dem jenseits der Landstraße am Eingang des Dorfes gelegenen Wirtshaus zu. Die rundliche Wirtin, die eben mit einer Hand voll leerer Gläser aus dem Herrenstübchen trat, musterte den stattlichen, hochgewachsenen Gast mit neugierigen Blicken. „Aha", machte sie dann lächelnd, „Sie sind gewiß der neue Herr Oberförster?" „Ganz recht", gab der Angeredete schnell zurück, „der bin ich; hätte ich aber zu Hanse gewußt, daß heute ein so abscheuliches Wetter ist, so wäre ich zwischen meinen vier Wänden geblieben, — man soll wahrhaftig keinen Hund hinansjagen!" Die Wirtin hatte ihre Gläser auf ein Tischchen gestellt, wischte sich an ihrer blauleinenen Schürze die Finger ab und streckte dem Angekommenen treu herzig die Rechte entgegen. „Gott zum Gruße, Herr Oberförster!" rief sie lebhaft, „möge es Ihnen bei uns gefallen! Doch nun beeilen Sie sich hineinzukommen, Sie werden schon lange mit Ungeduld erwartet. Wissen Sie, ein neuer Gast ist bei uns immer ein Ereignis, die Herren sind, wie ich bemerkte, gewaltig neugierig auf Sie." Der Oberförster unterbrach lächelnd den Redestrom der Wirtin. „So, so — sagen Sie mir, wer ist denn alles da? Wohl eine große Gesellschaft?" Die Wirtin nickte eifrig. „Das will ich meinen! Da ist zunächst der Wirt schafts-Inspektor vom Schlosse drüben, dann der herrschaftliche Oberjäger, der immer so viele grausliche Geschichten erzählt, der alte Kammerdiener unseres gnädigen Herrn, dann ein Gutsverwalter, der Lehrer, — alles sehr respektable Persönlichkeiten." Der Oberförster wandte sich der Türe zu und saß nach der allgemeinen gegenseitigen Begrüßung und Vorstellung bald mitten unter den ihn neugierig be trachtenden Stammgästen. Er war ein auffallend hübscher, stattlicher Mann, mit dunklem Vollbart und lebhaft blitzenden braunen Augen. Er mocht zu Anfang der Dreißig stehen und bildete eine wahrhaft vornehme Erscheinung mit tadellosen Manieren. „Nun, Herr Hellborn", begann der Inspektor Grollmann, „haben Sie sich hier schon eingewöhnt, wie gefällt Ihnen Ihr neues Heim?" „Ganz gut, ich bin zufrieden, und ich denke, es läßt sich hier angenehm leben. Das Forsthaus liegt zwar recht einsam, so mitten im Walde, aber was tuts, — man gewöhnt sich schließlich an alles, und ich finde ja angenehme Gesellschaft hier, wie ich mit Freuden bemerke, und das halbe Stündchen Weg