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Wochenblatt Fernsprecher: Amt Siegmar Nr. 144. für Reichenbrand, Siegmar, Neustadt nnd Rabenstein. Dieses Blatt wird an jede Haushaltung der obigen Gemeinden unentgeltlich vertheilt. 38. Sonnabend, den 22. September LS06. Erscheint jeden Sonnabend Nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition <Reichenbrand, Pelzmiihlenstraße 47v), sowie von den Herren I. Oebser in Reichenbrand, Buchhändler Clemens Bahner in Siegmar und Kaufmann Emil Winter in Rabenstein entgegengcnommen und pro Ispaltige Corpuszeile mit 10 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Von neuem lag über Feld und Flur Unsres Herrgotts reichste Segensspur, Es wurde diesem zur Ehre Das, was der Landmann mit fleiß'ger Hand Als Samenkorn gelegt hat ins Land, Zum wogenden Aehrenmeere. — Bald tönte der scharfen Sense Klang, Laut schallte der Erntelieder Sang, Zur Scheuer fuhren die Wagen. Und auf der Garben goldenen Glanz, Da thronte der bunte Schnitterkranz An den schaffensfrohen Tagen. — Erntedankfest. Geborgen ist nun an sichrer Statt Der Segen, den Gott gespendet hat, Und mit jubelndem Frohlocken Ruft, zum Danke vor den Himmelsthron, Zum Gotteshaus der eherne Ton Von den alten Kirchenglocken. Das schmückte sich lieblich über Nacht Mit der reifen Aehren goldnen Pracht, Hinein strömt freudig die Menge; Sie eint sich zum starken Glaubenshort Bei des frommen Priesters ernstem Wort Und der Orgel Feierklänge. — Machdruck verboten.) So bringt aus innerstem Herzensdrang Die Festgemeinde Lob, Preis und Dank Gott für sein gnädiges Walten; Der des Landmanns oft nicht leichtes Los Durch den Erntesegen, reich und groß, Mußt' wieder schön zu gestalten! — „Freut euch, daß durch Gottes Vaterhand Schön eurer Arbeit der Lohn erstand Und gedenkt dabei der Lehre, Daß der Mensch alleine nichts vermag, Drum gebt zu des Erntefestes Tag Dem Weltenschöpfer die Ehre!" — Karl Emmrich. Bekanntmachung. Bei der hiesigen Gemeindeverwaltung ist möglichst bald die Stelle eines Gemeinde- nnd Sparkassenkassierers Zu besetzen. Anfangsgehalt 1400 Mark und 50 Mark Zählgeld, steigend in 6 dreijährigen Zulagen auf 2400 Mark. Bewerber, die das 23. Lebensjahr vollendet, im Kassenfach gründlich erfahren, mit den Standesamtsarbeiten vertraut sind und die Fähigkeit zum Protokollieren haben, wollen ihre Gesuche mit beglaubigten Zeugnisabschriften und Lebens lauf bis zum «. Oktober IS06 bei dem unterzeichneten Gemeinderate einreichen. Kaution 1500 Mark. Persönliche Vorstellung hat nur auf besonderen Wunsch des Gemeiderates Zu erfolgen. Reichenbrand, am 15. September 1906. Der Gemeinderat. Wogel, Gemeindevorstand. Bekanntmachung. Am 15. September a. c. war der 3. Termin der diesjährigen Rente fällig und ist spätestens bis zum SS. September a. e. an die hiesige Ortssteuereinnahme zu bezahlen. Reichenbrand, am 21. September 1906. Der Gemeindevorstand. . Woget. Bekanntmachung. Am 1. Oktober dieses Jahres werden die Brandversicherungs beiträge auf den 2. Termin 1906 in Höhe von 1 Pfennig von jeder Ver sicherungseinheit, bei der freiw. Vers, l'/z Pf. pro Versicherungseinheit, fällig und sind spätestens bis zum IS. Oktober ISO« an die hiesige Ortssteuereinnahme zu bezahlen. Reichenbrand, am 13. September 1906. Der Gemeindevorstand. Woget. Bekanntmachung. Es wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß die Reinigung der Schornsteine in hiesiger Gemeinde vom 24. bis S8. September stattfindet. Reichenbrand, am 13. September 1906. Der Gemeindevorstand. - Woget. Bekanntmachung. .. Am IS. September vr. war der 3. Termin der diesjährigen Rente tullig und ist spätestens bis zum SS. September dieses Jahres un die hiesige Ortssteuereinnahme zu bezahlen. Rabenstein, am 21. September 1906. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. Bekanntmachung Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß am hiesigen Kirchweih-Sonntag, den 23. September und am Erntefest-Sonntag, den 30. September dieses Jahres der Verkauf mit Fleischwaren und Delikatessen vormittags von 6 bis 8 Uhr und nachmittags von 1 bis 9 Uhr, mit Milch vorm. von 6 bis 8 Uhr, mittags von 11 bis 12 Uhr und nachm. von 3 bis 9 Uhr, mit sonstigen Eß-, Trink- und Materialwaren — einschließlich Tabak und Zigarre« — ingleichen mit Heizungs- und Be leuchtungsmaterial — im Kleinhandel — Vorm, von 6 bis 8 Uhr, mittags von 11 bis 12 Uhr und nachm. von 3 bis 9 Uhr, in allen übrigen Handelsbetrieben von vormittags 11 bis abends 9 Uhr stattfinden darf. Rabenstein, am 21. September 1906. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. Bekanntmachung. Am 1. Oktober d. I. werden die Brandversicherungsbeiträge auf 2. Termin 1906 mit 1 Pfg. von jeder Versicherungseinheit für die Gebäude und mit IV2 Pfg- von der Einheit für maschinelle Vetriebsgegenstände, ebenso die aus früheren Terminen sich berechnenden Stückbeiträge fällig. Diese Beiträge sind bis spätestens den 10. Oktober ISO« bei Vermeidung des Zwangsvollstreckungsverfahrens an die hiesige Ortssteuer einnahme zu entrichten. Rabenstein, am 21. September 1906. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. Bekanntmachung. Am SO. September ISO« ist der S. Termin Einkommen- und Ergänzungssteuer fällig. Die Steuer ist spätestens bis zum » IS. Oktober d. I. an die hiesige Ortssteuereinnahme abzuführen. Nach Ablauf dieser Frist wird gegen Säumige das Mahn- bezw. Zwangs vollstreckungsverfahren eingeleitet. Mit diesem Termin wird gleichzeitig von den Handel- und Gewerbe treibenden ein Beitrag für die Handels- und Gewerbekammer zu Chemnitz nach Höhe von 2 Pfennigen von jeder Mark desjenigen Steuersatzes erhoben, welcher auf das in Spalte 6 des Einkommensteuer-Katasters eingestellte Einkommen entfallen würde. Rabenstein, am 21. September 1906. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. Bekanntmachung. Gefunden wurde: I Schnürschuh. Rabenstein, am 21. September 1906. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf.