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Fernsprecher: Reichenvmnd, Siegmar, Neustadt und Radenstein Dieses Blatt wird an jede Haushaltung der obigen Gemeinden unentgeltlich vertheilt. 42 1906 Sonnabend, den 20. Oktober Erscheint jeden Sonnabend Nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition (Reichenbrand, Pelzmühlenstraße 47v), sowie von den Herren I. Oebser in Reichenbrand, Buchhändler Clemens Bahner in Siegmar und Kaufmann Emil Winter in Rabenstein entgegengenommen und pro Ispaltige Corpuszeile mit 10 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Wochenblatt Amt Siegmar Nr. 144. sw Bekanntmachung Mit dem 21. dieses Monats läuft die Zahlungsfrist des 2. Termins der Einkommen- und der Ergänzungssteuer ab. Der unterzeichnete Gemeindevorstand macht die Abgabenpflichtigen darauf aufmerksam, daß die Zahlungserinnerungen, für welche die nach dem Kosten gesetz vom 30. April 1906 festgesetzten Gebühren zu entrichten sind, am 22. dieses Monats zur Austragung gelangen. Reichenbrand, am 20. Oktober 1906. Der Gemeindevorstand. . Woget. Bekanntmachung, die Einkommen- und Ergänzungssteuer-Deklaration betr. Aus Anlaß der im Laufe des nächsten Jahres stattfindenden allgemeinen Einschätzung zur Einkommen- und Ergänzungssteuer werden zur Zeit Aufforder ungen zur Deklaration des steuerpflichtigen Einkommens und bez. Vermögens ausgesendet. Denjenigen, welchen eine derartige Aufforderung nicht zugesendct werden wird, steht es frei, Deklarationen über ihr Einkommen bez. ihr ergänzungssteuer pflichtiges Vermögen bis zum IO. November ISOS bei dem unterzeichneten Gemeindevorstand einzureichen. Zu diesem Zwecke werden bei letzterem Deklarationsformulare unentgelt lich verabfolgt. Gleichzeitig werden alle Vertreter von Personen, die unter Vormundschaft oder Pflegschaft stehen, ingleichen alle Vertreter von juristischen Personen (Stif tungen, Anstalten, eingetragenen Vereinen, eingetragenen Genossenschaften, Aktien gesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Berggewerkschaften usw.), sowie die Vertreter von sonstigen mit dem Rechte des Vermögenserwerbs ausgestatteten Personenvereinen und Vermögens massen aufgefordert, für die Vertretenen, soweit dieselben ein steuerpflichtiges Einkommen oder ergäuzungssteuerpflichtiges Vermögen haben bez. in Ansehung der Ergänzungssteuer der Steuerpflicht überhaupt unterliegen, Deklarationen bei dem unterzeichneten Gemeindevorstande auch dann einzureichen, wenn ihnen des halb besondere Aufforderungen nicht zugehen sollten. Reichenbrand, am 19. Oktober 1906. Der Gemeindevorstand. Woget. Gefunden Wurde in hiesiger Flur ein Schlüssel. Zur Ermittelung des Eigentümers wird dies zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Reichenbrand, am 16. Oktober 1906. Der Gemeindevorstand. . Woget. Bekanntmachung. Es wird hiermit nochmals darauf aufmerksam gemacht, daß die Haus listen nach dem Stande vom IS. Oktober ISO« vorschriftsmäßig aus gefüllt, bis spätestens den SV. Oktober 1»«« ün Rathause während der üblichen Geschäftsstunden zur Vermeidung einer Ordnungsstrafe bis SV Mk. abzugeben sind. Die Abgabe hat durch erwachsene Personen zu erfolgen, welche in der Lage sind, sich notwendig machende Auskünfte erteilen zu können. Der Abgabe termin muß in Rücksicht auf die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen pünktlich inne gehalten werden, andernfalls die Strafbestimmungen unnachsichtlich zur Anwendung gebracht werden müßten. Rabenstein, am 19. Oktober 1906. Der Gemeindevorstand. Wiksdorf. Bekanntmachung, die Einkommen- und Ergänzungssteuerdeklaration betr. Aus Anlaß der im Laufe des nächsten Jahres stattfindenden allgemeinen Einschätzung zur Einkommen- und Ergänzungssteuer werden zur Zeit Aufforder ungen zur Deklaration des steuerpflichtigen Einkommens und bez. Vermögens ausgesendet. Denjenigen, welchen eine derartige Aufforderung nicht zugesendet werden wird, steht es frei, Deklarationen über ihr Einkommen bez. ihr ergänzungssteuer pflichtiges Vermögen bis zum Iv. November ISVV bei dem unterzeichneten Gemeindevorstande einzureicheu. Zu diesem Zwecke werden bei letzterem