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Wochenblatt Fernsprecher: Amt Siegmar Nr. 144. für Neichenbrand, Siegmar, Neustadt und Rabenstein. Dieses Blatt wird an jede Haushaltung der obigen Gemeinden unentgeltlich vertheilt. 45 Sonnabend, den 10. November 1906 . Erscheint jeden Sonnabend Nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition lReichenbrand, Pelzmühlenstraße 47v>, sowie von den Herren I. Oebser in Reichenbrand, Buchhändler Clemens Bahner in Siegmar und Kaufmann Emil Winter in Rabenstein entgegengenommen und pro Ispaltige Corpuszeile mit 10 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umsangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Wahlanschlag. Mit Ende dieses Jahres scheidet aus dem Gemeinderate ein Dritteil der Ausschußpersonen aus und macht sich demzufolge die Wahl von 3 Ausschußpersonen aus der Klasse der höchstbesteuerten Ansässigen (Klasse I), 1 Ersatzmann für diese Klasse; 1 Ausschußperson aus der Klasse der mindestbesteuerten Ansässigen (Klasse II), 1 Ersatzmann für diese Klasse; I Ersatzmann aus der Klasse der höchstbesteuerten Unansässigen (Klaffe III); 2 Ausschußpersonen aus d.Klasse dermindestbesteuerten Unansässigen (KlasseIV), 1 Ersatzmann für diese Klaffe, Nötig. Die Wahl findet Montag, den S. Dezember IS06 für Klasse III von 10 Uhr vormittags bis 1 Uhr nachmittags, sür Klaffe IV von '^5 bis ^9 Uhr nachmittags, und Dienstag, den 4. Dezember ISO« für Klasse I von 10 Uhr vormittags bis 1 Uhr nachmittags, sür Klasse II von bis ^9 Uhr nachmittags im Wendler'schen Gasthofe statt und werden alle stimmberechtigten Gemeindemitglieder geladen, sich zur Vor nahme dieser Wahl einzufinden, mit der Verwarnung, daß die bis zum Ablauf der festgesetzten Stunden noch nicht Erschienenen nicht weiter zur Teilnahme an der Wahl werden zugelaffen werden. Die zu Wählenden sind auf dem im Termin abzugebenden Stimmzettel so genau anzugeben, daß über deren Person kein Zweifel übrig bleibt. Nach den Bestimmungen der rev. Landgemeinde-Ordnung vom 24. April 1873 und dem Abänderungsgesetz vom 24. April 1886 sind im allgemeinen stimmberechtigt alle Gemeindemitglieder, welche die sächsische Staatsangehörig keit besitzen, das 25. Lebensjahr erfüllt haben und im Gemeindebezirk ansässig sind oder daselbst seit wenigstens 2 Jahren ihren wesentlichen Wohnsitz haben. Unansässigen Frauenspersonen, sowie juristischen Personen steht ein Stimmrecht licht zu. Wählbar ist jedes stimmberechtigte männliche Gemeindeglied, welches im Temeindebezirk seinen wesentlichen Wohnsitz hat. Die Fälle der dauernden oder vorübergehenden Ausschließung vom Stimmrecht sind in § 35, die Gründe der Ablehnung der Wahl in § 38 der rev. Landgemeinde-Ordnung bezeichnet. Einsprüche gegen die aufgestellte Wahlliste, welche von heute an 14 Tage lang bei Unterzeichnetem zur Einsicht ausliegt, sind innerhalb der in 8 42 der rev. Landgemeinde-Ordnung festgesetzten siebentägigen Frist und zwar dis den 17. November ISO« abends 5 Uhr hier zu erheben, Einwendungen ßegen das Wahlverfahren aber nach § 51 der rev. Landgemeinde-Ordnung binnen 14 Tagen nach der Stimmenauszählung und zwar bis den 18. Dezember 1S06 abends 5 Uhr bei der Kgl. Amtshauptmannschaft anzubringen. Reichenbrand, am 10. November 1906. Vogel, Gem.-Vorst. Bekanntmachung. Am 15. Oktober a. c. war der 3. Termin des Wafsergeldes und Wasserzinses fällig. Der unterzeichnete Gemeindevorstand macht die Zahlungspflichtigen noch vesonders darauf aufmerksam, daß mit dem Austragen der Zahlungsauflagen au, iz. dss. Mts. begonnen wird. Reichenbrand, am 7. November 1906. Der Gemcindevorstand. Woget. Versteigerung. Montag den IS. November nachmittags 3 Uhr sollen im hiesigen Ge meindeamte 1 Sofa, I Pfeilerspiegel, I Lampe, I Uhr, 1 Handwagen, I Brückenwage, 1 Lötlampe, 4 Stück Bilder, 2 Figuren (Gipsrehe), 8 Stück lebende Hasen und verschiedene andere Gegenstände gegen sofortige Barzahlung versteigert werden. Reichenbrand, am 9. November 1906. Der Vollstrcckungsbeamte. An die Mitglieder der Kirch gemeinde Rabenstein. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die feierliche Ein weisung unseres neugewählten Pfarrers Herrn Weidauer, seither in Mittelsaida, Sonntag, den II. November ISO« im Vormittagsgottesdienste, S Uhr beginnend, nach dem von der K. Superindentur Chemnitz aufgestellten Directorium erfolgen wird. Alle Mitglieder der Kirchgemeinde werden hierzu herzlichst eingeladen. Die Herren Vereinsvorsteher werden gebeten, die Fahnen ihrer Vereine vor Beginn des Gottesdienstes zur Schmückung der Kirche auf dem Altarplatz aufstellen zu lassen. Rabenstein, am 2. November 1906. Der Kirchenvorstand. Eugen Werket, Pfarrer Wein - Reichenbrand, stellvertr. Vors. Uic. perp. Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Rabenstein, am 28. September 1906. Der Gememdevorstand. Wiksdorf. Alle in der Gemeinde Rabenstein aufhältlichen nicht vom Waffendienst zurückgestellten Reservisten, Dispositions-Urlauber und zur Disposition der Ersatzbehörden Entlassenen erhalten hierdurch Befehl, zu der am Dienstag den IS. November IS06 mittags 12 Uhr in Limbach, Hotel „zum Hirsch", stattfindenden Kontrol-Versammlung pünktlich zu erscheinen und zwar: Jahresklassen (Eintrittsjahr) I8SS—1S06. Anzug: Reine bürgerliche Kleidung; Schirme, Stöcke und Zigarren sind vorher wegzulegen. Befreiungsgesuche sind spätestens 5 Tage zuvor einzureichen, später eingehende Gesuche finden keine Berücksichtigung. Im Uebrigen wird auf Punkt III und V der Paßbestimmungen hingewiesen. König!. Bezirks-Kommando Chemnitz. Bekanntmachung. Gefunden wurde I Portemonnaie. Rabenstein, am 9. November 1906. Der Gemeindevorstand. Witsdorf. Sparkasse Siegmar. Die am Jahresschlüsse fälligen Spareinlagen-Zinsen können bereits vom 10. Dezember dieses Jahres ab erhoben, beziehentlich zur Gutschrift gebracht werden. Siegmar, am 6. November 1906. Die Sparkassenverwaltung. Gertliches. Reichenbrand. Wie aus dem Inseratenteil ersichtlich, Wet am Sonnabend den 10. dss. Mts. abends Vs9 Uhr im Affigen Gasthof eine Hausbesitzcrversammlung statt mit der Absicht, auch in Reichenbrand einen Hausbesitzervcrein zu gründen. Aer die vielseitige Tätigkeit kennt, welche solche Vereine ent- A'ckeln und wer von anderen Orten her die vielen wirtschaftlichen Urteile kennt, welche dieselben bieten, wird es im Interesse Reichcnbrander Hausbesitzer nur wünschen können, wenn die Ansammlung am Sonnabend zu einem günstigen Resultat 9chren würde. — Das Königliche Ministerium des Innern hat durch Mmittclung des Sächs. Jugenier- und Architektenvercius einen Wettbewerb für Entwürfe sür kleine Mietwohnungen in Mittel- »adten und industriellen Landgemeinden veranstaltet- Von den '^gegangenen Entwürfen sind 5 Gesamtleistungen mit Preisen "^gezeichnet worden. Diese preisgekrönten Entwürfe sind nebst einigen anderen Entwürfen namhafter Architekten bei der König-1 lichen Amtshauptmannschaft zu Chemnitz eingegangen und können vom 4. bis 11. dieses Monats an den Sonntagen von vormittags 11 bis nachmittags 2 Uhr, an den Wochentagen von vormittags 8 bis abends 7 Uhr im großen Sitzungssaale der Königlichen Amtshauptmannschaft, Metzschstraße 2 (II. Obergeschoß) von Jedermann besichtigt werden. Die ausgestellten Entwürfe sollen später vervielfältigt werden. Das Werk wird 60 Tafeln im Format 34.48 umfassen; bei einer genügenden Vorausbestcllung wird sich der Preis voraussichtlich auf 15 Mark stellen. Be stellbogen liegen im Ausstellungsräume aus. Reichenbrand. Bei der hiesigen Gemeindesparkasse er folgten im Monat Oktober d. I. 164 Einzahlungen im Betrage von 53108 Mk. 33 Pf. und 44 Rückzahlungen im Betrage von 19365 Pik. 32 Pf. Die Gesamteinnahme betrug 86244 Mk. 74 Pf., die Gesamtausgabe 82540 Mk. 15 Pf. und der bare Kassenbestand am Schlüsse des Monats 3704 Mk. 59 Pf. Der gesamte Geldumsatz im Monat Oktober beziffert sich auf 168784 Mk. 89 Pf. Die Sparkasse ist an jedem Wochentage vormittags von 8—12 Uhr und nachm. von 2—6 Uhr geöffnet und expediert auch schriftlich. Alle Einlagen werden mit 3'/2"/g und solche, welche bis zum 3. eines Monats erfolgen, noch für den vollen Monat verzinst. Alle Einlagen werden streng geheim behandelt- Rabenstein. Wie aus den Kirchennachrichten ersichtlich ist, findet morgen in dem 9 Uhr beginnenden Hauptgottesdienste die Einweisung des Herrn Pfarrer Weidauerstatt. Für diesen Gottesdienst ist von der Kgl. Superintendentur folgende Ordnung festgesetzt worden: Gcmeindegcsang, Altarliturgie (Hr. Pfarrer Reiu, Reichenbrand), Vorlesung, Gemeindegesang, Ansprache des Hrn. Ephorus, Vorlesung des Lebenslaufes durch Hrn. Oberkirchenrat Weidauer-Zwickau, Ueberreichung der Vokation, Abnahme des Gelöbnisses, Einweisung und Begrüßung durch den stellvertr. Vors. des Kirchenvorstandes und Segens wünsche des Herrn Assistenten, Ansprache an die Gemeinde, Gebet und Segenswunsch des Hrn- Ephorns, Gemcindegesang, Vorlesung des Sonntagsevangeliums durch H. Pfarrer Weidauer, Kirchenmusik, Hauptlied, Antrittspredigt, Beichte re., Schlußgesang.