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Wochenblatt Fernsprecher: Amt Siegmar Nr. 144. für Reilhenvmnd, Siegmar, Neustadt und Rabenstein. Dieses Blatt wird an jede Haushaltung der obigen Gemeinden unentgeltlich vertheilt. ^2 33. Sonnabend, den 18. August 1906. Erscheint jeden Sonnabend Nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition Meichenvrand, Pelzmühlenstraße 47O), sowie von den Herren I- Oebser in Reichenbrand, Buchhändler Clemens Bahner in Siegmar und Kaufmann Emil Winter in Rabenstein entgegengenommen und pro Ispaltige Corpuszeile mit 10 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Aufforderung. Am 5. dieses Monats in der Nähe der hiesigen Apotheke hat ein Radfahrer mehrere Passanten angefahren. Derselbe ist, ohne daß seine Persönlichkeit fest gestellt werden konnte, unter Zurücklassung seines Fahrrades und des Hutes davon gelaufen. Der Unbekannte wird hiermit aufgefordert, seinen Aufenthaltsort ungesäumt dem unterzeichneten Gemeindevorstand anzuzeigen. Reichenbrand, am 16. August 1906. Der Gemeindevorstand. Woget. Gefunden wurde in hiesiger Gemeinde 1 Portemonnaie mit Inhalt, 3 wollene Handschuhe, 1 Hausschlüssel. Zur Ermittelung der Eigentümer wird dies hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Reichenbrand, am 16. August 1906. Der Gemeindcvorstand. Woget. Bekanntmachung. Die nächste Reinigung der Schornsteine in der Gemeinde Rabenstein findet in der Zeit vom SV. August bis 2. September 1906 statt. Rabenstein, am 16. August 1906. Der Gemeindevorstand. . Wilsdorf. Bekanntmachung. Es wird zur Kenntnis gebracht, daß die Gemeindeanlagenreste vom 1. Halbjahr ISO« seit dem S. August 1906 dem Vollstreckungsbeamten zur Einziehung übergeben worden sind und daß die Bezahlung dieser Reste und der geordneten Gebühren nur an diesen zu erfolgen hat. Der Bollstreckungsbeamte expediert jeden Wochentag von 8 bis 10 Uhr vormittags und 2 bis 3 Uhr nachmittags im Rathause. Rabenstein, am 17. August 1906. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. Bekanntmachung. Gefunden wurde: 1 Schürze, 1 O-uersack und eine kleine Summe Geld. Rabenstein, am 17. August 1906. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. Bekanntmachung. Am 15. dieses Monats ist der 4. Termin der Gemeindeanlagen und des Schulgeldes für das laufende Jahr fällig und bis spätestens 15. September 1SV6 an die hiesige Gemeinde-Kassenverwaltung abzuführen. Es wird dies mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß nach Ablauf dieser Frist gegen Säumige das Mahn- bezw. Zwangsvollstreckungsverfahren ein geleitet werden wird. Neustadt, am 10. August 1906. Der Gemeindevorstand. Heißler. Sitzung des Gemeinderates zu Reichenbrand vom 10. August 1906. 1. Es wird Kenntnis genommen a) von der Rückzahlung eines zu Wegebauzwecken ausgeliehenen Kapitales; b) von einer Verfügung der Königlichen Amtshauptmannschaft, die Gründung eines Revisions verbandes betr.; c) von einem Schreiben derselben Behörde, die Zuteilung des Waldwärterhauses zum hiesigen Ortsarmenverbande betr.; 6) von einem Ge suche des Magdalenenhilfsvereins zu Chemnitz um Bewilligung eines Betrages. Zu c wird beschlossen, die Gegenleistung des Staatsfiskus vorher festzustellen; zu 6, das Gesuch auf sich beruhen zu lassen. 2. Für die durch den Tod der Hebamme Thiele freigewordene Stelle hat der Gemeinderat zu Siegmar Frau Johanna Schoffke aus Röhrsdorf gewählt und um Beitritt zu dieser Wahl ersucht. Auf Vor schlag des Verfassungsausschusses schließt sich der Gemeinderat dieser Wahl an unter der Bedingung, daß die Hebamme ihren Wohnsitz in dem Reichenbrand am nächsten gelegenen Ortsteil von Siegmar nimmt. 3. Eine Reklamation gegen die Einschätzung zu den Gemeindeanlagen wird abgewiesen. 4. In Wasserleitungssachen wird beschlossen, die Mittel zu den vom Sachverständigen der Königlichen Amtshauptmannschaft vorgeschlagenen Schürfarbeiten bereit zu stellen. 5. Auf Vorschlag des Sparkassenausschusses wird rm Darlehnsgesuch aus Mitteln der Sparkasse be willigt. 6. In Armensachen wird beschlossen, dem Vor schlag des Armenausschusses entsprechend, der Ver teilung der Zinsen des Metzner'schen Legates und der der Luise Anna Reichel-Stiftung zuzustimmen. 