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1906 ^2 11. Sonnabend, den 17. März indlung mar. er, rin, , weicht , sucht ilvr», stattfinden. Als Lokal hierzu ist der Gasthof zu Neustadt bestimmt worden. Diejenigen Gewerbetreibenden des hiesigen Ortes, welche Maße, Gewichte, Wagen und Meßwerkzeuge im öffentlichen Verkehr benutzen, werden auf Grund von § 6 der Verordnung vom 8. April 1893 hierdurch aufgefordert, dieselben innerhalb der oben angegebenen Zeit dem Eichungsbeamten zur Prüfung vorzulegen. Zur Nacheichung derjenigen Wagen und Maße, welche an ihrem Gebrauchs orte befestigt sind, wird sich der Eichungsbeamte an Ort und Stelle begeben. Die Besitzer solcher Eichgegenstände haben dieselben aber vorher dem Eichungs beamten anzumelden. Werden Maße, Gewichte rc., welche das Nacheichungszeichen nicht tragen, nach Beendigung des Nacheichungsgeschäfts vorgefunden, so ist auf Grund von § 369,2 des Reichsstrafgesetzbuchs Bestrafung mit Geld bis zu 150 Mark oder mit Haft bis zu 4 Wochen herbeizuführen. Für jedes der Nacheichung unterzogene Stück ist die im Gebühren-Tarif der vorgenannten Verordnung festgesetzte Gebühr zu entrichten. Neustadt, am 2. März 1906. Der Gemeindevorstand Geißler. Diese Vorschriften, welche während der Dienststunden im Gemeindeamte eingesehen werden können, werden daher hiermit mit dem Bemerken in Erinnerung gebracht, daß Zuwiderhandlungen mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mark ge ahndet werden. Neustadt, am 16. März 1906. Der Gemeindevorstand. Geißler. Bekanntmachung, das Meldewesen betr. Es ist in letzter Zeit häufig wahrzunehmen gewesen, daß im hiesigen Orte die Vorschriften über das Einwohner- und Fremdenwesen im Ver waltungsbezirke der Königlichen Amtshauptmannschaft Chemnitz unbeachtet gelassen werden. Erscheint jeden Sonnabend Nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition Meichmbrand, Pelzmühlenstraße 47v), sowie von den Herren I. Oebscr in Reichenbrand, Buchhändler Clemens Bahner in Siegmar und Kaufmann Emil Winter in Rabenstein entgegengenommen und pro Ispaltige Corpuszeile mit 10 Pfg. berechnet. Mr Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Bekanntmachung Zufolge Verordnung der Königlichen Kreishauptmannschaft soll die gesetzlich vorgeschriebene Nacheichung der Maße, Gewichte, Wagen und Meßwerkzeuge im hiesigen Orte am 30. März ISO« nachmittags von 3 bis « Uhr und Bekanntmachung. Am 1«. März er. ist der 1. Termin der diesjährigen Rente fällig und ist spätestens bis zum 24. März dieses Jahres an die hiesige Ortssteuereinnahme zu bezahlen. Rabenstein, am 16. März 1906. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. Bekanntmachung. Gefunden wurde: 1 Pferdepeitsche, Legitimationspapiere auf den Namen Karl Hermann Bergner, Kupferschmied und 1 Wanderschein auf den Namen Christian Heinrich Pötzschner, Tischler. Rabenstein, am 16. März 1906. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. Bekanntmachung. Am 15. März n. e. wird der 1. Termin der diesjährigen Rente fällig und ist spätestens bis zum 31. März ISO« an die hiesige Ortssteuereinnahme zu bezahlen. Reichenbrand, mn 13. März 1906. Der Gemeindevorstand. Vogel. Gemeindeabgaben. Am 1. März n. «. war der I. Termin der Gemeindeanlagen und des Schulgeldes auf 1906 fällig. Der unterzeichnete Gemeindevorstand macht dies mit dem Bemerken hierdurch bekannt, daß nach Ablauf der für die Bezahlung zugelasienen 14 tägigen Frist gegen Säumige das Mahn- bez. Pfändungsverfahren eingeleitet werden wird. Reichenbrand, am 2. März 1906. Der Gemeindevorstand. Vogel. l. 6o mar. n ide Be ¬ vormittags „ 8 Nachstehende Bekanntmachung des Königlichen Bezirkskommandos Chemnitz wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Reichenbrand, am 16. März 1906. Der Gemeindevorstand. Kogel. Gemeinde Reichenbrand. Alle im obengenannten Bezirke aufhältlichen nicht vom Waffendienst