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Wochenblatt Fernsprecher: Amt Siegmar Nr. 144. für Reichenbrand, Siegmar, Neustadt und Rabenstein. Dieses Blatt wird an jede Haushaltung der obigen Gemeinden unentgeltlich vertheilt. 1. Sonnabend, den 6. Januar 1906. Erscheint jeden Sonnabend Nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition (Reichenbrand, Pelzmühlenstraße 47v), sowie von den Herren I. Oebser, Barbier Kirsch in Reichenbrand, Buchhändler Clemens Bahner in Siegmar und Kaufmann Emil Winter in Rabenstein entgegengenommen und pro Ispaltige Corpuszeile mit 10 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbamng, bewilligt. Bekanntmachung, die Anmeldung der Militärpflichtigen zur Aufnahme in die Rekrutierungsstammrolle betr. In Gemäßheit § 57 der deutschen Wehrordnung vom 22. November 1888 werden alle im Jahre 1886 geborenen Wehrpflichtigen, welche in hiesigen» Gemeindebezirke ihre»» dauernden Aufenthalt bez. Wohn sitz haben, ferner die hier aufhältlichen Zurückgeftelltcn früherer Jahr gänge hierdurch aufgefordert, sich behufs Aufnahme in die Rekrutiernngs- ftammrolle in der Zeit Vom 15. Januar bis zum 1. Februar 1906 bei dem unterzeichneten Gemeindevorstand zu melden. Die Militärpflichtigen aus dem Jahre 1886 haben dabei, soweit dieselben nicht im Orte geboren sind, ein Geburtszeuguis (sog. Militärgeburtsschein), welches von den betr. Standesämtern nur zu diesem Zwecke kostenfrei erteilt wird, vorzulegen, diejenigen aus frühere»» Jahrgänge», den im 1. Militär pflichtjahr erhaltenen Losungsschein mit zur Stelle zu bringen. Zeitig von hier abwesende Militärpflichtige (auf der Reise begriffene Hand lungsgehilfen rc.) sind durch ihre solchenfalls hierzu verpflichteten Eltern, Vor münder rc. innerhalb obiger Frist anzumelden. Militärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz von hier nach einem anderen Orte verlegen, haben dieses behufs Berichtigung der Stammrolle sowohl beim Abgang dem unter zeichneten Gemeindevorstande als auch nach der Ankunft am neuen Orte bei der 'Behörde oder Drrsvss, welche daselbst die Stammrolle jährt, spätcstttls innerhalb dreier Tage zu melden. Versäumnis der Meldefrist entbindet nicht von der Meldepflicht. Wer die vorgeschriebenen Meldungen zur Stammrolle oder zur Berichtigung derselben unterläßt, ist mit Geldstrafe bis zu 3« Mark oder mit Haft strafe bis zu 3 Tagen zu bestrafen. Neicheubraud, am 31. Dezember 1905. Der Gemeindevorstand. Kogel. Bekanntmachung. Nach 8 22 der deutschen Wehrordnung vom 22. November 1888 beginnt die Militärmeldepflicht mit dem 1. Januar desjenigen Kalenderjahres, in welchem der Militärpflichtige das 20. Lebensjahr vollendet und dauert so lange, bis über die Dienstpflicht des Wehrpflichtigen endgiltig entschieden ist. Nach Beginn der Militärmeldepflicht haben sich die Wehrpflichtigen zur Aufnahme in die Stammrolle ar,zumelden. Es werden daher alle diejenigen, welche nach den vorstehenden Bestimmungen der deutschen Wehrordnung am hiesigen Orte mit den beiden Rittergütern meldepflichtig sind, hiermit aufgefordert, innerhalb der Zeit Vom 15. Januar bis 1. Februar 1906 behufs der Eintragung ihrer Namen in die Stammrolle bei dem Unterzeichneten sich persönlich anzumelden. Dabei ist von denen, die sich zum ersten Male anmelden und nicht im hiesigen Orte geboren sind, der hierfür besonders bestimmte Geburtsschein, von den Meldepflichtigen der früheren Jahrgänge aber der Losungs- und Gestellungsschein vorzulegen. Gleichzeitig ergeht nach 8 57* der deutschen Wehrordnung an Eltern, Vormünder, Lehr- und Brot- oder Fabrikherren die Aufforderung, den in 8 25 enthaltenen Bestimmungen allenthalben nachzukommen und besonders die unter ihrer Aufsicht stehenden militärpflichtigen Personen, welche vom hiesigen Orte zeitig abwesend sind, rechtzeitig zur Anmeldung zu bringen. Rabenstein, am 2. Januar 1906. Der Gememdcvorstand. Witsdork. Bekanntmachung. Im Interesse eines geordneten Kassen- und Rechnungswesens wird hiermit ersucht, alle rückständigen Rechnungen über im Jahre 1905 ausgeführte Lieferungen für Gemeinde- oder Schulzwecke sofort, spätestens aber bis zum SV. Januar ISO« bei unserer Kaffenverwaltung hier einzureichen. Rabenstein, am 3. Januar 4906. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. Bekanntmachung. Nach 8 12 der Verordnung der Königlichen Ministerien des Innern und der Finanzen vom 2. April 1901, den Verkehr mit Fahrrädern auf den öffent lichen Wegen betr., hat jeder Radfahrer, der in Sachsen seinen Wohnsitz hat, eine auf seine»» Namen lautende und auf die Däner des Kalenderjahres gültige Radfahrkarte bei sich zu führen und den Aufsichtsbeamten auf Verlangen vorzuzeigen. Es ergeht deshalb andurch an die betr. Personen hiesigen Ortes die Aufforderung, die neuen für das Jahr ISO« gültigen Radfahrkarten im Rathaus zu lösen. Rabenstein, am 3. Januar 1906. