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Wochenblatt Fernsprecher: Amt Siegmar Nr. 144. für Reilheilvmnd, Siegmar, Neustadt und Rabenstein. 47. Sonnabend, den 24. November 1906. Erscheint jeden Sonnabend Nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition Meich-mbrand, Pelzmühlenstraße 47v), iowie von den Herren I. Oebser in Reichenbrand, Buchhändler Clemens Bahner in Siegmar !und Kaufmann Emil Winter in Rabenstein entgegengenommen und pro Ispaltige Petitzeile mit 10 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Lin welken und Sterben weit und breit, Vorbei ist des Lenzes Wonne; Vorbei die herrliche Sommerszeit Und die Natur im herbstlichen Rleid Erwärmt nur noch schwach die Sonne; verstummt ist der Vöglein lauter Schlag — 's ist Totenfest, — Allertotentag! Da treibt von neuem das Herz hinaus ^Zn des Herrgotts heil'gen Garten, Zu unserer Toten stillem Haus, Auf dem durch des Herbstes Sturmgebraus Die Blüten wieder erstarrten; Und Liebe schmückt der verblichnen Grab Nochmals mit der letzten grünen Hab. Totensonntag. „Hier läßt euch das Wehn vom rauhen wind An kahlen Grüften erschauern, Und der Sehnsucht heiße Träne rinnt Um Vater, Mutter, Gatten und Rind Mit tiefem schmerzlichen Trauern, vorüber ziehn an dem trüben Blick Die Tage von einst'gen holdem Glück!" „Laß ab von dem Schmerze und dem Leid, Schau das Sterben in der Runde, Es mahnt dich an die Vergänglichkeit, Vielleicht ist auch nah bald deine Zeit Und dir schlägt die letzte Stunde, Dann wandelst auch du in höhrem Licht wie deine Toten, — drum weine nicht!" Nachdruck verboten. „Gönn' ihnen gern die selige Ruh, Den stillen, friedlichen Schlummer; Deckt mild doch der Grabeshügel zu, Den heute schmückst mit dem Rranze du, Viel Lebensleid und viel Rümmer. von alledem, was sie schmerzlich traf, Laß sie nun ausruhn in ewigem Schlaf." „Hast du die Deinen fo treu geehrt An dem Allertotentage, Dann zu dem Leben zurückgekehrt, Zum Glücke an dem heimischen Herd, Drück frei hier von Leid und Rlage was dir noch blieb recht innig ans Herz Und vergiß dabei des Todes Schmerz!" — Karl Emmrich. Wahlanschlag. Mit Ende dieses Jahres scheidet aus dem Gemeinderate ein Dritteil der Ausschuß personen aus und macht sich demzufolge die Wahl von 3 Ausschußpersonen aus der Klasse der höchstbesteuerten Ansässigen (Klasse I.), 1 Ersatzmann für diese Klasse ; 1 Ausschußperson aus der Klasse der mindestbesteuerten Ansässigen (Klasse II), I Ersatzmann für diese Klasse; 1 Ersatzmann aus der Klasse der höchstbesteuerten Anansässigen (Klasse III); 2 Ausschußpersonen aus der Klasse der mindestbesteuerten Anansässigen (Klasse IV), 1 Ersatzmann für diese Klasse, nötig. Die Wahl findet Montag, den 3. Dezember 1906 für Klasse HI von 10 Ahr vormittags bis 1 Ahr nachmittags, für Klasse IV von Vz5 bis ^9 Ahr nachmittags, und Dienstag, den 4. Dezember 1906 für Klasse I von 10 Ahr vormittags bis 1 Ahr nachmittags, für Klasse II von V?5 bis Vr9 Ahr nachmittags im Wendlerschen Gasthofe statt und werden alle stimmberechtigten Gemeindemitglieder geladen, sich zur Vornahme dieser Wahl einzufinden, mit der Verwarnung, daß die bis zum Ablauf der festgesetzten Stunden noch nicht Erschienenen nicht weiter zur Teilnahme an der Wahl werden zugelassm werden. Die zu Wählenden sind auf dem im Termin abzugebenden Stimmzettel so genau anzugeben, daß über deren Person kein Zweifel übrig bleibt. Nach den Bestimmungen der rev. Landgemeinde-Ordnung vom 24. April 1873 und dem Abänderungsgesetz vom 24. April 1886 sind im allgemeinen stimmberechtigt alle Gemeindemitglieder, welche die sächsische Staatsangehörigkeit besitzen, das 25. Lebensjahr erfüllt haben und im Gemeindebezirk ansässig sind oder daselbst seit wenigstens 2 Jahren ihren wesentlichen Wohnsitz haben. Anansässigen Frauenspersonen, sowie juristischen Personen steht ein Stimmrecht nicht zu. Wählbar ist jedes stimmberechtigte männliche Gemeindeglied, welches im Gemeinde bezirk seinen wesentlichen Wohnsitz hat. Die Fälle der dauernden oder vorübergehenden Ausschließung vom Stimmrecht sind in 8 35, die Gründe der Ablehnung der Mahl in 8 38 der rev. Landgemeinde- Ordnung bezeichnet. Einsprüche gegen die ausgestellte Wahlliste, welche von heute an 14 Tage lang bei Unterzeichnetem zur Einsicht ausliegt, sind innerhalb der in 8 42 der rev. Landgemeinde- Ordnung festgesetzten siebentägigen Frist und zwar bis den 17. November 1906 abends 5 Ahr hier zu erheben, Einwendungen gegen das Wahlverfahren aber nach 8 51 der rev. Landgemeinde-Ordnung binnen 14 Tagen nach der Stimmenauszählung und zwar bis den 18. Dezember 1906 abends 5 Ahr bei der Kgl. Amtshauptmannschaft anzubringen. Reichenbrand, am 10. November 1906. Bogel, Gem.