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Wochenblatt für Reichenbrand, Siegmar, Neustadt and Rabenstein. Dieses Blatt wird an jede Haushaltung der obigen Gemeinden unentgeltlich vertheilt. ^2 24. Sonnabend, den 20. Juni 1903. Erscheint jeden Sonnabend Nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition Meichenbrand, Pelzmühlenstraße 47 r», sowie von den Herren Barbier Bast in Reichenbrand, Buchhändler Clemens Bahner in Siegmar und Kaufmann Emil Winter in Rabenstein entgegengenommcu und pro Ispaltige Corpuszeile mit 10 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Schneidet die schönsten Mosen vom Strauche, Meibt dem Muse der Liebe nicht fern; Kretet mit Wehmutstränen im Auge In den geweihten Harten des Kerrn. Mringt alle Mitten — die weißen, roten — Denen, die schlummern in Grabesnacht; Schmückt die grünenden Küget der Koten Weich mit des Sommers knospender Macht. Wie ste schlafen in ewigem Arieden, Muhen nun aus von Kummer und Leid — Ihnen ist nicht mehr Areude beschieden An der so herrlichen Mosenzeit. Grüßen vom Grab anch schwellende Kriebe, Die ihr mit sorgender Land gepflegt; — Keule verlangt die mächtige Liebe, Daß man zum Mlühen noch Kränze legt! Johannistag. Aolgt drum des mahnenden Kerzens Drange, Schmückt der Werblichenen stilles Kaus, Seht, — selbst die ärmste Mutter trug lange Mkumen schon ihrem Liebling hinaus. Mud bei dem Miederlegen der Spende Sah ste im Geist das lächelnde Kind; War ihr's, als legten zwei kleine Kände Schmeichelnd um ihren Kats sich geschwind. Stehe auch du still an trauter Stätte, Die dich so oft schon in Kränen sah — Dann bringt dich der Erinnerung Kette Schnell wie im Atuge den Deinen nah! — Leise durchrauscht es die Krauerweiden Mon dem verlebten köstlichen Kraum, Mnd vom Glücke vergangener Zeiten Alüstert's im dunklen Kyprestenbaum. Nachdruck verboten! Wieder lehnst du am Kerzen des Gatten, Das dir in alter Freue erklingt; Aühlst — wie dich fest des Merktärten Schatten Mit der einstigen Liebe umschlingt. Körest wieder des Mütterchens Sprache, Wie sie vor kurzem dein Hhr noch traf; Siehst ihren Mick mit der stummen Arage: „Kerzenskind, bliebst du auch immer brav!" So umschwebt dich mit lieblichem Kosen An dem Johannistag rein und mild, Zu dem Aeste der duftenden Mosen Deiner Merstorvenen teures Mild. Weine dich aus! — Dann scheide vom Grabe, Kehre zurück zu des Levens Schmerz; — Drücke daheim als die beste Kabe, Was dir noch blieb, recht innig ans Kerz. Karl Emmrich. Gemeindeabg<iü?m Am 1. Juni dieses Jahres wird der 2. Termin der Gemeindeab- gaben und des Schulgeldes auf 1903 fällig und ist spätestens bis zum iS. dieses Monats an die hiesige Ortssteuereinnahme zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist wird gegen Säumige das Mahn- bez. Pfändungs verfahren eingeleitet werden. Neichenbrand, am 5. Juni 1903. Der Gemeindevorstand. Mogel. Bekanntmachung. Am 16. Juni d. I. wird der 2. Termin der diesjährigen Rente fällig und ist spätestens bis zum 50. Juni d. I. an die hiesige Ortssteuereinnahme zu bezahlen. Reichenbrand, am 5. Juni 1903. Der Gemeindevorstand. Woget. . Bekanntmachung. Denjenigen Steuerpflichtigen, welche mit dem I. und 2. Termin der Gemeindesteuern auf das Jahr 1903 noch im Rückstände sind, wird andurch bekannt gegeben, daß mit dem 22. Juni d. I. das Mahn- und bezw. Zwangsvollstreckungs-Verfahren beginnt nnd die Säumigen die dadurch entstehenden Kosten sich nunmehr selbst zuzuschreiben haben. Rabenstein, am 18. Juni 1903. Der Gemeinderat. Wilsdorf, G.-V. Bekanntmachung. Die diesjährigen öffentlichen Impfungen in Rabenstein mit den beiden Rittergütern Nieder- und Oberrabenstein finden durch den Jmpfarzt Herrn Or. meck. Gebauer wie folgt statt: I die Erstimpfungen: Dienstag, den 23. Juni 1903 von 3 Ahr nachmittags für die Impf linge der Anfangsbuchstaben A—N des Familiennamens. (Machschau: Diens tag, den 30. Inni 1903 nachmittags 3 Mhr) und Mittwoch, den 24. Juni 1903 nachmittags 3 Ahr für die Impflinge der Anfangsbuchstaben 2 des Familiennamens. (Machschau: Mittwoch, den 1. Juli 1903 nachmittags 3 Mhr) in Aurich s Restauration, Talstraste 8. >—11. die WteoektmpsstW— - Montag, den 22. Juni 1903 vormittags 11 Mhr für die Knaben im Lehrzimmer des Herrn Rau (Nr. 5 mittlere Schule). (Machschau: Montag, den 29. Juni 1903 vormittags 11 Mhr) und Areitag, den 26. Juni 1903 vormittags 11 Mhr für die Mädchen im Lehrzimmer des Herrn Kantor Schönherr (Nr. 1 Kirchschule). (Machschau: Areitag, den 3. Juli 1903 vormittags 11 Mhr). Jmpfpflichtig sind im laufenden Jahre: I diejenigen Kinder, a) welche im Jahre 1902 geboren sind, und nicht bereits nach ärztlichem Zeugnis die natürlichen Blattern Überstande» haben, b) welche in früheren Jahren geboren sind und der Jmpfpflicht noch nicht genügt haben, oder wegen Krankheit ärztlicherseits von der Impfung vorläufig befreit oder in den beiden letzten Jahren ohne Erfolg geimpft worden sind; II diejenigen Zöglinge öffentlicher Lehranstalten nnd Privatanstalten und Privatschulen, mit Ausnahme der Fortbildungsschulen, a) welche im Jahre 1891 geboren sind und nicht bereits nach ärztlichem Zeugnis in den letzten 5 Jahren die natürlichen Blattern überstanden haben oder mit Erfolg geimpft worden sind; b) welche in früheren Jahren geboren sind und der Jmpfpflicht noch nicht genügt haben, oder wegen Krankheit ärztlicherseits von der Wieder impfung vorläufig befreit oder in den letzten beiden Jahren erfolglos wiedergeimpft worden sind. Alle Eltern, Pflegeeltern und Vormünder von Jmpfpflichtigen werden hiermit aufgefvrdert, in den anberaumten Impfterminen ihre Kinder oder Pflege befohlenen zur Impfung zu bringen oder die Befreiung von der Impfung durch ärztliche Zeugnisse nachzuweisen. Aus einem Hause, in welchem ansteckende Krankheiten, wie Scharlach, Masern, Diphtherie, Croup, Keuchhusten, Flecktyphus, rosenartige Entzündungen oder die natürlichen Pocken herrschen, dürfen die Impflinge zum allgemeinen Impftermin nicht erscheinen bezw. gebracht werden. Diejenigen, welche ihre Kinder oder Pflegebefohlenen durch Privatärzte impfen lassen, haben bis 15. Hktober dieses Jahres mittelst der vorgeschriebenen Bescheinigungen hier nachzuweisen, daß die Impfung erfolgt ist, oder aus einem gesetzlichen Grund zu unterbleiben hat. Nichtbeachtung dieser Vorschriften wird nach § 14 des Reichsimpfgesetzes vom 8. April 1874 mit einer Geldstrafe bis zu 20 Mark bestraft. Rabenstein, am 19. Juni 1903. Der Gcmeindevorstand. Wilsdorf. Forsthaus Lulenruf. Eine deutsche Familiengeschichte von L. M. Paul. <8. Fortsetzung.) Nachdruck verbalen. II. ' Solange die kleine Olga mit Genuß von Schoko lade und Kuchen beschäftigt war, hatte Schweigen im Damenzimmer der Konditorei gewaltet. Nachher hielt aber das lebhafte Kind auf dem ihm von der Schwester angewiesenen Sitze nicht aus, sondern be wegte sich plaudernd im Zimmer umher und war eben im Begriff, von dem neben dem Platze der alten Dame stehenden Stuhle einige Hefte mit Bildern an sich zu nehmen, als die Schwester mahnend rief: „Olga, komm sofort hierher!" Dadurch aufmerksam geworden, blickte die alte Dame scharf auf das Kiud, nahm ein Medaillon, das sie an einem goldenen Kettchen am Halse trug, in die Hand, öffnete es nnd blickte