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och eMail Fernsprecher: Amt Siegmar Nr. 144. für Reichenbmnd, Siegmar, Neustadt und Radenstein. Dieses Blatt wird an jede Haushaltung der obigen Gemeinden unentgeltlich vertheilt. ^2 EZ. Sonnabend, den 10. Februar 1906. Erscheint jeden Sonnabend Nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition lReichenbrand, Pelzmühlenstraße 47O), sowie von den Herren I. Oebser, Barbier Kirs ch in Reichenbrand, Buchhändler ClemensBahnerin Siegmar und Kaufmann Emil Winter in Rabenstein entgegengenommen und pro Ispaltige Corpuszeile mit 10 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Bekanntmachung. Am 1. Februar dieses Jahres wird der 1. Termin der diesjährigen Grundsteuer fällig und ist spätestens bis zum 1«. Februar a. e. bei Vermeidung des Mahn- bez. Zwaugsvollstreckungsverfahrens an die hiesige Ortssteuereinnahme zu bezahlen. Reichcnbrand, am 2. Februar 1906. Der Gemeindevorstand. Woget. - Bekanntmachung. Der unterzeichnete Gemeindevorstand bringt hierdurch zur allgemeinen Kenntnis, daß vom Gemeinderat unter Genehmigung der vorgesetzten Behörde ein Ortsgesetz, die Tagegelder und Reisekosten der Beamten der Gemeinde Reichen- braud betr. vom 12. Januar 1906, aufgestellt worden ist. Genanntes Ortsgesetz liegt von heute an 14 Tage lang während der Expeditionszeit im hiesigen Gemeindeamt öffentlich aus. Reichenbrand, am 3. Februar 1906. Der Gemeindevorstand. Woget. Bekanntmachung. Der unterzeichnete Gemeindevorstand macht hierdurch bekannt, daß in hiesiger Gemeindeverwaltung ein Chemnitzer Adreßbuch von 1808 zum unentgeltlichen Gebrauche seitens der Einwohnerschaft ausliegt. Reichenbrand, am 2. Februar 1906. Der Gemeindevorstand. Woget. Bekanntmachung. Es wird zur Kenntnis gebracht, daß die Gemeindeanlagen- und Schul geldreste aus dem Jahre 1805 vom IS. Februar 1886 ab dem Vollstreckungsbeamten zur Einziehung. übergeben werden. Von diesem Zeitpunkte ab hat die Bezahlung dieser Neste und der geordneten Ge bühren nur au diesen zu erfolgen. Der Vollstreckungsbeamte expediert an jedem Wochentage von 8—18 Uhr vorm. und 2—3 Uhr nachm. im Rathause. Rabenstein, am 8. Februar 1906. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. Nachstehende Bekanntmachung wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Rabenstein und Reichenbrmtd, am 8. Februar 1906. Der Gemeindevorstand. Der Gemeindevorstand. Witsdorf. Woget. Königliches Bezirks-Kommando Chemnitz. Bekanntmachung. Alle Unteroffiziere und Mannschaften der Reserve, Landwehr 1 und II, sowie die Dispositionsurlauber und einige Mannschaften der Ersatz-Reserve werden wie im vorigen Jahre eine Mitteilung — Kriegsbeorderung oder Paßnotiz — über ihre Verwendung im Falle einer Mobilmachung, gültig für das nächste Mobil machungsjahr (vom 1. April 1906 bis 31. März 1907) ausgehändigt erhalten. Die Uebersendung der Kriegsbeorderungen (auf rotem Papier) und der Paßnotizen (auf weißem Papier) erfolgt zwischen dem 1. »md IS. März durch hierzu besonders bestimmte Personen. Alle dem Bezirks-Kommando noch nicht zur Meldung gebrachten Wohnungs wechsel sind sofort zu melden. Können Mannschaften des Beurlaubtenstandes, ausgenommen Ersatz- Reservisten, an den vorstehend bezeichneten Tagen nicht selbst zu Hause sein, so haben sie einen erwachsenen Anverwandten, Mitbewohner, den Quartierwirt u. s. w. mit der Empfangnahme des Befehls zu beauftragen. Jeder Unteroffizier und Mann der Reserve, Landwehr I und II und jeder Dispositionsurlauber, der bis zum 15. März eine Kriegsbeorderung oder Paß notiz nicht erhalten, hat dies umgehend