Deklarationsformulare unentgeltlich verabfolgt. Gleichzeitig werden alle Vertreter von Personen, die unter Vormundschaft oder Pflegschaft stehen, ingleichen alle Vertreter von juristischen Personen (Stif tungen, Anstalten, eingetragenen Vereinen, eingetragenen Genossenschaften, Aktien gesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit befchränkter Haftung, Berggewerkschaften usw.), sowie die Vertreter von sonstigen mit dem Rechte des Vermögenserwerbs ausgestatteten Personenvereinen und Vermögens massen aufgefordert, für die Vertretenen, soweit dieselben ein steuerpflichtiges Einkommen oder ergänzungssteuerpflichtiges Vermögen haben bez. in Ansehung der Ergänzungssteuer der Steuerpflicht überhaupt unterliegen, Deklarationen bei dem unterzeichneten Gemeindevorstande auch dann einzureichen, wenn ihnen deshalb besondere Aufforderungen nicht zugehen sollten. Rabenstein, am 18. Oktober 1906. Der Gemeindevorstand. Witsdorf. Bekanntmachung. Am 15. dieses Monats war der 5. Termin der Gemeinde-Anlagen und des Schulgeldes für das laufende Jahr fällig. Derselbe ist bis spätestens IS. November dieses Jahres an die hiesige Gemeinde-Kassenverwaltung abzuführen. Es wird dies mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß nach Ablauf dieser Frist gegen Säumige das Mahn- bezw. Zwangsvollstreckungsverfahren ein geleitet werden wird. Neustadt, am 18. Oktober 1906. Der Gemeindcvorstand Heißter. Bekanntmachung. Auf Grund von 8 17 des hiesigen Gemeinde-Anlagen-Regulativs wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß es einem jedem Abgabenpflichtigen freisteht, dem Gemeinderate durch Selbst-Deklaration anzuzeigen, auf wie hoch er sein gesamtes jährliches Einkommen veranschlagt. Diese Anzeige hat bis Ende Oktober dieses Jahres für die Abschätzung behufs der Besteuerung für das folgende Jahr schriftlich zu geschehen. Jede Selbst-Deklaration unterliegt der Prüfung durch den Gesamtgemeinderat. Neustadt, am 15. Oktober 1906. Der Gemeinderat. Heißker, Gemeindevorstand. Bericht über die Sitzung des Gemeinderates zn Siegmar am 9. Oktober 1906. Vorsitzender: Herr Gemeindevorstand Klinger. Im Anschlusse an eine Armenausschuß-Sitzung Mrde die Sitzung um 9 Uhr abends eröffnet. Nach Anhören verschiedener geschäftlicher Mit- Mungen beschließt das Kollegium die Vornahme von Reparaturen in der im Hintergebäude des Elek- "izitätswerkes befindlichen Krankenstube. Von dem gegenwärtigen Stande der Verhandlungen bezl. der veabsichtigten Erweiterung des Haftpflichtversicherungs- "ertrages für das hiesige Elektrizitätswerk wird Kenntnis genommen; ebenso von einer Petition des Vereins ^achs. Gemeindebeamten. Ein Unterstützungs-Gesuch des deutschen Ostmarkenvereins wird abgelehnt. Ferner wird die Baumanpflanzung verschiedener Straßen be schlossen und ein vorliegendes Naturalisations-Gesuch befürwortet. Ein Widerspruch gegen die Abforderung von Besitzveränderungsabgaben findet Erledigung. Von der erfolgten oberbehördlichen Genehmigung der Satzungen der am 1. Januar 1907 in Kraft tretenden Konfirmanden-Sparkaffe zu Siegmar wird Kenntnis genommen und zur Wahl der Ausschuß-Mitglieder verschritten. Zu mehreren angemeldeten Hausanschlüsseu an die hiesige Hochdruckwasserleitung wird Genehmigung erteilt. Einem hiesigen Grundstücksbesitzer wird auf Ansuchen zu den Kosten des Granit-Fußweg-Platten- belages ein Beitrag gewährt. Einigen Sparkassen- Ausschußbeschlüssen in Grundstücks-Beleihungs-Sachen jwird beigetreten. In einigen Steuersachen wird Be schluß gefaßt. Der Betriebsbericht des hiesigen Elek trizitätswerkes pro Monat September d. I. und der weitere Bericht des Vorsitzenden über die Entwickelung des Werkes seit Uebernahme in Gemeinde-Regie wird befriedigend entgegengenommen. In Straßenbeleuch- tnngs-Sachen wird berichtet und Beschluß gefaßt. Genehmigung erhält der bezl. des Elektrizitätswerkes abgeschlossene Kohlen-Lieferungs-Vertrag. Ein Ge- Halts-Zulagen-Gesuch und ein Gesuch um Vergütung der geleisteten Ueberstunden von Elektrizitätswerks beamten wird genehmigt. Auf ein eingereichtes Gesuch um Abänderung des Ortsgesetzes über die Gemeinde rats-Wahlen wird Beschluß gefaßt.