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2 ochenblatt für Reilhenvrand, Siegmar, Neustadt und Rabenstein. Dieses Blatt wird an jede Haushaltung der obigen Gemeinden unentgeltlich vertheilt. ^2 31. Sonnabend, den 8. August 1903. Erscheint jeden Sonnabend Nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition Mcichenbrand, Pelzmühlenstraße 47v), sowie von den Herren Barbier Bast in Reichenbrand, Buchhändler Clemens Bahner in Siegmar und Kaufmann Emil Winter in Rabenstein entgegengenommen und pro Ispaltige Corpuszeile mit 10 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren UmfangS und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Bekanntmachung. Am 1. August d. I. wird der 2. Termin der diesjährigen Grund steuer fällig und ist spätestens bis zum LV. August u. e. bei Vermeidung des Mahn- bez. Zwangsvollstreckungsverfahrens an die hiesige Ortssteuereinnahme zu bezahlen. Reicheubrand, den 24. Juli 1903. Der Gemeindevorstand. Möget. Bekanntmachung. Am v. und L«. dss. Mts. bleibt die Volksbibliothek geschlossen. Rabenstein, am 7. August 1903. Die Bibliotheksverwaltung. Wilsdorf. Bekanntmachung. Am L. August dss. Js. wird der 2. Termin der diesjährigen Grund steuer fällig. Dieselbe ist spätestens bis zum LV. August a. e. bei Vermeidung des Mahn- bez. Zwangsvollstreckungsverfahrens an die hiesige Ortssteuerein nahme zu bezahlen. Rabenstein, den 31. Juli 1903. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. Bekanntmachung. Gefunden wurden: 1 harter Filzhut, 1 Bund weißes Garn, 3 goldene Damenringe, 1 goldene Brosche, 1 goldenes Herren-Uhrengehäuse und einige Schlüssel. Näheres zu erfahren im Rathaus, hier. Rabenstein, am 7. August 1903. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. Sitzung des Gemeinderats zu Rabenstein vom 4. August 1903. 1. genehmigt man: a. dieUebernahmederKrauken- baus- und Zerpfleaskosten für ein verunalücktes Kind: b. die Ausnahme eines erkrankten Mannes in das Krankenhaus und die verlagsweise Tragung der da durch entstehenden Kosten, sowie die Uebernahme der Pflegschaft für denselben,' c. die Entlassung eines Korrektionärs aus der Bezirksanstalt; 6. einen wöchent lichen Verpflegsbeitrag von 3 Mk. 50 Pf. für eine erkrankte Witwe und nimmt e. Kenntnis vom Sacki- stand in verschiedenen Armenunterstütznugssachen bezw. deren Erledigung. 2. Von der Verfügung der König!. Amtshaupt mannschaft, div. Bauvorschriften betr., wird Kenntnis genommen und dabei die Frage der Einführung einer Wohnungsordnung aufs neue aufgerollt, jedoch nach lebhafter Debatte von einer Entschließung bis nach Eingang der Berichterstattung feiten der Wohnungs pfleger abgesehen. 3. werden die aktenkundig gemachten Abkommen in den Bausachen Merkel und Würker genehmigt. 4. werden verschiedene Nachlaßgrundstücke zu den Besitzwechselabgaben eingeschätzt. 5. Auf Grund des Prüfungsberichts werden die Gemeindekassen-Rechnungen auf das Jahr 1902 justifiziert. 6. Dem Kassenrevisionsbericht, den getroffenen bez. zu treffenden Maßnahmen wegen künftiger Besteuerung von elektr Betriebsunternehmungen re. und wegen der Zentralisation der Straßenbeleuchtung wird zu gestimmt. Merkliches. — Wie bekannt, hat das König!. Ministerium des Innern in einer umfänglichen Verordnung vom 31. März 1903 die Baupolizeibehörden des Landes erneut und eindringlich auf die im Wohnungswesen der minderbemittelten Klassen auch in Sachsen vorhandenen erheblichen Mißstände hingewiesen. Diese Mißstände können weder mit einem Schlage, noch durch ein Mittel beseitigt, sondern nur im Laufe der Zeit und nur durch Bemühungen gemildert werden, welche bei allem Ziel-Bewußtsein und innerem Zu sammenhang doch Kleinarbeit der verschiedenen Stellen bleiben niüssen. Unter diesem Gesichtspunkt haben in neuerer Zeit die Baupolizeibehörden vielfach auch auf den Einbau zu zahlreicher Wohnungen im Dach geschoß einschränkend einzuwirken versucht, zumal es einem Zweifel nicht unterliegen kann, daß in den Dachwohnungen vornehmlich die größte Wohndichtigkeit zu herrschen pflegt. Infolgedessen aber, sowie in an betracht des Umstandes, daß die Dachwohnungen meist grund- und lufträumlich beschränkt, unzureichend belichtet und entlüftet, sowie den Unbilden der Witterung, der Sommerhitze und Winterkälte ausgesetzt sind, stellen sich die Wohnverhältnisse in den Dachgeschossen weit den Migkil. GLfchsff^—Ast-Lsch- nach den statistischen Erhebungen die Sterblichkeit der Dachgeschoßbewohner, insbesondere der Kinder, eine höhere, als die der anderen Hausbewohner, und kommen doch Totgeburten, was nicht allgemein bekannt sein dürfte, in diesen Wohnungen verhältnis mäßig häufiger als in den tieferen Geschossen vor. Diese Erfahrung und vor allem der Umstand, daß in unserer Gegend die Kindersterblichkeit dauernd eine erschreckend große ist, bekanntlich die größte in Europa, zwingt die Baupolizeibehörden, nach Möglichkeit für gute, gesunde Wohnverhältnisse Sorge zu tragen und den Ausbau der Dachgeschosse zu Wohnzwecken auf das Mindestmaß zu beschränken. Auch das Königl. Landesmedizinalkollegium hat nach einer kürzlich bekannt gewordenen Verordnung des Königl. Ministeri ums des Innern sich dahin ausgesprochen, daß die Anlage und Benutzung von Dachwohnungen an und für sich nicht als wünschenswert zu bezeichnen und deshalb ihre Zulässigkeit von besonders hoben sanitären Anforderungen abhängig zu macheu sei. Wenn nun andererseits vielfach die Meinung ver breitet zu sein scheint, daß das Vorgehen der Bau polizeibehörden sich aus den Bestimmungen des All gemeinen Bangesetzes nicht allenthalben rechtfertigen lasse, so dürfte es von Interesse sein, daß auch die Königl. Kreishauptmanusch aft Chemnitz der Ansicht der Baupolizeibehörden Recht gibt, sofern sie in einer auf den Rekurs eines Bauenden vor kurzem ergangenen Verordnung ausführt: „Dachwohnungen sind in gesundheitlicher Beziehung minderwertig. Da nun gleichfalls im gesundheitspolizeilichen Interesse der Wohndichtigkeit angemessene Grenzen zu ziehen sind, so muß sich die Zahl der Dachwohnungen in erster Linie eine Einschränkung gefallen lassen. Wenn die Banpolizeibehörde auf dem Laude uureiue Dach wohnung zuläßt, so kann diese Begrenzung im Hin blick auf § 90 des Allgemeinen Baugesetzes nur als angemessen bezeichnet werden." Au der Wohnungs frage sind alle Stände bis herauf in den Mittelstand lebhaft beteiligt. Es wird deshalb, wie das Königl. Ministerium des Innern in der eingangs erwähnten Verordnung sagt, auch das notwendige Zusammen wirken um so gedeihlicher sein, je mehr sich die Ueberzeugung befestigt, daß auf dem Gebiet des Wohnungswesens wirtschaftliche, konfessionelle oder parteipolitische Gegensätze irgend welcher Art die zum Wohle des Vaterslandes notwendige gemeinsame Arbeit nicht zu hindern brauchen. Weichenvrand, am 1. August 1903. Bei der hiesigen Gemeindesparkasse erfolgten im Monate Juli dss. Js. 199 Einzahlungen im Betrage von 60 390 Mk. 31 Pf. und 20 Rückzahlungen im Betrage von 2962 Mk. 95 Pf. Die Gesamteinnahme betrug 101051 Mk. — Pf., die Gesamtausgabe 64229 Mk. Wr-SchWr Monats 36821 Mk. 32 Pf. Die Sparkasse ist an jedem Wochentage vor mittags von 8 bis 12 Uhr und nachmittags von 2 bis 6 Uhr geöffnet nnd expediert auch schriftlich. Alle Einlage» werden mit und solche, welche bis zum 3. eines Monats erfolgen, noch fürden vollenMonat verzinst. Alle Einlagen werden streng geheim behandelt. Wavenflein. Dnrch die Huld Sr. Maj. des Königs ist einer unsrer beliebtesten und geachtesten Mitbürger zur Freude des Ortes hochgeehrt worden. Am Mittwoch, nach der Bezirksausschußausschußsitzung, überreichte Herr Amtshauptmann Or. Hallbauer unter außer ordentlich ehrendenWorten Herrn Landtagsabgeordneten Handschnhfabrikant Eugen Merkel das Ritter kreuz I. Klasse vom Albrechtsorden. Der Herr Amtshauptmann feierte besonders die großen Verdienste, welche sich Herr Merkel durch seine uner müdliche, treue, erfahruugs- und kenntnisreiche Arbeit als langjähriges Mitglied des Bezirksausschusses er worben und gedachte in höchst ehrender Weise der 23jährigen öffentlichen Tätigkeit, in welcher Herr Merkel unverdrossen und uneigennützig mit Aufgebot aller seiner Kräfte seiner aufblühcndeu lieben Heimatsgemeinde gedient hat. Möge Herr Merkel sich noch lange Jahre der wohlverdienten Ehrung erfreuen und seine reiche Kraft auch weiterhin dem öffentlichen Wohle der Ge meinde, dem Bezirke und dem Staate erhalten bleiben. Nabenflein. Se. Maj. der König haben Herrn Robert Gärtner, Chef der Firma Winkler L Gärtner in Burgstädt, mit Zweiggeschäft iu Raben stein, den Titel „Kommerzienrat" verliehen. Wabenflein, am 1. August 1903. Bei der hiesigen Gemeinde-Sparkasse wurden im Monate Juli dss. Js. 90 Einzahlungen im Betrage von 24823 Mk. 60 Pf. geleistet; dagegen erfolgten 27 Rück zahlungen im Betrage von 14062 Mk. 59 Pf. Eröffnet wurden 22 neue Konten, geschlossen 4 Konten. Zinsbar angelegt wurden 15 656 Mk. 05 Pfg. Die Gesamt einnahme betrug 42586 Mk. 18 Pf., die Gesamt ausgabe 29 728 Mk. — Pf. und der bare Kaffen- bcstand am Schluffe des Monats 24038 Mk. 99 Pf. Der gesamte Geldumsatz im Monat Juli beziffert sich auf 82314 Mk. 18 Pf. Die Sparkasfe ist an jedem Wochentage von 8—12 Uhr Vorm, und 2—6 Uhr Nachm. geöffnet und expediert auch schriftlich. Alle Einlagen werden mit SVzO/g verzinst und streng geheim behandelt. Am 1., 2. und 3. des Monats erfolgende Ein zahlungen werden voll verzinst.