7. Ueber die Anstellung eines 2. Schutzmannes Ml Stelle des jetzigen Nachtschutzmannes wird die Beschlußfassung ausgesetzt. 8. Die Erd-, Maurer-, Zimmer-, Steinzeug- und Menarbeiten beim Neubau eines Wohnhauses werden dem Baumeister G. übertragen. 9. Der Herr Vorsitzende berichtet über das un- Vunktliche Abführen der Gemeinde- und Staatssteuern. Zukunft soll das Mahn- und Zwangsvollstreckungs verfahren nicht mehr wie bisher halbjährlich, sondern nach jedem Abgabenterm in durchgeführt werden. Ein Punkt eignet sich nicht zur Veröffentlichung. Sitzung vom 14. August 1SV6. 1. Auf Vorschlag des Versassungsausschusses wird beschlossen, vom 1. Oktober dieses Jahres an einen 2. Schutzmann, der den Nachtdienst mit zu versorgen hat, anzustellen. 2. Zur Deckung der Kosten für das zu erbauende Wohnhaus wird die Aufnahme eines tilgbaren Dar- lehns beschlossen. Bericht über die Sitzungen des Gemeinderates zu Neustadt vom 13., 20., 27. Juli und 7. August 1906. Vorsitzender: Herr Gemeindevorstand Geißler. Sitzung am 13. Juli 1906. 1. Kenntnis genommen wird von einer Einladung des hiesigen Männergesangvereines zum 60jährigen Stiftungsfest und der am 1. Juli 1906 in Kraft getretenen Gebührenordnung in Verwaltungssachen. 2. Nach Kenntnisnahme von einer über die Er richtung einer Sparkasse ergangenen Verordnung der Königl. Amtshauptmannschaft beschließt der Gemeinde rat, bezüglich des für Einlagen festzusetzenden Zins fußes bei der Königlichen Amtshauptmannschaft ander weit vorstellig zu werden. 3. Von Einrichtung des Wetternachrichtendienstes in hiesiger Gemeinde wird aus verschiedenen Gründen Abstand genommen. 4. Mehrere Reklamationen gegen die Gemeinde anlagen finden Erledigung und ein Steuererlaßgesuch Berücksichtigung. 5. Die Verhängung des Schankstättenverbotes über einige Steuerrestanten wird beschlossen. 6. In einer Armensache wird die beantragte Unter stützung bewilligt. Sitzung am 20. Juli 1906. 1. Ein Gesuch der Sachse'schen Erben um Ein ziehung des vor ihrem Hause vorbeiführenden Eichelberg weges wird abgelehnt. 2. Die Beschlußfassung über die neue Betriebs ordnung der Chemnitzer Straßenbahn wird ausgesetzt. 3. Für die Zinsenverteilung des von Tupp au'schen Legates werden Vorschläge gemacht. 4. Ein Dispensationsgesuch zu einem Baugesuche wird befürwortet. Sitzung am 27. Juli 1906. 1. Von einem in einer Stiftungssache eingegangenen Schreiben wird Kenntnis genommen. 2. Gegen Einführung der neuen Betriebsordnung der Chemnitzer Straßenbahn auf den Außenstrecken der Vorortgemeinden sind Bedenken nicht zu erheben. 3. werden Nachschätzungen zu den Gemeindeanlagen vorgenommen. 4. wird die Verhängung des Schankstättenverbots gegen einen Steuerrestanten beschlossen. Sitzung am 7. August 1906. 1. Von der eingegangenen Genehmigung der Königlichen Kreishauptmannschaft Chemnitz zur Er richtung eines eigenen Standesamtes für Neustadt mit Gutsbezirk Höckericht wird mit Befriedigung Kenntnis genommen. Es wird beschlossen, Herrn Gemeindevorstand Geißler als Standesbeamten, Herrn Ritterguts besitzer E. Rost als 1. und Herrn Gemeindekassierer Deininger als 2. Stellvertreter in Vorschlag zu bringen. Weiter wird die Entschädigung des Standes beamten festgesetzt und zur Beschaffung verschiedener Einrichtungsgegenstände Zustimmung erklärt. 2. Der aufgestellte IV. Nachtrag zum Gemeinde- anlagen-Regulativ wird gut geheißen und beschlossen, denselben zur Genehmigung einzureichen. 3. Die Verhängung des Schankstättenverbotes gegen 2 Steuerrestanten wird ausgesprochen. 4. Auf ein Gesuch wird ein Schankstättenverbot, mit Rücksicht auf die bei dem Gesuchsteller spielenden Verhältnisse, aufgehoben. 5. Von einer Rückschrift des hiesigen Hausbesitzer vereins über die Pflege der Vorgärten und der ministeriellen Genehmigung der Wertzuwachssteuer- Ordnung auf weitere drei Jahre wird Kenntnis genommen. 6. In einer Armensache wird einem Gesuche eines Pfleglings um Entlassung aus der Bezirksanstalt entsprochen. Außerdem gelangten noch verschiedene Gegenstände zur Beratung bez. Beschlußfassung, deren Veröffent lichung aber nicht geeignet erscheint.