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. Sitzung des Ortsarmenverbands bez. Gemeinderats zu Nabenstein am 28. Dezember 1905. 1. wird Kenntnis genommen von verschiedenen Eingängen: Von einer Weihnachtsspende von 100 Mk. des Herrn Rittergutsbesitzers Herfurth zur Ver teilung an Bedürftige; von dem dermaligen Stand der Wasserversorgungsfrage und der Weiterführung der elektrischen Straßenbahn; von der Zulassung eines Bebauungsplans und der in den letzten Tagen statt gefundenen unvermuteten Revision der kommunlicheu Kassen, sowie von der Beendigung der Einschätzungs arbeiten für 1906 und der erfolgten Wahl des bis herigen Obersteigers Herrn Emil Kretzschmar zum Hauptmann der freiwilligen Feuerwehr 1. Kompagnie. Hierzu wird beschlossen, diese Wahl zu bestätigen und dem bisherigen Hauptmann Herrn Emil Großer seine jetzige Uniform als Branddirektor zu belassen. 2. wird die Unterstützung einer von dem Ernährer böswillig verlassenen Familie und die Anwendung von Zwangsmitteln gegen ersteren beschlossen; 3. werden die Kosten für eine Entbindung und diejenigen, für aus Anordnung des Kgl. Amtsgerichts erfolgte Unterbringung eines jungen Mannes in die Korrektionsanstalt übernommen; 4. als Gemeindewaisenrat wird Herr Pfarrer Sattler und als dessen Stellvertreter Herr Ritter gutspachter Schmidt wieder gewählt. 5. Drei Dismembrationssachen finden ohne Be denken Zustimmung; 6. auf Grund der bestehenden ortsstatutarischen Bestimmungen muß von der Einziehung eines Ersatz mannes für den durch den Verkauf feines Gutes aus dem Gemeinderat ausgeschiedenen Herrn Carl Felber Abstand genommen werden. Die Aenderung des Ortsstatuts wird in Aussicht genommen. 7. Ein Gesuch um Herabsetzung der Besitzwechsel abgabe wird abgelehnt, ebenso ein solches um Vor nahme von umfänglicherer Straßenbeschleusung und Fußweganlage. 8. Der Fluchtlinienplan der Reichenbranderstraße soll entsprechend der behördlichen Erinnerungen ver vollständigt und die Vorflut gesichert werden; 9. willigt der Gemeinderat in teilweise Rückgabe einer Straßenbaukaution. 10. In Sachen, die Anlegung von Grundbuchs blättern für die Gemeindewege betr., wird Vertagung und Vornahme weiterer Erörterungen beschlossen; ebenso 11. über den Antrag des Herrn Lehrer Hart mann, Errichtung einer gewerblichen Fachzeicheu- schule. 12. Vom Bebauungsplan der Gemeinde Rottluff wird Kenntnis genommen und der Bauausschuß mit der weiteren Erledigung der Angelegenheit beauftragt. 13. werden noch einige Reklamationen und Er laßgesuche erledigt. Dezember - Betrachtungen des Rentiers Frohlieb Schmerzensreich. Der letzte Mond im alten Jahr — floß wieder schön und wunderbar — iu's ew'ge Zeitenmeer dahin, — der ganzen Menschheit zum Gewinn. — Man frug nicht: „Ist es warm, ist's kalt?",— des Weih nachtszaubers Allgewalt — zog hell von neuem aller- wärts — in eines jeden Meuschenherz. — Das war das alte Weihnachtsglück — mit seinem Glanz in jedem Blick, — das war die alte frische Lust — aus frohbewegter Kinderbrust, — das alte, süße Heimlich tun — mit seinem Schaffen ohne ruh'u, — das hold die Welt bei frommem Lied - schon seit Jahrhunderten durchzieht! — Wie war's im Zimmer doch so traut, — der kleinen Jubel schallte laut, — daß wieder nun für dieses Jahr — der heil'ge Christ im Anzug war. — Da gab's ein Fragen immerzu, — das kleine Mündchen hielt nicht Ruh', — die Bäckchen glühten feuerrot, — und waren abends dann mit Not — die Lieblinge zu Bett gebracht, — so puppelte bis in die Nacht — beglückten Herzens noch Mama; — auch der gestrenge Herr Papa — blieb oft in jüngster Zeit zu Haus, — klebte die Puppenstube aus — und baute, ganz der Jungen Fall, — an Festung und an Pferdestall! — Drauf läutete der Glocken Klang — mit seinem weihevollen Sang — das lieb lichste der Feste ein. — Es flammte auf der Kerzen schein — am bunt geschmückten Tannenbaum, — und selbst im engsten, kleinsten Raum, — wo oft schon Einzug hielt das Leid, — machte sich holder Frieden breit. — Bei Lichterglauz und Tauneuduft — klang Kinderjauchzen durch die Luft, — mau wurde wieder selbst zum Kind, — ein treu Gedenken trug uns lind — zum teuren Vaterhaus zurück, — wir sah'n im Geist der Eltern Blick, — die lang' schon auf dem Kirchhof nun — im ew'geu Gottcsfrieden ruh'u. — So mahnt auch selbst die Weihnachtszeit — die Welt