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ochenblatt Fernsprecher: Amt Siegmar Nr. 144. für ReicheMand, Siegmar, Neustadt und Rabenstein. Dieses Blatt wird an jede Haushaltung der obigen Gemeinden unentgeltlich vertheilt. ^2 22. Sonnabend, den 2. Juni 1906. Erscheint jeden Sonnabend Nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition iReichenbrand, Pelzmühlenstraße 47v), sowie von den Herren I. Oebser in Reichenbrand, Buchhändler Clemens Bahner in Siegmar und Kaufmann Emil Winter in Rabenstein cntgegengenommen und pro Ispaltige Corpuszeile mit 10 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Pfingsten. Nachdruck verboten. Cm neues Unolpen, ein neues klüki'n, Cs mikcksn riss kenres Zpuren Zick knick mit rles ^alflss jungem Srün Un6 6em auk Kuen un6 Cluren. — tilar källt iur Cr6e vom kimmelsrelt Der wärmenäe Ztrakl 6er Zonne, Zn 6le 6uktumtlauckte Sotteswelt liebt Pfingsten — 6as Celt 6er V?onns! Verklären6 lenkt lick 6sr lisil'gs Seilt Zn 6em alten Slanre nie6er; Uls lieblickltes kelt 6es Crie6ens preist Zein kommen 6is lUenIckkeit wie6er. — Oenn was 6a 6rauhen 6as Zugs lckaut Zm jungen Crüblingsgetriebs, Kat lierrlick 6er Kerrgott aukgebaut als Isicken ewiger stiebe. Kell liegt am Pfingsttag aul ksl6 un6 Clur Sleick 6sm lckönlten keiligtums Cin Sotteskrie6sn aul 6er llatur, IIlil6 grüht er aus je6sr Klums l — baut Kün6st ilin 6sr Vögelsin Zang, Oer jubeln6 lckallt in 6sn bükten, Un6 makmen6 tönt lelblt lein Kol6er tilang aus 6sm bei6 an Dotengrükten. Verküllt 6ock 6es bsnres tinolpsnprackt Zuck klier 6en Kummer un6 Jammer, — «Orum, Klagen6 Ukenlcksnkerr!, — aukgewackt! keraus aus 6er 6unklen Kammer! — Crlrsu 6ick am klutenglanie krilck Zm Crsien, — Iah ab vom karme; Dort bat 6er liebe Sott leinen Cilck Se6eckt kür ksicke un6 arme!» »kier kannlt 6u 6ick wie6er voll un6 ganr Oem Slücke 6es bebens wecken, lkimm teil an 6er Zugsn6, Zpiel un6 Canr Ium lisblicksn ?elt 6er Maien! — Ou aber, pfingitsn, 6as immer preilt Oes kerrgotts ewiges V^er6e, Zenk' 6ick mit 6sinem bsiligsn Seilt Keraubsrn6 wis6sr rur Cr6s!» — — Karl Emmrich. Gemeindeabgaben. Am 1. Juni a. v. war der 2. Termin der Gemeindeabgaben und des Schulgeldes auf 1906 fällig. Der unterzeichnete Gemeindeälteste macht dies mit dem Bemerken hierdurch bekannt, daß nach Ablauf der für die Bezahlung zugelassenen 14tägigen Frist gegen Säumige das Mahn- bez. Pfändungsverfahren eingeleitet werden wird. Reichenbrand, am 2. Juni 1906. Der Gemeindeälteste. Onge. Bekanntmachung, öffentliche Impfungen bett. Der unterzeichnete Gemeindeälteste macht hierdurch auf Grund von 8 11 Absatz 4 der zum Reichs-Jmpfgesetze vom 8. April 1874 erlassenen Ausführungs verordnung vom 14. Dezember 1899 bekannt, daß die hiesigen öffentlichen Impfungen im Wendler scheu Gasthofe hier (Saalstube rechts) wie folgt stattfinden: Erstimpfungen: 12. Juni Vorm. 10 Uhr; Nachschau: 20. Juni norm. V2H Uhr. Wiederimpfungen: 13. Juni Vorm. 10 Uhr für die Knaben; Nachschau: 20. Juni vorm. 10 Uhr. 13. Juni vorm./2II Uhr für die Mädchen; Nachschau: 20. Juni vorm. V4II Uhr. Jmpfpflichtig sind im laufenden Jahre: I. diejenigen Kinder, 2-, welche im Jahre 1905 geboren sind und nicht bereits nach ärztlichem Zeug nisse die natürlichen Blattern überstanden haben, b., welche in früheren Jahren geboren sind und nach dem Jmpfgesetze schon vor dem laufenden Jahre impfpflichtig waren, jedoch bis zum Jahre. 1905 der Jmpfpflicht noch nicht vollständig genügt hatten, erfolglos geimpft worden waren oder wegen Krankheit nicht geimpft werden konnten. II. diejenigen Schulkinder, 2-, welche im Jahre 1894 geboren sind und nicht bereits nach ärztlichem Zeugnisse in den letzten 5 Jahren die natürlichen Blattern überstanden haben oder mit Erfolg geimpft worden sind, b-, welche in früheren Jahren geboren sind und nach dem Jmpfgesetze schon vor dem laufenden Jahre wiederimpfpflichtig waren, jedoch bis zum Jahre 1905 der Wiederimpfpflicht noch nicht vollständig genügt hatten, erfolglos wiedergeimpft worden waren, oder wegen Krankheit nicht wiedergeimpft werden konnten. Eltern, Pflegeeltern und Vormünder von Jmpfpflichtigen werden hierdurch aufgefordert, in den anberaumten Impfterminen ihre Kinder oder Pflegebefohlenen Zur Impfung und die geimpften Kinder in demselben Jmpfzimmer zur Nachschau zu bringen oder die Befreiung von der Impfung durch ärztliche Zeugnisse uachzuweisen. Die Kinder müssen zu den Impfterminen mit reingewaschenem Körper und Wit reinen Kleidern gebracht werden und wird hierbei noch besonders auf die zur Verteilung gelangenden Jmpfvorschriften hingewiesen. Aus eiuem Hause, in welchem nach ärztlichem Zengnisse an steckende Krankheiten, wie Scharlach, Masern, Diphtherie, Krupp, Keuchhusten, Flecktyphus, rosenartige Entzündungen Vorkommen oder die natürlichen Pocken herrschen, dürsen Kinder zum öffentlichen Termine nicht gebracht werden. Diejenigen, welche trotz erfolgter amtlicher Aufforderung ihre Kinder oder Pflegebefohlenen ohne gesetzlichen Grund der Impfung und Nachschau entziehen oder die behauptete Befreiung von der Impfung durch ärztliche Zeugnisse nicht nachweisen, werden mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen bestraft. Reichenbrand, am 30. Mai 1906. Der Gemeindeälteste. Onge. Bekanntmachung. Am 1. Juni d. I. wird der 2. Termin der diesjährigen Gemeinde anlagen fällig. Es wird dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß diese Anlagen zur Vermeidung des Zwangsvollstreckungsverfahrens bis zum 15. Juni a. e. an die hiesige Gemeindekasse abzuführen sind. Rabenstein, am 31. Mai 1906. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. Bekanntmachung, die öffentlichen Impfungen bett. Die diesjährigen öffentlichen Impfungen in Rabenstein mit den beiden Rittergütern Nieder- und Oberrabenstein finden durch den Jmpfarzt Herrn Or. mecl. Geb'auer wie folgt statt: 1. Die Wiederimpfungen der Volksschüler und zwar: der Knaben: Montag den 11. Juni 11 Uhr, Nachschau: Montag den 18. Juni 11 Uhr, der Mädchen: Dienstag den 12. Jnni 11 Uhr, Nachschau: Dienstag den 19. Juni 11 Uhr im Lehrzimmer des Herrn Kirchschullehrer Schönherr (Nr. 1, Kirchschule). 2. Die Erstimpfungen: Mittwoch den 6. Juni von nachm. 8 Uhr ab für die Impflinge der Anfangsbuchstaben I- des Familiennamens (Nachschau: Mittwoch den 13. Juni nachm. 3 Uhr) und Donnerstag den 7. Juni von nachm. 8 Uhr ab für die Impflinge der Anfangsbuchstaben öl—2 des Familiennamens (Nachschau: Donnerstag den 14. Juni nachm. 3 Uhr) Talstraste 8 in Müller's Restauration. Jmpfpflichtig sind im laufenden Jahre: I. diejenigen Kinder, a., welche im Jahre 1905 geboren sind und nicht bereits nach ärztlichem Zeug nisse die natürlichen Blattern überstanden haben, b., welche in früheren Jahren geboren sind und nach dem Jmpfgesetze schon vor dem laufenden Jahre impfpflichtig waren, jedoch bis zum Jahre 1905 der Jmpfpflicht noch nicht vollständig genügt hatten, erfolglos geimpft worden waren oder wegen Krankheit nicht geimpft werden konnten. II. diejenigen Schulkinder, a., welche im Jahre 1894 geboren sind und nicht bereits nach ärztlichem Zeug nisse in den letzten 5 Jahren die natürlichen Blattern überstanden haben oder mit Erfolg geimpft worden sind, b., welche in früheren Jahren geboren sind und nach dem Jmpfgesetze schon vor dem laufenden Jahre wiederimpfpflichtig waren, jedoch bis zum Jahre 1905 der Wiederimpfpflicht noch nicht vollständig genügt hatten, erfolglos wiedergeimpft worden waren, oder wegen Krankheit nicht wiedergeimpft werden konnten.