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2 Reichenbrand, Siegmar, Neustadt und Rabensteim "W suvlMM slv^nMM ziä nW Dä tim Lß ckiim zpoT mgitusA mK .ürtvrbrrsHrrrU ' - -i: .ndchfiM'Oa ME zK^Mi snüVMIzxu'U^G .M sic^ tuzmsfiillloj'Ä . . I ns^i^iß 82c! pullllsfiZuK DM^M W II n N'!l7v-n!l W W WvW M W W W W W W.O .on oi^üio^no o^n M M WW W W M W M W W W W ^W4rNum:mE 0!- .n> ,n,6ll.>)T ?7vnE M.M "änitn^E ll^püffip W^M^M nochT 7>!^ Z7?iT 77lU M 'M ii^Wlöo tzinpuE gnullMsuK mlfiG nsKstmü isä punmchf fflv n^staig nä tzort 1^ ' M juv gimgiäsi'UZE Dieses Blatt wird an jede Haushaltung der obigen Gemeinden unentgeltlich vertheilt. M 46. Sonnabend, den 21. November 1803. Erscheint jeden Sonnabend Nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition Meichenbrand, Pelzmühlenstraße 47 v), sowie von den Herren Barbier Kirsch in Reichenbrand, Buchhändler Clemens Bahner in Siegmar und Kaufmann Emil Winter in Rabenstein entgegengenommen und pro Ispaltige Corpuszeile mit 10 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Bekanntmachung, die Einschätzung zu den Gemeindeanlagen betreffend. Aus Anlaß der 1904 stattfindenden allgemeinen Einschätzung zu den hiesigen Gemeinde-, Armen- und Parochial-Anlagen, werden hierdurch Diejenigen, welche deklarieren wollen, aufgefordert, schriftlich bei dem unterzeichneten Gemeinde- Vorstand anzuzeigen und zwar bis zum 7. Dezember ru auf wie hoch sie ihr gesamtes steuerpflichtiges Einkommen veranschlagen. Deklarationssormulare werden zu diesem Zwecke nicht verabfolgt. Reichenbrand, am 21. November 1903. Der Gemeindevorstand. Wogel. Bekanntmachung. In Gemäßheit der Bestimmungen in § 26 des hiesigen Gemeindeanlagcn- Regulativs vom 20. Juni 1899 ergeht hiermit an alle Anlagenpflichtigen die Aufforderung, ihr steuerpflichtiges Einkommen bis Ende November dss. Js. schriftlich an die Gemeindebehörde anzuzeigen. Rabenstein, am 20. November 1903. Der Gemeinderat. Wilsdorf, Gemeindevorstand Bekanntmachung. Die nachstehende Bekanntmachung der Kgl. Amtsbauptmannschaft ChMnitz lmro yierMir erneut zur öffentliche» KenutUis gebrächt. " Rabenstein, am 20. November 1903. Der Gemeindevorstand. Bitsdorf. Wiederholt in den Wintermonaten vorgekommene Unglückssälle, infolge von Eisbruch auf Wasserläufen und Teichen bei vorzeitigem Betreten und Schlitt schuhlaufen anf Eisflächen, geben der unterzeichneten Amtshauptmannschaft im Einverständnisse mit dem Bezirksausschüsse zu nachstehender Anordnung Anlaß. Das Betreten des Eises und das Schlittschuhfahren auf Eisflächen der in ihrem Bezirke gelegenen Wasserläufe und Teiche ist verboten, solange nicht eine Untersuchung der Eisdecke auf ihre Tragfähigkeit durch die zu ständige Ortspolizeibehörde (Bürgermeister, Gemeindevorstand) stattgefunden hat und die Unbedenklichkeit der Benutzung der Eisdecke festgestellt, dies auch an geeigneter Stelle kenntlich gemacht worden ist. Eltern, Pflegeeltern und anderen mit der Beaufsichtigung von Kindern betrauten Personen wird die größte Sorgfalt zur Verhütung derartiger Unglücksfälle noch besonders zur Pflicht gemacht. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen, sowie Nichtbeachtung etwaiger Anordnungen der zuständigen Polizeiorgane werden mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen geahndet werden. Derselben Strafe verfallen Besitzer von Eisbahnen auf Wasserläufen und Teichen, die auf denselben das vorzeitige Betreten und Befahren der Eisflächen dulden. Chemnitz, den 18. November 1902. Die Königliche Amtshanptmannschaft. vr. Kaü'öauer. Bekanntmachung. Nach § 6 des Regulativs vom 7. Juni 1887, die Ordnung, Reinhaltung und den Verkehr auf den Straßen in der Gemeinde Rabenstein betr., ist jeder Haus- und Grundstücksbesitzer, oder deren Stellvertreter verpflichtet, bei Schneefall die Just^ieae ^babymästio vom Kelinee, ,n befreien nnb bei eintrüte^der Glätte mit Asche oder Sand so oft zu bestreuen, als es zur Sicherheit der Fußgänger erforderlich ist. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 30 Mk. geahndet. Rabenstein, am 20. November 1903. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. Totenfest. Totenfest! — Ein tiefes, ernstes Gefühl der Weh mut zieht bei diesem Wort in jedes Menschenherz und durch die Seele tönt es wie fernes, weites Senseu- klingen, mahnend an die trübe Zeit, da einstens der unerbittliche Schnitter Tod den sorgenden Vater, die liebende Mutter, das herzige Kind, den Bruder, die Schwester aus trautem Familienkreis für alle Zeit von uns riß. Kalt und starr haben wir sie hinaus getragen in den geheiligten Garten des Herrn, sie, deren Leben von einem warmen Hauch der Liebe immer nur umgeben war, deren Tun und Handeln iminer nur in einem treuen, rastlosen Schaffen und Sorgen und in einem holden Beglücken bestand. Der eisige Hauch des Todes brachte den Baum zum verdorren, die Blüte zum verwelken und die Knospe zum sterben. Friedlich vereint ruhen sie nun aus in ewigem Schlafe von den Leiden und dem Kummer dieser Welt am Tage ihres Festes, das Zeugnis dafür ablegen soll, wie siegreich sie alle den Tod bezwungen zu einem besseren Sein. Kalt und starr ist es auch draußen in der Natur geworden, der gleisende Blütenschein ist entschwunden, der Vögelein Lustgetön verstummt, rauh bläst der Wind über öde Felder und Fluren, von den Zweigen fällt Blatt auf Blatt, überall weht es wie ein Sterbens- hanch durch die noch vor kurzem so herrliche Gottes- wclt. Kahl ist die stille Stätte des Friedens, schmuck los liegen sie da, die Hügel der Toten, des Herbstes Gewalt ließ des Sommers Pracht verschwinden und nur der dunkle Cypressenbaum grüßt uns noch in seinem immer gleichen Kleide von den Grüften düster entgegen. Wahrlich, es ist die rechte Zeit zu dem Feste der Toten! Aber trotz dem Welken und Sterben, trotz der erstarrenden Kälte sind sie warm geblieben, die Herzen der Getreuen, die damals in unsagbarem Schmerz ihr liebstes und lenerstes Gut auf Erden zur letzten Ruhe bestatten mußten. Sie glaubten es nicht überwinden zu können, daß ihnen das Beste verloren gegangen, doch die alles lindernde Zeit heilte selbst die tiefsten Wunden. Die alte Liebe aber blieb in einem treuen Gedenken fortbestehen, und heute, an dem Feste der Toten, kennt sie nichts Erhabeneres und Schöneres, als hinauszueilen zu den lieben Entschlafenen, um mit den letzten Spenden der Natur nochmals deren stilles Hans vor Anbruch der langen Wiutersnacht zu schmücken. Das ist ja das Herrliche der wahren Liebe, daß sie dann noch zu geben sucht, wenn schon nichts mehr zum Geben vorhanden ist. Ein heiliger Geist zieht durch die majestätische Stille des Friedhofes, wo es kein reich und arm, kein hoch und niedrig mehr gibt. Sie alle, die hier ruhen, deckt die gleiche Erde, bannt der gleiche Schlummer, weht der gleiche Frieden, und mahnend klingt es von dieser Stätte an dem Tage der Traner hinaus in die Welt: „Seid eingedenk der Allgewalt des Todes!" — Wie die Natur erstirbt, nm bald herrlich wieder zu erstehen, sinkt auch ein jeder Mensch dahin, der eine früh, der andere spät. Wohl dem, der — gleich viel in welchem Stande — bei seinem Heimgange einst sagen kann, daß er sein lebenlang immer redlich seine Pflicht erfüllt hat. Das allezeit als herrlichstes Ziel zu erstreben, ist die ernste Mahnung des Toten festes! K. O. Sitzung des Gemeinderates zu Rabenstein am 17. November 1903. 1. wird einer hilfsbedürftigen Person 1 Mark wöchentliche Armenunterstützung bewilligt und für einen Verstorbenen die Begräbniskosten unter Inan spruchnahme des Nachlasses übernommen; 2. werden nach den Vorschlägen des Bauaus schusses die Straßenbesserungen für das Jahr 1904 genehmigt, während 3. die Verfügung der Kgl. Amtshanptmannschaft, Herstellungen von Fußweg- und Schleusenanlagen betreffend, in Rücksicht auf die in letzter Zeit gehabten höheren Aufwendungen für derartige Anlagen, zurück gestellt wird; 4. nimmt man Kenntnis von dem Bericht des Spar kasseuausschusses und genehmigt dessen Vorschläge; 5. wird beschlossen, gegen die Entscheidung der Kgl. Amtshauptmannschaft in einer Gemeindeanlagen- Rekurssache, die Anfechtungsklage zu erheben, die in der vorgetragenen Fassung Genehmigung findet; 6. erfolgt die Einschätzung eines Nachlaßgrund stückes zu den Besitzwechselabgaben; 7. werden einige Steuer-Reklamationen-Erlaß- und Gestundungsgesuche erledigt; 8. wird die Feststellung und Prüfung der Anlieger leistungen über den Bau der Kirchstraße zunächst dem Finanzausschuß übertragen; 9. erfolgen Mitteilungen von der Zusammenstellung der Kosten des Nathausbaues, den Verfügungen der Kgl. Amtshauptmannschaft, Gründung eines Pensions fonds, Genehmigung eines Bebauungsplans betr., dem Ergebnis der Beraumungstermine über die Industriebahn und die Mitvollziehung einer Petition, „Einrichtung von Personenverkehr bei der Industrie bahn" betr.; hiernach werden 10. noch neuzugczogene Personen zu den Gemeinde anlagen katastermäßig eingeschätzt. Gertliches. Weichenbrand. Unter Hinweis auf die Bekannt machung in der heutigen Nummer sei auch an dieser Stelle auf den Sonntag den 29. November n. c. Abends 8 Uhr im Schweizerhaus zu Siegmar zum Besten der Gemeindekrankenpflege stattfindenden Familienabend des Hausväterverbandes Reichenbrand- Siegmar hingewiesen. Dem Comite ist es gelungen, bewährte Kräfte zur Mitwirkung zu gewinnen, und es verspricht so der Abend ein genußreicher zu werden. Um die Teilnahme der weitesten Kreise zu ermöglichen, ist das Eintrittsgeld nur auf 20 Pf. festgesetzt worden, ohne daß natürlich der Mildtätigkeit Schranken gesetzt sind. Alle evangelischen Bewohner von Reichenbrand und Siegmar sind freundlichst hierzu eingeladen. Im Interesse der guten Sache ist es sehr zu wünschen, daß der Familienabend recht zahlreich besucht wird.