zurück gestellten Wehrleute I. Aufgebots Reservisten Dispositions-Urlauber zur Disposition der Ersatzbehörden Entlassenen und Ersatzreservisten erhalten hierdurch Befehl, zu der am Montag den 23. April ISO« vormittags S Uhr im Restanrant „Wiesenburg", Altendorf stattfindenden Kontroll-Ver sammlung pünktlich zu erscheinen und zwar: Jahresklaffen (Eintrittsjahr) 18S3 bis mit 1S05. Anzug: Reine bürgerliche Kleidung; Schirme, Stöcke und Zigarren sind vorher wegzulegen. Befreinngsgesuche sind 5 Tage zuvor einzureichen. Im klebrigen wird auf Punkt III und V der Paßbestimmungen hingewiesen. Das Bezirks-Kommando befindet sich jetzt in Chemnitz, Feldstrahe 13. Königl. Bezirks-Kommando Chemnitz. »1 „ 13, 11.^ ker >ei aus- Zu ers 6. 7. l guteui »schirrt ». d. A m suchl : Arbeit, «lerne» Mk, finden Reklamationen gegen die Veranlagung zu den Gemeindeabgaben im Jahre 1906 Erledigung, wird von verschiedenen Mitteilungen Kenntnis genommen. Bericht über die 4. Sitzung des Gemeinderates zu Siegmar vom 5. März 1906 abends 8 Uhr. Vorsitzender: Herr Gemeindevorstand Klinger. Nach Eröffnung der Sitzung wird Kenntnis genommen von einigen geschäftlichen Mitteilungen, insbesondere von der erfolgten abgeänderten Bezeichnung der Straßenbahnhaltestelle „Schweizerhaus Siegmar" in „Rathaus Siegmar". Ebenso wird Kenntnis ge nommen von einem eingegangenen Dankschreiben. Nachdem beschließt man über die Verpachtung der der Gemeinde gehörigen Wiesen- und Feldparzellen fundenes Tanzvergnügen im Jahre 1905 zurück zuzahlen; 4 ., zu einem Schankkonzessionsgesuch, das Carolabad Nr. 124a und 130a und genehmigt eine Abänderung zu dem Ortsgesetze, die Herstellung von Straßen, Fußwegen und Schleusen betr., gemäß der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 3. Februar 1906. Zwei vorliegende Baudispensationsgesuche werden befürwortet und ferner der Betriebsbericht des Elek trizitätswerkes pro Monat Februar d. I. entgegen genommen. Die bezl. der Errichtung einer Konfirmanden- Sparkaffe aufgestellten Statuten beschließt man einer nochmaligen Prüfung zu unterziehen. Ein Steuer-Erlaßgesuch auf das Vorjahr wird genehmigt und hierauf in die Erledigung der bereits vom Finanzausschüsse vorberatenen Gemeindeanlagen- Reklamationen pro 1906 eingetreten. 2 Punkte eignen sich nicht zur Veröffentlichung. leider» h zu er- Antritl 5. Sitzung des Gemeinderates zu Siegmar vom 9. März 1906 abends 8 Uhr. Vorsitzender: Herr Gemeindevorstand Klinger. Es erfolgt die Nachschätzung mehrerer zugezogener Personen zu den Gemeindeanlagen. Sitzung des Gemeinderats zu Rabenstein am 13. März 1906. Es wird in Armensachen beschlossen: einem land armen arbeitsunfähigen Jnvalidenrentner eine wöchentl. Unterstützung von 3 Mk. ab der 10. Woche zu gewähren; die Uebernahme einer getrennt lebenden Ehefrau in eigene Fürsorge abzulehnen; die Unterbringung einer aufsichtsbedürftigen Witwe in die Pfleglingsabteilung der Bezirksanstalt unter verlagsweiser Bestreitung der Kosten durch die Armenkasse nachträglich zu genehmigen, wie auch die mietfreie Aufnahme eines Einwohners in das Gemeindehaus unter Gewährung einer baren Unterstützung von wöchentlich 1 Mk. Hinsichtlich der Gemeindesachen wird beschlossen: 1., den beiden hiesigen Feuerwehren bei etwaigen Bränden in Rottluff, Siegmar und Reichenbrand das gleichzeitige Ausfahren zu gestatten, jedoch nur einer Wehr wechselweise die Spritzenbespannuug zur Verfügung zu stellen; 2 ., in einer Bausache die aktenkundig gemachten Bau bedingungen gut zu heißen; 3 ., die Gebühren für ein nachweislich nicht stattge ult u erf.i» betr., die Bedürfnisfrage einstimmig zu bejahen; 5 ., den Widerspruch eines Käufers gegen die festge setzte Besitzwechselabgabe abzulehnen. Fernsprecher: Reichenbrand, Siegmar, Neustadt und Rabenstein. Dieses Blatt wird an jede Haushaltung der obigen Gemeinden unentgeltlich vertheilt. ochenblatt Amt Siegmar Nr. 144.