dem Bezirks-Kommando Chemnitz schriftlich oder mündlich zu melden. Die Ersatz-Reserve hat diese Meldung nicht zu erstatten. Die bisherigen, bis 31. März d. Js. gültig bleibenden Kriegsbeorderungen und Paßnotizen sind von den Inhabern selbst am 1. April zu vernichten. Chemnitz, den 1. Februar 1906. poerstling, Oberst z. D. und Bezirkskommandeur. Bekanntmachung. Gefunden wurde: 1 Schürze und 1 Paket Garn. Verloren wurde: 1 schwarze Schürze und 1 Paket mit zirka 400 Stück Strickmaschinennadeln und einige Strickmaschinenteile. Rabenstein, am 8. Februar 1906. Der Gemeindevorstand. Witsdorf. Bekanntmachung, Reichstagsersatzwahl betr. Nach der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 11. Dezember 1905 ist die Ersatzwahl für den Reichstag im 16. Wahlkreise des Königreichs Sachsen am 13. Februar 1888 vorzunehmen. Der hiesige Ort umfaßt 2 Wahlbezirke. l. Wahlbezirk Nr. 29 umfaßt die Grundstücke: Brand-Kat. Nr. 1—8S Abt. und 2 bis mit 44 Abt. 8. II. Wahlbezirk Nr. 30 umfaßt die Grundstücke: Brand-Kat. Nr. 1, 18 und 45 bis mit 156 Abteilnng 8. Zum Wahlvorsteher, der die Wahl zu leiten hat, ist für den I. Wahlbezirk: der Gemeindevorstand Louis Wilsdorf, im Behinderungsfalle: Herr Landtagsabgeordneter, I. Gemeinde ältester Eugen Merkel; für den II. Wahlbezirk: Herr Riktergutspachtcr Friedrich Schmidt, im Behinderungsfalle: Herr Gemeinde - Aeltester Hermann Reinhardt ernannt worden. Als Lokal, in dem die Wahl vorzunehmen ist, ist für den I. Wahlbezirk: das Gasthaus „zum goldene« Löwen" von Emil Müller, hier, für den II. Wahlbezirk: das Gasthaus „zum weißen Adler" von Robert Börner, hier, aufsichtsbehördlich bestimmt worden. Die Wahlhandlung beginnt um 18 Uhr vormittags und ist Punkt 7 Uhr nachmittags zu schließen. Rabenstein, am 2. Februar 1906. Der Gemeindevorstand. Witsdorf. Bekanntmachung für Neustadt. Am 15. Februar dss. Js. ist der 1. Termin Gemeindeaulagen und Schulgeld für 1906 fällig und ist bis spätestens den 15. März dss. Js. an die hiesige Gemeiudekassenverwaltung abzuführen. Wir machen dies mit dem Bemerken bekannt, daß nach Ablauf dieser Frist gegen Säumige das Mahn- bezw. Zwaugsvollstreckungsverfahrcn eingeleitet werden wird. Neustadt, am 8. Februar 1906. Der Gemeindevorstand. H. Wünsch. Sitzung -es Gemeinderates zu Reichenbrand vom 2. Februar 1906. 1. Es wird Kenntnis genommen: a) von einem Gesuche des Brünner Deutschen Schulvereins, 5) vom Inhalte der Schuldurkunde für das aufgenommene Wafferwerks-Darlehu, c) von der erfolgten Genehmigung des Tage- und Reisegelder-Ortsgesetzes. 2. Beschlußfassung über Aufbringung der Gemeinde anlagen. Nach dem Haushaltplane für 1906 beziffert sich der Bedarf auf28070 Mk.46 Pf.; die einfache Abschätzung hat ergeben: 24500 Mk. hierzu Ertrag von 40000 4000 Einheiten ü 10 Pf. 28500 Mk. Auf Vorschlag des Schätzungsausschusses wird beschlossen, die Gemeindeanlagen für das Jahr 1906 nach Maßgabe dieser Aufstellung auszuschreiben. Der Gemeinderat nimmt mit Befriedigung Kenntnis, daß trotz der erbauten Wasserleitung ein Steuerzuschlag nicht zu erheben ist. 3. In Sparkastenaugelegenheiten wird Kenntnis genommen: a) von der durch deu Sparkassenausschuß arm 28. Dezember 1905 vorgenommenen Revision der hiesigen Sparkasse, b) vom Protokoll der durch die König!. Amtshauptmanuschaft vorgenommeneu Revision derselben Kasse. Die Aufsichtsbehörde hat verfügt, daß Hauddarlehue gegen Bürgschaft nicht mehr aus- gelieheu werden dürfen, weil in der hiesigen Spar- kaffeuordnnng Bestimmungen hierüber nicht enthalten sind, c) auf Vorschlag des Ausschusses werden 2 Dar- lehusgesnche bewilligt.