-Vorst. Bekanntmachung. Mit Ablauf dieses Jahres scheiden aus dem Gemeinderate aus folgende, jedoch sofort wieder wählbare Mitglieder, und zwar die Herren: Hermann Reinhardt, Alwin Drechsler, Max Hermann Hofmann, Julius Karte, Otto Vultorius, Adolf Berthold und Louis Matthes. Es sind deshalb Ergänzungswahlen vorzunehmen und zwar sind in Gemäßheit des Ortsstatuts vom 25. September 1901 nebst Nachtrag für dies mal zu wählen: 1. in der Klasse der höchstbesteuerten Ansässigen drei Gemeindemitglieder und zwei Ersatzmänner, 2. in der Klasse der mindestbesteuerten Ansässigen drei Gemeindemitglieder (davon ein Mitglied für die Felde r'sche Vakanz bis zum Jahre 1910) und zwei Ersatzmänner, 3. in der Klasse der mindestbesteuerten llnansässigen ein Gemeindemitglied und drei Ersatzmänner. Davon mutz mindestens ein zu wählendes Mitglied in dem Ortsteil L (vorm. Ge meinde Oberrabenstein) wohnhaft sein. Behufs Vorbereitung der nach dem Ortsstatute zwischen den ansässigen und den un angesessenen mindestbesteuerten Gemeindcmitgliedern getrennt zu haltenden Wahlen liegen vom 22. November 1906 die Gemeinderatswahllisten 14 Tage lang in der Expedition der Gemeindeverwaltung hier zu Jedermanns Einsicht aus und können Einsprüche gegen dieselben bis mit 29. November 1906 Nachm. 5 Uhr bei dem unterzeichneten Gemeindevorstande erhoben werden. Alle stimmberechtigten Gemeindemitglieder, welche in den Listen sich nicht eingetragen befinden, dürfen sich an der Abstimmung nicht beteiligen. Die Wahlen selbst sind auf Sonntaft den S. Dezember ISV6 für die unangesessenen mindestbesteuerten Gemeindemitglieder von Punkt 11 Ahr vor mittags bis 2 Ahr nachmittags und Montag den 1v. Dezember 1SV6 für die ansässigen Gemeindemitglieder von Punkt 11 Ahr vormittags bis 2 Ahr nachm. im „Restaurant Schweizerhaus", Rabenstein anberaumt. Es werden daher hiermit alle Gemeindemitglieder, welche die Sächsische Staatsangehörigkeit besitzen, das 25. Lebensjahr erfüllt haben und in hiesigem Ge meindebezirk ansässig sind oder seit wenigstens 2 Jahren ihren wesentlichen Wohnsitz hier haben, ersucht, zur Vornahme der Wahl je zu dem gedachten Zeitpunkte sich im Wahl lokale einzufinden und ihren Stimmzettel abzugeben. Je Punkt 2 Ahr an den bezeichneten Wahltagen wird der Wahlakt für je die betreffende Klasse geschlossen und können später Erschienene zur Abstimmung nur noch insoweit zugelassen werden, als sie bereits im Wahllokale anwesend sind. Auf den Stimmzetteln sind die Namen und die Klasse, für welche die einzelnen Ge wählten rangieren sollen, deutlich und zweifellos anzugeben. Einwendungen gegen das Wahlverfahren selbst sind bei Verlust derselben binnen 14 Tagen nach der Stimmenauszählung und zwar bis zum 23. Dezember 1906 bez. 24. Dezember 1906 bei der Königl. Amtshauptmannschaft Chemnitz anzubringen. Rabenstein, am 16. November 1906. Der Gemcinderat. Wilsdorf, Gemeindevorstand. Bekanntmachung. Den 1. Dezember d. I. wird der 4. Termin der diesjährigen Gemeindeanlagen fällig. Es wird dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis gebracht, datz diese An lagen zur Vermeidung des Zwangsvollstreckungsverfahrens bis zum 15. Dezember a. e. an die hiesige Gemeindekasse abzuführen sind. Rabenstein, den 23. November 1906. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. Nachstehende Bekanntmachung wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Rabenstein, am 23. November 1906. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. Mit Rücksicht auf die im hiesigen Verwaltungsbezirke und namentlich in der Am- gegend von Limbach sich mehrenden böswilligen Beschädigungen von Obstbäumen an Staatsstraßen hat das Königliche Finanzministerium sür Ermittelung von Obstbaum frevlern Belohnungen in Höhe von je 50 M. zur Verfügung gestellt. Die Einwohner des Bezirkes werden ersucht, alle zur Ermittelung von Obstbaum frevlern dienlichen Wahrnehmungen hierher anzuzeigen und gleichzeitig den zuständigen Gendarm zu benachrichtigen. Nr. 1749 b. Königliche Ämtshauptmannschaft Chemnitz, am 5. November 1906. Nachstehende Bekanntmachung wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Rabenstein, am 23. November 1906. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. Bausprechstunden betreffend. Da die Bausprechstunden in den Wintermonaten vom bauenden Publikum weniger besucht werden, werden solche von jetzt ab bis einschließlich des Monats März nächsten Jahres nur aü» 1. und 3. Sonnabend im Monat von vormittags 10—11^ Ahr stattfinden. Chemnitz, am 17. November 1906. Die Königliche Ämtshauptmannschaft. Bekanntmachung. Gefunden wurde: 1 Portemonnaie mit Inhalt und 1 Strickstrumpf mit Zubehör. Rabenstein, am 23. November 1906. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf.